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Wäre die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende auch in der Schweiz eine Möglichkeit?

Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte mit meinem Vorstoss, dass der Bundesrat in einem Postulatsbericht aufzeigt, welche Vor- und Nachteile Bezahlkarten für Asylsuchende hätten und welche Gesetzesbestimmungen hierzu allenfalls geändert werden müssten. Ich fordere keine Einführung von Bezahlkarten. Aber verfolgt man die asylpolitischen Diskussionen in Europa, dann stellt man fest, dass die Einführung von Bezahlkarten anstelle von Bargeld oder Sachleistungen für Asylsuchende in vielen Ländern ein grosses Thema ist oder dass solche Karten bereits eingeführt wurden.

Zum Beispiel haben sich in Deutschland Bund und Länder letztes Jahr im Rahmen des Asylbeschlusses darauf geeinigt, eine Bezahlkarte einzuführen und die Barauszahlungen von finanzieller Sozialhilfe an Asylbewerber zu reduzieren. Dieser Beschluss ist im April dieses Jahres vom Deutschen Bundestag, der dazu eine bundesweite Gesetzesgrundlage verabschiedet hat, bestätigt worden. Deutschland erhofft sich von der Einführung der Bezahlkarte eine Verringerung der illegalen Migration, da damit falsche finanzielle Anreize beseitigt werden können. Weiter ist mit der Reduktion von Heimatzahlungen sowie dem Unterbinden der Verwendung der finanziellen Sozialhilfe für missbräuchliche Zwecke, zum Beispiel für den Drogenkauf oder das Bezahlen von Schleppern, argumentiert worden.

In einigen Regionen Deutschlands ist die Bestimmung bereits umgesetzt, und die Rückmeldungen der Behörden zeigen, dass die Bezahlkarten wirksam sind gegen den Missbrauch der Sozialhilfegelder. So hätten beispielsweise abgewiesene Asylbewerber, die vorher Sozialhilfe in bar bezogen hatten, auf die Bezahlkarte verzichtet und seien ausgereist, da sie offensichtlich nicht auf Unterstützung angewiesen waren.

Die Haltung des Bundesrates ist ablehnend. Er verweist auf die Hoheit und Kompetenz der Kantone. Diese seien für die Sozialhilfe und die Nothilfe zuständig und könnten selber entscheiden, ob sie solche Bezahlkarten einführen wollten. In meinem Kanton wurde das Thema bereits diskutiert. Die Regierung des Kantons St. Gallen kam zum Schluss, dass für die Einführung von Bezahlkarten für Personen des Asylbereichs eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene erforderlich ist. Sie hat daher ein dringliches Standesbegehren unterstützt, mit dem der Kantonsrat uns auffordert, die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, um es den Kantonen zu ermöglichen, Personen des Asylbereichs für die finanzielle Sozialhilfe Bezahlkarten anstelle von Bargeld auszuhändigen. Dieses Standesbegehren wurde vom St. Galler Kantonsrat vor Kurzem mit 82 zu 33 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen und an uns überwiesen.

Das Thema ist aber auch in anderen Kantonen aktuell und beschäftigt dort die kantonalen Parlamente. Dies zeigt, dass die Kompetenzfrage hier überhaupt noch nicht klar und beantwortet ist. Es macht auch nicht wirklich Sinn, wenn jeder Kanton hier selber das Rad erfinden muss. Es sollten auf nationaler Ebene Lösungen aufgezeigt werden. In dem von mir geforderten Postulatsbericht könnte gerade auch die Frage der Kompetenzen der Kantone noch genauer untersucht und behandelt werden, denn sie ist in verschiedenen Kantonen ein Thema.

