22.406
Consentire la presentazione di interventi parlamentari da parte di più deputati quali co-autori
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Pfister Gerhard, Bally, Fonio, Paganini)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Pfister Gerhard, Bally, Fonio, Paganini)
Ne pas entrer en matière
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Über das Eintreten und die Detailberatung beider Vorlagen führen wir eine gemeinsame Debatte.
Widmer Céline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Heute können parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate nur von einem Ratsmitglied, einer Fraktion oder der Mehrheit einer Kommission eingereicht werden. Wenn Sie ein breit abgestütztes Anliegen mit einem Vorstoss voranbringen möchten und es Ihnen wichtig ist, zu zeigen, dass es breit abgestützt ist, reichen Sie gleichlautende Vorstösse ein. Nur damit wird nämlich klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Anliegen nicht nur von mehreren Nationalrätinnen und Nationalräten getragen wird, sondern dass diese das hauptverantwortlich tun und dass auch die Fraktionen dahinterstehen. Gleichlautende Vorstösse sind aber eine eher bürokratische Übung und sind für die Öffentlichkeit nicht sehr gut zu lesen.
Natürlich können heute schon Unterschriften von anderen Parteien für einen Vorstoss gesammelt werden. Das heisst aber noch lange nicht, dass dieser Vorstoss dann auch von den Fraktionen breit unterstützt wird, denn das Mitunterzeichnen hat eine andere, viel schwächere Funktion als die Urheberschaft.
In gewissen Kantonen gibt es schon lange Modelle, gemäss denen mehrere Ratsmitglieder oder Fraktionen zusammen - auf Augenhöhe - einen Vorstoss einreichen können.
Aus diesen Gründen beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates im Februar 2022 einstimmig die dem vorliegenden Geschäft zugrunde liegende Kommissionsinitiative. Unsere Schwesterkommission machte im April desselben Jahres mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Weg für die SPK-N frei, einen Entwurf für die Revision des Parlamentsrechts auszuarbeiten. Die SPK-S signalisierte uns damals aber klar, dass sie keine entsprechende Regelung für den Ständerat wünscht.
Deshalb beantragt Ihnen Ihre SPK nun, im Parlamentsgesetz eine sogenannte Delegationsnorm zu ergänzen. Gemäss dieser Norm können die Reglemente der Räte vorsehen, dass Vorstösse und parlamentarische Initiativen auch von mehreren Ratsmitgliedern gemeinsam eingereicht werden können.
Die konkrete Umsetzung erfolgt im Geschäftsreglement des Nationalrates. Der entsprechende Entwurf liegt nun ebenfalls vor. Er sieht Folgendes vor: Neu sollen mehrere Ratsmitglieder oder Fraktionen gemeinsam in sogenannter Miturheberschaft parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate einreichen können. Bei Interpellationen und Anfragen ist dies nicht vorgesehen; es würde auch keinen Mehrwert bringen. Die Anzahl der Miturhebenden wird auf die Anzahl der Fraktionen im Parlament beschränkt. Derzeit könnten also maximal sechs Ratsmitglieder gemeinsam einen Vorstoss einreichen; es muss sich jedoch nicht zwingend um Ratsmitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen handeln.
An der Regelung zur Mitunterzeichnung wird sich nichts ändern; auch Vorstösse mit mehreren Urhebenden könnten mitunterzeichnet werden. Auch wird das heute verwendete Modell der gleichlautenden Vorstösse nicht verboten, es wird einfach obsolet. Die Redezeit soll nicht verlängert werden, sondern bei fünf Minuten bleiben. Die Miturhebenden können die Redezeit nach eigenem Ermessen unter sich aufteilen. Das ist der Kommission auch wichtig, da es schlussendlich auch um die Ratseffizienz geht.
Die anderen Rechte der Vorstoss-Urhebenden - das betrifft vor allem die Frage des Rückzuges - möchte die Mehrheit der SPK aus Praktikabilitätsgründen der ersten Miturheberin übertragen. Eine Minderheit beantragt, dass die Miturhebenden alle Rechte gemeinsam ausüben, also ein sogenanntes Konsensprinzip.
Dann haben wir in die vorliegende Vorlage auch gleich noch drei andere Anliegen aufgenommen, die mit dem erwähnten Thema nichts zu tun haben, aber das Parlamentsrecht betreffen. Das bedeutendste Anliegen ist die Änderung in Artikel 25 des Geschäftsreglementes des Nationalrates. Neu sollen in den Sondersessionen keine parlamentarischen Initiativen und anderen Vorstösse mehr eingereicht werden können. Damit will die Mehrheit der Kommission, dass in der Sondersession die Geschäftslast effektiv abgebaut wird. Das ist ja auch das Ziel der Sondersessionen. Die Kommissionsminderheit lehnt diese Änderung ab, da es aus ihrer Sicht keinen Grund gibt, die Rechte der Ratsmitglieder einzuschränken.
