23.051
Legge sull'energia. Modifica (Legge sull'accelerazione delle procedure)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Ich begrüsse Herrn Bundesrat Rösti bei uns im Saal.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich habe die schwache Hoffnung, dass alle hier im Rat die Diskussion von gestern auch in die heutige Debatte über den Beschleunigungserlass mitnehmen.
Die Folgen von hohen Strompreisen muss man bekämpfen, und man kann sie nur durch eine erhöhte Produktion von Strom bekämpfen. Die Schweizer Bevölkerung hat am 9. Juni 2024 mit ihrem Ja zum Mantelerlass die Richtung für die zukünftige Produktion von Schweizer Strom vorgegeben. Kernziel dieses Erlasses war, die Versorgungssicherheit für die Schweiz sicherzustellen, und zwar durch verbindlich festgehaltene Produktionsziele für den Zubau von Winterstrom. Der vom Volk abgesegnete Gesetzesrahmen sieht die Produktion von 6 Terawattstunden zusätzlicher Energie, davon 2 Terawattstunden sicher abrufbare Energie, bis 2040 vor. Dieses Ziel soll durch den Bau zusätzlicher Speicherwasserkraftanlagen, Solaranlagen, Windanlagen und weiterer erneuerbarer Energiequellen erreicht werden.
Alleine für die Wasserkraft wurden dann in einem Grundsatzentscheid in den damaligen Beratungen sechzehn Wasserkraftprojekte aufgenommen, mit welchen für eine zusätzliche steuerbare Stromproduktion von 2 Terawattstunden gesorgt werden kann. Es waren zunächst fünfzehn Speicherwasserkraftwerke und sind jetzt durch die Aufnahme von Chlus schlussendlich sechzehn Grosswasserkraftwerke, welche einen entscheidenden Beitrag zu dieser Mehrproduktion leisten sollen.
Mit dem damaligen Mantelerlass - ich betonte es damals auch in den Beratungen - wurde keine einzige Kilowattstunde Energie produziert, sondern nur der rechtliche Rahmen vorgegeben. Bereits in den Beratungen des Mantelerlasses wurde klar, dass der Zubau dieser 6 Terawattstunden Strom ohne zusätzliche flankierende Massnahmen und insbesondere ohne Beschleunigung der Bewilligungsverfahren völlig illusorisch ist und der Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass auch der Netzausbau beschleunigt werden muss und dass auch dazu eine Vorlage in unseren Rat kommt.
Ich erlaube mir einen ganz kleinen Exkurs bezüglich der Atomkraftdebatte. Den beschleunigten Zubau dieser 6 Terawattstunden brauchen wir so oder anders, unabhängig davon, wie Sie zur Atomkraft stehen. Andernfalls könnten wir in einen gefährlichen Versorgungsengpass kommen, dies mit unabsehbaren Folgen für die Versorgungssicherheit der Schweiz und auch für die Wirtschaft in der Schweiz. Ich weise darauf hin, dass die Ausserbetriebnahme von Beznau 1 und 2 eine zusätzliche Lücke von immerhin 6 Terawattstunden ab dem Jahre 2033 hinterlassen wird.
Ihre vorberatende Kommission hat nun in eingehenden Beratungen in verschiedensten Sitzungen mit verschiedensten Stossrichtungen eine Vorlage des Nationalrates korrigiert, welche aus Sicht unserer Kommission den Zubau von Strom in der Schweiz nicht beschleunigt, sondern sogar eher verlangsamt hätte. Die massgebenden Stossrichtungen zur Beschleunigung der entsprechenden Verfahren sind unter anderem: Straffung der Planungsschritte und Verfahren mit einem konzentrierten kantonalen Verfahren für Solar- und Windanlagen; Leistung von Ersatzabgaben statt sofortige Realisierung von Ersatzmassnahmen; Definition von Leitbehörden bei Projekten in mehreren Kantonen; Verschlankung von Beschwerdeverfahren durch die Begrenzung der Rügemöglichkeiten; Verfahrensbeschleunigungen vor Bundesgericht; Verlängerung des "Solar-Expresses" mit einer neuen Frist; Ausschluss des Beschwerderechtes bei den sechzehn beschlossenen Grosswasserkraftwerken gemäss Gesetzesanhang.
Ich gebe Ihnen zu bedenken, dass dieser Rat im Rahmen der Beratungen des Mantelerlasses grosse Zugeständnisse an den Umweltschutzbereich gemacht hat. Insbesondere haben Sie sämtliche Massnahmen im Restwasserbereich aus dem Mantelerlass gekippt und somit auf den Erhalt der bisherigen Produktion verzichtet. Wir sprechen dort von 3 bis 4 Terawattstunden Strom, die uns nun fehlen.
Die Produktion aus Wasserkraft betrug per Anfang 2023 etwa 36,8 Terawattstunden Strom. Um den Zielwert von 39,2 Terawattstunden pro Jahr per 2050 zu erfüllen, muss die Nettoproduktion um 2,4 Terawattstunden gesteigert werden. Durch die Minderproduktion bei den Restwasserbestimmungen beträgt der notwendige Bruttozubau mindestens 4,3 Terawattstunden. Wie der Bericht "Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze" des BFE ausweist, wird im periglazialen Bereich ein Ausbaupotenzial von insgesamt 2,43 Terawattstunden, davon 1,13 Terawattstunden durch Neuanlagen, erreicht werden können. Das ist möglich. Dazu steuern Trift, Grimsel und Gorner insgesamt 1,4 Terawattstunden Strom bei. Man rechne, und man beschliesse dann auch richtig. Im Wallis könnten bei Ausschöpfung aller Ressourcen 2 Terawattstunden zusätzlicher Winterstrom pro Jahr erzeugt werden. Zeigen Sie mir bitte Alternativen zu diesen Szenarien auf, wenn Sie nicht beschleunigt bauen wollen, und zwar mit regelbarer, abrufbarer Winterstromenergie und nicht etwa mit stochastischer Energie aus Sonne und Wind.
Ich weise darauf hin, dass das Parlament mit seinem Grundsatzentscheid, sechzehn Grosswasserkraftwerke im Gesetz zu verankern und damit die dringend notwendigen 2 Terawattstunden steuerbaren Strom zu produzieren, einen Vorentscheid getroffen hat. Der geht dahin, dass die gesamte Stromversorgungssicherheit der Schweiz und damit auch die Energiewende aufs Spiel gesetzt werden, falls diese Werke nicht in der notwendigen Zeit gebaut werden können. Offensichtlich gibt es immer noch Kreise, die glauben, dass sich der Zubau von gesicherter Leistung aufschieben lässt und wir noch genug Zeit haben, den Zubau zu bewerkstelligen. Ich rede ausdrücklich von steuerbarer und jederzeit abrufbarer Energie.
Jenen Kreisen rate ich an, die Lage der europäischen Stromnetze am 6. November 2024 sowie am vergangenen Freitag zu analysieren. In den Abendstunden des 6. November 2024 stieg der Strompreis extrem schnell und extrem stark auf mehr als 800 Euro pro Megawattstunde an. Dies geschah deshalb, weil eine sogenannte Dunkelflaute dafür gesorgt hatte, dass Wind und Sonne zu keiner Produktion in Deutschland beitragen konnten und das System instabil wurde. Deutschlands Nachfrage betrug damals 66 Gigawattstunden Strom. 53 Gigawattstunden davon wurden durch Deutschland selbst gedeckt, 13 Gigawattstunden durch Importe. Bei der Importkapazität waren nur noch wenige Gigawattstunden zusätzlich verfügbar.
Der damalige Bezug von 66 Gigawattstunden war aber bei Weitem nicht Deutschlands höchster Bezug. In einem Januartag braucht Deutschland locker mehr als 75 Gigawattstunden, das heisst 10 Gigawattstunden mehr als am 6. November 2024. Mit anderen Worten: Würde sich ein solches Szenario im Januar ereignen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Stromnetzstabilität in Europa und in der Schweiz. Ich gehe auf diesen Vorfall ein, weil Deutschland die dümmste Energiepolitik der ganzen Welt betreibt und weil dieser Vorfall mir nicht etwa durch Zufall zugekommen ist, sondern weil der CEO der grössten Energieproduktionsgesellschaft von Deutschland, Herr Markus Krebber von der RWE, dies so publiziert hat.
Dasselbe Spiel ereignete sich am letzten Freitag, als der Strombedarf aufgrund einer Dunkelflaute in Europa wiederum so gross wurde, dass zu Spitzenzeiten 936 Euro pro Megawattstunde Strom gezahlt werden mussten. So etwas schlägt sich auf die Wirtschaft nieder und ist durch ein Stahlunternehmen wie Gerlafingen nicht zu steuern und nicht zu bewältigen.
Die Alarmzeichen häufen sich, und die Anzahl der Redispatch-Aktionen durch die Swissgrid steigt jährlich an. Das sind Notfalloperationen zur Stabilisierung des Stromsystems, die die Swissgrid jährlich vornehmen muss. Es ist daher offenkundig, dass wir uns mit dem Zubau erneuerbarer Energie und vor allem mit dem Zubau von steuerbarer erneuerbarer Energie beeilen müssen. Dies trifft insbesondere auf die Wasserkraft zu.
Mit dem Beschleunigungserlass integrieren wir das, was in einem Rechtsstaat an Beschleunigung der Verfahren möglich ist. Insbesondere schliessen wir im Rahmen der im Gesetz eigens vorgesehenen sechzehn Kraftwerke das Verbandsbeschwerderecht von Umweltverbänden aus. Wir tun dies aus dem einfachen Grund, dass die Notwendigkeit der sechzehn Kraftwerke am runden Tisch von den entsprechenden Verbänden mit einer Ausnahme auch anerkannt und akzeptiert wurde und wir uns aufgrund der Situation auf den Bau der sechzehn Kraftwerke verlassen können müssen.
Obwohl der runde Tisch alles andere als demokratisch legitimiert war, findet er nun im Gesetz, im Mantelerlass, seinen demokratischen Niederschlag. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, dieses Faktum nun ernst zu nehmen. Es kann nicht sein, dass diese Projekte, welche mit den Verbänden entsprechend abgestimmt wurden, nun erneut Gegenstand von langjährigen Beschwerdeverfahren werden, welche wiederum durch die gleichen Verbände inszeniert werden könnten. Dieser Punkt des Beschleunigungserlasses, ich habe ihn daher auch ausdrücklich erwähnt, ist selbstverständlich umstritten; das werden Sie in der Fahne sehen. Sie sehen aber auch, dass sich die Kommission am Ziel, nämlich den Zubau erneuerbarer, verfügbarer und steuerbarer Energie schnellstmöglich zu beschleunigen, orientiert hat. Alle anderen Ziele wurden, soweit rechtsstaatlich zulässig, hintangestellt.
Die Dringlichkeit einer Bereinigung dieser langatmigen Verfahren ist offenkundig, weshalb ich Ihnen beantrage, auf das Geschäft einzutreten.
Stocker Simon · Mit-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo socialista
Um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus politisch instabilen Ländern zu reduzieren und um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu gewährleisten, muss die heimische Stromproduktion ausgebaut werden. Ein zentrales Hindernis stellt dabei die lange Verfahrensdauer dar. Vom Beginn der Planung bis zur Umsetzung eines Grossprojektes können derzeit mehr als zwanzig Jahre vergehen. Hauptursachen hierfür sind die mangelnde Koordination der Verfahren und die Möglichkeit, einzelne Planungs- und Baubewilligungsentscheide bis vor das Bundesgericht zu ziehen.
Das neue, konzentrierte Verfahren soll innert 180 Tagen abgeschlossen sein. Die Vorlage zielt also darauf ab, die Prozesse für Planung, Bau, Erweiterung und Erneuerung von grossen Anlagen für erneuerbare Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das muss die Motivation des Beschleunigungserlasses sein.
Die Kommission hat jedoch den Fokus auch auf Themen gesetzt, welche die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage, nennen wir es einmal so, arg strapazieren. Die Beschlüsse schwächen die Umwelt auf unnötige Weise, ohne damit den Prozess zu beschleunigen. Besonders erwähnenswert ist erstens die Streichung bzw. Verschiebung der Zuständigkeit bei den Ersatzmassnahmen in Artikel 12. Dazu haben sich auch schon die Kantone kritisch geäussert; Sie haben die Mails dazu erhalten. Zweitens ist die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei Wasserkraftprojekten zu nennen. Zu diesen und weiteren Minderheiten werden wir noch ausgiebig diskutieren.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Sollten sich jedoch in den beschriebenen Themen die Minderheiten nicht durchsetzen, werde ich dieser Vorlage nicht zustimmen können.
