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Preventivo 2025. Prima aggiunta

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir führen die allgemeine Aussprache und die Detailberatung in einer einzigen Debatte durch.

Zybach Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Gerne erstatte ich Ihnen Bericht aus der Finanzkommission. Die Vorberatung hat am 30. April und am 2. Mai in der Subkommission stattgefunden. Die Finanzkommission hat am 19. und am 20. Mai getagt. Es liegen sieben Nachtragskredite im Betrag von total 674,9 Millionen Franken vor. Sechs davon waren in der Kommission unbestritten; ich stelle sie kurz vor.

"Europarat, Strassburg": Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beantragt zusätzliche Mittel in der Höhe von 1,8 Millionen Franken für den Europarat in Strassburg. Als Mitglied des Europarates hat die Schweiz die jährlichen Pflichtbeiträge zu entrichten. Wegen einer Budgeterhöhung sowie wegen einer Erhöhung des Schweizer Pflichtbeitrags wird dieser Nachtragskredit nötig.

"Bekämpfungsmassnahmen": Die Zunahme an bekämpfungspflichtigen Pflanzenkrankheiten und -schädlingen wie dem Japankäfer führt zu höheren Kosten für Bekämpfungsmassnahmen und für Abfindungen an geschädigte Betriebe. Der Bund muss sich an den Aufwänden der Kantone beteiligen und geschädigte Betriebe gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung entschädigen. Zu einem Kreditmehrbedarf von 200 000 Franken führt zudem die Empfehlung der EFK, die von den Kontrollorganisationen erhobenen Gebühren gemäss dem Bruttoprinzip beim Bund als Einnahmen zu verbuchen und nicht mehr vom Aufwand abzuziehen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beantragt deshalb einen Nachtragskredit in der Höhe von 1,6 Millionen Franken.

"Beihilfen Pflanzenbau": Der Umfang der Zuckerrübenfläche steigt wieder an, unterstützt durch die vom Parlament festgelegten Kulturbeiträge. Diese Ausgaben sind ja flächenabhängig. Die im Budget 2025 ausgewiesene Kürzung um 2 Millionen Franken basierte auf den Annahmen von März 2024. Die aktuellen Schätzungen deuten auf eine Zunahme der Flächen im Jahr 2025 hin, deshalb beantragt das WBF einen Zusatzkredit von 2,1 Millionen Franken.

Ich komme zu Agroscope, zur Position "Funktionsaufwand (Globalbudget)": Das Parlament hat Ende 2024 eine Kürzung bei der Ressortforschung von 20 Millionen Franken beschlossen. Der Anteil von Agroscope an dieser Kürzung betrug rund 7 Millionen Franken. Aufgrund des hohen Anteils an Personalkosten bei Agroscope wirken sich Einsparungen in dieser Grössenordnung direkt auf das Personal aus und gefährden so die Erfüllung von strategischen Aufgaben. Um die laufenden Arbeiten nicht zu gefährden, wurden die Sparvorhaben in der Höhe von 7 Millionen Franken teilweise umverteilt. Bei Agroscope bleibt so noch ein Kürzungsbeitrag in der Höhe von 3,1 Millionen Franken. Für die haushaltsneutralen Mittelverschiebungen vom Transferaufwand des Bundesamtes für Landwirtschaft zum Funktionsaufwand bei Agroscope beantragt das WBF einen vollständig kompensierten Nachtragskredit von 3,25 Millionen Franken.

Ebenfalls aus dem WBF liegen zwei weitere Nachtragskredite vor. Für die Position "Europäisches Labor für Synchrotronstrahlung" beantragt das WBF 134 000 Franken und für die Position "Europäische Molekularbiologie" 53 000 Franken. Diese beiden wie auch die vier vorhin kurz ausgeführten Nachtragskredite wurden von der Kommission genehmigt.

Lange zu diskutieren gab hingegen der Nachtragskredit von 666 Millionen Franken für die EU-Forschungsprogramme. Zu diesem Nachtragskredit gibt es denn auch einen Minderheitsantrag Gafner, Sie sehen es auf der Fahne, sowie einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Beide Dokumente wurden Ihnen gestern verteilt. Die 666 Millionen Franken sind gemäss dem erzielten Verhandlungsergebnis ein Pflichtbeitrag für die Teilnahme an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe. Dieser Betrag ist für die rückwirkende Anwendung des Programmabkommens ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen, falls das Abkommen bis am 15. November 2025 unterzeichnet werden kann.

Es hat sich in der Kommission die Frage gestellt, ob die Notwendigkeit besteht, den Betrag von 666 Millionen Franken bereits im Nachtrag I zu genehmigen, ob nicht genügend Zeit vorhanden gewesen wäre, ihn dem Parlament erst im Nachtrag II vorzulegen. Ausserdem wurde von einer Minderheit der Kommission die Höhe des Pflichtbeitrages infrage gestellt. Für dieses Traktandum war unter anderem Bundesrat Guy Parmelin mit seinem Team vor Ort und konnte Fragen beantworten. So haben sie ausgeführt, dass es stets die Absicht des Bundesrates und die Forderung des Parlamentes war, sich dem Programm so schnell wie möglich wieder anzuschliessen. Das Parlament hat im Jahr 2020 dem Bundesbeschluss zum Horizon-Paket denn auch zugestimmt. Das heisst, es gibt einen Auftrag aus dem Parlament, die Partizipation an diesem Programm wieder sicherzustellen. Erfreulicherweise kann nun die Schweiz bereits ab diesem Jahr wieder voll daran teilnehmen. Das ist grundsätzlich positiv und wird vom Forschungsstandort Schweiz und den Verbänden begrüsst. Es wäre sicher optimal gewesen, wenn wir das bei der Beratung des Voranschlags 2025 bereits gewusst hätten, doch es gab damals noch gar keinen Grund, anzunehmen, dass eine Assoziierung ab 2025 überhaupt möglich sein würde. Nun weiss man, dass es möglich ist. Es ist sinnvoll, diesen Betrag nun im Rahmen des Nachtrags I einzustellen und nicht bis zum Nachtrag II zu warten und unseren Forschungsstandort damit noch einmal ein halbes Jahr im Ungewissen zu lassen.

Im Finanzhaushaltgesetz gibt es klare Regeln für Nachtragskredite und die Schuldenbremse. Gemäss Artikel 35 des Finanzhaushaltgesetzes ist klar, dass Nachtragskredite möglich sind und die Schuldenbremse einhalten, solange sie die im laufenden Jahr zu erwartenden Kreditreste nicht übersteigen. In den Jahren 2015 bis 2024 betrugen die Kreditreste im Durchschnitt 2,3 Milliarden Franken. Diese Zahl dient nun als Grundlage für die Berechnung. Der Betrag aller hier vorliegenden Nachtragskredite liegt bei 674,9 Millionen Franken und damit klar unter diesem Durchschnitt. Dem Nachtrag zu den EU-Forschungsprogrammen wurde in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ich komme nun zu den Verpflichtungskrediten. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beantragt die Erhöhung von vier bestehenden Infrastrukturkrediten um 34,7 Millionen Franken, nämlich bei den Positionen "Bundesasylzentrum Altstätten", "Bundesasylzentrum Le Grand-Saconnex", "Bern, Guisanplatz 1, Neubau Verwaltungsgebäude 2. Etappe" und "Zollikofen, Neubau Verwaltungsgebäude 4. Etappe". Diese vier Verpflichtungskredite waren in der Kommission unbestritten.

