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Autorizzare progetti pilota per la promozione dell’innovazione nel settore alimentare (articolo sulla sperimentazione)

Meier Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ich danke nun für ein bisschen Aufmerksamkeit für das letzte Geschäft.

Wir stehen vor einem Wendepunkt im globalen Ernährungssystem. Die Art und Weise, wie wir Lebensmittel herstellen, muss sich anpassen und verändern, wenn wir die Nachhaltigkeitsziele - eine ausreichende und gesunde Ernährung für eine wachsende Weltbevölkerung, die Klimaziele, den Schutz von Boden und Wasser und den Erhalt der Biodiversität - erreichen wollen. Die Zukunft unserer Ernährung wird derzeit durch eine beeindruckende Vielfalt an Innovationen neu gedacht. Im Mittelpunkt stehen wegweisende Ansätze wie pflanzenbasierte Alternativen, das Upcycling von Nebenströmen und Reststoffen, die vertikale Landwirtschaft, personalisierte Ernährungslösungen. Auch neue Verfahren wie Fermentationstechnologien und die mikrobielle Biotechnologie eröffnen faszinierende Perspektiven für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion. Technologien wie die Präzisionsfermentation und, als Beispiel unter vielen, zellkultivierte Nahrungsmittel ergänzen dieses dynamische Innovationsfeld. Gemeinsam ebnen diese Entwicklungen den Weg zu einem Ernährungssystem, das gesünder, ressourcenschonender und zukunftsfähig ist.

Und die Schweiz? Die Schweiz hat die besten Voraussetzungen für eine führende Rolle in dieser Transformation. Unsere Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen leisten seit Jahren Pionierarbeit in der Lebensmittelforschung. Unsere Unternehmen, von Start-ups bis zu global tätigen Konzernen, sind bereit, in nachhaltige Innovationen zu investieren. Was uns fehlt, ist ein regulatorischer Rahmen, der diese Dynamik nicht nur toleriert, sondern gezielt ermöglicht. Die Motion fordert deshalb einen sogenannten Experimentierartikel im Lebensmittelrecht: die gesetzliche Grundlage für zeitlich begrenzte, räumlich definierte und wissenschaftlich begleitete Markttests mit neuartigen Lebensmitteln unter strengsten Sicherheits- und Aufklärungsvorgaben.

Der Bundesrat lehnt die Motion mit dem Verweis auf gesundheitliche Risiken ab und verweist auf die bereits angenommene Motion Schneider Meret 23.3408, "Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz". Doch wir müssen hier klar unterscheiden. Die Motion Schneider Meret 23.3408 erlaubt Tests im Laborumfeld, in kleinen, geschlossenen Panels. Das ist wichtig, aber es genügt nicht. Innovation braucht den Realitätstest. Sie muss am Markt getestet werden können, um Akzeptanz, Nachfrage, Produktanpassung und Skalierbarkeit überhaupt abschätzen zu können.

Was diese Motion vorschlägt, ist kein Freipass. Im Gegenteil: Es handelt sich um ein streng reguliertes Modell, bei dem nur informierte Testpersonen teilnehmen dürfen, bei dem alle Produkte ein wissenschaftliches Prescreening bestehen müssen, bei dem Gesundheitschecks, Rückverfolgbarkeit und Versicherungspflichten vorgeschrieben sind. Die Verantwortung liegt bei einem Schweizer Sponsor, und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat jederzeit das letzte Wort. Wichtig ist, Experimentierartikel sind kein Novum im Schweizer Recht. In Bereichen wie Finanzen, Mobilität, Energie, Bildung oder Gesundheit setzt der Bund längst und mit Erfolg auf solche Instrumente, um Innovation unter kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen. Sie bieten den notwendigen Rahmen, um neue Technologien sicher und praxisnah zu testen, bevor über eine breitere Zulassung entschieden wird. Genau dieser erprobte Weg wird mit dem Vorstoss für den Lebensmittelbereich vorgeschlagen. Internationale Beispiele zeigen, dass solche Modelle funktionieren. Die Niederlande testen einen Sandbox-Ansatz für alternative Proteine. Singapur ist globaler Vorreiter bei zellbasierten Produkten. Auch Israel und die USA beschleunigen regulatorisch den Zugang zu neuen Technologien - mit Erfolg.

Wenn die Schweiz nicht abgehängt werden soll, braucht es jetzt eine mutige Entscheidung. Es geht auch um Standortpolitik. Start-ups, aber auch etablierte Akteurinnen wie Nestlé oder Emmi entwickeln bereits heute in enger Kooperation mit Hochschulen und mit internationalem Interesse die Lebensmittel von morgen. Geben wir ihnen den notwendigen Spielraum, um Innovationen verantwortungsvoll zu testen und zur Marktreife zu bringen - hier in der Schweiz, unter Schweizer Aufsicht, nach Schweizer Standards. Wer nicht testet, kann nicht innovieren. Wer nicht innoviert, wird überholt.

Setzen wir ein Zeichen für eine mutige, verantwortungsvolle Innovationspolitik.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Consiglio federale · Giura

Le Conseil fédéral propose le rejet de cette motion. Personne ne contestera que la loi n'autorise sur le marché que des produits sûrs. Le but de la législation sur les denrées alimentaires est donc de protéger la santé et de prévenir la tromperie des consommatrices ou des consommateurs. Vu le caractère innovant ou innovateur des nouvelles denrées alimentaires, leur mise sur le marché n'est autorisée qu'au terme d'une procédure stricte, qui a pu démontrer que le produit est sûr.

La procédure applicable à l'approbation des nouvelles denrées alimentaires depuis 2017 a fait ses preuves, elle permet de démontrer qu'un nouvel aliment ne risque pas de porter atteinte à la santé des consommatrices et des consommateurs. Consommer de nouvelles sortes de denrées alimentaires peut causer des atteintes irréversibles à la santé et, dans ce contexte, il n'est pas possible de tester, comme le demande l'auteur de la motion, des denrées alimentaires dans une région donnée. De plus, on ne saurait exclure que des entreprises qui ne peuvent pas effectuer de tels tests ailleurs dans l'Union européenne viennent s'installer en Suisse, en imaginant tester des projets ou des produits, ce qui multiplierait le risque pour les consommateurs ou les consommatrices de notre pays.

La référence à la motion Schneider Meret 23.3408 a été faite, et l'acceptation de la motion permettra de procéder à des tests de pré-commercialisation, cela également dans un cadre restreint et avec des personnes informées, avant que l'autorisation ne soit délivrée.

La sécurité alimentaire reste donc le souci ultime et prioritaire de notre législation. L'innovation est non seulement bienvenue et nécessaire, mais les processus mis en place doivent également empêcher toute mise en danger de la santé des consommatrices et des consommateurs.

Vu ce qui précède, le Conseil fédéral propose donc le rejet de la motion.

Votazione

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 26 Stimmen

Dagegen ... 159 Stimmen

(9 Enthaltungen)