Vara Céline · Mit-F · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Le projet vise à raccourcir les procédures d'autorisation pour les énergies renouvelables afin d'accélérer leur développement. Il est important que cela ne se fasse pas au détriment de l'environnement.
Le Conseil fédéral et le Conseil national ont élaboré des propositions acceptables d'un point de vue environnemental, pour la plupart. Ainsi, selon le Conseil national, l'accélération doit notamment être obtenue par la possibilité de regrouper différentes étapes de la procédure pour les installations solaires et éoliennes d'importance nationale. La procédure du plan directeur doit, si possible, être menée en parallèle à la procédure du plan d'affectation. La procédure de plan d'affectation et la procédure d'autorisation de construire doivent en outre être réunies dans une procédure cantonale concentrée d'approbation des plans. En outre, des directives et des délais sont introduits pour les cantons et les tribunaux afin d'accélérer et de simplifier les procédures.
Malheureusement, la majorité de la commission de notre conseil a introduit dans le projet des restrictions inacceptables du droit de recours des associations: l'annulation en grande partie du principe du pollueur-payeur pour les mesures de remplacement ou encore l'affaiblissement d'une bonne planification. Ces propositions et d'autres propositions de la majorité de la commission déséquilibrent ainsi complètement le projet. Avant même que la loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables, récemment acceptée par la population, n'entre en vigueur, des éléments importants de cette loi sont déjà remis en question. C'est la raison pour laquelle de nombreuses minorités ont été déposées, mais que l'entrée en matière n'est pas combattue.
Engler Stefan · 1VP-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die lang andauernden Bewilligungsverfahren seien der Grund dafür, dass sich der Zubau erneuerbarer Energien verschleppt - darauf ist der Entwurf des Bundesrates ausgelegt. Ich habe meine Zweifel daran, ob diese Ausgangshypothese so wirklich stimmt. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit weiteren Gründen, die zu Verzögerungen führen, hat nicht stattgefunden; ich werde darauf zu sprechen kommen.
Kern des bundesrätlichen Entwurfes ist die Einführung eines konzentrierten kantonalen Verfahrens für Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse. Dieses konzentrierte Verfahren soll die Nutzungsplanung und die Baubewilligung bündeln. Das ist in doppelter Hinsicht zu begrüssen. Zum einen entfällt ein Verfahrensschritt, da die Umzonung des Grundstückes und die Baubewilligung zusammen mit der sogenannten kombinierten Plangenehmigung gewährt bzw. erteilt werden können. Zum andern ist gegen diese Plangenehmigung dann nur noch ein einheitliches Rechtsmittel möglich, d. h., die Umzonung und die Baubewilligung werden gemeinsam von den Gerichten beurteilt. Das ist unzweifelhaft ein Fortschritt und als positiv zu beurteilen.
Ob das aber reicht? Ich habe meine Zweifel. Es wird nämlich nicht möglich sein, eine relevante Beschleunigung des Zubaus erneuerbarer Energien zu erreichen, ohne gleichzeitig am Status quo zu rütteln. Das öffentliche Gut der Versorgungssicherheit ist dabei genug wichtig, um auch mutigere Veränderungen anzustossen. Für die Kommission nehme ich in Anspruch, dass die Leitüberlegung war, wie wir den Zubau erneuerbarer Energien effektiv beschleunigen können, auch mit Verfahrensvereinfachungen, aber nicht nur.
Es ist eine Tatsache: Die Abwicklung der Planungsverfahren hat aufgrund der Mehrstufigkeit, wie sie heute angewendet wird, zu einem unverdaulichen Kannibalismuseffekt geführt. Die Kommission hat das Planungsdickicht etwas gelichtet, um Redundanzen zwischen Richt- und Nutzplanungen zu eliminieren. In dieses Kapitel fallen auch der Versuch, zu verhindern, dass in unterschiedlichen Verfahren wiederholt gleichlautende Einwände erhoben werden können, sowie die Beschränkung der Rügen und entsprechend der Prüfungsbefugnisse durch die Gerichte. So weit, so gut. Als zu heisses Eisen fallengelassen hat die Kommission beispielsweise die Idee, das Interesse der Stromversorgung bei Anlagen von nationalem Interesse generell und absolut als vorrangig zu priorisieren.
Nicht Gegenstand der Beschleunigungsvorlage - und hier unterscheidet sich meine Einschätzung von der meiner beiden Vorredner - bildet hingegen das materielle Umweltrecht. Dabei liesse sich anhand einer Vielzahl von Gerichtsurteilen der Beweis erbringen, dass umweltrechtliche Vorgaben und deren Anwendung Investoren davor abschrecken lassen, die Projektierung nur schon an die Hand zu nehmen. Gerichte nehmen sich den Raum, den ihnen der Gesetzgeber lässt. Sie stellen fest, dass einzelne umweltrechtliche Aspekte nicht genügend abgeklärt wurden. Sie stellen inhaltliche Feststellungen in Umweltverträglichkeitsberichten sowie ebensolche Feststellungen von kantonalen Fachbehörden infrage und weisen sie zur Überprüfung zurück. Sie, die Gerichte, verschärfen durch die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen - dafür sind wir verantwortlich - fortlaufend die Praxis und dehnen Schutzziele aus.
In den Kantonen hört man oft die Kritik, es gebe einen Spiessrutenlauf durch Bundesinventare und eine Regulierung durch die Hintertüre. Dieser Kritik hätten wir verstärkt auf den Grund gehen müssen. So werden beispielsweise die Abwägungskriterien des nationalen Interesses massgeblich von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entwickelt. Im Zusammenhang mit der zurückgezogenen parlamentarischen Initiative Salzmann wollten wir uns auch der Zulässigkeit und der Zweckmässigkeit der Delegation von Kompetenzen bis auf die Stufe von Bundesämtern widmen. Das betrifft das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler sowie auch das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz.
Lassen Sie mich noch einen dritten Grund nennen, weshalb sich der Ausbau der erneuerbaren Energien so verzögert und welcher Investoren von Investitionen in die Produktion absehen lässt. Er lässt sich am Beispiel der alpinen Solaranlagen eigentlich gut erklären. Es handelt sich nämlich um die Art und Weise, wie wir den Zubau von erneuerbaren Energien fördern. Die technologiebezogene Förderung führt nicht dazu, dass marktnäher investiert wird und Anreize für Investoren geschaffen werden, ihre Anlagen effizient und nach den Bedürfnissen des Marktes zu betreiben. Die Auszahlung der Fördermittel müsste vielmehr möglichst starke Anreize für eine am Markt orientierte Produktion vermitteln, um das spätere Marktrisiko für Investoren oder Konsumenten je nach gewähltem Fördermodell zu senken. Werden nämlich die Marktrisiken trotz hoher Anfangsförderung als zu hoch eingestuft, wird in aller Regel auf eine Investition verzichtet.
Wenn also die Fördermittel für eine überteuerte Produktion eingesetzt und reserviert werden, fehlen ausserdem die Mittel für Produktionen, die an und für sich viel marktnäher wären. Das hat zur Folge, dass die Projekte mit zu teurer Produktion im schlechteren Falle in Schubladen verschwinden und die Projekte mit günstigerer Produktion gar nicht aus den Startlöchern kommen. Insofern glaube ich, dass wir nicht darum herumkommen, unsere Förderpraxis infrage zu stellen und sie näher an den Markt zu bringen.
Ich bin selbstverständlich trotzdem für Eintreten und unterstütze die Anträge der Kommissionsmehrheit. Ohne diese Anpassung lässt sich, wenn überhaupt, das Versprechen dieser Vorlage nicht erfüllen.
Müller Damian · Mit-M · Consiglio degli Stati · Lucerna · Gruppo liberale radicale
Wir sind mitten in einer Phase grosser Transformationen des Energiesystems. Der Klimawandel, aber auch die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten zeigen uns auf, dass wir besser vor Ort handeln, also in unserem Land. Meine Vorredner haben bereits den Finger auf die wichtigsten Punkte dieser Vorlage gelegt. Wir können uns keinen Stillstand leisten und müssen mit der Erreichung der Ziele, wie wir sie auch im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien festgeschrieben haben, vorwärtsmachen.
Zum einen muss aber vor allem auch der Bundesrat vorwärtsmachen. In seinen Verordnungen zum besagten Bundesgesetz muss er fortschrittliche Lösungen zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, zu den Abnahmevergütungen, aber auch zu den Vorgaben zur Nutzung von Flexibilitäten vorlegen. Das ist zentral, um den Ausbau der Erneuerbaren und deren Integration in die Märkte auf das nötige Niveau zu bringen. Wir erwarten vom Bundesrat entsprechend auch eine offensive Verordnung.
Zum andern müssen wir mit dem Beschleunigungserlass vorwärtsmachen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wollen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien in verschiedenen Punkten beschleunigen. Es geht hier vor allem um die Wasserkraftprojekte des runden Tisches, aber auch um die sogenannten Wind- und Solarpärke. Zudem geht es um die Frage, ob wir das riesige Potenzial der im Rahmen der Elektromobilität genutzten Batterien nutzen oder eben nicht. In dieser Frage braucht es heute einen klaren Richtungsentscheid unseres Rates, ob wir diese Chance am Schopf packen oder ob wir sie einfach ignorieren wollen. Ich bin überzeugt, dass wir diese Speicher für eine erfolgreiche Transformation auch hier, entsprechend dem Energiesystem, brauchen. Sie werden zuhauf ans Netz angeschlossen, ohne dass wir sie netz- und marktdienlich nutzen. Dabei sind sie ein Teil der Lösung zur optimalen Integration der Erneuerbaren.
Zu guter Letzt müssen aber auch die Energieunternehmen vorwärtsmachen. Sie müssen ihre Gewinne investieren und Projekte für erneuerbare Energien lancieren, statt den Gemeinden und Kantonen Dividenden auszubezahlen. Nur wenn wir uns alle für die Schweizer Produktion einsetzen, schaffen wir es auch in Zukunft, unsere sichere Versorgung zu gewährleisten. Lassen Sie uns einen Teil dazu beitragen.
Ich empfehle Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und auch der Minderheit Müller Damian auf Seite 32 zuzustimmen.
Ich erlaube mir, Herr Bundesrat, Sie jetzt schon darauf aufmerksam zu machen, dass ich Ihnen bei Artikel 14 eine Frage bezüglich meines Kantons, des Kantons Luzern, stellen werde.
Ich danke Ihnen, wenn Sie eintreten.
Schmid Martin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Gruppo liberale radicale
Auch für mich war entscheidend, dass wir nach der Annahme des Mantelerlasses bzw. des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien durch das Schweizervolk den zweiten Schritt machen. Der erste Schritt wurde mit grosser Mehrheit beschlossen. Das Volk hat uns den Auftrag gegeben, in der Schweiz erneuerbare Stromproduktion zuzubauen. Das ist nicht mehr umkehrbar, das ist ein Volksentscheid. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir uns den Beschleunigungserlass in der Fassung des Nationalrates angeschaut.
Kollege Engler hat meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass der Nationalrat in diesem Verfahrensdickicht den Blick auf das Ganze verloren hat. Was ist nämlich das Ziel? Das Ziel ist, dass wir doch relativ schnell am Anfang entscheiden, ob ein Projekt realisiert wird, ja oder nein. Wenn ein Projekt auf die Liste kommt, dann sollten wir es auch realisieren, wenn nicht, sollten wir relativ am Anfang des Prozesses auf das Projekt verzichten. Das ist doch im Sinne aller.
Gestern haben wir über hohe Stromkosten diskutiert. Es müssen sich alle bewusst sein, dass eine Verzögerung durch diejenigen, die Verfahrenseingaben oder Beschwerden einreichen, zu einer Verteuerung der Stromproduktion führt. Die Folge sind hohe Stromkosten. Alle Aufwendungen, die in den Verfahren verloren gehen, schlagen sich später auf die Produktionspreise nieder. Aus diesem Grund haben wir den Fokus auf die Liste der sechzehn Projekte gelegt. Ich gebe das offen zu. Wir haben auf praktischer Ebene analysiert, wo die Probleme liegen; wir kommen dann im Detail darauf zu sprechen. Ja, die Probleme liegen bei den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Ja, sie liegen darin, ob ein Kanton eine Zusatzkonzession erteilen kann, ohne dass das Bundesgericht ihn wieder auf Feld null zurückstellt. Ja, es ist die Frage, ob gegen die Projekte vom runden Tisch, denen auch die Umweltschutzorganisationen und das Schweizervolk zugestimmt haben, jetzt nochmals Einsprache erhoben werden kann. Das waren die konkreten Fragen, die wir uns stellten. Die Mehrheit hat entschieden, dass wir Nägel mit Köpfen machen müssen, wenn wir uns wirklich mit dem Zubau beschäftigen wollen. Wir kommen nicht darum herum. Sonst gaukeln wir unserer Bevölkerung vor, dass wir an einem Ziel arbeiten, wissend, dass wir es nie erreichen werden.