"Ausbau 2025": Der Nachtragskredit für den BIF für den Ausbauschritt 2025 ist ein Nachtragskredit im Namen der Sonderrechnungen. Der Kredit ist haushaltsneutral, weil er über den BIF läuft. Es geht um drei Projekte. Die befürchteten Verzögerungen im Plangenehmigungsverfahren bei den Projekten "Bern West; Leistungssteigerung" und "Wankdorf Süd-Ostermundigen; Entflechtung" sind nicht eingetreten. Der Gerichtsentscheid bezüglich des Projektes "Cadenazzo Ovest-Ponte Ticino; Raddoppio binari" wurde nicht angefochten, weshalb der Bau in Angriff genommen werden kann. Insgesamt wird ein Nachtragskredit über 98,51 Millionen Franken beantragt.

Zum Schluss komme ich noch zu den Kreditübertragungen. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Realisation von Vorhaben aus dem Jahr 2024 sollen 881,1 Millionen Franken auf das laufende Jahr übertragen werden, davon 850 Millionen Franken im ausserordentlichen Haushalt. Die ausserordentlichen Ausgaben betreffen den einmaligen Kapitalzuschuss an die SBB von 850 Millionen Franken. Dieser war ursprünglich - wir haben das vorhin gerade noch einmal von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter erläutert erhalten - als Kredit von 1,15 Milliarden Franken geplant und im Jahr 2024 eingestellt, konnte wegen fehlender Gesetzesgrundlagen aber noch nicht ausbezahlt werden. Die restlichen Kreditübertragungen liegen zwischen 170 000 und 8 Millionen Franken. Ich erspare es mir, Ihnen diese einzeln vorzustellen, sie waren in der Kommission unbestritten.

In der Kommission gab es 15 Stimmen für die Annahme des Entwurfes des Bundesrates und 7 Stimmen dagegen. Die anderen Bundesbeschlüsse, über die es hier auch noch zu entscheiden gilt, wurden von der Kommission einstimmig angenommen.

Cottier Damien · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo liberale radicale

Notre Commission des finances a traité le supplément I au budget lors de sa séance des 19 et 20 mai derniers. Elle l'a fait sur la base des travaux préparatoires des différentes sous-commissions qui avaient siégé auparavant. La rapporteuse de langue allemande ayant décrit de manière détaillée l'ensemble des travaux de la commission, je ne vais me concentrer que sur trois dossiers particuliers, dont évidemment le crédit concernant la participation de la Suisse au programme Horizon Europe, qui a constitué, si je puis dire, le gros morceau de nos délibérations. Mais je vais commencer par deux autres dossiers.

Premièrement, s'agissant du Conseil de l'Europe, je signale que la commission a pris note, sans remarque particulière, de la hausse du budget de 1,8 million de francs, qui est demandée par le Conseil fédéral et qui est devenue nécessaire pour la participation de notre pays à cette organisation, suite à la décision politique qui a été prise au niveau des chefs d'État et de gouvernement lors d'un sommet qui s'est tenu en 2023 à Reykjavik. Il y a été décidé de renforcer le rôle et les moyens de cette importante organisation en réponse aux grands défis géopolitiques qui frappent notre continent et en raison de l'importance, dans ce cadre, de renforcer de manière préventive la démocratie, les droits de l'homme et l'État de droit sur l'ensemble de notre continent européen. Le montant qui est demandé inclut également une part de correction du renchérissement. Comme je l'ai dit, la commission a pris note de ces besoins financiers supplémentaires sans remarque particulière.

Deuxièmement, il s'agit d'une série de mesures qui concernent l'Office fédéral de l'agriculture. Il y a deux points à relever. D'une part, la lutte contre les ravageurs, en particulier le scarabée japonais, qui a malheureusement un impact très fort sur les cultures, nécessite des moyens supplémentaires à hauteur de 1,6 million de francs. D'autre part, des mesures font suite à des décisions qui ont été prises par notre Parlement lors du processus budgétaire. Vous vous souvenez que nous avions décidé d'une coupe de 20 millions de francs, lors du débat sur le budget 2025, s'agissant de la recherche de l'administration fédérale. Vous vous souviendrez peut-être qu'il s'agissait d'un compromis entre les deux conseils. Le Conseil des États demandait une coupe de 40 millions de francs dans la recherche de l'administration fédérale, mais notre conseil n'en voulait pas. En fin de compte, nous avons décidé d'un compromis à 20 millions de francs de coupes transversales. Cette décision impactait tout particulièrement, très fortement, l'Institut fédéral de recherche dans le domaine agronomique, Agroscope, à hauteur de 7 millions de francs. C'est le gros morceau, si je peux dire, de cette mesure qui est intervenue pratiquement d'un jour à l'autre, puisque nous avons adopté le budget fin décembre 2024 et que les mesures devaient s'appliquer à partir du 1er janvier 2025. Cela aurait entraîné, si cette coupe avait été appliquée telle quelle, l'interruption brutale de programmes de recherche et le licenciement de pas moins de quarante collaborateurs de l'organisation, et ceci avec effet immédiat, ce qui n'était d'ailleurs pas possible, ou seulement partiellement, pour des raisons contractuelles ou juridiques.

Le Conseil fédéral a donc cherché une autre solution.

Selon les informations très cohérentes qui nous ont été données, des mesures d'une telle ampleur peuvent être prises en renonçant à des programmes, en les priorisant également, mais cela ne peut se faire que s'il y a un temps de latence et de préparation; avec un temps de latence donné de quinze jours environ, ce n'était pas possible. C'est la raison pour laquelle d'autres mesures ont été proposées par le Conseil fédéral.

Il s'agit, dans le supplément au budget I, de demander des moyens supplémentaires ou des réaffectations, avec une participation de 3,4 millions de francs dans le budget de l'Office fédéral de l'agriculture (OFAG) et une contribution du Secrétariat général du Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche à hauteur d'un demi-million de francs. Cela permettra de réduire la participation d'Agroscope à hauteur de 3,1 millions de francs, ce qui reste conséquent, mais est beaucoup plus digeste pour cette institution; cela permettra donc d'éviter de commettre des dégâts à la suite de la décision budgétaire qu'avait prise notre Parlement. Cette décision est neutre du point de vue budgétaire, puisque ce qui est économisé du côté de l'OFAG et du secrétariat général, ne le sera pas du côté d'Agroscope.