Dann hat das Büro angeregt, die Teilbarkeit von Vorstössen gemäss der aktuellen Praxis im Parlamentsgesetz zu präzisieren, und schliesslich gilt es noch, eine Lücke in Bezug auf den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu schliessen. Hier soll analog zu den Gerichten eine Regelung, wie sie aktuell schon umgesetzt wird, auch im Gesetz festgehalten werden.
Die SPK hat die Vorlage mit 19 zu 4 Stimmen verabschiedet. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.
Marchesi Piero · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Attualmente la possibilità di presentare una mozione, un postulato o un'iniziativa parlamentare è riservata a una commissione, a un gruppo parlamentare o a un singolo parlamentare. Non è invece consentito a più parlamentari di presentare un intervento congiunto. Riconoscendo dunque l'esigenza di colmare questa lacuna, già risolta in alcuni Cantoni, la Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale ha dato seguito all'iniziativa parlamentare in oggetto. Dopo aver ottenuto il sostegno dell'omologa commissione del Consiglio degli Stati, la Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale ha elaborato un progetto che mira a introdurre questa possibilità. I punti principali del progetto sono illustrati di seguito.
Le nuove regole applicabili alle mozioni, ai postulati e alle iniziative parlamentari saranno valide unicamente per il Consiglio nazionale. Secondo il progetto, i diritti spettanti all'autore di un intervento o di un'iniziativa parlamentare saranno di norma attribuiti al primo coautore. L'unica eccezione riguarda il diritto di difendere il testo davanti al plenum. In questo caso, il tempo di parola complessivo sarà attribuito a tutti i coautori, i quali potranno suddividerlo liberamente, ad esempio ripartendo tra loro il tempo di parola.
Tuttavia, una minoranza della commissione propone che tutti i diritti spettanti all'autore debbano essere attribuiti congiuntamente ai coautori, senza alcuna distinzione.
La Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale ha inoltre inserito nel progetto alcune modifiche riguardanti la gestione degli interventi parlamentari. Le nuove disposizioni stabiliscono anzitutto che gli interventi che si riferiscono alla gestione dell'Incaricato federale della protezione dei dati e della trasparenza debbano essere rivolti direttamente a quest'ultimo - vedi articolo 118 LParl.
Inoltre, per ridurre il numero di interventi pendenti al Consiglio nazionale, la commissione ha deciso nella seduta del 26 aprile di quest'anno di vietare la presentazione di nuovi interventi durante le sessioni speciali - vedi articolo 25 capoverso 1 RCN. Queste sessioni sono infatti dedicate allo smaltimento degli arretrati e non alla generazione di nuovi interventi. Una minoranza della commissione si oppone a tale divieto, ritenendolo una limitazione inappropriata dei diritti parlamentari. Secondo la minoranza, il divieto produrrebbe un unico effetto, ovvero quello di rimandare la presentazione degli atti parlamentari alla sessione ordinaria, senza di fatto risolvere il problema.
Il progetto di revisione della legge sul Parlamento e del regolamento del Consiglio nazionale non è stato sottoposto a consultazione esterna, in quanto riguarda esclusivamente la procedura parlamentare interna. Nello specifico segnalo, sui vari articoli, le posizioni divergenti nella commissione: per primo vi è l'articolo 25 capoversi 1 e 2 RCN. La maggioranza della commissione chiede di approvare la nuova formulazione, che di fatto permetterebbe a due o più deputati di presentare degli atti in modo congiunto. All'articolo 29a capoverso 1 RCN vi è una differenza tra la maggioranza della commissione, che prevede di attribuire i diritti sanciti dalla legge o dal presente regolamento al primo coautore, e una minoranza che prevede invece di attribuirli congiuntamente ai coautori.
Il 27 giugno 2024 la Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale ha approvato il progetto nella votazione sul complesso con 19 voti a favore e 4 contrari. Una minoranza della commissione tuttavia propone di non entrare in materia, ritenendo il progetto superfluo e caratterizzato da un rapporto costi-benefici sfavorevole. A nome della commissione vi invito a seguire la maggioranza della commissione.
Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich bitte Sie, auf beide Entwürfe nicht einzutreten, auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Minderheit recht kümmerlich daherkommt - aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben. Es gibt zwei Elemente, und ich möchte auf beide Elemente eingehen und erläutern, warum ich der Meinung bin, dass diese Vorlage einfach nicht nötig ist.
Zum ersten Element, zu dieser neuen Möglichkeit, dass ein Vorstoss mehrere Urheber haben kann: Schauen Sie, das können Sie schon heute machen, wenn Sie wollen. Sie müssen es einfach etwas anders machen; Sie müssen einfach gleichlautende Vorstösse einreichen. Das ist genauso effizient wie die Übung, die Sie jetzt planen, und es geht genauso schnell.
Was ist das eigentlich, wenn ein Vorstoss mehrere Urheber hat? Eigentlich ist das die Vorwegnahme der parlamentarischen Debatte. Da sitzen drei, vier Leute aus drei, vier Fraktionen zusammen und einigen sich darauf, einen Text zu schreiben, den sie dann ins Büro und in den Bundesrat bringen. Dabei gehen sie stillschweigend davon aus, dass der Rest ihrer Fraktionen ohnehin der gleichen Meinung ist, und das, bevor man überhaupt debattiert hat. Diese gemeinsamen Vorstösse sind eigentlich ein Unsinn, und mit diesem Unsinn sollten Sie aufhören und ihn nicht noch ausweiten.
In der Kommission wurde immer wieder gesagt, im Kanton Bern könne man das tun; der Kanton Bern wurde häufig zitiert. Schauen Sie, bei allem Respekt: Die Bundesversammlung funktioniert anders als das Parlament des Kantons Bern. Was in einem Kantonsparlament einfach vonstattengeht, muss deswegen nicht auch in der Bundesversammlung einfach vonstattengehen. Eigentlich macht man hier etwas komplizierter, ohne dass das nötig wäre. Und vor allem: Wenn man sich davon erhofft, dass einem Vorstoss mehr Gewicht zukommen würde, dann warne ich davor, denn das wird nicht der Fall sein. Diese Vorstösse werden genauso intensiv oder genauso wenig intensiv beraten wie die anderen. Und stellen Sie sich einmal vor: Fünf Leute, die gemeinsam einen Vorstoss eingereicht haben, erhalten von der Ratspräsidentin fünf Minuten für die Begründung, sie stehen dann alle fünf Minuten hier vorne und erklären, was sie mit Satz A oder Satz B meinen. Stellen Sie sich das einmal vor; das dauert länger, wenn sich diese Personen da alle aufreihen müssen, um nacheinander sprechen zu können.
Das zweite Element ist dann schon etwas schwieriger. Das erste Element der mehreren Uhrheber bringt zwar nichts, es ist aber nicht so komisch. Das zweite Element ist aber schon komisch. Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen vor, dass Sie Ihre parlamentarischen Rechte einschränken sollen. Sie sagt Ihnen: Ihr dürft immer Vorstösse einreichen, aber an den drei bis vier Tagen einer Sondersession dürft ihr das nicht mehr tun. Es wird dann begründet, Sondersessionen seien dazu da, die vielen Vorstösse abzubauen. Diese Begründung ist aber schlichtweg falsch. Eine Sondersession ist nicht ausschliesslich zur Bearbeitung von Vorstössen da, aber wenn es nötig ist, dann ist sie auch dafür da.
Eine Sondersession ist auch nichts Besonderes - das für die Leute auf der Tribüne -; eine Sondersession ist nur eine gesonderte Session eines Rates. "Sonder" bedeutet getrennt und nicht ausserordentlich. Die Sondersession dient zum Beispiel dazu, während dreier Tage besonders komplexe Gesetze zu beraten. Das habe ich auch schon erlebt, das gab es schon. In meiner Erinnerung hat man das Ausländergesetz und die Teilrevision des Asylgesetzes damals, unter Christoph Blocher als Justizminister, in einer Sondersession beraten und keinen einzigen Vorstoss. Das ist einmal der erste Punkt.
Es ist ja schon komisch, dass man den Parlamentariern während diesen drei Tagen verbieten will, Vorstösse einzureichen, aber in viermal drei Wochen pro Jahr dürfen sie so viele Vorstösse einreichen, wie sie wollen. Jetzt stellen Sie sich das in der Praxis vor. Wir kennen alle die Vorstosskönige in unseren Reihen. Glauben Sie allen Ernstes, dass diejenigen, die sagen, sie müssten zur Rettung des Abendlandes diesen bestimmten Vorstoss einreichen, dies dann, wenn sie es in der Sondersession nicht tun dürfen, nicht einfach in der Sommersession machen? Das ist völlig illusorisch! Also, was soll diese Regelung? Die schreiben sich alle ihre Ideen während der Sondersession auf und reichen sie dann in Form von Vorstössen in der folgenden Session ein.