Ich habe mich aber vor allem gemeldet, weil ich - Sie haben es gesehen - noch einen Einzelantrag eingereicht habe, wonach der Entwurf zu den alpinen Solaranlagen abgespalten werden soll. Es ist eine Unsitte, wenn ein Kommissionsmitglied das macht, das weiss ich. Verfahrensrechtlich ist es aber angeblich gar nicht anders möglich. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert, ob die Kommission diesem Rat eine Abspaltung beantragen kann. Das geht parlamentsrechtlich nicht. Deshalb habe ich schon in der Kommission angekündigt, dass ich im Rat einen Einzelantrag einbringen werde, um die Frage des alpinen "Solar-Expresses" in einem separaten Entwurf zu behandeln.
Die Begründung ist ganz einfach. Ich glaube, der Beschleunigungserlass wird noch viel zu reden geben. Wenn wir aber mit dem ursprünglichen Projekt des alpinen "Solar-Expresses" weiterfahren wollen, können wir das in einem separaten Gesetz tun. Wir erinnern uns: Damals konnten wir uns nur für zwei Jahre entscheiden. Das lag auch an verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, weil uns die zweijährige Frist eben gar keine Möglichkeit gab, den "Solar-Express" für länger zu beschliessen. Gerade diese Investitionssicherheit wollen wir hier geben.
Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident der EKW, und wir wollen mit der Gemeinde Scuol und der Energia Engiadina auch ein solches alpines Solarkraftwerk bauen. Dabei hat sich gezeigt, und ich möchte das hier ehrlich offenlegen, dass es bei diesen Projekten dreierlei Schwierigkeiten gibt.
Die erste Schwierigkeit ist die technische: Das Ganze ist Neuland, und es gibt verschiedene Möglichkeiten, verschiedene Technologien. Die Schweiz nimmt hier eine Pionierrolle ein, und das führt natürlich auch dazu, dass es mehrere Herausforderungen gibt und dass es länger geht. Auch die Wind-, die Schneeverhältnisse im Hochgebirge sind nicht zu unterschätzen. Da ist ein langsameres Vorangehen sinnvoll, um nicht allzu grosse Risiken einzugehen.
Die zweite Schwierigkeit hängt damit zusammen; es geht um die Wirtschaftlichkeit dieser Projekte. Kollege Engler hat zu Recht die Frage gestellt: Ja, sollen wir das tun, lohnt sich das, können wir uns das leisten? Mit der Abwägung, dass nur diejenigen Projekte zum Zuge kommen, die schon die Zustimmung der Gemeinde haben und auch öffentlich aufgelegt worden sind, ist das aus meiner Sicht zu verantworten. Letztlich werden es nicht viele Projekte sein. Die Schweiz könnte weltweit bei der Technologie, wie man im Hochgebirge alpine Solaranlagen baut, eine Vorreiterrolle einnehmen; das könnte ein Exportartikel werden. Aus dieser Perspektive sehe ich das mehr als Leuchtturmprojekt und weniger als die tragende Säule der Stromversorgungssicherheit in der Schweiz.
Ich komme zur dritten Schwierigkeit: Ich gebe es offen zu, gerade in Scuol haben wir Einsprachen, und die Projekte sind blockiert. Es gibt also auch bei den alpinen Solarprojekten Einsprachen, die zu behandeln sind, es gibt umweltrechtliche Themen, die abzuarbeiten sind, und das braucht mehr Zeit. Das ist der Grund, warum wir in der Kommission mit einer grossen Mehrheit beschlossen haben, Ihnen eine Verlängerung des "Solar-Expresses" zu beantragen, ohne dass zusätzlich neue Projekte dazukommen können. Gleichzeitig beantrage ich Ihnen mit einem Einzelantrag, diesen "Solar-Express" abzuspalten, weil er mit dem Beschleunigungserlass eigentlich nichts zu tun hat; wir werden später darauf zurückkommen.
Auch ich beantrage Ihnen, hierauf einzutreten.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten, und möchte das folgendermassen begründen: Ich mache mir schon Sorgen um das schweizerische Energiesystem und vor allem darum, wie wir auch in fünf oder zehn Jahren und vor allem langfristig noch genügend Energie und insbesondere Strom produzieren können. Unsere Stimmbevölkerung hat 2017 beschlossen, dass wir aus der Kerntechnologie aussteigen. Die bestehenden Werke bleiben am Netz, solange sie sicher sind, aber neue Werke können nicht bewilligt werden. Wir haben 2023 beschlossen, dass wir bis 2050 aus den fossilen Energien aussteigen. Letztlich bleiben also nur erneuerbare Energien: Wasser-, Solar- und Windenergie sowie ein kleiner Teil Energie aus Biogasanlagen.
In diesem Bereich stellen wir jedoch fest, und das macht mir Sorgen, dass alle Projekte oder mindestens sehr viele bzw. die wesentlichen Projekte mit Einsprachen belastet sind - das wurde jetzt im Rat schon gesagt - oder dass diesbezüglich Einsprachen oder Beschwerden angekündigt werden. Dies geschieht trotz der klaren Annahme der Vorlage zum Energiegesetz durch die Stimmbevölkerung mit fast 70 Prozent. Das betrifft insbesondere die drei grössten der sechzehn Projekte. Allein die drei grössten Projekte machen zwei Drittel der Speicherproduktion, der 2 Terawattstunden, aus. Trotz klarer Annahme durch eine grosse Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung müssen wir hier mit Einsprachen, Beschwerden und einer Verlängerung rechnen. Das Gleiche wurde jetzt bezüglich der wenigen alpinen Solaranlagen gesagt. Auch wenn es wenige sind, ist am Schluss jedes Kilowatt in der Schweiz wichtig, insbesondere was die Winterstromproduktion anbelangt. Auch die Windanlagen sind sehr stark belastet.
Wir brauchen hier einen Befreiungsschlag, denn ich mache mir schon Sorgen, wie wir die 10 Prozent der Stromproduktion ersetzen sollen, die bis 2033 wegfallen werden. Dass Beznau gemäss Planungen der Axpo jetzt vier Jahre länger am Netz bleiben kann, ist grundsätzlich erfreulich - es sind aber nur vier Jahre. Das heisst also, dass wir ab heute gerechnet bis in acht Jahren 10 Prozent mehr Stromproduktion brauchen werden, um auf dem Status quo zu bleiben! Und Sie wissen alle, dass die Anzahl der Wärmepumpen zunimmt, dass die Industrie mehr Strom braucht und dass auch die Elektromobilität mit Massnahmen gemäss CO2-Gesetz gefördert wird. Wir werden in diesem Land also deutlich mehr Strom brauchen. Und weil wir in allen Bereichen Blockaden haben, braucht es einen Befreiungsschlag.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dazu die Aufhebung des Technologieverbots im Bereich der Kerntechnologie diskutiert und deshalb der Blackout-Initiative ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. Der Bundesrat wird in nächster Zeit über die entsprechende Vernehmlassungsvorlage befinden, zu der dann alle Stellung nehmen können. Wie jedoch richtig gesagt wurde, ersetzt das nicht den Aufwand im Bereich der erneuerbaren Energien, denn es handelt sich um eine langfristige Option; da sprechen wir von den Jahren 2040 bis 2050. Wir brauchen aber natürlich kurzfristig mehr Strom. Das können wir aktuell nur über die Erneuerbaren hinkriegen.
Hier setzt der Beschleunigungserlass an. Heute verstreichen zum Teil zwanzig Jahre, bis ein Windkraftprojekt realisiert werden kann. Dieser Prozess muss beschleunigt werden. Deshalb hat der Bundesrat am 21. Juni 2023 die Botschaft und den Entwurf zum Beschleunigungserlass verabschiedet. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Änderungen, ich konzentriere mich hier auf die Botschaft, wie sie vom Bundesrat eröffnet wurde:
1. Die Kantone legen schon heute in ihren Richtplänen die geeigneten Gewässerstrecken und Gebiete zur Nutzung der Windenergie fest. Bereits im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem Energiemantelerlass, haben Sie festgelegt, dass die Kantone solche Eignungsgebiete auch für Solaranlagen von nationalem Interesse bestimmen sollen. Mit dem Beschleunigungserlass sichern wir ab, dass konkrete einzelne Projekte, die in einem Eignungsgebiet liegen, keine Festsetzung im Richtplan mehr brauchen. Es kann direkt mit dem Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren begonnen werden. Das spart Zeit. Wir handhaben das seit Kurzem z. B. bei der Richtplangenehmigung für Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie schon so. Mit der Planung wird der Zubau an jenen Standorten gebündelt, die sich dafür am besten eignen, weil sie z. B. bereits vorbelastet sind und sich dort keine Schutzgebiete befinden. Der Zubau in einem Eignungsgebiet ist einfacher, schneller und attraktiver. Wir verhindern so eine Verzettelung der Energieanlagen im Land. Wir machen nicht überall alles, sondern sorgen für einen raschen Zubau dort, wo es sinnvoll ist. So bewahren wir gleichzeitig die schützenswerten Landschaften, Biotope, Wälder und Kulturland.
2. Die Kantone sollen für Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. Die Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren werden vereint. Der Standortkanton erteilt neu alle kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind. Damit verhindern wir, dass ein Projekt in mehrere Etappen aufgeteilt wird und jeder einzelne Entscheid bis vor Bundesgericht angefochten werden kann.
Weiter ist es dem Bundesrat wichtig, dass auch die betroffenen Gemeinden bei der Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mitwirken können. Dass das wichtig ist, hat gerade der Abstimmungskampf rund um das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien deutlich gezeigt. Die Kantone müssen deshalb die betroffenen Gemeinden frühzeitig ins konzentrierte Plangenehmigungsverfahren einbeziehen und so dem Mitwirkungsrecht der Gemeinde Rechnung tragen.
Der Nationalrat hat ergänzt, dass die Kantone zudem vorsehen können, dass die Standortgemeinden dem Projekt zustimmen müssen. Ihre Kommission geht einen Schritt weiter und beantragt, den Standortgemeinden grundsätzlich das Zustimmungsrecht einzuräumen, wobei das kantonale Recht etwas anderes vorsehen kann. Ich wurde verschiedentlich angegangen, der Bundesrat habe doch versprochen, dass die Gemeinden immer zustimmen müssen oder mitsprechen können. Dem ist so, das haben wir gesagt. Aber selbstverständlich können wir den Föderalismus nicht ausschalten. Das heisst, wenn die Kantone ihrerseits Gesetze erlassen, wonach die Zustimmung auf Kantonsebene erfolgt, dann ist dies letztlich dem Föderalismus und einer demokratischen Entscheidung innerhalb der Kantone geschuldet. Aber gemäss dem Antrag Ihrer Kommission braucht es dort, wo der Kanton nichts entscheidet, die Zustimmung der Gemeinde. Ich meine, das sei eine gute Verbesserung seitens der Kommission.
3. Der Bundesrat will auch den Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen von nationalem Interesse verkürzen. Auf kantonaler Ebene ist künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Die Gerichte sollen, wenn möglich, innert 180 Tagen entscheiden. Zudem hat der Bundesrat vorgesehen, dass lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte von nationalem Interesse keine Beschwerde mehr einreichen können. Er reagiert damit auf den Umstand, dass solche Vorhaben heute oftmals durch Beschwerden von kleinen, lokalen Umweltorganisationen verzögert werden. Bei Anlagen von nationalem Interesse ist das nicht gerechtfertigt.
Neu sollen deshalb nur noch national tätige Organisationen zur Beschwerde legitimiert sein, also solche mit Beschwerdelegitimation an das Bundesgericht. Das sind z. B. WWF Schweiz, Pro Natura, Schweizer Vogelschutz, SAC, die Stiftung Landschaftsschutz oder der Schweizerische Fischereiverband. Beschwerdeberechtigt sind weiterhin die Standortkantone und die Standortgemeinden. Ich spreche da immer von der Vorlage, wie sie der Bundesrat dem Parlament vorgelegt hat.