Je l'ai dit précédemment : le gros morceau était la discussion sur le paquet Horizon Europe. La commission a fait part de son insatisfaction sur la manière dont le Conseil fédéral a déposé cette demande. Dans un premier temps, nous avions un simple chapitre d'une demi-page pour justifier un crédit de 666 millions de francs. C'est peu dire que cet élément a un peu crispé les discussions en sous-commission et ensuite en commission. Nous avons donc demandé des informations complémentaires et avons eu une discussion avec le chef du Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche, le conseiller fédéral Guy Parmelin, avec les représentants du SEFRI et ceux de l'Administration fédérale des finances.

Pour comprendre comment une demande d'une telle ampleur peut arriver dans le supplément au budget, il faut faire quelques rappels. En décembre 2020, notre Parlement a adopté un crédit-cadre de 5,4 milliards de francs pour la participation de la Suisse au paquet Horizon de l'Union européenne pour la période 2021 à 2027. A l'époque, on ne savait pas si la Suisse pourrait s'associer à ce programme pendant cette période. L'arrêté fédéral était rédigé de telle manière que l'on puisse, avec ces montants, soit financer la contribution obligatoire au programme de l'Union européenne, au pot commun, soit, en cas de non-association, la participation en mode projet par projet - les mesures de compensation nationales. Dans un premier temps, c'est la participation en mode projet par projet qui a eu lieu. Aujourd'hui, nous arrivons à un changement de système.

En 2021 et 2022, la contribution obligatoire était encore inscrite au budget. Dans le budget 2023, c'est la moitié de la contribution obligatoire qui était prévue. À partir du budget 2024, elle n'était plus prévue. Pourquoi cela ? Parce que, comme je l'ai dit, dès 2021, la Suisse a adopté des mesures transitoires nationales. Elle a prévu des moyens financiers à cet effet dès le budget 2022. La non-participation de la Suisse au programme de l'Union européenne a produit des restes de crédit très importants, puisque les montants inscrits au budget n'étaient pas utilisés. Il a alors été décidé de ne plus inscrire ces montants au budget au profit des mesures de compensation nationales. Toutefois, il a toujours été prévu que si la Suisse, et c'était bien l'objectif politique, pouvait être réassociée au programme, le Conseil fédéral viendrait nouvellement avec les montants de participation et que, si besoin était, il le ferait à travers un supplément au budget.

C'est bien ce qui se passe maintenant, c'est bien l'objectif politique à la fois clairement demandé par notre Parlement, qui s'est exprimé à plusieurs reprises à ce sujet, et clairement fixé par le Conseil fédéral, de pouvoir réassocier la Suisse à ce programme. Alors pourquoi ne pas l'avoir inscrit au budget 2025 ? C'est une question que la commission a posée avec insistance. Le Conseil fédéral nous a répondu de manière convaincante qu'il n'était pas possible de le faire dans les délais, puisque, au courant de l'année 2024, il ne pouvait pas savoir de manière suffisamment sûre qu'une réassociation de la Suisse, de manière anticipée, pourrait avoir lieu en 2025 déjà, puisque tout cela était lié à la ratification de l'ensemble du paquet négocié entre la Suisse et l'Union européenne. Il a été toutefois possible - et c'est une bonne chose - de convenir d'une application anticipée dès 2025. Le Conseil fédéral n'avait pas connaissance de cet élément au moment où il a élaboré le budget au printemps, puis en juin 2024. Il n'était donc pas possible de l'intégrer au budget 2025.

Pourquoi ne pas l'inscrire dans le supplément II au budget, pourquoi ne pas venir en fin d'année avec cette demande, comme plusieurs collègues l'ont proposé ou demandé en commission ? Cela aurait eu lieu trop tard, puisqu'il est prévu que la signature de l'accord se fasse en novembre 2025 - c'est une décision qui a été prise en avril de cette année seulement par le Conseil fédéral, qui a autorisé le chef du Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche à signer cet accord en novembre 2025. C'est à ce moment-là que la Suisse devra verser sa contribution au pot commun. Le supplément II au budget serait venu trop tardivement. De plus, passer par une décision de la Délégation des finances par le biais d'une procédure d'urgence aurait été une solution encore bien moins satisfaisante que ce qui est proposé.

J'ajoute entre deux éléments importants sur le plan financier. Premièrement, cette contribution est importante du point de vue de son montant, mais elle n'engendre pas de surcoût pour l'enveloppe globale pour la recherche et l'innovation. Elle s'inscrit dans le crédit-cadre de 5,4 milliards de francs que notre Parlement a adopté en 2020. Cette enveloppe sera respectée. Par contre, il y a un effet financier de chevauchement, parce que les mesures de compensation nationale sont payées a posteriori, en fonction des projets, alors que la participation aux programmes de l'Union européenne est dépensée en amont, en participant au pot commun de l'Union européenne. Il y a donc un effet de chevauchement entre les budgets de cette année et ceux des deux prochaines années, puisque ces deux mesures sont parallèles, mais, sur l'ensemble de la période, il n'y a pas de dépassement.

Secondement, ce n'est pas un contournement du frein à l'endettement. Le mécanisme est très clairement prévu à l'article 35 de la loi sur les finances de la Confédération. Pour que des suppléments au budget soient possibles, il faut faire une estimation des restes de crédit qui sont attendus durant l'année. Ces dernières années, on avait des restes de crédit entre 2015 et 2024 de l'ordre de 2,3 milliards de francs. Aujourd'hui, ils sont plutôt en diminution, mais l'enveloppe, selon les calculs du Département fédéral des finances et du Conseil fédéral, montre que le montant de 666 millions de francs qui est demandé entre largement dans ce montant et la commission n'a pas de raison de penser qu'il en va autrement, raison pour laquelle la majorité de votre commission, par 15 voix contre 8 et 1 abstention, propose de soutenir ce crédit complémentaire et donc de s'opposer à la proposition de la minorité Gafner.

Pour le reste, concernant l'arrêté fédéral I, c'est par 15 voix contre 7 et 0 abstention, que la commission vous propose de soutenir cet arrêté. Elle soutient les autres arrêtés à l'unanimité.

Gafner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich spreche zum Minderheitsantrag: Meine Minderheit beantragt, dass der Kredit für den Schweizer Beitrag an die sogenannten EU-Programme aus dem Nachtrag I gestrichen wird. Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 zusätzliche Kredite in der Höhe von insgesamt rund 675 Millionen Franken. Der Hauptanteil, nämlich 666 Millionen, entfällt auf den Beitrag für die erneute Teilnahme der Schweiz am EU-Programmabkommen für Forschung und Innovation, konkret an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe. Aus diesen Programmen wurde die Schweiz bekanntlich ausgeschlossen, als eine Art Strafsanktion der EU, nachdem die Schweizer Bevölkerung 2014 für die Masseneinwanderungs-Initiative gestimmt hatte. Das lässt tief blicken in das Demokratieverständnis der EU. Vor vier Jahren verweigerte die EU der Schweiz ebenfalls aus politischen Gründen die Teilnahme an den meisten Forschungs- und Bildungsprogrammen, weil der Bundesrat entschieden hatte, die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen abzubrechen.

