25.3531

Studio per quantificare le agevolazioni fiscali

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Antrag der Kommission

Annahme des Postulates

Antrag Aeschi

Ablehnung des Postulates

Schriftliche Begründung

Die Motionen 25.3024 der WAK-N (angenommen durch den Nationalrat am 6. Mai 2025) und Regazzi 24.3507 (zugewiesen an die WAK-S), "Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung", fordern, dass "die für statistische Zwecke erhobenen Steuerdaten vor der Übermittlung an den Bund anonymisiert werden".

Die Motionen 25.3025 der WAK-N (angenommen durch den Nationalrat am 6. Mai 2025) und Feller 24.3514, "Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage", beauftragen den Bundesrat, dem Parlament einen Entwurf für eine formelle Gesetzesgrundlage vorzulegen, welche die Bedingungen festlegt, unter denen der Bund bei den Kantonen die für statistische Vorhaben erforderlichen Steuerdaten erheben kann.

Das vorliegende, von der FK-N beantragte Postulat 25.3531, "Studie zur Quantifizierung der Steuervergünstigungen in Auftrag geben", verlangt vom Bundesrat "eine Studie, um den Umfang und den Nutzen der Steuervergünstigungen abschätzen zu können". In der Begründung wird auf die fehlende Datengrundlage (aufgrund des Steuergeheimnisses) verwiesen.

Der Bundesrat weist ebenfalls auf die "begrenzte Datenlage" hin: "Die meisten relevanten Informationen sind nur bei den Kantonen vorhanden und können vom Bund nicht eingefordert werden." Zudem argumentiert er, dass die Beurteilung des "Nutzens der Steuervergünstigungen eine aufwendige Analyse der Zielerreichung und möglicher Alternativen wie Subventionen erfordern würde".

Aus den erwähnten Gründen und um teure bürokratische Leerläufe zu vermeiden, ist das Postulat abzulehnen.

Proposition de la commission

Adopter le postulat

Proposition Aeschi

Rejeter le postulat

Wyss Sarah · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Ich spreche hier, weil es eigentlich ein Geschäft in der Kategorie V ist. Denn in der Finanzkommission war dieses Postulat unbestritten. Es ist mir wichtig, hier noch einige Ausführungen zu machen.

Hier drinnen debattieren wir schon fast um jeden Franken, und trotzdem gibt es grosse Unbekannte, nämlich die Steuervergünstigungen. Aus dem Jahr 2011 wissen wir gemäss einer Studie noch, dass es 99 Steuersubventionen im Umfang von etwa 25 Milliarden Franken gibt. Das ist mehr als ein Viertel des jährlichen Bundesbudgets. Doch diese Zahlen wurden seit 2011 nie aktualisiert. Wie viele Steuersubventionen es heute sind, wissen wir nicht. Inzwischen, wie es auch der Einzelantrag Aeschi sagt, ist das Parlament auf Gesetzesebene aktiv geworden. Aber bis hier etwas spruchreif sein wird, wenn überhaupt, wird es noch Jahre dauern.

Die Höhe der Steuervergünstigungen respektive deren Entwicklung seit der letzten in Auftrag gegebenen Studie von eben 2011 ist aber für die finanzpolitische Arbeit wichtig. Mit dem Postulat der Finanzkommission fordert Ihre Finanzkommission, dass analog zur Studie von 2011 eine Studie in Auftrag gegeben wird, um die Grössenordnung der Steuervergünstigungen zu aktualisieren. Diese Information benötigen wir, um zuverlässige Folgenabschätzungen zahlreicher Reformvorhaben in verschiedenen Bereichen zu haben.

Bereits Anfang 2025 beauftragte die Finanzkommission des Nationalrates die Verwaltung, den aktuellen Umfang der Steuervergünstigungen beim Bund abzuschätzen und damit Erkenntnisse aus einer Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) von 2011 zu aktualisieren. Die Finanzkommission bemängelt, dass die Steuervergünstigungen in der Bundesrechnung nicht abgebildet werden und deren Preisschild im Gegensatz zu anderen Finanzhilfen nicht transparent ausgewiesen werden kann. Im Hinblick auf den derzeit angespannten Bundeshaushalt und das sich in Arbeit befindende Entlastungspaket 2027 sind zuverlässige Daten oder zumindest Steuerstatistiken wichtiger und dringlicher denn je geworden.

Aus diesem Grund reicht die Finanzkommission des Nationalrates ein Postulat ein, mit welchem der Bundesrat beauftragt wird, eine Studie in Auftrag zu geben, wie ich bereits erwähnt habe, analog zur Studie von 2011, um den Umfang und den Nutzen der Steuersubventionen abschätzen zu können. Im Hinblick auf den derzeit angespannten Bundeshaushalt und das sich in Arbeit befindende Entlastungspaket 2027 sind zuverlässige oder überhaupt Steuerstatistiken, ich wiederhole mich, noch wichtiger und dringlicher geworden. Wir können nicht auf allfällige Gesetzesanpassungen warten, sofern diese überhaupt jemals kommen werden. Da die ESTV dies mit den aktuellen Zahlen nicht selbst tun kann, wie vorhin erwähnt, ist die Studie eben eine Lösung. Es ist eine Annäherung. Sie beruht auch auf der Freiwilligkeit der Kantone.

Ich komme zum Schluss. Dieses Postulat hat grosse Unterstützung. So wurde es in der Finanzkommission mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht. Auch der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Annahme.

Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, dieses Postulat anzunehmen.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Consiglio federale · San Gallo

Nur kurz: Der Bundesrat ist an sich bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ich möchte aber noch einmal darauf verweisen, dass der Nationalrat am 6. Mai 2025 die beiden Motionen 25.3024 und 25.3025 der WAK-N angenommen hat. Am 23. Juni 2025 stimmte die WBK-S der Motion 25.3025 der WAK-N betreffend eine spezialgesetzliche Grundlage einstimmig zu. Zugleich sistierte sie die Motion Regazzi 24.3507 und die Motion 25.3024 der WAK-N. Der nächste Schritt ist die Behandlung im Ständerat in der Herbstsession.

Falls das Parlament die Motion 25.3025 der WAK-N annimmt, will der Bundesrat dem Datenschutz und der Datensicherheit bei der Erarbeitung der formell-gesetzlichen Grundlage für die Erhebung der kantonalen Steuerdaten besonders Rechnung tragen. Mit einer solchen formell-gesetzlichen Grundlage erübrigen sich aus Sicht des Bundesrates allfällige rechtliche Bedenken betreffend Steuergeheimnis, wie sie bei der Beratung der Motionen geäussert wurden. Der Bundesrat wird ausserdem prüfen, inwiefern eine Nutzung von Bundessteuerdaten zu Aufsichtszwecken vorzusehen ist.

Ich sage Ihnen das, weil bis zur Inkraftsetzung der allfällig neuen Rechtsgrundlage keine detaillierten Steuerdaten zur Verfügung stehen. Bis dahin werden bei der Beantwortung von steuer- und sozialpolitischen Fragestellungen weiterhin grosse Datenlücken bestehen und Ad-hoc-Datenerhebungen bei ein paar wenigen lieferbereiten Kantonen nötig sein, die nicht als repräsentativ für die ganze Schweiz betrachtet werden können - dies einfach als Hinweis auf die Einschränkung bei der Beantwortung dieses Postulates.

Votazione

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates. Herr Aeschi beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 109 Stimmen

Dagegen ... 81 Stimmen

(5 Enthaltungen)