Schauen Sie, das Problem der SVP und der FDP ist - das gebe ich diesen beiden Fraktionen jetzt mit auf den Weg -, dass sie sagen, man solle in diesem Land endlich einmal deregulieren. Da haben Sie zum Teil auch recht. Ich unterscheide mich von Ihnen nur in der Radikalität dieser Forderung. Aber wenn Sie hier regulieren, dann müssen Sie mit dem Rest aufhören. Wenn Sie hier eine Regulierung einbauen wollen, wonach man nur während der Sondersession keine Vorstösse einreichen darf, dann können Sie all Ihre Regulierungspapiere in den Schredder werfen. Denn das wäre die unsinnigste Regulierung; sie würde sichtbar machen, dass Sie das, was Sie sonntags predigen, montags bereits wieder vergessen haben, nämlich die Eigenverantwortung.
Es liegt in meiner eigenen Verantwortung, zu entscheiden, ob dieser Vorstoss sein muss oder ob meine Fragen nicht auch beantwortet werden können, indem ich einmal für fünf Minuten bei der Verwaltung vorbeischaue und mich von jemandem informieren lasse. Die Frage ist die folgende: Muss dieser Vorstoss sein? Sie kommen vermutlich zum Schluss, dass Ihr Vorstoss der allerwichtigste ist. Und diesen Entscheid möchte ich Ihnen ja auch überlassen. Aber versuchen Sie nicht krampfhaft, eine Regulierung zu kreieren, um drei Tage vom normalen Sessionsbetrieb auszunehmen, an denen man keine Vorstösse einreichen darf; eine solche Regelung hindert diese Leute überhaupt nicht daran, derart tätig zu sein.
Ich werde als Parteipräsident ab und zu von Leuten aus meinen eigenen Reihen geplagt, von Leuten, die während der Sessionen jeden Tag mindestens einen Vorstoss einreichen. Und ich wurde schon von der Verwaltung gebeten, mit diesen Leuten ein freundliches Wort zu wechseln. Das habe ich jeweils auch getan - völlig erfolglos, völlig erfolglos! Denn diese Leute sagen mir, ihr Vorstoss sei wahnsinnig wichtig und mit diesem Vorstoss kämen sie nachher in "20 Minuten" vor. Und dann gibt es noch die Ratings, die ja alle besagen, dass derjenige, der mehr Vorstösse als andere einreiche, zu den Fleissigeren hier im Parlament gehöre. Dabei wird vergessen, dass die Arbeit bei einem Vorstoss nicht beim Parlamentarier liegt, sondern bei der armen Verwaltung, die die differenzierten Antworten schreiben muss. Es gibt nichts Einfacheres, als einen Vorstoss einzureichen.
Also, denken Sie von der lieben SVP- und von der lieben FDP-Fraktion bitte daran, was Sie sonntags immer predigen - Eigenverantwortung vor Regulierung -, und treten Sie nicht auf diese beiden Vorlagen ein. Denn diese Vorlagen bringen nichts, sie schränken nur Ihre Rechte unnötig ein.
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
Wir beraten jetzt ein Gesetz für uns, es geht um unser eigenes Reglement und unsere eigenen Möglichkeiten. Ich bitte Sie, einzutreten, dann aber meiner Minderheit und infolgedessen auch dem flammenden Votum von Herrn Kollege Pfister zu folgen, der zu Recht sagt: Es kann ja wohl nicht sein, dass wir uns bei einer Vorlage, mit der wir uns mehr Rechte geben und auch vereinfachen wollen, dann letztlich quasi das Recht nehmen, während der Sondersession Vorstösse einreichen zu können. Das ist tatsächlich etwas sehr Seltsames.
Das Mitunterzeichnen von Vorstössen aber werden wir morgen wieder zelebrieren, weil aus allen Fraktionen gleichlautende Vorstösse eingereicht werden. Wie läuft das ab? Damit diese Vorstösse dann gemeinsam behandelt werden, muss man vorher mit dem Ratssekretär sprechen, ihm die Vorstösse ankündigen und ihn darum bitten, die dann doch bitte gestaffelt zu nummerieren, weil wir nach fortlaufenden Nummern arbeiten. Das heisst: Ist man mit dem Einreichen eines quasi gemeinsamen Anliegens zu spät, kann es sein, dass ein Vorstoss gar nicht traktandiert wird, weil er eine Nummer trägt, die nicht chronologisch, sondern zu irgendeinem anderen Zeitpunkt vergeben wurde. Das ist mir schon passiert, weil ich es verschlafen habe, zum richtigen Zeitpunkt am Pültchen zu sein und meinen Vorstoss mit den anderen abzugeben.