In der Zwischenzeit hat die Schweiz durchaus erfolgreich Schweizer Forschungsprojekte und Schweizer Forschende direkt finanziert. Nun ermöglicht die EU die Teilnahme an diesen Programmen plötzlich wieder, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Schweiz dem geplanten institutionellen Abkommen mit der EU zustimmt. Bei diesem Abkommen handelt es sich faktisch um eine institutionelle Unterwerfung der Schweiz unter die Institutionen der EU. Dieses Vorgehen der EU gleicht einer erneuten politischen Erpressung, bei der die Schweiz in ihrer souveränen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. Die EU kann die Schweiz jederzeit wieder von der Teilnahme ausschliessen; sie verstärkt somit ihre Verhandlungsposition auf Kosten der schweizerischen Souveränität.

Man kann durchaus über eine erneute Teilnahme der Schweiz an diesen EU-Programmen diskutieren, aber nicht so und vor allem nicht zu diesem Zeitpunkt. Was der Bundesrat macht, ist ein doppeltes "Buebetrickli". Die Mehrheit im Bundesrat will den EU-Unterwerfungsvertrag zu jedem Preis und macht deshalb bei diesem Versuch zu einer Erpressung der Schweizer Stimmbevölkerung mit. Zudem sollen diese 666 Millionen Franken fliessen, ohne dass eine Grundsatzdebatte über Sinn und Nutzen dieser Programme stattfinden kann, zum Beispiel über die Höhe der finanziellen Beteiligung. Die Beiträge werden nicht gemäss der Bevölkerungszahl der teilnehmenden Staaten berechnet, sondern auf Basis der Wirtschaftskraft, nach dem Bruttonationaleinkommen. Darum zahlt die Schweiz einen deutlich höheren Preis als der Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Budget für die drei Programme beträgt durchschnittlich 17,61 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn man das umrechnet, zahlt die Schweiz pro Kopf doppelt so viel für die Teilnahme, nämlich 74 Euro pro Einwohner gegenüber 39 Euro pro EU-Einwohner. Wir vergolden also unsere Teilnahme.

Es stellt sich die Frage, ob wir als Schweiz mit der direkten Finanzierung unserer Forschung und ohne den bürokratischen Durchlauferhitzer der EU nicht besser fahren. In Forschung und Bildung zu investieren, ist wichtig, aber die Teilnahme an den EU-Programmen zu diesem Zeitpunkt gleicht einer politischen Erpressung. Wir dürfen dazu nicht Hand bieten.

Dieser Nachtragskredit ist aus demokratiepolitischen, finanziellen und verhandlungstaktischen Gründen klar abzulehnen.

Wyss Sarah · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Geschätzter Herr Kollege, etwas nähme mich wunder: Sie wissen ja, dass wir bereits 2021 darüber abgestimmt haben. Weshalb sprechen Sie hier davon, dass es kein demokratischer Entscheid wäre?

Gafner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Dieses Paket ist jetzt wieder in die gesamten Verhandlungen eingepflanzt. Aus diesem Grund finde ich, dass das demokratiepolitisch nicht fair ist.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Geschätzter Kollege, gehe ich richtig in der Annahme, dass Ihnen ein grober Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist? Die Schweiz hatte die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abgebrochen, und wenn man keinen Vertrag abschliesst, dann kann man selbstverständlich auch nicht am Programm teilnehmen. Das war die Situation 2021. Können Sie bestätigen, dass es so war und nicht so wie von Ihnen gesagt?

Gafner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ja, Herr Nussbaumer, das kann ich bestätigen.

Schneider-Schneiter Elisabeth · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Herr Kollege Gafner, Sie wissen, dass gerade diese Woche ein internationales Ranking zu den Hochschulen bekannt wurde und dass unsere Schweizer Universitäten und vor allem auch die EPFL massiv abgesackt sind, weil sie eine Zeit lang nicht mehr bei Horizon Europe mitmachen konnten. Können Sie das seitens der SVP verantworten?

Gafner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ob das die direkte Auswirkung dieser Nichtteilnahme an den Horizon-Projekten ist, wage ich zu bezweifeln. Aus diesem Grund können wir das auch verantworten.

Giacometti Anna · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo liberale radicale

Il gruppo liberale-radicale ha discusso la prima aggiunta al preventivo 2025 e sostiene i sette crediti supplementari proposti, che rappresentano un aumento pari a 674,9 milioni di franchi. La parte più consistente di questi mezzi supplementari - ben 666 milioni di franchi - è destinata alla partecipazione della Svizzera ai programmi europei di ricerca e innovazione.

Accogliamo con soddisfazione il fatto che, nel quadro dei negoziati sul pacchetto globale Svizzera-UE, è stato raggiunto un accordo per la partecipazione provvisoria della Svizzera ai programmi Orizzonte Europa, Euratom ed Europa Digitale, a partire dal 1° gennaio 2025. Ciò garantirà ai ricercatori in Svizzera l'accesso a quasi tutti i bandi europei pubblicati nel 2025.

Vorrei iniziare con una costatazione semplice ma fondamentale: la ricerca e l'innovazione sono la chiave del futuro. La partecipazione ai programmi di ricerca e innovazione dell'Unione europea non è un dettaglio o una questione secondaria. È una priorità strategica.

Cito alcuni motivi fondamentali:

Primo, perché ci permette di lavorare con i migliori. I progetti europei collegano università, centri di ricerca e imprese in tutta Europa. Essere parte di questa rete significa accedere a competenze, infrastrutture e idee che non possiamo sviluppare da soli.

Secondo, perché i programmi europei offrono miliardi di euro per sostenere la ricerca scientifica e lo sviluppo tecnologico. Se restiamo ai margini, perdiamo opportunità preziose per i nostri ricercatori, le nostre università e le nostre imprese.

Terzo, perché rende la Svizzera più attrattiva. I giovani talenti, i ricercatori e le aziende cercano un ambiente dinamico, aperto e collegato al mondo.

Quarto, perché la scienza è collaborazione, non isolamento. I grandi problemi del nostro tempo come il cambiamento climatico, le pandemie e la transizione digitale richiedono risposte globali. E noi dobbiamo far parte di questa soluzione.

E quinto, perché partecipare significa anche avere voce. Significa poter influenzare le priorità della ricerca europea, far valere le nostre competenze e i nostri valori in un contesto che ci riguarda direttamente, anche se non siamo membri dell'Unione europea.

Concludo per dire che tenere la Svizzera fuori dai programmi di ricerca e innovazione dell'Unione europea non è un risparmio, ma è una perdita.

È una perdita di opportunità, di talenti, di futuro. È nostro dovere fare tutto il possibile per ristabilire e rafforzare la piena partecipazione della Svizzera alla ricerca europea.

A nome del gruppo liberale-radicale vi invito a sostenere la prima aggiunta al preventivo 2025.