Zusammengefasst: Dem Bundesrat ist es wichtig, dass wir in der Schweiz effiziente und rasche Verfahren für die Planung und Bewilligung von Energieanlagen haben. Die Begründung habe ich einleitend gemacht. Den nötigen Befreiungsschlag nach der klaren Abstimmung spüre ich leider nicht, er ist noch nicht erfolgt. Man hält an Beschwerden und Einsprachen fest, als ob die Bevölkerung nie abgestimmt hätte. Damit wir wirklich vorwärtskommen, ist die Vorlage, die wir hier beraten, als ergänzender Teil zum Gesetz für eine sichere Stromversorgung sehr wichtig; das wurde bereits gesagt. Es ist wichtig, dass dabei die lokale Bevölkerung in den Gemeinden einbezogen wird. Ich meine aber, es ist auch wichtig, dass wir, wie es schon im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien steht, die schützenswerten Landschaften und Biotope verschonen und schützen. Das kann bei der Einteilung in der Richtplanung der Gebiete sichergestellt werden.
Der Ständerat hat einige wichtige Punkte verbessert, die zusätzlich zu einer Beschleunigung führen. Ich werde seitens des Bundesrates nicht alle unterstützen können, weil ich denke, dass damit die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage insgesamt auch gefährdet werden könnte. Wenn wir am Schluss im Falle eines Referendums dann nichts haben, nützt uns das relativ wenig. In vielen Punkten wird sich der Bundesrat den Beschlüssen des Ständerates aber anschliessen können. Ich werde in der Detailberatung darauf eingehen.
Mit diesen Begründungen als Hintergrund bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Energiegesetz
Loi sur l'énergie
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 10
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 1bis, 1ter
Gemäss geltendem Recht
Abs. 1quater
Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse gemäss Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 1 in solchen Gebieten ist keine projektbezogene Festsetzung im kantonalen Richtplan erforderlich.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Vara, Crevoisier Crelier, Stocker)
Abs. 1quater
Streichen
Art. 10
Proposition de la majorité
Al. 1, 1bis, 1ter
Selon droit en vigueur
Al. 1quater
Pour les installations solaires et éoliennes d'intérêt national au sens des article 12 alinéa 2 et 13 alinéa 1 LEne situées dans de telles zones il n'est pas nécessaire de fixer un projet spécifique dans le plan directeur cantonal.
Al. 2, 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Vara, Crevoisier Crelier, Stocker)
Al. 1quater
Biffer
Abs. 1, 1bis, 1ter - Al. 1, 1bis, 1ter
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich werde mich in der Detailberatung jeweils nur noch sehr kurz äussern. Hier ist Folgendes festzuhalten: Diese drei Absätze können gestrichen werden, weil diese Regelungen bereits im Mantelerlass aufgenommen worden sind, den Sie ganz links auf der Fahne sehen und der am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt wird. Das ist ein Platzhalter, daher können diese Bestimmungen gestrichen werden. Es gibt keine Minderheiten.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Angenommen - Adopté
Abs. 1quater - Al. 1quater
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die Kommissionsmehrheit möchte, wie bereits mehrfach erwähnt, eine Verschlankung der Verfahren. Wir liessen uns in der Kommission die bisherigen Verfahrensabläufe bei verschiedensten Verfahren auf einer Liste aufzeigen; das Labyrinth des Minotaurus ist ein Klacks dagegen. Deshalb müssen wir jetzt hier eingreifen und die Verfahrensebenen verschlanken. Die Kommissionsmehrheit macht dies bei den Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse, für die es nun keine projektbezogene Festsetzung im kantonalen Richtplan mehr braucht. Eine Minderheit möchte dies nicht.
Vara Céline · Mit-F · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Pour la minorité, il est absolument indispensable de garantir une planification soigneuse des installations solaires et des installations éoliennes. La proposition de la majorité vise à supprimer l'obligation de prévoir les projets solaires et éoliens d'intérêt national dans le plan directeur cantonal, lorsqu'ils sont situés dans les zones appropriées délimitées par les cantons. Cette proposition est contraire à la décision du Conseil national à l'article 8 alinéa 3 de la loi sur l'aménagement du territoire, qui donne au Conseil fédéral la compétence de fixer directement les zones d'affectation dans le plan directeur. Cette compétence donnée au Conseil fédéral est suffisante si, dans le cadre de la pesée des intérêts, certaines conditions sont remplies lors de la définition des zones.
Cette prise en compte soigneuse des intérêts lors de la définition des zones d'affectation a été une des conditions les plus discutées et une des conditions les plus importantes qui a été mise en avant dans la campagne pour la loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables. La proposition de la majorité est contraire à la volonté exprimée dans la loi et aux promesses données à la population lorsque nous avons voté il y a à peine six mois de cela. Par ailleurs, elle entraîne une insécurité juridique. La prise en compte des intérêts essentiels exigés par l'alinéa 1ter n'est guère plus possible sans connaissance du projet.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à suivre ma minorité.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Die Kommissionsmehrheit will, dass Solar- und Windenergieanlagen in einem Eignungsgebiet nicht noch eine projektbezogene Festsetzung im Richtplan erfordern. Wir haben bereits begonnen, im Rahmen von Richtplangenehmigungen von Eignungsgebieten darauf zu verzichten, einzelne Standorte z. B. für Windenergieanlagen festzusetzen. Auf diese Weise vereinfachen wir dieses Verfahren schon heute auf pragmatischem Weg. Mit Artikel 10 Absatz 1quater wird diese Praxis nun gesetzlich verankert.
Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass im Rahmen der Genehmigung eines konkreten Eignungsgebiets spezifisch zu entscheiden ist, ob damit auch die erforderliche projektbezogene Grundlage im Richtplan für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse geschaffen wird. Nur falls ja, hätte dann für die einzelnen Projekte direkt zur nachfolgenden Planung auf der Stufe Nutzungsplan und Baubewilligung übergegangen werden können. Die Mehrheit der Kommission will hier etwas weiter gehen. Die Festlegung eines Eignungsgebiets nach den Vorgaben von Artikel 10 Absatz 1ter soll in jedem Fall zur Folge haben, dass Vorhaben für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse keiner projektbezogenen Grundlage im Richtplan bedürfen. Diese Vereinfachung ist zu begrüssen, sie dient auch der Rechtssicherheit.
Auch beim Antrag der Mehrheit der ständerätlichen Kommission bleibt es möglich, dass der Kanton bei der Festlegung eines bestimmten Eignungsgebiets bei Bedarf spezifische Vorgaben für die nachfolgende Planung für die einzelnen Anlagen vorsieht. Möglich ist auch, dass der Bundesrat bei der Genehmigung eines Eignungsgebiets Auflagen für die nachfolgende Planung anordnet. Das scheint mir eine wichtige Ergänzung zu sein. Aus Sicht des Bundesrates gilt der Wegfall der projektbezogenen Richtplangrundlagen auch für Projekte in bereits ausgeschiedenen Windenergiegebieten. Hier können wir direkt weiterarbeiten.
Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Art. 12 Abs. 3ter
Antrag der Mehrheit
Bei Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien von nationaler Bedeutung kann anstelle einer Ersatzmassnahme nach Artikel 18 Absatz 1ter NHG eine Ersatzabgabe geleistet werden. Diese dient der Realisierung angemessener Ersatzmassnahmen an einem Standort im Kanton, die von der für die Bewilligung der Anlage zuständigen Behörde spätestens bis zum Abschluss des Bauvorhabens festzulegen sind, einschliesslich einer Frist zur Umsetzung der Massnahmen. Der Bundesrat legt die maximale Höhe sowie die Grundsätze zur Festlegung der Ersatzabgabe fest.
Antrag der Minderheit
(Vara, Crevoisier Crelier, Stocker)
Streichen
Art. 12 al. 3ter
Proposition de la majorité
Dans le cas des projets d'utilisation des énergies renouvelables d'importance nationale, une taxe de compensation peut être acquittée au lieu d'une mesure de remplacement selon l'article 18 alinéa 1ter LPN. Cette taxe de compensation sert à la réalisation de mesures de remplacement adéquates dans un site du canton qui doivent être fixées par l'autorité compétente pour l'autorisation de l'installation au plus tard jusqu'à l'achèvement du projet et assorties d'un délai de mise en oeuvre. Le Conseil fédéral fixe le montant maximal et les principes régissant la définition de la taxe de compensation.
Proposition de la minorité
(Vara, Crevoisier Crelier, Stocker)
Biffer
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Unsere Kommission hat mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, dass schützenswerte Lebensräume nicht mehr zwingend im Rahmen des Bauprojekts ersetzt werden sollen. Es soll neu möglich sein, dass der Kanton diese Ersatzmassnahme auf sein Kantonsgebiet überträgt und auch entsprechend bestimmt, wo sie ausgeführt werden sollen. Die entsprechenden finanziellen Beträge müssen allerdings vor Baubeginn sichergestellt und einbezahlt werden. Es ist also sichergestellt, dass die Ersatzmassnahmen dann auch auf Kantonsgebiet umgesetzt werden.
Was erreichen wir damit? Bislang gab es bei solchen Projekten sehr, sehr lange Verhandlungen zwischen den Umweltverbänden und den Projektträgern darüber, wo denn nun die Ersatzmassnahme ausgeführt wird. Das hat zu sehr grossen zeitlichen Verzögerungen geführt. Neu würde der Projektträger die Ersatzmassnahme beim Kanton finanziell sicherstellen müssen. Der Kanton selbst wird dann auch zusammen mit dem Projektträger und den NGO definieren, wo auf dem Kantonsgebiet diese Ersatzmassnahme angelegt wird. Die Kritik der Kantone kann ich nur mit Erstaunen registrieren. Die Kantone haben hier eine Verantwortung, dass die Ersatzmassnahmen auch umgesetzt werden. Das machen sie bereits heute im Rahmen der Planungsverfahren.
Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 12 Absatz 3ter der Mehrheit zuzustimmen. Die Minderheit Vara ist der Meinung, dass durch diese Bestimmung die Ersatzmassnahme nicht garantiert wäre.
Vara Céline · Mit-F · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Cet article a été âprement discuté en commission. Pour nous, c'est vraiment "eine rote Linie". Les mesures de remplacement et de compensation sont un pilier fondamental de la législation environnementale en Suisse - c'est dire combien c'est important. Elles assurent une mise en oeuvre de la transition énergétique qui est respectueuse de la nature telle que promise au peuple lors de la dernière votation, il y a à peine six mois. Les mesures de remplacement sont un élément absolument central de la législation sur la protection de l'environnement. Elles visent à empêcher les pertes d'espèces et les pertes d'habitats menacés et dignes de protection en Suisse, ce qui devient de plus en plus important vu l'état déjà catastrophique de la biodiversité en Suisse. C'est une mesure qui fonctionne, c'est une mesure qui a fait ses preuves. C'est une mesure juste, c'est une mesure équitable. Les responsables des dommages qui ne peuvent être évités doivent compenser ces dommages, assumer leur responsabilité vis-à-vis de la nature et de ses ressources, qu'ils peuvent parfois utiliser pendant 80 ans. C'est le principe du pollueur-payeur. J'y reviendrai.
La majorité de la commission veut transférer la responsabilité de la mise en oeuvre de ces mesures de remplacement importantes aux autorités cantonales, alors que leur surcharge est aujourd'hui déjà l'une des principales raisons de la longueur des procédures d'autorisation. C'est donc totalement contraire au but de la révision, qui est d'accélérer les procédures. Cela n'aura aucun impact positif sur la rapidité des procédures, au contraire. Les expériences faites jusqu'à présent montrent que même la définition de mesures de remplacement "jusqu'à l'achèvement du projet" - tel que c'est rédigé en français - pose de très grands défis aux autorités cantonales. Dans l'ensemble, cette réglementation entraînera un surcoût de travail important pour les autorités cantonales et une grande incertitude quant à savoir si et quand les mesures seront mises en oeuvre. C'est bien pour cela qu'une grande partie des cantons est contre cette proposition de la majorité. Non seulement nous allons rallonger la procédure, mais en plus, on sait déjà que l'on pourra sans doute faire une croix sur des mesures de compensation pour la nature, au détriment de la biodiversité et évidemment du bien-être de la population. Pourquoi? Parce que l'on sait déjà que les mesures et les habitats de remplacement doivent être mis en place rapidement, de manière planifiée, avant la destruction des habitats existants, afin que les communautés d'espèces puissent les coloniser.
Si les mesures de remplacement ou de compensation ne doivent plus être fixées avec les autorisations correspondantes, c'est très problématique. Au moment de la prise de décision, l'autorité ne peut pas juger si un remplacement adéquat est effectué, s'il est assuré, et donc si le projet peut en conséquence être considéré comme conforme et respectueux de l'environnement. On a une absence de projection; le timing est complètement faussé.