Deshalb haben wir gesagt: Versuchen wir das einmal hier mit diesen gemeinsamen Vorstössen. Ratsmitglieder machen gemeinsam einen Vorstoss und einigen sich dann auch darüber, wer die Redezeit einnimmt, dies zugunsten der Effizienz im Rat. Wir haben auch eine saubere Regelung für den Rückzug eines solchen Vorstosses. Bei Artikel 29a Absatz 1 bitte ich Sie daher, der Mehrheit zu folgen. Es wäre dann quasi die Erstunterzeichnende, die den Vorstoss nach Meinung der Mehrheit zurückziehen könnte.
In dasselbe Paket aber gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reinzupacken, dass während der Sondersession keine Vorstösse mehr eingereicht werden dürfen, ist dann wirklich eine Selbstkasteiung in der allergrössten Art und Weise. Es ist unsere politische Arbeit, es ist unsere politische Pflicht, Vorstösse einzureichen; wenn Sie der Meinung sind, einen Vorstoss einreichen zu müssen, dann reichen Sie ihn ein. Dafür sind Sie gewählt, dafür sind wir da, das ist unsere Arbeit. Selbstverständlich ist es stossend, wenn es in unseren Reihen dann tatsächlich Personen gibt, die jeden Tag einen Vorstoss einreichen müssen, weil sie, sobald sie die "20 Minuten" gelesen haben, das Gefühl haben, man müsse jetzt sofort wieder irgendein Gesetz ändern. Am Ende des Tages stellen sie dann fest, dass man das eigentlich vor 14 Tagen gerade gemacht hat und dass dieses Gesetz bald in Kraft treten wird und ähnliche Geschichten. Das liegt aber in jedermanns und "jederfraus" persönlicher Verantwortung, und es ist der parlamentarischen Arbeit entsprechend eben auch korrekt, wenn man das selber entscheidet.
Bitte treten Sie ein, folgen Sie aber bei Artikel 25 Absatz 1 dem Antrag meiner Minderheit.
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Frau Masshardt begründet den Antrag der Minderheit Widmer Céline und spricht gleichzeitig für die SP-Fraktion.
Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Genau, ich spreche sowohl für die Minderheit Widmer Céline bei Artikel 29a des Geschäftsreglementes des Nationalrates als auch gleich für die SP-Fraktion.
Die SP-Fraktion bittet Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Wir begrüssen es, dass es in Zukunft möglich sein soll, Vorstösse mit verschiedenen Urheberinnen und Urhebern gemeinsam einzureichen. Mit einem solchen gemeinsamen Vorstoss kann ein Anliegen breiter abgestützt und damit die Glaubwürdigkeit der Forderung über die eigene Partei hinaus gestärkt werden. Auf kantonaler und kommunaler Ebene entspricht diese Regelung zudem bereits heute häufig der Praxis.
Auf Bundesebene ist das Deponieren eines breit abgestützten Anliegens aktuell einzig auf dem etwas umständlichen Weg möglich, dass verschiedene gleichlautende Vorstösse eingereicht werden. Das ist aber der hier vorgeschlagenen Regulierung nicht ebenbürtig: Erstens ist die Signalwirkung gegen aussen eine andere, zweitens ist die vorgeschlagene Lösung eine administrative Vereinfachung, und drittens kann aktuell ein Vorstoss nach eigenem Ermessen zurückgezogen werden, womit das Gemeinsame natürlich weniger stark ausgeprägt ist. Die vorliegende Vorlage hat zum Ziel, dass in Zukunft ein Vorstoss mit verschiedenen Urhebern aus unterschiedlichen Fraktionen eingereicht werden kann. Damit kann also die überparteiliche Arbeit gestärkt werden, was die SP-Fraktion unterstützt.
Zu den weiteren unbestrittenen Änderungen in dieser Vorlage: Die Anpassung in Artikel 118 Absatz 4ter Buchstabe d des Parlamentsgesetzes zu den Anfragen an den Edöb unterstützen wir. Ebenso unterstützen wir die Verankerung der heute schon gängigen Praxis bei der Trennung von Vorstössen in Artikel 119 Absatz 2.