Die FDP-Liberale Fraktion ist erfreut, dass im Rahmen der Verhandlungen über das Gesamtpaket Schweiz-EU die Teilnahme der Schweiz an wichtigen EU-Programmen vereinbart werden konnte. Das EU-Programmabkommen soll ab dem 1. Januar 2025 vorläufig angewendet werden und ermöglicht die Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe, Euratom sowie Digital Europe. Die Assoziierung an die europäischen Forschungsprogramme liegt im wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse der Schweiz und ist den aktuellen Übergangslösungen vorzuziehen.

Ich nenne einige Gründe: Die Teilnahme ermöglicht uns die Zusammenarbeit mit den Besten. Europäische Programme verbinden Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen in ganz Europa. Teil dieses Netzwerks zu sein, eröffnet den Zugang zu Wissen, Infrastruktur und Ideen, die wir allein nicht entwickeln können. Diese Programme stellen für Forschung und technologische Entwicklung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein Ausschluss würde bedeuten, unseren Forschenden, unseren Hochschulen und unserer Wirtschaft wertvolle Chancen zu verwehren. Eine aktive Teilnahme stärkt die Attraktivität unseres Landes. Talente, Forschende und innovative Unternehmen suchen ein dynamisches, offenes Umfeld mit internationaler Vernetzung. Wer abseitssteht, verliert.

Wissenschaft basiert auf Zusammenarbeit, nicht auf Abschottung. Die grossen Herausforderungen unserer Zeit wie der Klimawandel, Pandemien und die digitale Transformation lassen sich nur gemeinsam bewältigen, und die Schweiz muss Teil der Lösung sein. Nur wer teilnimmt, kann auch mitgestalten. Wir können unsere Kompetenzen und Werte in die europäische Forschungsagenda einbringen, auch als Nichtmitglied der EU. Die Schweiz von den europäischen Programmen auszuschliessen, ist keine Sparmassnahme. Es ist ein Verlust, ein Verlust an Möglichkeiten, an Talenten, an Zukunft.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 zuzustimmen.

Gredig Corina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale

Endlich - man muss es so sagen - können unsere Forscherinnen und Forscher wieder bei Horizon Europe, Euratom und Digital Europe mitmachen. Das ist wichtig für unser Land, das ist wichtig für unseren Forschungsstandort. Unsere Forscherinnen und Forscher, unsere Unternehmen und Start-ups können damit wieder an den wichtigsten europäischen Projekten teilnehmen. Das stärkt unsere Wirtschaft, das sichert Arbeitsplätze und hilft unserem Land, im internationalen Wettbewerb nicht abgehängt zu werden. Doch damit das auch klappt, müssen wir jetzt den Pflichtbeitrag entrichten und selbstverständlich unseren Teil beitragen. Es geht hier nicht um eine neue Ausgabe oder einen zusätzlichen Kredit. Es geht darum, dass wir Geld freigeben, das wir bereits vor mehreren Jahren im Parlament gesprochen haben, das also von den Räten bewilligt worden ist.

Es kann doch nicht sein, dass wir am Sonntag das Hohelied des Forschungsstandorts Schweiz singen, aber am Montag die Gelder nicht freigeben, die es braucht, um hier in der Schweiz eine gute Forschung zu betreiben. Forschung und Innovation gehören zur Schweiz, sind in unserer DNA und keine abstrakten Schlagworte. Sie sichern Wohlstand, Arbeitsplätze und Lösungen für die grossen Herausforderungen unserer Zeit.

Gerade jetzt in Krisenzeiten - in Zeiten geopolitischer Unsicherheit, des Klimawandels und wirtschaftlicher Turbulenzen - ist es entscheidend, dass wir über den Tellerrand hinausschauen, dass wir Horizonte erweitern, statt uns abzuschotten. Nur so bleibt die Schweiz stark, innovativ und wettbewerbsfähig.

Darum bitte ich Sie im Namen der GLP-Fraktion: Stimmen Sie diesem wichtigen Nachtragskredit zu. Geben wir der Forschung und Innovation in der Schweiz wieder den Platz, den sie verdienen.

Nause Reto · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Der einzige umstrittene Punkt im Nachtrag I, finanziell mit 666 Millionen Franken allerdings auch der gewichtigste, sind die EU-Forschungsprogramme. Für die Forschung und damit auch für die wirtschaftliche Zukunft der Schweiz sind die Programme allerdings absolut zentral. Wir haben heute gehört, es seien grosse Forschungsförderungsprogramme. Das ist eine leichte Untertreibung. Weltweit ist Horizon Europe nämlich das grösste Forschungsförderungsprogramm, dotiert mit 95,5 Milliarden Franken, und zu diesem Topf bekommen wir Zugang. Nach dem Scheitern des Rahmenabkommens - ausschlaggebend war nicht die Volksabstimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative, sondern das Scheitern des Rahmenabkommens - wurden wir eben von Horizon Europe ausgeschlossen. Wir haben das schmerzhaft gespürt. Die Qualität unserer Universitäten hat ganz offensichtlich gelitten. Was wir jetzt brauchen, ist eben ein schneller und rechtssicherer Zugang zu den Förderprogrammen.

Wenn wir zurückblenden, stellen wir fest, dass in der Vergangenheit x Schweizer Institutionen von Horizon Europe profitiert haben. Gefördert wurden, liebe SVP, Universitäten, Fachhochschulen, Industrieinnovationen, KMU-Innovationen, Weltraumforschung, Digitalisierung und Sicherheitsprojekte. Gefördert wird, mit anderen Worten, schlicht und ergreifend die Zukunftsfähigkeit der Schweiz, die Zukunftsfähigkeit Europas.

Deshalb stimmt die Mitte-Fraktion dem Nachtrag zu und lehnt den Antrag der Minderheit Gafner ab.

Kälin Irène · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi

Nachträge sind vielleicht nicht das prickelndste finanzpolitische Instrument, aber ein unausweichliches. Sie ergänzen das laufende Budget mit unvermeidbaren Aufwendungen. Oft machen diese unausweichlichen Budgetkorrekturen mittels Nachtrag wenig Freude, so richtig und wichtig sie auch sein mögen. Aber dieses Jahr ist der Hauptnachtrag von 666 Millionen Franken für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen für Forschung und Innovation ein wahrer Grund zur Freude, auch wenn es unverständlicherweise der einzige Nachtrag ist, der bestritten wird. Ich erlaube mir, mich auf diesen Hauptnachtrag und die Freude darüber zu beschränken.

Nach Jahren der Nichtassoziierung der Schweiz an den EU-Programmen legen wir mit einer erneuten Assoziierung das Fundament für einen wieder lebendigen, vernetzten, innovativen und starken Forschungsstandort Schweiz. Denn es schleckt keine Geiss weg: Die Jahre der Nichtassoziierung waren trotz interner Kompensationsbemühungen schwierige Jahre für unseren Forschungsstandort, für unsere exzellenten Forscherinnen und Forscher und für unsere Studierenden.

