23.3076

Ripercussioni dell'immigrazione sulle nostre assicurazioni sociali

de Courten Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) veröffentlichte kürzlich die neuesten Zuwanderungszahlen für das letzte Jahr. Aus der EU oder der EFTA eingewandert sind demnach 130 483 Personen, 57 222 sind wieder gegangen. Aus Drittstaaten sind 51 070 Personen in die Schweiz gekommen, aber nur 18 069 haben sie wieder verlassen. Unter dem Strich handelt es sich um eine Bevölkerungszunahme von 106 262 Personen in einem Jahr. Die Zuwanderung nahm 2023 also um satte 21,5 Prozent zu.

Ende letzten Jahres zählte das SEM 2 313 217 dauerhaft in der Schweiz wohnende Ausländer. Der Ausländeranteil in der Schweiz beträgt mittlerweile also 25,8 Prozent. Allein im letzten Jahr sind über 100 000 Menschen mehr eingewandert. Und all diese Menschen wandern eben nicht nur in die Schweiz ein, sondern auch in unser dicht gewobenes Netz an Sozialversicherungen, und zwar nicht nur in die AHV oder in die IV, wo sie schon nach einem Jahr anspruchsberechtigt sind. Je nach Status erhalten sie Ergänzungsleistungen, Überbrückungsrenten, Familienzulagen, Mutterschaftszulagen usw. Sie sind krankenversichert und erhalten Prämienverbilligungen, selbst ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Sie sind in der Arbeitslosen- und in der Unfallversicherung.

Unsere Sozialwerke sind für alle da, meist sogar ab dem ersten Tag. Bei Zugewanderten bleibt in aller Regel ohne Relevanz, wie viel sie selbst zur Finanzierung dieser Sozialwerke beigetragen haben. Das stösst auch manchem Schweizer und mancher Schweizerin, der bzw. die lebenslang arbeitet und einzahlt, ziemlich sauer auf. Der Abstimmungskampf zur 13. AHV-Rente hat das nun wirklich auch dem Hintersten und Letzten deutlich klargemacht.

Deshalb erwarte ich nun vom Bundesrat, dass er bezüglich meiner Fragen zu den Auswirkungen der Zuwanderung auf unsere Schweizer Sozialwerke einmal Folgendes deutlich aufzeigt, und zwar sachlich, ohne jede tendenziöse Absicht sowie klar, transparent und vollständig: Welche Effekte hat die Zuwanderung auf die Sozialwerke? Wie viele Personen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind, beziehen Sozialhilfe? Wie viele Personen, aufgesplittet nach Herkunftsland, haben in den letzten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in der Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen? Und so weiter.

Ich hatte dieses Anliegen schon 2022 eingebracht. Der Vorstoss wurde, weil unbehandelt, nach zwei Jahren ergebnislos abgeschrieben. Ich nehme deshalb heute einen neuen Anlauf.

Und was macht der Bundesrat? Leider sehr wenig. Er verweist lediglich auf den Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, welches die Auswirkungen der Freizügigkeit - allein der Freizügigkeit - auf den Arbeitsmarkt monitoren soll; Sie können neu auch diesen Bericht herunterladen. Auf die Sozialwerke im Einzelnen geht der Bericht nicht ein. Lediglich die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe werden in ein paar kleinen Nebenkapiteln abgehandelt. Aber selbst dort werden schon Aussagen gemacht, die deutlich sind. Ich zitiere aus dem Management Summary: "Personen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz zugewandert sind, sind einem überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt." Und weiter unten steht: "Während das Risiko eines Taggeldbezugs im Jahr der Einreise sehr gering ist, steigt dieses mit zunehmender Aufenthaltsdauer an." Ferner heisst es: "Betrachtet man den Sozialhilfebezug in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer, zeigt sich [...] ähnlich wie beim Taggeldbezug ein mit zunehmender Dauer des Aufenthalts ansteigendes Risiko [...], wenn das Anrecht auf vorgelagerte Leistungen ausgeschöpft wurde."

Das sind mehr als genug gute Argumente, um die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sozialwerke einmal gründlich zu untersuchen und unter die Lupe zu nehmen.

Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat zu unterstützen.

Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città

Sehr geehrter Herr Nationalrat de Courten, der Bundesrat hat die Fragen des vorliegenden Postulates bereits vor drei Jahren im Rahmen des Postulates 20.4623 beantwortet. Die damals vorgenommenen Einschätzungen haben auch heute noch Gültigkeit.

Die Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten ist primär auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. 2023 sind 71 Prozent der neu in die Schweiz zugewanderten EU/EFTA-Staatsangehörigen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit gekommen. Bei zunehmender Aufenthaltsdauer nimmt die durchschnittliche Erwerbsbeteiligung noch zu. Staatsangehörige dieser Länder leisten deutlich mehr Beiträge an die soziale Vorsorge in der Schweiz, als sie Leistungen beziehen. Zudem liegt die Sozialhilfequote von EU/EFTA-Staatsangehörigen unter dem nationalen Durchschnitt.

Im Juli 2023 wurde der 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen veröffentlicht. Er kommt zum Schluss, dass nur sehr wenige EU/EFTA-Staatsangehörige Unterstützungsleistungen beanspruchen. Dieser Anteil ist in den letzten zehn Jahren auf einem sehr tiefen Niveau geblieben. So bezogen im Jahr 2021 nur 1,7 Prozent der zugewanderten EU/EFTA-Staatsangehörigen im erwerbsfähigen Alter mindestens einmal Sozialhilfeleistungen, während diese Quote bei den Schweizerinnen und Schweizern bei 2,4 Prozent lag.

Ergänzend zu diesem Bericht wurde im November 2023 eine Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die Auswirkungen der Zuwanderung auf die erste Säule des Sozialversicherungssystems veröffentlicht. Diese kam zum Schluss, dass Zugewanderte insgesamt auch längerfristig mehr an die drei Sozialversicherungen der ersten Säule beitragen, als sie an Leistungen beziehen.

Der Bundesrat hat die Fragen dieses Postulates somit bereits beantwortet und aufgezeigt, dass EU/EFTA-Staatsangehörige einen grösseren Beitrag an die Sozialwerke leisten, als sie Geld daraus beziehen.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, das vorliegende Postulat abzulehnen.

Votazione

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 93 Stimmen

Dagegen ... 98 Stimmen

(3 Enthaltungen)