Une taxe financière est tout aussi clairement en contradiction avec les objectifs des mesures de compensation supplémentaires selon l'article 9a alinéa 3 lettre e de la loi sur l'approvisionnement en électricité (LApEl), qui ont été définis de manière commune lors de la table ronde sur l'énergie hydraulique. Ces mesures, encore une fois, fonctionnent. Elles doivent compenser les dommages écologiques, les dommages au paysage cumulés à la valeur écologique et paysagère que les mesures de compensation ne couvrent pas, et apporter une plus-value aussi élevée que possible pour la biodiversité et pour le paysage. Si l'on remplace ces mesures par une taxe, qui plus est plafonnée par le Conseil fédéral, ce sont les cantons qui devront assumer la responsabilité de la réparation des dommages à la place des auteurs du projet. Alors qu'ils se retrouveront avec cette charge supplémentaire - injuste, à mon avis -, on viendrait en plus mettre un deuxième obstacle aux cantons en réduisant considérablement leur marge de manoeuvre. On introduirait un montant maximal pour la taxe de remplacement, fixée par le Conseil fédéral, comme je l'ai dit, et qui, assurément, ne garantirait pas une pleine compensation adéquate dans les cas concrets.
Les situations peuvent être très différentes, et il n'est pas normal que les cantons soient limités par un montant maximal sans pouvoir tenir compte du cas concret. Les coûts des mesures de compensation doivent être proportionnés à l'utilité économique et à l'impact du projet énergétique sur la biodiversité et le paysage, mais ceci ne peut être déterminé qu'en fonction du projet concret. La proposition de la majorité serait un changement fondamental de la pratique qui fait foi depuis des décennies, avec pour seuls gagnants les promoteurs. Ce serait aux dépens de la nature et aux dépens des humains, qui bénéficient évidemment en premier lieu de ces mesures de compensation et de remplacement. Et tout cela, sans aucune consultation des cantons.
Je vous prie de suivre le Conseil national.
Schmid Martin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Gruppo liberale radicale
Für mich handelt es sich um den ersten wichtigen Punkt, bei dem wir zu entscheiden haben, ob wir beschleunigen oder die Prozesse weiter verlangsamen. Ich möchte Ihnen erklären, wie ein Wasserkraftprojekt geplant und aufgebaut wird. Wir haben eine Planungsphase von etwa sieben Jahren. Am Ende eines siebenjährigen Planungsprozesses liegen allenfalls eine Baubewilligung und eine Konzessionsgenehmigung vor. Und wissen Sie, was nach heutiger Praxis am Schluss noch fehlt? Meistens ist es die Festlegung der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, denn diese werden ja nach heutigem Recht während des Prozesses beschlossen. Und das ist dann die Möglichkeit, das Projekt über die fehlenden Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu verzögern oder zu verhindern.
Das will die Kommission verhindern. Die Kommission will, dass die Ersatzmassnahmen während der siebenjährigen Planungsphase des Wasserkraftwerks festgelegt werden. Ich möchte einfach darauf hinweisen: Ich hätte Verständnis für das Votum von Kollegin Vara und ihre Aussage zur roten Linie, wenn wir den Antrag stellen würden, dass keine Ersatzmassnahmen und keine Ausgleichsmassnahmen mehr notwendig sein sollen. Das haben wir nicht gemacht. Die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen sind weiterhin zu realisieren. Es ist richtig, der Perimeter dafür im Kanton ist erweitert worden, und der Kanton hat eine Rolle inne. Es ist aber schlicht falsch, wenn behauptet wird, in diesem Gesetzeswortlaut sei der Antrag enthalten, dass man keine Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen leisten müsse. Diese müssen einfach ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme in einer angemessenen Frist umgesetzt sein. Man hat mehr Zeit.
Ich gebe offen zu, damit wird natürlich Organisationen oder Privaten, welche diese Projekte aus meiner Sicht missbräuchlich verhindern wollen, die Möglichkeit genommen, diese weiterhin wegen fehlenden Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zu blockieren. Ja, das ist richtig - aber das ist auch das Ziel der Kommission. Wir haben einen Beschleunigungs- und nicht einen Blockierungserlass vor uns. Und in diesem Kontext, davon bin ich überzeugt, ist es richtig, dass wir hier dieses Thema der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen angehen. Es ist richtig, dass diese zwar realisiert werden müssen, dass dafür aber mehr Zeit besteht und dass das in einem separaten Verfahren gemacht wird, damit man nicht mehr das Hauptprojekt anfechten kann, weil man gegen die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen ist. Das will die Kommission verhindern, denn das ist aus meiner Sicht missbräuchlich. Dabei geht es nur darum, Projekte zu verhindern und zu verzögern.
Hier haben wir die erste Abzweigung zu nehmen: Wollen wir diese Projekte, diese sechzehn Projekte auf der Liste, welchen das Volk zugestimmt hat, auf Kurs bringen oder nicht?
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, hier mit der Mehrheit zu stimmen.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Consiglio degli Stati · Uri · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Grundsätzlich bin ich einverstanden mit den Ausführungen der Mehrheit der Kommission zur Beschleunigung des Zubaus erneuerbarer Energien, weil ein solcher einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten kann. Das hat der Bundesrat ausgeführt. In meinen nächsten Voten und auch in meinen Anträgen werde ich allerdings eine Frage aufwerfen: Wie erreichen wir denn dieses Ziel, und zu welchem Preis erreichen wir es? Wie beschleunigen wir, und was ist der Preis dieser Beschleunigung?
Letztlich geht es immer darum, abzuwägen, was man höher wertet und was man eben weniger hoch werten will. Ist die Geschwindigkeit entscheidend, oder sind auch - hier im Besonderen - die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes mit in Betracht zu ziehen? Im Bereich der Ersatzmassnahmen ist es schon so: Diese sind ein bewährter und zentraler Pfeiler unseres Umweltrechtes. Wir haben in der Schweiz - ich glaube, das dürfen wir sagen; vielleicht kann der Bundesrat dann auch noch etwas dazu sagen - mit diesen Ersatzmassnahmen sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Ersatzmassnahmen stärken mit einem Eingriff in ein Gebiet auch die Identifikation der Bevölkerung mit den Projekten. Diese sechzehn Vorhaben sind grosse Eingriffe. Wenn während des Prozesses schon bekannt ist, wie die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen aussehen sollen und wo sie gemacht werden, stärkt das auch das Vertrauen und die Identifikation mit den Projekten.
Jetzt setze ich den Hut der Kantone auf. Ich habe mehrere solche Projekte begleiten können. Die Ersatzmassnahmen sind schwierig umzusetzen, da gebe ich Herrn Ständerat Schmid recht. Wenn wir diese Ersatzmassnahmen nun vom Leitverfahren mit den Konzessionären abkoppeln, dann liegt die Umsetzung der Ersatzmassnahmen alleine bei den Kantonen - nicht nur die Umsetzung, sondern sogar die Suche nach den Flächen. Das ist eine grosse Entlastung für die, die das Projekt machen können, aber eine grosse Belastung für die Kantone. Gehen sie diese Ersatzflächen suchen, ohne dass sie an ein Projekt gekoppelt sind, ist das sehr schwierig. Das wird schwierig für die Kantone.
Deshalb verstehe ich die Kantone. Ich wundere mich daher nicht, dass diese dieses Element an das Projekt gekoppelt haben möchten, denn die alleinige Zuschiebung der Verantwortung für die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen an die Kantone ist extrem anspruchsvoll. Sonst werden wir am Schluss das Ergebnis haben, dass wir riesige mit Geld gefüllte Töpfe haben - Ersatz- und Ausgleichsfonds, auf das läuft es ja heraus -, diese aber nicht gebraucht werden können, weil wir die Massnahmen nicht haben. Ich finde das schade. Ich bezweifle auch, dass es zu einer Beschleunigung kommt, bzw. es kommt dann zu einer Beschleunigung, aber die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen werden zeitlich nicht oder sehr viel später ausgeführt.
Ich würde hier also dem Bundesrat folgen, der ja diese Massnahme nicht vorschlägt. Nach Abwägung von Kosten und Nutzen werde ich dieser Massnahme nicht zustimmen können.
Juillard Charles · Mit-M · Consiglio degli Stati · Giura · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Je ne suis pas membre de la commission, mais je ne fais vraiment pas la même lecture du texte que la représentante de la minorité qui, à l'entendre, peint quand même un peu le diable sur la muraille.
Je crois qu'ici, telle que formulée, la proposition de la majorité doit permettre de faire confiance aux cantons pour la mise en oeuvre des compensations, soit par eux-mêmes, soit par mandat à des tiers, ce qui n'est pas interdit par la loi. Il faut aussi faire confiance au Conseil fédéral quant à la fixation du montant adéquat qui sera mis à disposition des cantons. C'est une taxe, ce n'est pas un impôt qui va tomber dans leur caisse et servir à d'autres intérêts; c'est une taxe de remplacement qui sera utilisée véritablement dans l'esprit et dans les faits pour les remplacements.
Je crois donc qu'il faut voir que la biodiversité, à mon avis, n'y perdra pas, parce que ce sera aussi peut-être l'occasion pour le canton de mettre en oeuvre un projet un peu plus vaste avec des moyens qu'il apportera lui-même à un endroit qui ne serait peut-être pas celui qui aurait été choisi par l'entreprise qui aurait à faire ces remplacements.
J'ai par contre plus de doutes sur le choix du canton prévu à l'article 14a alinéa 8, qui pourrait imposer la réalisation de ces compensations dans le ou les autres cantons voisins, mais pas chez lui. Ça, ce serait quand même un peu le comble: on bénéficierait de l'installation, de ce que peut rapporter l'installation, mais les compensations, on les imposerait dans d'autres cantons, puisqu'il y aurait un canton directeur qui serait désigné et qui pourrait décider selon son droit où et comment les compensations pourraient être réalisées. Mais ça, nous y reviendrons un peu plus loin.
Je vous invite vraiment à faire confiance au Conseil fédéral et aux cantons et à suivre la proposition de la majorité de la commission.
Würth Benedikt · Mit-M · Consiglio degli Stati · San Gallo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Also ich möchte Sie einladen, hier wirklich der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es ist ja nichts Revolutionäres, was die Mehrheit will. Wir kennen dieses Instrument, ich erinnere Sie an die Mehrwertabgabe im Raumplanungsrecht, bei der es darum geht, Mittel zur Finanzierung raumplanerischer Massnahmen zu generieren. Dort ist es genau gleich: Sie generieren die Mittel auch nicht am gleichen Ort wie die raumplanerische Massnahme. Ähnlich verhält es sich hier mit dieser Innovation der Kommissionsmehrheit: Wir brauchen etwas mehr Spielraum, das ist die Überlegung.
Ich erinnere Sie an den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative, welcher uns seitens des Bundesrates präsentiert wurde. Dort gab es die Diskussion über ökologische Infrastruktur usw. Ich muss Ihnen sagen, diese Daten sind vorhanden, diese Optionen sind in den Kantonen bekannt. Wir können den Kantonen doch die Kompetenz geben, um mit den Mitteln, die aus den Ersatzabgaben kommen, auch gezielt Massnahmen zu treffen. Alles ist vorhanden. Die Naturschutzämter sind in der Lage, solche Projekte zu präsentieren. Wir bekommen hier finanzielle Mittel, um dann entsprechende Projekte realisieren zu können.
Es ist wirklich nichts Revolutionäres, was die Kommissionsmehrheit hier will, sondern eine gescheite Innovation, die sich an bewährte Instrumente, die wir auch andernorts kennen, anlehnt.
Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen. Das ist eine gute Innovation, die der Beschleunigung, dem Ziel des Erlasses, dient.
Vara Céline · Mit-F · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Je dois quand même réagir à l'intervention de notre collègue Benedikt Würth. C'est une révolution. C'est une révolution; nous n'avons jamais procédé ainsi. Les mesures de compensation - le terme en allemand est également assez clair -, ce sont des mesures qui sont prises en même temps que la réalisation du projet, qui font partie du projet. Cela signifie que lorsque l'on montre les plans, lorsque l'on montre la réalisation du projet énergétique, on montre également les mesures de compensation. Les gens peuvent ainsi se projeter, puisqu'elles font partie du plan. Ces mesures sont donc prises avant, pendant la réalisation et après. Ce que propose la majorité n'est jamais arrivé. Nous n'avons jamais fonctionné ainsi. On ne peut donc pas dire que ce n'est pas révolutionnaire. C'est totalement révolutionnaire; cela n'a jamais existé auparavant. Le paiement d'une taxe qui sera encaissée par le canton ne signifie pas que les mesures seront mises en oeuvre. Les mesures de compensation sont donc traitées dans un second temps.