Dank der Zusage der Europäischen Kommission, dass das zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelte Programmabkommen nach der für den November geplanten Unterzeichnung rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 angewendet werden kann, wird auch eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe möglich. Forscherinnen und Forscher sowie Innovationsakteure in der Schweiz sind zu Recht sehr erleichtert, dass sie sich nach einem langen Abseitsstehen aufgrund der fehlenden Vollassoziierung an diesen Programmen ab diesem Jahr wieder an fast allen Programmen und Projektausschreibungen beteiligen dürfen - wie wir es uns hier im Parlament immer wieder gewünscht haben, wie wir es in den parlamentarischen Debatten immer wieder gefordert haben und wie wir es auch immer wieder beschlossen haben.

Hierfür muss die Schweiz logischerweise den vertraglich geregelten Pflichtbeitrag auch im Jahre 2025 bezahlen. Da im letzten Jahr noch nicht bekannt war, ob eine Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme für Forschung und Innovation im Jahre 2025 möglich sein wird, hat der Bundesrat auf eine Budgetierung des entsprechenden Pflichtbeitrags im Voranschlag 2025 verzichtet, aber bereits angekündigt, dass er, wenn eine solche Assoziierung möglich sei, was nun erfreulicherweise der Fall ist, einen Nachtragskredit beantragen werde, was er nun getan hat.

Wir tun uns und unseren Forschenden einen grossen Gefallen, wenn wir diesen Nachtrag genehmigen. Denn gemäss einer aktuellen Studie im Auftrag von Scienceindustries bringt die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen der Schweiz einen spürbaren wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen. Aufgrund der Nichtassoziierung an Horizon Europe verlor die Schweiz in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 nicht nur einzelne Projekte, sondern auch an strategischer Präsenz in den gesamten Wertschöpfungsketten von Forschung über Innovation bis hin zu Marktgestaltung und Regulierungen. Die neuen Statistiken spiegeln dieses Bild sehr deutlich und auch sehr traurig wider.

Die Übergangsfinanzierungen konnten die negativen Effekte zwar kurzfristig dämpfen, einen strukturellen Schaden jedoch nicht verhindern. Besonders behindert waren gemäss Studie kleine und mittelgrosse Betriebe in den Hightech-Branchen, junge Forscherinnen und Forscher sowie unsere Studierenden. Das können wir nun endlich wieder korrigieren.

Die Grüne Fraktion lädt Sie sehr herzlich ein, diesen Nachtrag I zu genehmigen. Ich möchte mich hier sehr herzlich für die stetigen Verhandlungsbemühungen bedanken, die zu diesem erfreulichen Resultat führten. Es waren harte, langwierige, es waren zähe Verhandlungen. Umso grösser ist die Freude darüber, dass wir nun diesen Nachtrag I sprechen können und unseren Forschungsstandort wieder vernetzt und gestärkt in die Zukunft schicken können.

Götte Michael · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Der Bundesrat beantragt mit diesem Nachtrag einen Kredit in der Höhe von insgesamt 675 Millionen Franken. Davon entfallen alleine 666 Millionen auf die Teilnahme der Schweiz an EU-Forschungsprogrammen, insbesondere Horizon Europe. Zur Ablehnung dieses Monsterbetrages hat bereits unser Minderheitssprecher aufgerufen. Ich beschränke mich deshalb auf eine kurze Klarstellung in dieser Sache.

Die SVP-Fraktion steht der Rückkehr in dieses EU-Programm kritisch gegenüber, sowohl aus haushaltspolitischer Sicht im Zusammenhang mit der Schuldenbremse als auch aufgrund unserer grundsätzlichen Haltung gegenüber der institutionellen Bindung an die EU. Die bisherige Übergangslösung funktioniert souverän und ist effizient. Sie verdient es, fortgesetzt zu werden.

Die übrigen sechs Nachträge betreffen verschiedene Bereiche und summieren sich auf rund 9 Millionen Franken. Diese Nachträge sind im Gegensatz zu Horizon Europe sachlich begründet und nachvollziehbar:

Beim Funktionsaufwand von Agroscope ist klar ersichtlich, dass die harte Kürzung im Budget 2025 operative Risiken mit sich bringt. Eine moderate Korrektur durch Kreditumschichtung innerhalb des Departementes ist deshalb gerechtfertigt.

Die Beihilfen im Pflanzenbau, konkret für den Zuckerrübenanbau, müssen an die tatsächlichen Anbauflächen angepasst werden. Das ist eine Folge der landwirtschaftlichen Realität und wird durch Kompensation haushaltsneutral aufgefangen.

Der Nachtragskredit für den Schweizer Beitrag an den Europarat folgt einer zwingenden Beitragserhöhung bei einem international verbindlichen Engagement. Diese Verpflichtung begleiten wir kritisch, was jedoch nicht Teil der heutigen Debatte ist.

Die Anpassung im BIF ist notwendig geworden, da gewisse Projekte schneller als ursprünglich angenommen realisiert werden können. In diesem Fall ist ein Nachtragskredit sogar ein positives Zeichen für Verlässlichkeit, für Fortschritte im Infrastrukturbereich und für realistische Budgetierung.

Die SVP-Fraktion unterstützt die sechs kleineren Nachträge ausdrücklich. Wir unterstützen aber den Minderheitsantrag Gafner zur Streichung der 666 Millionen Franken für Horizon Europe. Sollte dieser Antrag im Rat keine Mehrheit finden, müssen und werden wir den Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2025 in der Gesamtabstimmung ablehnen.

Wyss Sarah · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Auch ich möchte nicht unbedingt zu allen Nachträgen sprechen, sondern zwei herauspicken. Über den ersten, den Elefanten im Raum, haben wir jetzt schon sehr viel gehört. Hier ist mir wichtig, zuerst zu sagen: Es scheint, dass in der Finanzpolitik manchmal vergessen geht, dass hinter jeder Ausgabe eine Aufgabe, eine Leistung steht, sei es die Stärkung der Kaufkraft, das Vorantreiben der Gleichstellung oder, wie in diesem Fall, eine Investition für Forschung und Bildung. Der heutige Beitrag ist also mehr als eine Ausgabe, er ist eine Investition in die Zukunft. Er ist auch eine Investition in zukünftige Steuereinnahmen. Ja, geschätzte Mitglieder der SVP-Fraktion, Sie wollen diesen Beitrag nicht genehmigen. Der Beitrag und die Forschung und Bildung in unserem Land erlauben es, auch künftig die Landwirtschaftssubventionen zu finanzieren. Wir haben also ein Interesse daran, auch finanzpolitisch, dass die Bildung und die Forschung weiterhin stark sind.

