23.051
Legge sull'energia. Modifica (Legge sull'accelerazione delle procedure)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
1. Energiegesetz
1. Loi sur l'énergie
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Rieder, für allgemeine Ausführungen zu den Differenzen.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich verzichte auf allgemeine Ausführungen. Wir werden anschliessend genügend Zeit haben, uns auszutauschen.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Art. 15
Antrag der Mehrheit
Festhalten, aber:
Abs. 1bis
... Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen fest ...
Antrag der Minderheit
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 15
Proposition de la majorité
Maintenir, mais:
Al. 1bis
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Proposition de la minorité
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Adhérer à la décision du Conseil national
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Wir sind in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Als Nächstes steht die Einigungskonferenz an. Eine der wenigen Differenzen zum Nationalrat ist in Artikel 15. Hier beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, also sehr klar, die Abnahme- und Vergütungspflicht, die spruchreif ist, in den Entwurf 1 aufzunehmen und nicht in einen Entwurf 3 auszugliedern. Einzig Absatz 1bis, die technische Verbesserung auf Seite 3 der Fahne, übernehmen wir vom Nationalrat. Ansonsten käme es zu einer Doppelsubventionierung von Anlagen, die genau 150 Kilowatt Leistung aufweisen. Ab 150 Kilowatt Leistung gilt nämlich die gleitende Marktprämie. Der Wechsel von "bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt" zu "mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt" dient also dazu, dass wir eine Doppelsubventionierung für solche Anlagen vermeiden können.
Nun kommt eine Begründung, wieso wir das Thema nicht in einen Entwurf 3 ausgliedern wollen. Sie haben vielleicht im Vorfeld dieser Debatte auch diverse Mails und Schreiben von allen möglichen Playern im Energiesektor erhalten. Jeder dieser Player versucht, seine Interessen durchzusetzen, und hat sein Werk und seine Produktion vor Augen. Die meisten haben nicht das Allgemeininteresse, nämlich die Stromversorgungssicherheit, vor Augen. Wir als Ständerat sollten uns aber für das Allgemeininteresse einsetzen. Dabei geht es nicht an, dass einzelne Kreise versuchen, sich beim Beschleunigungserlass über einen Entwurf 3 aus der Verantwortung zu ziehen. Für mich ist die Variante des Nationalrates ein typischer "Abschleichartikel", mit dem sich einzelne Kreise in einem allfälligen Referendumskampf, in einem allfälligen Abstimmungskampf, nicht mehr für diesen Beschluss einsetzen müssen.
Daher rate ich Ihnen dringend an, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit wird ihre Argumente selber vorlegen.
Graf Maya · Mit-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Wir haben heute im Ständerat die Möglichkeit, in der dritten Runde die letzten Differenzen gegenüber dem Nationalrat auszuräumen. Ich bin der Meinung, wir sollten dies tun. Wir sollten dies auch im Hinblick darauf tun, dass niemand von uns ein Referendum möchte. Wir alle möchten eine Beschleunigung und diese Vorlage durch die Schlussabstimmung bringen. Dazu braucht es aber Kompromisse; es braucht Kompromisse, die eben von allen getragen werden.
Ich beziehe mich hier auf alle Differenzen, die noch bestehen. Wir haben es gehört: Die Strombranche, die Kantone und auch der Herr Bundesrat - er wird es dann sicher selbst noch sagen - stehen hinter dem Kompromiss, dass wir bei diesen wenigen Differenzen, die noch offen sind, dem Nationalrat folgen. Der Nationalrat ist uns in seiner dritten Beratung in vielen Punkten gefolgt; der Kommissionssprecher wird das dann ausführen.
Nun komme ich zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 15: Ich möchte Ihnen hier eben beantragen, dass wir diese Differenz ausräumen. Bei der Differenz geht es darum, ob diese Bestimmung vom Beschleunigungserlass abgekoppelt werden soll oder nicht. Zwischen der Regelung der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien und der Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energien besteht materiell nämlich kein Zusammenhang. Es ist inhaltlich richtig, aber in dieser Vorlage eigentlich falsch. Dazu kommt, dass wir eine Neuerung, mit der wir alle einverstanden sind und deren Nutzen offensichtlich ist, ohne Not in ein allfälliges Referendum schicken würden.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, war ich bei der letzten Beratung im Rat gegen diese Anpassung, weil ich finde, die Solarproduzentinnen und -produzenten sind dem Markt auch ohne diesen Zusatz zur Genüge ausgeliefert. Es geht um die negativen Einspeisevergütungen. Aber eine Mehrheit hat dem zugestimmt, und ich akzeptiere das selbstverständlich. Das soll auch die Kröte sein, die die kleinen Produzenten und Produzentinnen von Solarstrom schlucken müssen. Alles in allem ist die neue Regelung immer noch viel besser als das aktuelle System. Wir haben alle ein Interesse an einem funktionierenden Energiesystem, damit es mit der Energiewende endlich vorwärtsgeht.