En outre, c'est le canton qui en a la charge - j'aimerais aussi revenir sur cet aspect. On dit qu'il faut faire confiance aux cantons. Mais les cantons ne veulent pas de cela. Les cantons ne veulent pas s'en charger, parce que cela nécessiterait des ressources supplémentaires et coûterait cher aux cantons. Les cantons devront tout à coup devenir les instigateurs de ces mesures de compensation alors qu'ils ne l'ont jamais été. Ils devront les mettre en oeuvre. Ils devront réfléchir, trouver des zones pour les mettre en oeuvre, parce que ce ne sera pas en lien avec le projet énergétique. C'est quand même une aberration. Lorsqu'un projet modifie le territoire, ce projet doit être pensé dans sa globalité, en réfléchissant à l'équilibre possible avec l'environnement et les habitants qui sont autour. Déconnecter les deux n'a pas de sens, et, malheureusement, effectivement, cela occasionne une charge énorme.
Les cantons interviendront. Les cantons s'exprimeront. D'ailleurs, les cantons alpins se sont exprimés. Ils sont contre et ils ne sont pas les seuls. Pourquoi cela? Parce que c'est une charge supplémentaire. C'est aussi pour cette raison que le Conseil national ne s'est pas du tout aventuré dans cette direction.
J'aimerais conclure sur le fait que cette mesure n'a rien à voir avec la rapidité des procédures. Elle ne rendra pas les procédures plus rapides. Or, c'est quand même l'objectif de notre travail aujourd'hui. C'est tellement important - vous voyez bien que c'est important - pour les conséquences et l'impact que cela aura concrètement sur le terrain, pour la nature, qu'on ne peut raisonnablement pas aller dans cette direction.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die Debatte über diesen Punkt ist ein wenig entlarvend, weil sich jetzt aufzeigt, wo und mit welchen Mitteln die Verfahren eigentlich verzögert werden. Unsere Kommission hat einzig analysiert, in welchen Bereichen und mit welchen Mitteln über Jahre und Jahrzehnte hinweg Beschwerdeverfahren von Umweltverbänden gegen Projektträger geführt worden sind. Endlich liegt es im Entscheid dieses Rates, ob man beschleunigen oder blockieren will.
Tatsache ist, dass grosse Projekte bisher über den Weg der Ersatzmassnahmen gezielt und bewusst über Jahrzehnte verzögert wurden. Das ist ein Fakt. Es ist jetzt an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie das weiterhin wollen. Wir können aber heute nicht sagen, das sei eine Massnahme, die dazu führe, dass in der Natur keine Ersatzmassnahme ausgeführt würde. Nein, das stimmt nicht. Es wird vielmehr der Preis der Ersatzmassnahme fixiert und sichergestellt. Es ist richtig, dass die Ersatzmassnahme selbst erst später erfolgt. Das Projekt ist wichtiger, weil wir es schnell brauchen.
Daher bitte ich Sie, hier wirklich auch zu überlegen, was Sie machen wollen. Wollen Sie die sechzehn Grosswasserkraftwerke bauen, oder wollen Sie sie - wie das Grimsel-Projekt - zwanzig Jahre später immer noch in der Planung haben?
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Hier sind wir beim ersten von zwei wesentlichen Punkten, bei denen ich Sie bitte, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Minderheit zu folgen. Ich glaube zwar auch, dass es am Schluss zu einer Beschleunigung führen würde, wenn dieser Artikel mit der Gesamtvorlage durchkäme. Das glaube ich schon. Die Frage ist einfach, ob wir mit diesem Artikel nicht andere Beschleunigungsmassnahmen infrage stellen, weil wir so die Gegnerschaft in den Kantonen verstärken und damit die Mehrheitsfähigkeit gefährden. Das bitte ich Sie einfach zu bedenken.
Ich kann auch das Votum von Frau Ständerätin Z'graggen nachvollziehen. Wir haben dann zwar die Mittel für die Ersatzabgabe - also der Wille der Mehrheit ist da, Ersatzabgaben zu machen, das ist absolut anzuerkennen -, aber die Frage ist dann schon: Wer bietet Hand für diese Ersatzabgaben? Welche Talschaft ist bereit, Ersatzabgaben zu leisten, das heisst vielleicht Produktionseinschränkungen hinzunehmen, wenn die Vorteile des Energieprojekts einer anderen Talschaft zugutekommen? Ich glaube, damit eröffnen wir eine sehr schwierige Diskussion, die die ganze Vorlage belasten könnte. Das ist einfach die Abwägung, obschon ich glaube, dass die Massnahme selbst zu einer Beschleunigung führen würde; das möchte ich hier nicht bestreiten. Aber in der Gesamtgewichtung ist die Frage, ob wir mit diesem Artikel nicht einfach zu viel infrage stellen.
Ich bitte Sie, das zu bedenken und deshalb dem Bundesrat bzw. der Minderheit zu folgen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Art. 13 Abs. 3
Antrag der Kommission
Aufheben
Art. 13 al. 3
Proposition de la commission
Abroger
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Diese Bestimmung braucht es nicht mehr. Sie war ein Platzhalter für diese Vorlage und kann daher gestrichen werden.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Angenommen - Adopté
Art. 14a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1bis
Soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt, ist die Zustimmung der Standortgemeinden erforderlich.
Abs. 2
... Plangenehmigungsverfahren können die Kantone das Verfahren auf Verordnungsstufe regeln. (Rest streichen)
Abs. 3-7
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 8
... bestimmt. Bei Differenzen der beteiligten Kantone legt das zuständige Departement den Leitkanton fest.
Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Chiesa, Fässler Daniel, Stark, Stocker, Vara)
Abs. 8
... (interkantonale Anlagen), können die beteiligten Kantone einen Leitkanton bestimmen. Dieser wird von den beteiligten Kantonen einvernehmlich bestimmt. Er erteilt die konzentrierte Plangenehmigung für die gesamte Anlage. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Leitkantons.
Antrag Broulis
Abs. 3 Bst. d
d. für die Windkraftanlagen vorgegebene Abmessungen festgelegt, welche das beim Eintreten der Rechtskraft der Bewilligungen gewählte Modell der Anlage einhalten muss. Die Auswirkungen der Anlagen sind auf der Grundlage der Höchstwerte zu evaluieren, wobei die geometrischen, energetischen und ökologischen Aspekte zu dokumentieren sind.
Art. 14a
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
Sauf disposition contraire du droit cantonal, l'accord des communes sur lesquelles l'implantation du projet est prévue est nécessaire.
Al. 2
Les cantons peuvent régler ... dispositions législatives cantonales. (Biffer le reste)
Al. 3-7
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 8
... concernés. En cas de divergences entre les cantons concernés, le département compétent détermine le canton directeur.
Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Chiesa, Fässler Daniel, Stark, Stocker, Vara)
Al. 8
... sur le territoire de plusieurs cantons (installations intercantonales), les cantons concernés peuvent désigner un canton directeur d'un commun accord. Ce dernier délivre l'approbation des plans concentrée pour l'ensemble de l'installation. Les prescriptions du canton directeur régissent la procédure.
Proposition Broulis
Al. 3 let. d
d. Pour les installations éoliennes, un gabarit qui devra être respecté par le modèle d'éolienne retenu une fois l'entrée en force des autorisations. Les impacts des installations sont évalués sur la base des paramètres maximaux et sont documentés pour les aspects géométriques, énergétiques et environnementaux.
Abs. 1 - Al. 1
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Hier geht es um das einzige Versprechen, das das Parlament im Rahmen des Mantelerlasses eigentlich gemacht hat, es geht nicht um andere Versprechen; es geht um das Versprechen, dass wir die Gemeinden einbeziehen. Die Standortgemeinden müssen zu Projekten Ja sagen können. Hier gibt es eine Haltung Ihrer Kommission, welche sagt, dass die Zustimmung der Standortgemeinden erforderlich ist, ausser wenn es das kantonale Recht anders bestimmt. Damit haben wir eigentlich den demokratischen Prozess gewahrt. Wenn ein Kanton mit den Gemeinden innerhalb des kantonalen Rechtes bestimmt, dass er die Zustimmung der Gemeinden nicht braucht, dann braucht er sie nicht. Bestimmt der Kanton dies nicht, weil er auch die notwendigen Mehrheiten nicht hat, dann braucht es die Zustimmung der Gemeinden. Dieses Versprechen haben wir im Rahmen des Abstimmungskampfes effektiv auch abgegeben.
Ich bitte Sie daher, dieser Bestimmung zuzustimmen. Es gibt zu dieser Bestimmung bei Artikel 14a an und für sich keinen Minderheitsantrag.
Müller Damian · Mit-M · Consiglio degli Stati · Lucerna · Gruppo liberale radicale
Ich danke dem Berichterstatter für seine Ausführungen. Ich erlaube mir hier, dem Bundesrat eine Frage zu stellen, weil es eine Änderung gegeben hat, seit wir die Kommissionssitzung gehabt haben.
Die Frage der Mitsprachemöglichkeit durch die Gemeinden bei Projekten von nationaler Bedeutung ist im vorliegenden Erlass zentral, wie es der Berichterstatter gesagt hat. Damit dieser Sachverhalt nun ganz klar ist, stelle ich meine Frage anhand eines aktuellen, konkreten Beispiels. Wird die Formulierung, wie sie von der Mehrheit der Kommission empfohlen wird, dazu führen, dass der Kanton Luzern seine am 24. November beschlossene Regelung bezüglich der Bewilligungen noch einmal revidieren muss? Oder gilt bei Annahme dieser Formulierung, dass Kantone wie der Kanton Luzern, dessen neue Regelung neulich vom Volk angenommen worden ist, ihre Regelungen beibehalten können?
Das ist eine ganz zentrale Frage, die ich an Sie richte. Sie ist nicht irrelevant, weil bei uns im Kanton sonst erneut eine Volksabstimmung vonnöten wäre. Das wäre ausserordentlich schwierig.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Danke, ich nehme gerne zu dieser Frage von Herrn Ständerat Müller Stellung. Der Kanton Luzern hat bekanntlich am 24. November eine Änderung des Luzerner Planungs- und Baugesetzes beschlossen. Er hat dabei eine ganze Reihe von Massnahmen vorgesehen, um den Einbezug der Gemeinden im konzentrierten Plangenehmigungsverfahren sicherzustellen. Von einem Zustimmungsrecht der Gemeinden ist im Luzerner Plangenehmigungsverfahren jedoch keine Rede. Es erscheint daher plausibel, dass der Kanton in diesem Sinne hier etwas anderes bestimmt hat als das, was jetzt im vorliegenden Gesetz eingefügt wird. Dies hat zur Folge, dass kein Zustimmungsrecht der Gemeinden besteht. Allenfalls wird sich dazu einmal das Bundesgericht äussern.
Aber für mich ist klar, dass das kantonale Recht durch diese Bestimmung nicht infrage gestellt wird, sondern es wird eben respektiert, wenn etwas anderes durch den Kanton bestimmt wird. Also wir bestimmen hier nur das Mitbestimmungsrecht der Gemeinde, wenn der Kanton nichts anderes bestimmt. Mit der Abstimmung im Kanton Luzern wurde etwas anderes bestimmt. Ich habe diese Rückmeldung auch aus anderen Kantonen erhalten. Da möchte ich schon noch einmal betonen: Wenn der Kanton demokratisch - hier im Luzerner Fall sogar die Gemeinde - selbst bestimmt, wie er es innerhalb seines eigenen Gebietes handhaben will, dann hat es der Kanton so beschlossen, und der Bund kann das hier nicht übersteuern, solange Sie an dieser Formulierung festhalten.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Angenommen - Adopté
Abs. 1bis - Al. 1bis
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Ich würde hier gerne eine Abstimmung verlangen und Sie bitten, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Dies wurde in der Kommission offensichtlich kaum diskutiert, deshalb gibt es auch keine Minderheit.
Die Kommission beantragt, den zweiten Satz von Artikel 14a Absatz 2 zu streichen. Dies hätte zur Folge, dass das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren in einem Kanton erst dann zur Anwendung kommen kann, wenn der betreffende Kanton die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen hat. Vorher müsste ein Projekt für eine Solar- oder Windenergieanlage von nationalem Interesse weiterhin das herkömmliche Planungs- und Bewilligungsverfahren durchlaufen, dies mit den bekannten Nachteilen der langen Verfahrensdauern. Damit würde unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung nichts erreicht. Zudem bestünde das Risiko, dass es bei der Bewilligung von Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung zwischen den Kantonen zu erheblichen Verzerrungen kommen würde und sie hier mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs wären.