Als die Schweiz 2021 von der EU-Finanzierung ausgeschlossen wurde, stellten wir für die Forschenden in der Schweiz eine nationale Finanzierung zur Verfügung. Und da, es wurde schon mehrmals gesagt, kommt ja auch die gute Nachricht: Im Rahmen einer Übergangsregelung können Forschende und Innovatoren bereits seit Anfang dieses Jahres an Ausschreibungen der Programme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe der EU für das Jahr 2025 teilnehmen. Deshalb, und das wurde auch schon mehrmals erläutert, ist dieser Betrag auch schon 2025 geschuldet. Im Nachtrag II wäre es zu spät.

Dieser Beitrag ist für den Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz eine wichtige Errungenschaft. Insgesamt, auch wenn es vielleicht wegen der nationalen Finanzierung 2021 bis 2024 so scheint, steht den Forschenden aber nicht mehr Geld zur Verfügung. Es geht hier also nicht um eine Erhöhung der Forschungs- oder der Innovationsbeiträge, sondern um eine Umschichtung, um die Teilnahme an sehr wichtigen Programmen. Deshalb ist die Argumentation mit der Schuldenbremse auch nicht ehrlich. Sie geht nicht auf, weil es eben nicht um mehr Geld geht.

Auch das Argument, der Beitrag sei demokratisch nicht legitimiert und sei nicht genügend diskutiert worden, kann ich einfach nicht nachvollziehen. Erstens hatten wir das in der Subkommission im Rahmen des Nachtrags besprochen. Zweitens haben wir es in der Plenarsitzung besprochen. Es kam sogar extra noch der Bundesrat der SVP, Bundesrat Guy Parmelin, vorbei. Drittens haben wir bereits 2021 Finanzierungsbeschlüsse genehmigt. Diesem Beschluss ging also eine lange Debatte voraus. Es ist sehr erfreulich, dass wir jetzt auch wieder assoziiert werden.

Wir werden diesem Nachtrag natürlich zustimmen. Es wurde ja auch kritisiert, dass wir überhaupt Geld einzahlen. Ich muss schon sagen: Die Schweiz profitiert doppelt von der Assoziierung. Erstens können Forschende und Innovatoren mehr Geld aus dem Fördertopf erhalten, als die Schweiz je einbezahlt. Zweitens profitiert die Schweiz davon, als Forschungsstandort auch ohne EU-Mitgliedschaft bei grossen Forschungskooperationen mitwirken und auch Projektleitungen übernehmen zu können. Das ist mit der heutigen, nationalen Übergangslösung nicht möglich.

Mit diesem Beitrag ist aber die Frage der Zusammenarbeit mit der EU nicht geklärt. Es ist völlig klar, dass wir die Bilateralen III brauchen, aber wir haben noch genügend Zeit, um darüber zu sprechen.

Nun möchte ich zu einem Thema kommen, das heute eigentlich noch fast nicht angetönt wurde. Es betrifft Agroscope. Sie mögen sich an den Dezember erinnern: Das Parlament hat im Dezember in seiner absoluten Weisheit eine Sparübung, unter anderem 20 Millionen Franken Kürzungen bei der Ressortforschung, vorgenommen. Vielen war wohl nicht klar, was das konkret bedeutet; ich wage jetzt mal diese Unterstellung. Denn was ist eigentlich Ressortforschung? Es klingt ziemlich abstrakt. Das sind Beiträge an bundeseigene Forschungsanstalten, zum Beispiel an die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL). Sie überwacht und erforscht Wald, Landschaft, Biodiversität, Naturgefahren sowie Schnee und Eis. Angesichts von Naturkatastrophen wie derjenigen in Blatten finde ich es mehr als fraglich, ob Kürzungen in der Überwachung wirklich im Interesse von uns allen, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Schweiz, liegen. Agroscope war von diesen Kürzungen bei der Ressortforschung aber ebenfalls betroffen, und zwar mit 7 Millionen Franken. Da die Kürzungen bereits für das Jahr 2025 galten und vor allem auch Personal davon betroffen war, war die Umsetzung nicht möglich. Deshalb kommt hier dieser unbestrittene Nachtrag. Ich bitte Sie, wenn Sie das nächste Mal einen Rotstift ansetzen, doch zuerst zu überprüfen, ob es überhaupt umsetzbar ist - und vielleicht ist es auch wirklich zielführend. Das wäre eine ein bisschen nachhaltigere Finanzpolitik.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, allen Nachträgen zuzustimmen.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Consiglio federale · San Gallo

Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat sieben Nachtragskredite im Umfang von 674,9 Millionen Franken. Die Nachtragskredite betreffen, Sie haben es gehört, zur Hauptsache das EU-Forschungsprogramm im Umfang von 666 Millionen Franken. Ich gehe kurz darauf ein.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Am Tag zuvor, also am 19. Dezember, hatte das Parlament das Budget 2024 genehmigt. Eine Nachmeldung zum Budget war deshalb nicht mehr möglich. Für die Phase bis zur definitiven Zustimmung oder Ablehnung der EU-Verträge ist für die EU-Forschungsprogramme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe eine vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Forschenden können somit erstmals seit 2021 wieder voll von der Zusammenarbeit in den internationalen Netzwerken der EU-Forschungsprogramme profitieren. Mit der Teilnahme an den Programmen muss die Schweiz auch den jährlichen Pflichtbeitrag dafür bezahlen. Der Bundesrat beantragt die Mittel mit dem vorliegenden Nachtrag I.

Wie sieht das weitere Vorgehen aus? Der Bundesrat plant, das Abkommen über die EU-Forschungsprogramme bis Mitte November zu unterzeichnen und den Pflichtbeitrag bis Mitte Dezember zu bezahlen. Auch mit dem Nachtrag wird der Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket für die Jahre 2021 bis 2027 eingehalten. Es verändert sich nur der Zahlungsrhythmus. Bei den bisherigen Übergangsmassnahmen sind die Zahlungen nachgelagert. Beim Horizon-Programm gibt es jährliche Pflichtbeiträge, also Vorauszahlungen. Im laufenden Jahr kommt es deswegen zu einer Doppelbelastung, die sich in den folgenden Jahren reduziert. Die Forschenden selbst werden, grob gesehen, jährlich ähnlich hoch nach Projektfortschritt finanziert, je nach Projektstart aus unseren Übergangsmassnahmen, aus laufenden, früheren oder künftigen EU-Forschungsprogrammen.

Wie erwähnt, belaufen sich die beantragten Nachtragskredite für den Bundeshaushalt auf insgesamt 674,9 Millionen Franken. Sie werden teilweise kompensiert. Hinzu kommen die vom Bundesrat vorgenommenen Kreditübertragungen aus dem Vorjahr. Mit dem vorliegenden Nachtrag wird der ordentliche Bundeshaushalt im Jahr 2025 somit um 700,7 Millionen Franken belastet.

