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Emergenza asilo. Introdurre un tetto massimo per le domande d'asilo
Egger Mike · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bereits das Jahr 2022 war von einer gewaltigen Flüchtlingswelle geprägt, wie sie die Schweiz schon seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt hatte. Fast 25 000 Personen stellten damals ein Asylgesuch. Hinzu kamen rund 75 000 Flüchtende aus der Ukraine, die den erstmals aktivierten Schutzstatus S beantragten. Insgesamt waren es also fast 100 000 Menschen, die in der Schweiz Schutz suchten. Dann wurden im Jahr 2023 insgesamt wieder über 30 000 Asylgesuche gestellt; dies bedeutet 5712 Gesuche mehr als im Vorjahr oder, anders gesagt, ein Plus von 23,3 Prozent, und das, obwohl das SEM bereits 2022 als Rekordjahr bezeichnet hat. Auch für 2024 sind die Prognosen gemäss Staatssekretariat für Migration nicht besser. Wir müssen mit einem ähnlichen Szenario rechnen, wieder mit rund 30 000 Personen, die voraussichtlich ein entsprechendes Gesuch stellen werden.
Es ist zu betonen, dass viele Migrantinnen und Migranten illegal den Weg in die Schweiz finden. Die meisten von ihnen haben beispielsweise bereits in Österreich oder in einem anderen EU-Land ein Gesuch gestellt, können aber aufgrund der Nichtumsetzung des Dublin-Abkommens nicht zurückgeführt werden. Der Bund verlangt von den Kantonen, dass sie mit der Unterbringung von bis zu 1000 Asylsuchenden pro Woche rechnen müssen, und zwar bevor deren Verfahren abgeschlossen ist. Diese Forderung kommt einer Aufhebung der Asylgesetzrevision von 2019 gleich, die mit der Einrichtung von Bundesasylzentren genau dieser Entwicklung hätte entgegenwirken sollen.
Der Asylbereich ist bereits sehr stark belastet durch die rund 70 000 Personen aus der Ukraine, die vom Schutzstatus S profitieren, und die Situation droht wirklich ausser Kontrolle zu geraten. Deshalb ist es aus unserer Sicht absolut zwingend, eine Obergrenze für Asylgesuche einzuführen, dies nicht zuletzt als klares Signal an die Schlepperbanden und Schlepperorganisationen, die von den Migrationsströmen am meisten profitieren. Entsprechend kündigten diese Woche übrigens auch die USA unter der Führung von Joe Biden die Schaffung einer Asylobergrenze an. Die Gemeinden und als Grenzkanton im Besonderen auch der Kanton St. Gallen leiden sehr stark unter den hohen Asylzahlen. Nach den extremen Belastungen der Vorjahre sind, wie bereits erwähnt, auch die Prognosen für 2024 nicht besser. Die Entwicklungen bringen die Infrastruktur, aber auch die Gesellschaft an den Rand der Belastung und der Akzeptanz.
Auch die Kosten im Asylbereich explodieren. 2021 waren wir noch bei rund 1,5 Milliarden Schweizerfranken auf Bundesstufe, 2023 haben wir die 4-Milliarden-Grenze geknackt. Das sind mehr Ausgaben als beispielsweise für die Landwirtschaft. Dazu kommt natürlich auch noch die steigende Kriminalität. Hören Sie auf, hier von Einzelfällen zu sprechen. Wir haben eine rekordhohe Kriminalität mit über 1400 Einbrüchen, Diebstählen und Gewalttaten pro Tag. Sehr vieles davon wird auch durch Migranten im Asylbereich verursacht. Es gibt auch Beispiele dafür, die leider heute an der Tagesordnung sind: Am 15. Mai 2024 stachen Asylmigranten in Zofingen Menschen ab. Am 21. Mai beschlagnahmte die Polizei in Lausanne ein Kilo Kokain von Asylbewerbern. Am 14. Mai waren zwei algerische Asylmigranten in Neuendorf auf Diebestour. Ich könnte hier beliebig viele Beispiele aufzählen.