Vor diesem Hintergrund soll der Bundesrat in einem Bericht aufzeigen, welche Vor- und Nachteile die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende hätte. Dabei soll auch ausgeführt werden, für welche Gruppen die Karte eingeführt und wie sie ausgestaltet werden könnte. Der Bericht soll auch das internationale Umfeld aufzeigen, damit wir uns einen Überblick darüber verschaffen können, welche anderen europäischen Länder eine solche Karte bereits eingeführt haben oder die Einführung planen. Es gibt viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit Bezahlkarten für Asylsuchende stellen. Daher ist es angezeigt, dass dies in einem Postulatsbericht ausgeführt wird.

Ich bitte Sie, mein Postulat zu unterstützen.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

In Deutschland haben sich Bund und Länder ja darauf geeinigt, dass Asylbewerber in Zukunft einen Teil der finanziellen Sozialhilfe nicht mehr als Bargeld, sondern in Form einer Bezahlkarte erhalten. Deutschland erhofft sich mit der Einführung dieser Bezahlkarte einerseits eine Reduktion der irregulären Migration, andererseits soll damit der Missbrauch von Sozialhilfegeldern weitgehend vermieden werden. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Deutschland soll der Bundesrat mit diesem Postulat nun den Nutzen von Bezahlkarten sowie den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und die Modalitäten bei einer allfälligen Einführung aufzeigen.

Solange sich Asylsuchende in Bundesasylzentren aufhalten, wird die Sozialhilfe in der Schweiz ausschliesslich in Form von Sachleistungen ausgerichtet. Nach der Zuweisung in die Kantone sind die Kantone für die Ausrichtung der Sozialhilfeleistungen zuständig. Das Asylgesetz sieht bereits vor, dass die Unterstützung für Asylsuchende nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten ist. Zudem müssen die Unterstützungsleistungen unter dem Ansatz liegen, der für die einheimische Bevölkerung gilt. Die konkrete Ausrichtung der Sozialhilfe legen die Kantone jedoch zuständigkeitshalber selber fest. Dem Bund steht kein Weisungs- und Aufsichtsrecht zu. Allfällige Empfehlungen an die Kantone könnten von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren erlassen werden. Damit wäre dann auch eine möglichst breite Harmonisierung sichergestellt. Wenn die Kantone Geldleistungen ausrichten, steht es ihnen frei, über die Form der Ausrichtung zu bestimmen, seien dies beispielsweise Bargeldauszahlungen am Schalter oder Banküberweisungen über elektronische Zahlungssysteme.

Es ist den Kantonen bereits heute möglich, sich für eine Bezahlkarte zu entscheiden, mit welcher nur in bestimmten Geschäften eingekauft werden kann und die keinen Bargeldbezug zulässt. Eine Anpassung von Bundesrecht ist dazu nicht nötig. Hier unterscheidet sich offenbar die Einschätzung des EJPD von der Einschätzung Ihres Kantons, geschätzte Frau Ständerätin Friedli.

Wegen der reduzierten Sozialhilfeansätze bleiben in der Regel nach der Deckung der Kosten für die lebensnotwendige Versorgung ohnehin nur geringfügige Beträge zur freien Verfügung. Das Potenzial einer Zweckentfremdung respektive eines Missbrauchs ist entsprechend gering. Es ist daher fraglich, ob sich die voraussichtlich hohen Investitions- und Betriebskosten bei der Einführung von Bezahlkarten rechtfertigen liessen. Auch mit der in Deutschland eingeführten Bezahlkarte ist in der Regel monatlich ein Bargeldbezug in einer gewissen Höhe pro Person möglich.

Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht zielführend, unter der Federführung des Bundes einen Bericht zu den Vor- und Nachteilen der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu erstellen. Es liegt in der Zuständigkeit der Kantone, einen allfälligen Handlungsbedarf zu erörtern und bei Bedarf Empfehlungen zu erlassen. Dabei noch folgender Hinweis: Der Vorstand der SODK hat kürzlich die Einführung einer Bezahlkarte einstimmig abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, dieses Postulat abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 28 Stimmen

Dagegen ... 14 Stimmen

(0 Enthaltungen)