Nun zur Minderheit Widmer Céline: Diese Minderheit bei Artikel 29a des Geschäftsreglementes des Nationalrates will, dass bei der Miturheberschaft die Rechte der Miturhebenden gemeinsam ausgeübt werden. Es soll also grundsätzlich das Konsensprinzip gelten. Die Miturhebenden können jedoch die Ausübung eines oder mehrerer Rechte an eine Miturheberin oder einen Miturheber delegieren, dies z. B. im Rat oder eben in einer Kommission. Bei dieser Variante muss speziell geregelt werden, wann der Text als zurückgezogen gilt. Dies ist deshalb in Absatz 2 so festgehalten: Ein Vorstoss gilt dann als zurückgezogen, wenn eine Miturheberin oder ein Miturheber dies an einer Rats- oder Kommissionssitzung schriftlich oder mündlich erklärt. Die Mehrheit will hier, im Unterschied zur Minderheit Widmer Céline, dass diese Rechte automatisch der ersten Urhebenden respektive dem ersten Urhebenden übertragen werden.
Die SP-Fraktion unterstützt weiter die Minderheit Flach bei Artikel 25 Absatz 1, und zwar mit Überzeugung. Die Mehrheit will hier eine Einschränkung unserer parlamentarischen Rechte, indem im Nationalrat in Sondersessionen künftig keine Vorstösse mehr eingereicht werden können. Das lehnen wir mit Überzeugung ab und bitten Sie deshalb, hier der Minderheit Flach zuzustimmen.
Zusammengefasst: Die SP-Fraktion ist für Eintreten und unterstützt die Minderheiten Flach und Widmer Céline.
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Kollege Pfister hat der Hoffnung das Wort geredet. Aber es heisst: Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei, aber die Liebe ist die grösste unter ihnen. Und in dem Sinne ist es die Zusammenarbeit - nicht gerade die Liebe, so flammend muss es nicht sein -, die mit der Änderung des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglementes des Nationalrates gestärkt werden soll. Ich muss Ihnen sagen - auch wenn von der Politik selten Liebe erwartet wird -, wenn ich mit Bürgerinnen und Bürgern auf der Strasse spreche, dann ist eine der häufigsten Fragen: Weshalb rauft ihr euch nicht mehr zu gemeinsamen Lösungen zusammen? Dass nun gerade der Präsident der Mitte, der eigentlich mit seiner Partei den Anspruch erhebt, die Klammer in diesem Land zu sein, sagt, dass man diese Klammer nicht auch noch im Rat stärker zum Ausdruck bringen können soll, wenn man das denn wolle, verwundert mich etwas.
Ich glaube effektiv, dass es unserem Land guttut, wenn wir bei allen Differenzen - und Sie wissen, ich scheue sie nicht - auch ganz einfach und klar zeigen können, wo wir zusammen unterwegs sind. Das tun wir, indem wir eine Lösung, das ist jetzt die Minderheit Widmer Céline, nicht unter der Führung eines oder einer Erstunterzeichnenden finden, sondern in gleichberechtigter Absprache. Das ist ein kleines Zeichen, können Sie sagen, und natürlich ist es das. Es sei heute schon möglich, sagen Sie, gleichlautende Vorstösse einzureichen, und man könne dann auch noch dazu sprechen. Natürlich kann man das tun. Das wird ja auch nicht abgeschafft. Aber wenn sich jetzt eine überparteilich zusammengesetzte Gruppe findet und ein Anliegen gemeinsam trägt, dann ist das sicher nicht zum Schaden des Respekts vor unserer Demokratie oder zum Schaden des Respekts vor unserem Parlament.
Einig mit meinem Vorredner von der Mitte-Fraktion bin ich dagegen beim Thema Selbstbeschränkung des Parlamentes. Welch armseliger Vorschlag, der hier zur Abstimmung kommt! Seien wir doch ehrlich, wir sind uns alle einig, dass es zu viele Vorstösse und vor allem zu viele unnütze Vorstösse gibt. Aber wenn wir genauer hinschauen, sind wir uns immer alle einig, dass gerade die eigenen die wichtigen sind, unnütz sind die der anderen. Es braucht da etwas Ehrlichkeit, man muss einmal in den Spiegel schauen; das ist die richtige Antwort.
