24.3461

Abusi in seno alla Chiesa cattolica e altre comunità religiose: lottare contro l'impunità

Molina Fabian · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2023, die von der Schweizer Bischofskonferenz, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz und der Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz in Auftrag gegeben wurde, hat erschütternde Ergebnisse zutage gefördert. Über tausend Fälle von sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche werden darin seit 1950 dokumentiert, und die Studie zeigt ein systematisches Versagen der damaligen kirchlichen Strukturen auf: Machtmissbrauch, Vertuschung und fehlende Konsequenzen für die Täter haben das Vertrauen in die Kirche tief erschüttert. Man muss den Auftraggebern der Studie zugutehalten, dass sie sich mit der Studie zwar spät, aber ohne Scheuklappen auf den Weg zur Aufarbeitung ihrer historischen Verantwortung gemacht haben.

Trotz Hinweisen auf Strukturen, die Missbrauch begünstigen, liegt eine vergleichbare Studie - im Gegensatz zu Deutschland, wo erschreckende Erkenntnisse zutage gefördert wurden - für die evangelisch-reformierte Kirche Schweiz bisher nicht vor. Vielmehr lehnte es das Kirchenparlament im Juni 2024 ab, eine geplante, umfassende Dunkelfeldstudie durchzuführen, die nicht nur innerkirchliche Strukturen, sondern auch Missbrauch in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Familien, Schulen und Sportverbänden untersuchen sollte. Stattdessen wurde beschlossen, die Präventionsarbeit in den Mitgliedskirchen zu stärken, eine externe Meldestelle einzurichten und den Bund aufzufordern, eine solche gesamtgesellschaftliche Missbrauchsstudie durchzuführen. Eine solche Studie hat unser Rat mit der Annahme des Postulates 24.3472 letztes Jahr beim Bundesrat in Auftrag gegeben. Mehr Forschung, mehr Daten - das ist sicher gut. Aber es ist kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen.

Der Bundesrat lehnt mein Postulat mit dem Verweis auf die Ergebnisse dieser Studie ab. Das ist unverständlich, denn eines ist schon heute klar: Die strukturelle Behinderung der Strafverfolgung bei Missbrauchsfällen ist einer der grössten Stolpersteine für einen Kulturwandel. Gemäss heutigem kanonischem Recht sind nämlich Bischöfe und andere Kirchenvertreter grundsätzlich frei, ob sie sexuelle Missbräuche, Nötigungen oder Misshandlungen bei weltlichen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringen wollen oder nicht. Konkret heisst das: Geschieht ein Missbrauch in einer Kirche, muss dieser Fall der Polizei nicht gemeldet werden. Diese Kultur der Straflosigkeit müssen wir beenden, und zwar so rasch wie möglich. Kirchen sind kein rechtsfreier Raum. Der Staat hat hier eine Verantwortung, zumal die anerkannten Landeskirchen in der Schweiz in den Kantonen von zahlreichen Privilegien profitieren.

Gemäss dem vorliegenden Postulat soll der Bundesrat prüfen, wie durch gesetzliche Massnahmen, insbesondere eine Anzeigepflicht, die Schutzpflichten der Landeskirchen bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität verbessert werden können. Es geht darum, sicherzustellen, dass Täter nicht länger durch institutionelle Strukturen geschützt werden, damit die Opfer nicht wehrlos bleiben und ihnen Gerechtigkeit verwehrt wird. Kirchen und Behörden haben bei abscheulichen Verbrechen zu lange weggeschaut. Mit einer Anzeigepflicht würde sich das ändern und die Rechenschaftspflicht gestärkt werden.

Ich bitte Sie daher, diesem Postulat zuzustimmen und ein klares Zeichen für den Schutz von Betroffenen und für die Verantwortung von kirchlichen Institutionen zu setzen - ich danke Ihnen.

Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città

Für den Bundesrat steht ausser Frage: Die erschütternden Vorfälle des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche und Fälle in anderen Religionsgemeinschaften müssen vollständig aufgearbeitet werden. Kinder, Jugendliche und andere vulnerable Personen müssen wirksam vor Übergriffen durch Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen geschützt werden.

Im September 2024 hat Ihr Rat das Postulat 24.3472 Ihrer Kommission für Rechtsfragen, "Sexueller Missbrauch in Organisationen mit einem Auftrag in der Betreuung von vulnerablen Personen in der Schweiz", angenommen. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, zu untersuchen, wie Organisationen mit einem Auftrag in der Betreuung vulnerabler Personen vergangene Fälle von sexuellem Missbrauch aufarbeiten und wie sie die zuständigen Strafbehörden einschalten. Der Bundesrat soll auch prüfen, welche Massnahmen getroffen wurden, um künftige Missbrauchsfälle zu verhindern. Auf dieser Grundlage kann der Bundesrat auch ermitteln, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und welche Handlungsoptionen zur Verfügung stehen, was ja im Sinne dieses Postulates Molina ist.

Das von Ihnen bereits angenommene Postulat 24.3472 ist aber offener formuliert als das Postulat Molina, das primär Anzeigepflichten im Auge hat. Der Bundesrat kann im Rahmen des angenommenen Postulates aber eine breite Prüfung vornehmen.

Deshalb beantragt er die Ablehnung des vorliegenden Postulates.

Votazione

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 74 Stimmen

Dagegen ... 113 Stimmen

(2 Enthaltungen)