Die Regelung gemäss Bundesrat ermöglicht, dass für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse unmittelbar nach Inkrafttreten des Beschleunigungserlasses das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren als wichtigstes Instrument der Beschleunigung durchgeführt werden kann und die Verfahrensbeschleunigung somit auch greift.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, hier in Absatz 2 der ursprünglichen Fassung des Bundesrates zuzustimmen, die gegenüber dem Beschluss Ihrer Kommission folgenden Zusatz umfasst: "Solange keine kantonale Regelung vorliegt, sind die Artikel 16 bis 17 des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 1902 als kantonales Recht sinngemäss anwendbar."
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich muss den Herrn Bundesrat leider korrigieren: Diese Bestimmung wurde in der Kommission analysiert und dann mit Bestimmtheit abgelehnt. Die Juristen in unserer Kommission sehen es nicht ein, dass man Verfahren sinngemäss anwenden können soll. Die sinngemässe Anwendung von Verfahren ist ein völliges Unding. Für diese Planungen müssen Verfahren vorgesehen sein, und entsprechend dieser Verfahren muss gehandelt werden. Dazu braucht es eben auch die entsprechenden gesetzgeberischen Prozesse in den Kantonen. Deshalb haben wir den zweiten Satz gestrichen, denn wir sehen auch keine anderen Rechtsbereiche, in denen Verfahren analog oder sinngemäss angewendet werden können. Deshalb haben wir diesen zweiten Satz gestrichen; dies nur zur Erklärung.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 2 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Abs. 3 Einleitung, Bst. a-c - Al. 3 introduction, let. a-c
Angenommen - Adopté
Abs. 3 Bst. d - Al. 3 let. d
Broulis Pascal · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vaud · Gruppo liberale radicale
J'espère que vous ferez un bon accueil à cette proposition, qui n'a pas été faite en commission. Je viens d'une région un peu particulière, qui a mis 25 ans pour installer 6 éoliennes. 25 ans pour installer 6 éoliennes, je vous laisse imaginer ce que cela signifie. La problématique des éoliennes évolue rapidement, si bien qu'il existe un risque majeur de ne plus pouvoir installer le modèle éolien documenté au moment de l'entrée en vigueur des autorisations de construire, soit à l'issue des procédures judiciaires.
Pour pallier ce problème, le principe du gabarit permettrait aux développeurs de projets éoliens de définir des paramètres maximaux - hauteur, diamètre du rotor, puissance acoustique, etc. - dans lesquels s'inscrirait l'éolienne finalement retenue lors de la commande. Cette approche est indispensable pour répondre à deux défis majeurs. Premièrement: la disponibilité limitée des modèles sur le marché. La durée des procédures d'autorisation dépasse souvent celle des cycles de production des éoliennes, rendant fréquemment indisponibles les modèles initialement prévus. Secondement: l'avancée technologique. Le principe du gabarit permet d'intégrer les dernières innovations en matière d'efficacité énergétique et de réduire les impacts environnementaux.
Concernant l'impact de la jurisprudence récente, la jurisprudence actuelle remet en question la légalité de l'utilisation du gabarit pour les autorisations de construire, créant une insécurité juridique importante. La décision concernant le parc éolien de la Montagne de Buttes est une décision clé. Le 18 juin 2024, la Cour de droit public du canton de Neuchâtel a annulé l'autorisation de construire pour ce projet en exigeant la spécification des modèles d'éoliennes lors des étapes de l'autorisation de construire. Ce dossier ainsi que celui du parc éolien des Quatre Bornes à Neuchâtel sont en attente d'un jugement du Tribunal fédéral.
Autres projets: les parcs éoliens du Mollendruz et Eoljorat Sud dans le canton de Vaud. Ces projets vaudois risquent également d'être affectés par une décision défavorable concernant la pratique des gabarits. Autre projet vaudois: le parc éolien de Bel Coster. En mars 2024, le Tribunal fédéral a annulé le plan d'affectation en exigeant davantage de précisions, notamment sur la faune, déjà à ce stade de la procédure. Il est néanmoins admis que la définition du modèle précis des éoliennes puisse être renvoyée à la procédure de construire. Les décisions du Tribunal fédéral démontrent une approche divergente quant à la possibilité de reporter le choix précis du modèle d'éoliennes une fois l'autorisation de construire validée par les tribunaux, générant des incertitudes pour les développeurs.
Une conséquence possible: si le Tribunal fédéral venait à invalider la pratique des gabarits, les développeurs devraient reprendre à zéro la procédure de permis de construire pour la quasi-totalité des projets en cours, entraînant des retards majeurs et des surcoûts significatifs. Cela pourrait freiner considérablement le déploiement des énergies renouvelables, notamment dans le cadre des efforts visant à accélérer la transition énergétique. Le secteur éolien se retrouverait confronté à une rigidité administrative incompatible avec la nature évolutive de la technique et des marchés.
Il faut tout d'abord clarifier la stabilité juridique. Cela éviterait des interprétations contradictoires par les tribunaux et garantirait un cadre clair pour les développeurs. Ensuite, une optimisation des projets permettrait de bénéficier des avancées technologiques récentes, tout en respectant les exigences environnementales, ainsi qu'un gain de temps. Cela réduirait les délais administratifs en facilitant les procédures d'autorisation.
En conclusion, au travers de cette proposition, ce qui est demandé, c'est l'adoption légale du principe du gabarit, qui constitue une solution nécessaire et pragmatique pour répondre aux défis liés à l'évolution technologique rapide des éoliennes et à la disponibilité fluctuante des modèles sur le marché. Cela permettra de concilier la transition énergétique avec les exigences environnementales, tout en garantissant un développement efficace et non retardé des projets éoliens en Suisse. Ce dossier, je l'ai vécu à Sainte-Croix - 25 ans pour installer 6 machines.
Je vous encourage à accepter cette proposition avec ouverture et bienveillance.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Nur kurz: Dieser Einzelantrag, der angekündigt worden ist, lag der Kommission nicht vor. Ich kann daher nur für mich sprechen. Sofern dieser Antrag nicht zu einer Verzögerung der Bewilligungsverfahren führen würde, könnte er selbstverständlich angenommen werden. Es wurde auch dahin gehend begründet, dass das nicht der Fall wäre. Noch eine Komponente, die nicht eintreffen dürfte und dann in der Differenzbereinigung zu klären sein wird, ist, dass man durch diese Bestimmung gewisse Produzenten von Anlagen ausschliessen würde. Das glaube ich zwar nicht, aber es wird noch im Rahmen der Differenzbereinigung mit dem Erstrat zu beraten sein.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Ich kann diesem Einzelantrag ebenso zustimmen. Er spricht das Problem langer Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen an, die dazu führen, dass, wie der Antragsteller begründet hat, das Anlagemodell, das Gegenstand des Baugesuches bildet, am Ende nicht mehr verfügbar ist. Die rasche technologische Entwicklung im Bereich der Windenergieanlagen erfordert daher im Baubewilligungsverfahren einen gewissen Spielraum. Gleichzeitig müssen die Betroffenen aber mit genügender Sicherheit einschätzen können, was konkret auf sie zukommt. Dem trägt der vorliegende Antrag Rechnung. Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, können wir das in der Kommission des Erstrates noch einmal anschauen und die Formulierung, falls notwendig, zusammen mit dem Amt für Raumentwicklung allenfalls präzisieren.
Ich beantrage Ihnen heute, diesem Einzelantrag zuzustimmen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Broulis ... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Abs. 4-7 - Al. 4-7
Angenommen - Adopté
Abs. 8 - Al. 8
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Hier geht es um Anlagen, die auf dem Gebiet verschiedener Kantone geplant werden und für die eine Leitbehörde zu definieren ist. Die Mehrheit möchte, dass diese Leitbehörde durch das zuständige Departement festgelegt wird. Die Minderheit dagegen möchte, dass sich die beteiligten Kantone einvernehmlich darauf einigen, wer die Leitbehörde sein soll. Aus Sicht der Mehrheit ist das Verfahren, bei dem im Streitfall ein Dritter bestimmt, wer Leitbehörde ist, effizienter und schneller, als wenn die Kantone untereinander und auf sehr langwierige Art und Weise den Leitkanton bestimmen müssen.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Consiglio degli Stati · Giura · Gruppo socialista
Nous sommes à l'article 14a alinéa 8, qui traite du cas assez particulier - il faut bien le dire - des installations d'intérêt national qui s'étendent sur le territoire de plusieurs cantons. Le Conseil national a donc prévu à l'alinéa 8 la désignation d'un canton directeur dont les prescriptions s'appliquent dès lors pour l'ensemble de la procédure et qui délivre aussi l'approbation des plans. Ce canton directeur est désigné d'un commun accord par les cantons, mais en cas de litige entre les cantons, le Conseil national donne compétence à la Confédération pour désigner un canton directeur si les cantons ne parviennent pas à se mettre d'accord. La majorité de la commission a suivi cette logique en faisant une petite modification, qu'a décrite le rapporteur, en changeant "Confédération" par "département compétent", mais sur le fond, la majorité de la commission suit cette logique.
La minorité que je porte estime en revanche que, dans ces cas relativement spécifiques d'installations intercantonales, la compétence de s'organiser et, le cas échéant, de désigner un canton directeur doit demeurer entre les mains des cantons porteurs du projet. En effet, en cas de divergence, si le département fédéral concerné doit intervenir et imposer dans la procédure un canton directeur, il n'est pas certain que cette solution forcée soit la meilleure voie à suivre. Il est probablement plutôt dans l'intérêt du projet et de son acceptation générale que celui-ci ne dépende pas d'une décision imposée par l'échelon supérieur.
Je tiens à rappeler la position de la Conférence des directeurs de l'énergie en la matière, qui nous a écrit que c'est un projet qui se fait sans consultation des cantons et qui estime que cela ne semble pas adapté à la pratique, qu'il n'y a pas de base juridique et que cela pourrait, comme le conclut aussi la minorité, mener à des résultats indésirables.
Par conséquent, je vous invite dans ce cas qui est relativement particulier, mais quand même important, à renoncer à créer une compétence fédérale impérative et à suivre ma minorité qui propose une formulation qui est potestative.
Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Interno · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich bitte Sie ebenfalls, der Minderheit zu folgen. Der Entscheid in der Kommission fiel in dieser Frage sehr knapp aus, nämlich mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten. Die Überlegung, die Sie anstellen können, ist relativ einfach: Zwingen wir die Kantone über das Bundesrecht dazu, einen Leitkanton zu bestimmen, oder überlassen wir die Frage, ob sie einen Leitkanton bestimmen wollen, den Kantonen? Meine Beurteilung ist, dass die Kantone in der Raumplanung im Grundsatz autonom sind und wir sie nicht über das Raumplanungsrecht zur Festlegung eines Leitkantons zwingen sollten.
Würth Benedikt · Mit-M · Consiglio degli Stati · San Gallo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Wir beraten hier nichts Weltbewegendes. Es ist aber doch wichtig, dass wir eine Klarheit in der Verfahrensordnung haben. Dass es in diesem Plangenehmigungsverfahren einen Leitkanton braucht, ist unbestritten. Die Frage ist nun, wie wir diesen bestimmen. Selbstverständlich ist es so, dass die Kultur in der Schweiz darauf ausgerichtet ist, dies in erster Linie einvernehmlich festzulegen; das ist ja klar. Aber was machen Sie, wenn dieses Einvernehmen nicht zustande kommt? Dann braucht es letztlich auch bundesrechtlich einen Entscheid. Es wäre wirklich nicht im Sinne dieses Beschleunigungserlasses, wenn Projekte wegen Zuständigkeitskonflikten blockiert würden. Das ist im Prinzip der Punkt.
Wir sind hier nicht völlig auf Neuland. Es gibt bereits Rechtsbereiche, wo wir eine ähnliche Situation haben. Ich erinnere an das Wasserrechtsgesetz, bei dem der Vorsteher des UVEK nötigenfalls einen Entscheid fällt. Kollege Fässler hat die Raumplanung erwähnt. Auch in der Richtplanung gibt es eine vergleichbare Regelung: Wenn dort eine Einigungsverhandlung scheitert, entscheidet bei solchen interkantonalen Konflikten der Bundesrat. Das kennen wir gerade in der Raumplanung ebenfalls.