Eigenverantwortung, ja, für einmal kann auch ich das predigen. Es ist eben unsere eigene Verantwortung, bei uns selbst anzufangen und sich zu fragen, ob man nicht mit einem angekündigten statt einem eingereichten Vorstoss das Gleiche erreichen könnte, nämlich ein Thema in der Öffentlichkeit, in den Medien zu setzen, darüber Auskunft zu geben und die eigene Haltung klarzumachen. Ich glaube, der Appell an die Souplesse ist vor allem dort nicht von Erfolg gekrönt, wo auch diese drei abgeknabberten Tage nichts ändern werden. Wenn diese Debatte umgekehrt bei allen anderen dazu geführt hat, dass man sich vielleicht beim übernächsten Vorstoss überlegt, ob man diesen wirklich einreichen muss oder nicht, ist damit mehr gewonnen als mit der Selbstbeschränkungsübung von den sonst doch so hehren Demokratieverteidigern von rechts. Es ist, glaube ich, ein Geheimnis, das man lüften darf, ohne dass man das Kommissionsgeheimnis verletzt: Der Vorschlag ist von rechts eingebracht worden, das wurde auch schon in Vorstössen transparent gemacht.
Demokratie heisst immer auch, dass es mal etwas mühsam sein darf. Wir sagen auch nicht, wir machen keine Referenden mehr, weil das zu tun gibt, weil es kostet, weil es Abstimmungskämpfe mit sich bringt, weil Menschen dann viermal im Jahr Stimmen zählen müssen, sondern Demokratie kostet, und sie darf auch in diesem Parlament etwas kosten.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzter Kollege Glättli, ich freue mich: Die adventliche Vorfreude hat einen neuen Höhepunkt erreicht, nachdem Sie erklärt haben, dass Ihre Vorstösse nur noch angekündigt, aber nicht mehr eingereicht werden, weil dies gar nicht mehr nötig sei. Das ist doch eine schöne Entwicklung, die ich so heute nicht erwartet hätte.
Ganz kurz zu dieser Vorlage aus unserer Sicht: Wir meinen, dass dies eine relativ unspektakuläre Vorlage ist, die eigentlich nur Selbstverständlichkeiten beinhaltet. Das eine - und da hat Herr Glättli gar nicht so unrecht mit seinem Hohelied der Liebe, das er aus der Bibel zitiert hat - ist tatsächlich eine Eigenart unseres Staatssystems. Wir haben nicht Regierung und Opposition, sondern wir haben zum Glück eine überparteiliche Zusammenarbeit und wechselnde Koalitionen zwischen verschiedenen Fraktionen. Das gibt unserem System Stabilität und Praxisnähe.
Das wird in den kantonalen Parlamenten so gelebt: In den meisten Parlamenten ist es vollkommen normal und üblich - und es war gar nie anders -, dass man gemeinsam Vorstösse einreichen kann. Vor diesem Hintergrund haben wir in der Staatspolitischen Kommission die Ansicht vertreten, dass dies auch dem Nationalrat gut anstehen würde, weil es tatsächlich wenig Sinn macht, dass man fünf gleichlautende Vorstösse separat einreicht, wenn man auch gleich einen gemeinsamen Vorstoss zu fünft einreichen könnte. Es stimmt natürlich, wie Kollege Pfister gesagt hat, dass es heute schon möglich sei, dies so zu tun. Es wäre aber einfacher, man würde es anders machen. Vor diesem Hintergrund hat die Staatspolitische Kommission diesen Schritt beschlossen.
Beim zweiten Punkt aber hat Kollege Glättli nicht mehr ganz recht. Dort ist auch der Korintherbrief nicht mehr ganz richtig, dort wäre dann eher das Buch Prediger angebracht: Es gibt eine Zeit, um zu reden, und eine Zeit, um zu schweigen. In diesem Punkt geht es um die Frage der Sondersessionen. Wenn Sie das Parlamentsgesetz anschauen, sehen Sie, dass in Artikel 2 steht, dass sich unser Rat regelmässig zu ordentlichen Sessionen versammelt. Das machen wir viermal im Jahr und nicht häufiger, weil wir ein Milizparlament sind. Wir haben alle einen Beruf und können uns nicht tagein, tagaus nur um das Parlament kümmern, sondern es gibt dafür gewisse ordentliche Sessionen. Dann ist vorgesehen - und das gibt es nicht seit immer, das ist eine relativ neue Erscheinung -, dass man gemäss Absatz 2 Sondersessionen machen kann, wenn die ordentlichen Sessionen, so der Wortlaut des Gesetzes, zum Abbau der Geschäftslast nicht ausreichen. Wenn also der Abbau der Geschäftslast in den ordentlichen Sessionen nicht mehr gewährleistet ist, kann man Sondersessionen beschliessen.
Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass die Sondersessionen erstens mittlerweile in jedem Jahr stattfinden und dass dort zweitens mehr Vorstösse eingereicht als abgebaut werden. Da müssen wir mit uns selber ehrlich sein. Wenn wir Artikel 2 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes nachkommen möchten und Sondersessionen beschliessen, um eben den Abbau der Geschäftslast zu befördern, dann macht es keinen Sinn, wenn in diesen Sessionen mehr Vorstösse eingereicht als bearbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund sind wir auch hier der Auffassung, dass die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission richtig liegt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die parlamentarischen Rechte werden in keinster Weise eingeschränkt, sonst wäre ich der Erste, der dagegen wäre. Aber wenn wir sagen, dass wir neben den ordentlichen Sessionen, in denen wir alle Rechte haben und auch künftig haben werden, Sondersessionen machen, um die Geschäftslast abzubauen, dann müssen wir ehrlich sein und uns darum kümmern und nicht das Gegenteil machen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, in beiden Punkten der Mehrheit zuzustimmen und diese Vorlage, die sehr vernünftig ist, so zu verabschieden.
Widmer Céline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ich möchte aufgrund der Voten, die wir gehört haben, noch zwei Punkte erwähnen. Einerseits wurde gesagt, dass durch Vorstösse mit mehreren Urhebenden die Redezeit verlängert werden könne. Das ist nicht der Fall. Die Kommission hat hier genau die gegenteilige Absicht. Wenn Sie heute gleichlautende Vorstösse einreichen, dann haben alle Urhebenden Anrecht auf je fünf Minuten Redezeit. Wir haben ganz bewusst gesagt, diese Redezeit soll zusammengenommen werden und nur fünf Minuten betragen. Die Urhebenden können sich dann darüber einigen, ob eine oder zwei Personen den Vorstoss vertreten; wahrscheinlich machen mehr Personen keinen Sinn. Deshalb führt das eher zu einer Reduktion und nicht zu einer Verlängerung der Redezeit.
Erlauben Sie mir noch, darzustellen, weshalb die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission das Verbot der Einreichung von Vorstössen in Sondersessionen in diese Vorlage mit aufgenommen hat. Es ist so, dass der Nationalrat am 7. März 2023 der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor, die genau dies verlangte, nämlich das Verbot der Einreichung von neuen Vorstössen in Sondersessionen, mit 115 zu 78 Stimmen Folge gegeben hat. Der Ständerat wiederum hat dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben, mit dem Hinweis, wir sollen diese Frage doch nur für den Nationalrat regeln, sie betreffe den Ständerat nicht. Im April 2024 hat dann in der Staatspolitischen Kommission ein Antrag eine Mehrheit erlangt, der genau das aufnehmen wollte, nämlich dass wir für den Nationalrat regeln, dass in der Sondersession keine Vorstösse eingereicht werden können. Die Staatspolitische Kommission hat dann im Mai beschlossen, dieses Anliegen in diese Vorlage aufzunehmen. Eine starke Minderheit Flach, Sie haben es gehört, möchte dieses Verbot nicht aufnehmen.
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Pfister Gerhard ab. Über das Eintreten auf Vorlage 1 und Vorlage 2 stimmen wir getrennt ab.
Votazione
1. Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Einreichung von Vorstössen und parlamentarischen Initiativen)
1. Loi fédérale sur l'Assemblée fédérale (Dépôt des interventions et initiatives parlementaires)
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 161 Stimmen
Dagegen ... 28 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission: BBl 2024 1800
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission: FF 2024 1800
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 167 Stimmen
Dagegen ... 26 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
2. Geschäftsreglement des Nationalrates (Einreichung von Vorstössen und parlamentarischen Initiativen)
2. Règlement du Conseil national (Dépôt des interventions et initiatives parlementaires)
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 168 Stimmen
Dagegen ... 26 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission: BBl 2024 1801
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission: FF 2024 1801
Angenommen - Adopté
Art. 25
Antrag der Kommission: BBl 2024 1801
Proposition de la commission: FF 2024 1801
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Art. 29 Abs. 1bis
Antrag der Kommission: BBl 2024 1801
Art. 29 al. 1bis
Proposition de la commission: FF 2024 1801
Angenommen - Adopté
Art. 29a
Antrag der Kommission: BBl 2024 1801
Proposition de la commission: FF 2024 1801
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
(1 Enthaltung)
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Ziff. II
Antrag der Kommission: BBl 2024 1801
Ch. II
Proposition de la commission: FF 2024 1801
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 179 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen
(1 Enthaltung)
Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Vorlage 1 geht an den Ständerat.