Was hören wir von gewissen Medien und Politikern? Wir sollen alles abschliessen, uns am Abend vorsichtig verhalten und Wertgegenstände nicht sichtbar tragen. Müssen wir uns wirklich den Kriminellen anpassen? Ich kann hier nur sagen: nein, nein und nochmals nein. Wir brauchen jetzt definitiv griffige Massnahmen, Herr Bundesrat Jans. Wir müssen jetzt definitiv durchgreifen. Wir werden mittlerweile sogar weltweit belächelt für unseren Soft-Law-Umgang mit kriminellen Asylbewerbern. Es gab einen grossen Beitrag in einer Tageszeitung, in dem die Tunesierinnen und Tunesier über unsere Luxusgefängnisse, wie dies betitelt wurde, lachten. Hier erwarten wir von Ihnen ein Durchgreifen. Ich kenne Ehepaare aus dem Rheintal, die wirklich brutal zusammengeschlagen wurden, ebenfalls von Asylbewerbern.
Hier müssen wir klar durchgreifen, und das heisst eben ein One-Way-Ticket zurück in die Heimat oder, was wir fordern, eine klare Obergrenze für Asylbewerber.
Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Eine Beschränkung des Zugangs zum Asylverfahren wäre völker- und verfassungsrechtswidrig. Sie steht im Widerspruch zu den Zielen der Schweizer Asylpolitik, die besagen, dass Personen, die den Schutz unseres Landes benötigen, diesen erhalten.
Der Zugang zum Asylverfahren wäre nicht mehr für alle Personen gewährleistet, würde diese Motion angenommen. Damit könnte nicht mehr garantiert werden, dass Personen, die verfolgt sind, in der Schweiz den benötigten Schutz erhalten. Schnelle und faire Asylverfahren ermöglichen die rasche Integration schutzbedürftiger Personen und eine rasche Rückkehr jener Personen, die den Schutz der Schweiz nicht benötigen. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden rasch behandelt, und abgewiesene Asylsuchende erhalten einen Wegweisungsentscheid. Das ist die Schweizer Asylpolitik, die auch ich konsequent zu verfolgen versuche. Aber ja, es ist eine schwierige internationale Ausgangslage. Der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen lag 2023 bei rund 2,4 Prozent. Daraus ersehen Sie, dass es viele Länder in Europa gibt, die noch grössere Herausforderungen bewältigen müssen.
Die Massnahmen zur Entlastung des Asylsystems, die wir angepackt haben, greifen, namentlich die 24-Stunden-Verfahren, die das SEM für aussichtslose Asylgesuche von Personen aus nordafrikanischen Staaten eingeführt hat. Im Bundesasylzentrum in Zürich, wo diese Verfahren getestet wurden, ist der Bestand von Asylsuchenden aus nordafrikanischen Staaten um 62 Prozent zurückgegangen. Seit Ende April werden die stark beschleunigten Verfahren in allen Asylregionen durchgeführt.
In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.
Schmid Pascal · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, die Umsetzung mit einer Obergrenze wäre verfassungswidrig und völkerrechtswidrig. Sie haben gesagt, wir müssen Personen schützen, die Flüchtlinge sind, die verfolgt sind. Ja, wie viele Menschen kommen denn direkt über die Grenze in unser Land, die wirklich an Leib und Leben bedroht sind? Wie viele sind das?
Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città
Mit der völkerrechtlichen Verpflichtung meine ich die Genfer Flüchtlingskonvention. Darin wird definiert, wer ein Flüchtling ist, und an diese Definition halten wir uns.
Letztes Jahr wurden rund 30 000 Asylgesuche gestellt. Davon wurden 57 Prozent gutgeheissen, entweder weil die Gesuchsteller tatsächlich den Flüchtlingsstatus erhielten und der Definition der Flüchtlingskonvention entsprachen oder weil sie eine vorläufige Aufnahme bekamen. Das heisst, diese Menschen können nicht zurückgeschickt werden, weil sie, Stand heute, damit rechnen müssen, dass sie in einem Kriegsgebiet landen oder verfolgt werden. Deshalb kann ich sagen, dass es letztes Jahr rund 17 000 Personen waren, die bei uns einen Schutzstatus erhalten haben.
Votazione
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen
Dagegen ... 116 Stimmen
(6 Enthaltungen)