Ich muss Ihnen sagen: Wenn wir interkantonale Anlagen wirklich voranbringen wollen - und dieser Fall kann gerade bei Grossanlagen eintreten -, dann brauchen wir hier eine saubere Regelung.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Ich halte das auch nicht für einen sehr zentralen Punkt in diesem Gesetz. In Anbetracht der funktionierenden interkantonalen Zusammenarbeit - das hat auch die BPUK anlässlich der Anhörung vom 25. April 2024 ausdrücklich festgehalten - sehe ich einfach den Vorteil beim Antrag der Minderheit, dass ein Leitkanton nur dann eine konzentrierte Plangenehmigung für eine interkantonale Anlage erteilen kann, wenn die betroffenen Kantone dies einvernehmlich bestimmen. Beruht die Bestimmung des Leitkantons auf Einvernehmen, erübrigt sich die Diskussion darüber, ob dagegen ein Rechtsmittel ergriffen werden kann. Gemäss Antrag der Minderheit kann daher auch Artikel 83 Buchstabe zbis BGG, der sich auf das Rechtsmittelverfahren bezieht, gestrichen werden.
Deshalb unterstütze ich den Antrag der Minderheit.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Art. 14b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 14bbis
Antrag der Kommission
Streichen
Proposition de la commission
Biffer
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Hier gibt es eine gewichtige Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat. Es gibt allerdings keinen Antrag einer Kommissionsminderheit.
Wir haben Anhörungen zu diesem Verfahren durchgeführt. Sowohl von den Kantonen als auch von den betroffenen mutmasslichen Projektträgern wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass man das bisherige Nutzungsplanverfahren und das Konzessionsverfahren nicht zusammenlegen sollte, weil dies zu einer Erschwernis des Ganzen führen würde.
Deshalb hat unsere Kommission hier beschlossen, das neu durch den Nationalrat eingeführte konzentrierte Verfahren in diesem Bereich zu streichen. Es gibt keinen Minderheitsantrag.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Angenommen - Adopté
Art. 14c
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Einleitung, Bst. a
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 1 Bst. b
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2bis
Hat eine beschwerdeberechtigte Person gegen einen Nutzungsplan mit Verfügungscharakter zulässige Rügen nicht erhoben oder sind die Rügen rechtskräftig abgelehnt worden, so darf die Person diese Rügen im Baubewilligungsverfahren nicht mehr vorbringen.
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 3bis
Die Rüge der Unangemessenheit ist unzulässig.
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 5
Sollte das Bundesgericht nicht in der Sache selbst entscheiden und diese ausnahmsweise an die Vorinstanz zurückweisen, so enthält der entsprechende Entscheid die Prüfung sämtlicher rechtsgenügend vorgebrachter Rügen, die für den Ausgang des Rechtsstreits massgebend sein können.
Antrag der Minderheit
(Vara, Crevoisier Crelier)
Abs. 2bis
Streichen
Antrag der Minderheit
(Vara, Crevoisier Crelier, Stocker)
Abs. 3bis
Streichen
Art. 14c
Proposition de la majorité
Al. 1 introduction, let. a
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 1 let. b
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2bis
Si une personne habilitée à recourir a omis de formuler des griefs recevables contre un plan d'affectation à caractère décisionnel, ou si ces griefs ont été rejetés définitivement, la personne ne peut plus les faire valoir dans une procédure de demande d'autorisation de construire.
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 3bis
Le grief de l'inopportunité ne peut être invoqué.
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 5
Si le Tribunal fédéral ne statue pas sur le fond et qu'il renvoie exceptionnellement l'affaire à l'instance inférieure, sa décision contient l'examen de tous les griefs invoqués de manière suffisante et déterminants pour l'issue du litige.
Proposition de la minorité
(Vara, Crevoisier Crelier)
Al. 2bis
Biffer
Proposition de la minorité
(Vara, Crevoisier Crelier, Stocker)
Al. 3bis
Biffer
Abs. 1 Einleitung, Bst. a - Al. 1 introduction, let. a
Angenommen - Adopté
Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Buchstabe b fällt aufgrund Ihres Entscheides zu Artikel 14bbis nun weg. Das ist die Konsequenz Ihres Entscheides zum vorherigen Artikel.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Angenommen - Adopté
Abs. 2bis - Al. 2bis
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Wir kommen jetzt in der Folge zu mehreren Entscheiden über die Verfahrensbeschleunigung. Wir möchten die Verfahren möglichst schlank führen und keine Wiederholungen von Rügen zulassen. Wir möchten die Rügen auch einschränken, damit die Verfahren vor Gericht schneller verlaufen.
Bei Absatz 2bis möchten wir festhalten, dass eine Rüge, die bereits einmal erhoben oder die rechtskräftig abgelehnt wurde, nicht noch einmal in einem späteren Baubewilligungsverfahren erhoben werden darf. Der Beschwerdeführer hatte bereits die Gelegenheit, diese Rügen im Nutzungsplanverfahren vorzubringen. Er kann sie deshalb im Baubewilligungsverfahren nicht mehr vorbringen. Das würde dann auch die Arbeit der Gerichte erleichtern. Eine Minderheit möchte diesen Absatz streichen.
Vara Céline · Mit-F · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
A cet alinéa, la majorité de la commission propose une restriction supplémentaire du droit de recours des organisations et des privés. Le droit de recours, notamment celui des organisations, est souvent la seule possibilité d'examiner la conformité à la loi de projets énergétiques ayant un impact important sur le territoire et l'environnement. Si des griefs recevables n'ont pas été invoqués précédemment, peu importe le motif, mais qu'ils sont recevables et qu'ils peuvent donc apporter une plus-value dans l'appréciation concrète du cas de figure, alors ils doivent pouvoir être invoqués en tout temps. Le but, c'est le résultat. Restreindre la protection juridique dans le domaine de l'environnement est problématique. Une fois le projet réalisé, une fois que l'on constate qu'il a un impact négatif sur l'environnement, c'est trop tard pour y remédier, ou alors, si on y remédie seulement après coup, cela nécessite des moyens bien plus importants que si ces problèmes avaient pu être corrigés en amont. C'est pourquoi l'on doit pouvoir intervenir en tout temps dans la procédure et invoquer les griefs nécessaires avant que le projet ne voie le jour. C'est une sécurité dont on ne peut se passer, même au motif que l'on est pressé.
C'est pourquoi je vous invite à suivre ma minorité.
Hurni Baptiste · Mit-M · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo socialista
Je ne suis pas membre de la commission, mais professionnellement je suis avocat, vous le savez, notamment spécialisé dans les questions d'aménagement du territoire. J'aimerais quand même vous dire ici que si j'entends bien ce que Mme Vara nous dit, dans la pratique, ce n'est pas comme ça que ça se passe.
Dans la pratique, vous avez une première opposition sur le plan d'affectation avec des griefs A, B et C, et puis le recours est rejeté. Ensuite, vous avez une deuxième procédure de permis de construire, avec les mêmes recourants qui font le même recours avec les mêmes arguments A, B et C, et vous avez une nouvelle décision qui est strictement la même. Les recourants savent pertinemment qu'ils vont perdre quant à la décision de permis de construire, mais simplement, ils font recours pour perdre une année, deux ans, trois ans ou quatre ans.
Je vous invite vraiment à suivre la majorité, parce que là vous avez un élément dans la loi qui permet d'accélérer les procédures pour des recours, encore une fois, qui sont identiques. Je suis le premier à dire que chacun doit pouvoir s'opposer à un projet de construction d'une éolienne ou de panneaux solaires d'importance nationale. Mais on doit ne pouvoir s'opposer qu'une seule fois, pas deux fois, avec les mêmes arguments.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Nach den Ausführungen von Herrn Ständerat Hurni kann ich es kurz machen. Er hat genau gesagt, worum es hier geht: Die Rechtsmittelverfahren können beschleunigt werden, ohne dass die eigentlichen Einsprachemöglichkeiten eingeschränkt werden. Deshalb ist das im Sinne der bundesrätlichen Vorlage, also im Sinne einer Beschleunigung.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 37 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 3 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Abs. 3 - Al. 3
Angenommen - Adopté
Abs. 3bis - Al. 3bis
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Zur Beruhigung der Gemüter wiederhole ich nochmals, dass wir analysiert haben, wo effektiv Zeit verloren geht. Unsere Bemühungen zielen darauf ab, ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Wir wollen aber nicht, wie es Kollege Hurni ausdrücklich erwähnt hat, eine Wiederholung von Verfahren gestatten. Deshalb führen wir hier auch eine zweite Massnahme ein: Bei diesen Tatbeständen möchten wir die Rüge der Unangemessenheit als unzulässig erklären. Sie öffnen hier natürlich eine breite Flanke und gestehen den Gerichtsinstanzen im Grunde mehr Ermessen zu als der Bewilligungsbehörde. Letztlich können die Gerichtsinstanzen ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Gesetzgebers und vielleicht auch der Behörden stellen. Genau das möchten wir in diesen Verfahren ausdrücklich nicht mehr haben. Damit würden wir auch sehr viel Zeit sparen.
Daher bitte ich Sie, auch diesem Verfahrensschritt zuzustimmen.
Vara Céline · Mit-F · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Il s'agit ici de maintenir le plein pouvoir d'appréciation, le plein pouvoir de cognition pour au moins une instance. Encore une limitation et pas n'importe laquelle: lorsque l'on parle de l'opportunité de réaliser tel ou tel projet, c'est bien parce que parfois c'est inopportun, et il est juste de se poser la question. Cette énième restriction du droit de recours est arbitraire et injustifiée. Maintenir le plein pouvoir d'appréciation pour au moins une instance est absolument basique, est absolument élémentaire dans un Etat de droit qui mérite ce nom. Je vous recommande vivement de suivre ma minorité, car si nous acceptons cet alinéa et, donc, le fait que le grief de l'inopportunité ne peut être invoqué, cumulé avec l'article 14c alinéa 1 que nous venons d'adopter, il n'y aura désormais plus d'instances de recours disposant d'un plein pouvoir d'appréciation - en allemand "volle Kognition". Nous affaiblirions considérablement l'Etat de droit. De toute manière, ce n'est pas nécessaire de retirer ce grief, car le Tribunal fédéral administratif impose de toute façon déjà une certaine retenue dans le domaine du pouvoir d'appréciation technique. J'ajouterai que cette restriction constitue une ingérence du législateur fédéral dans l'autonomie cantonale en matière d'organisation et de procédure qui est particulièrement discutable du point de vue du droit constitutionnel.
Je vous invite à suivre ma minorité.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Die Bestimmung hat den Zweck, dass bei Solar- und Windenergieanlagen sowie bei Wasserkraftwerken von nationalem Interesse eine erstinstanzlich konzentrierte Plangenehmigung im Rechtsmittelverfahren nicht mehr auf ihre Unangemessenheit hin überprüft werden kann. Davon sind die kantonalen Gerichte betroffen. Das Bundesgericht prüft schon heute die Angemessenheit nicht. Diese Bestimmung kann die Verfahren beschleunigen. Sie ist verfassungsrechtlich möglich.
Die Rüge der Unangemessenheit soll nur in einem spezifischen Bereich ausgeschlossen werden, nämlich bei Stromproduktionsanlagen von nationalem Interesse. Mit Absatz 3bis wird nur die Prüfungsbefugnis von kantonalen Rechtsmittelbehörden eingeschränkt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 33 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 4 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Abs. 4 - Al. 4
Angenommen - Adopté
Abs. 5 - Al. 5
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Hier geht es um einen Sonderfall, der den Anwälten, die bis vor Bundesgericht gehen, vielleicht sehr bekannt ist. Auch in diesen Bereichen sind nach wie vor Verfahren bis vor Bundesgericht möglich. Wir haben festgestellt, dass das Bundesgericht in diversen komplexen Verfahren die Beschwerden ohne Prüfung des rechtlichen Gesamtsachverhaltes bereits beim Eintreten oder nachdem es auf die erste Rüge eingetreten ist, an die kantonale Behörde zurückgeschickt hat, so zum Beispiel im Fall Grimsel. Das hat zur Folge, dass der Fall dann der kantonalen Behörde, dem Kantonsgericht, neu vorliegt und es neu entsprechend den Anweisungen des Bundesgerichtes über die bereits geprüften Rügen und den Rest aus seiner Sicht entscheidet. Das Verfahren wird dann wiederum vor Bundesgericht geführt, und das Bundesgericht prüft eine zweite oder eine dritte Rüge und stellt fest, dass das Kantonsgericht wiederum falsch liegt.
Das möchten wir hier unterbinden. Wir möchten, dass das Bundesgericht in solchen Fällen ausnahmsweise sämtliche Rügen, die vorgebracht wurden, rechtsgenüglich prüft und damit das Verfahren abkürzt. Dann hat die Vorinstanz, das Kantonsgericht, eine klare Richtlinie, wie es diese Beschwerden behandeln muss. Das könnte zu einer Beschleunigung von einigen Monaten oder Jahren führen, falls es wirklich zu Verfahren vor Bundesgericht kommt.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00