Das vom Parlament verabschiedete Budget weist zwar einen strukturellen Überschuss von 29 Millionen Franken auf, Nachträge sind aber trotzdem möglich. Das Finanzhaushaltgesetz gibt dazu vor, dass die Nachträge nicht höher sein sollten als die erwarteten Kreditreste. Das ist aus heutiger Sicht gewährleistet. Im langjährigen Durchschnitt beliefen sich die Kreditreste auf rund 2,3 Milliarden Franken. Dem standen Aufstockungen von 1,5 Milliarden Franken gegenüber. Weil die Kreditreste überwiegen, waren die tatsächlichen Ausgaben bisher tiefer als budgetiert.

Gerne weise ich noch darauf hin, dass wir ja im Voranschlag 2024 als Platzhalter 800 Millionen Franken für Horizon eingestellt hatten. Wir haben das herausgenommen, auch im Einvernehmen mit dem Parlament. Sie haben den Bundesrat aufgefordert, einen Nachtragskredit zu beantragen, wenn dies nötig sein sollte. Der Wille des Parlamentes wird also berücksichtigt, auch weil Sie ja den Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken für die Assoziierung bereits 2020 gesprochen haben.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.

Pahud Yvan · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

J'ai une question concernant le crédit supplémentaire de 666 millions de francs relatif au programme Horizon Europe. Dans le rapport complémentaire adressé à la Commission des finances, il est mentionné que, malgré l'insécurité et les obstacles supplémentaires durant la période de non-association, la participation des acteurs suisses aux appels à projets est restée élevée. Dès lors, pouvez-vous nous confirmer, Madame la présidente de la Confédération, que, même lorsqu'on n'était pas dans le programme Horizon, les projets ont été largement soutenus, et que nos chercheurs ont pu largement y contribuer, et ceci pour bien moins cher ?

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Consiglio federale · San Gallo

Oui, Monsieur le conseiller national, je peux le confirmer. Lorsque l'on n'était plus associés au programme Horizon, le Parlement avait décidé de prendre des mesures compensatoires, mais la différence entre les mesures compensatoires décidées par la seule Suisse et le programme Horizon concerne les directions de projets, qui n'étaient pas accessibles aux chercheurs suisses.

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten

1. Budget des unités administratives

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par article

Sofern nichts anderes vermerkt ist:

- beantragt die Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates;

- stimmt der Rat den Anträgen der Kommission zu.

Sauf indication contraire :

- la commission propose d'adhérer à la décision du Conseil des États ;

- le conseil adhère aux propositions de la commission.

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Département de l'économie, de la formation et de la recherche

750 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

750 Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation

Antrag der Mehrheit

A231.0276 EU-Forschungsprogramme

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Gafner, Bürgi Roman, Götte, Guggisberg, Nicolet, Pahud, Stettler, Tuena)

A231.0276 EU-Forschungsprogramme

Streichen

Antrag WBK-N

A231.0276 EU-Forschungsprogramme

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Schriftliche Begründung

Die Kommission befürwortet den Zusatzkredit für die Deckung des Pflichtbeitrags der Schweiz an Horizon Europe und an die anderen europäischen Forschungsprogramme mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie ist der Auffassung, dass eine vollständige Assoziierung an die europäischen Forschungsprogramme im wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt und den aktuellen Übergangslösungen vorzuziehen ist. Die Kommissionsmehrheit erinnert daran, dass der Bundesrat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass die fehlenden Mittel zu gegebener Zeit in Form eines Nachtragskredits beantragt werden. Die Gesamtheit der Pflichtbeiträge wird ausbezahlt, sobald mit der EU ein Abkommen über diese Programme abgeschlossen wurde. Den Beschluss auf die Wintersession 2025 (Nachtrag II) zu verschieben, wird deshalb als zu riskant erachtet, da dadurch eine fristgerechte Zahlung allenfalls nicht möglich ist. Dieser Nachtragskredit knüpft an die bereits getroffenen Beschlüsse an, namentlich an den Verpflichtungskredit über 5,422 Milliarden Franken, den das Parlament Ende 2020 für den Zeitraum 2021-2027 beschloss. Dieser Zusatzkredit dient also der Umsetzung eines bereits beschlossenen politischen und budgetären Rahmens. Die Minderheit stellt die Assoziierung an Horizon Europe grundsätzlich infrage. Die aktuellen Übergangslösungen wie die direkte Finanzierung der Schweizer Forscherinnen und Forscher haben sich ihrer Ansicht nach bewährt und sollten fortgeführt werden. Zudem hat sie einerseits Bedenken, ob mit diesem Kredit die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden, und andererseits Zweifel an der Methode für die Berechnung des Pflichtbeitrags.

Proposition de la majorité

A231.0276 Programmes de recherche de l'UE

Adhérer à la décision du Conseil des États

Proposition de la minorité

(Gafner, Bürgi Roman, Götte, Guggisberg, Nicolet, Pahud, Stettler, Tuena)

A231.0276 Programmes de recherche de l'UE

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition CSEC-N

A231.0276 Programmes de recherche de l'UE

Adhérer à la décision du Conseil des États

Développement par écrit

La commission soutient le crédit complémentaire destiné à couvrir la contribution obligatoire de la Suisse à Horizon Europe ainsi qu'aux autres programmes de recherche européens. Par 17 voix contre 6 et 1 abstention, elle estime qu'une association pleine et entière aux programmes de recherche européens est dans l'intérêt scientifique et économique de la Suisse, plutôt que de rester limitée aux solutions transitoires actuelles.

La majorité rappelle que le Conseil fédéral avait clairement annoncé que les financements manquants seraient sollicités en temps voulu par le biais d'un crédit supplémentaire. La totalité de la contribution obligatoire sera versée dès qu'un accord avec l'UE sur les programmes sera conclu. Pour cette raison, reporter la décision à la session d'hiver 2025 (supplément II) serait jugé trop risqué, car cela pourrait compromettre la capacité de paiement à temps. Ce crédit supplémentaire s'inscrit dans la continuité des engagements déjà pris, notamment le crédit d'engagement de 5,422 milliards de francs approuvé par les Chambres fédérales fin 2020 pour la période 2021-2027. Le soutien à ce crédit complémentaire vise donc à respecter un cadre budgétaire et politique déjà validé.

Une minorité remet en cause le principe même de l'association à Horizon Europe. Elle considère que les solutions transitoires actuellement en place, comme le financement direct des chercheurs suisses, ont fait leurs preuves et devraient être poursuivies. Elle exprime également des craintes quant au respect des exigences constitutionnelles liées au frein à l'endettement ainsi qu'à la méthode de calcul de la contribution obligatoire.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit/Antrag WBK-N ... 120 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

2. Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2025

2. Arrêté fédéral Ia concernant le supplément I au budget 2025

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des États

Angenommen - Adopté

Votazione

Art. 2

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 123 Stimmen

Dagegen ... 65 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 122 Stimmen

Dagegen ... 65 Stimmen

(1 Enthaltung)

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Nachtrag I zum Voranschlag 2025

3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au supplément I au budget 2025

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des États

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 187 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

4. Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2025

4. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2025

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des États

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 186 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Es liegen übereinstimmende Beschlüsse beider Räte vor. Das Geschäft ist somit definitiv angenommen.