Die erneuerbaren Energien können damit besser im Strommarkt integriert werden. Die Investitionssicherheit und damit auch ein Anreiz für den Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben erhalten. So werden die Ausbauziele, und diese sind vom Volk bestätigt worden, nicht gefährdet. Das führt auch mittel- und langfristig zu einer guten und besseren Akzeptanz von Solarstrom. Denn so werden die Kosten für die Allgemeinheit reduziert, und es werden Anreize für systemdienliche Verhalten geschaffen. Das alles haben wir jetzt in Artikel 15. Wir sollten uns nun dafür entscheiden, Artikel 15 gemäss Nationalrat in einen eigenen Entwurf 3 auszulagern, weil er nichts mit dem Beschleunigungserlass zu tun hat.
Ich bitte Sie daher, hier dem Nationalrat zu folgen.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Glarona · Gruppo liberale radicale
Es tut mir schon etwas weh, dass ich Kollegin Graf hier unterstützen muss, nachdem sie meinen Einzelantrag auf diesen Wortlaut in der letzten Runde bekämpft hat. Das tat sie damals aber wegen inhaltlicher Differenzen. In der Zwischenzeit ist offensichtlich die Meinung rundherum gereift, dass der neu formulierte Artikel 15 inhaltlich sinnvoll ist, weil damit der Fördermechanismus näher an die Realität des Marktes rückt. Es ist doch schön, dass wir hier zusammengerückt sind.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und dies auszukoppeln. Damit können wir sicherstellen, dass der mittlerweile unbestrittene Artikel 15 jetzt fix eingeführt werden kann und nicht in eine allfällige Referendumsabstimmung muss. Der grosse Zankapfel ist sicher nicht Artikel 15. Über den grossen Zankapfel, das Verbandsbeschwerderecht, sprechen wir nachher bei den Wasserkraftprojekten. Beim Verbandsbeschwerderecht liegt jetzt ein Kompromissvorschlag vor, aber trotzdem weiss man nie - ich wage den Blick in die Kristallkugel nicht -, ob es zum Referendum kommt und, wenn ja, wie es ausgeht.
Wenn wir hier bei diesem Artikel, in diesem konkreten Punkt Verlässlichkeit an den Tag legen, dünkt mich das gut. Der Bundesrat hat in der letzten Runde, meine ich, diesem Wortlaut zugestimmt und sinngemäss gesagt, das komme dann in einer Form ohnehin so. Also schauen wir doch, dass hier kein Hüst und Hott, kein Rein und Raus stattfindet.
Deshalb bitte ich Sie, dies auszukoppeln.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Zu "Hüst und Hott": Wo kommen wir hin, wenn wir bei Gesetzesberatungen einzelne Artikel, die uns gerade passen, aus der Vorlage herausnehmen, in ein eigenes Gesetz einbauen und andere Artikel im Gesetz lassen? Das ist hüst und hott.
Frau Graf, ich muss Ihnen leider sagen, dass ein materieller Zusammenhang zwischen einer marktnahen Vergütung für Elektrizität aus erneuerbarer Energie und dem Beschleunigungserlass besteht. Falls wir nicht genügend beschleunigen, werden wir im Winter in eine Mangellage kommen, und die Preise werden steigen. Dann wird auch die Vergütung steigen müssen. Es besteht ein direkter Zusammenhang. Wir haben einen Markt, einen Strommarkt. Auf diesem Strommarkt befehlen immer noch Angebot und Nachfrage. Daher hätte, entsprechend dem Wortlaut von Artikel 15, selbstverständlich auch eine Mangellage effektiv Auswirkungen auf die Vergütungen.
Daher bitte ich Sie mit der Mehrheit, diese Trennung nicht vorzunehmen.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Dieser Artikel 15 scheint mir wichtig zu sein. Ich danke dem Rat, dass er ihn eingefügt hat, weil wir doch schon einige Zeiten mit negativen Marktpreisen erlebt haben. Materiell ist für mich vor allem der letzte Satz zentral: "Für Zeiten mit negativen Marktpreisen kann der Bundesrat abweichende Regelungen vorsehen." Dies werden wir auch im Hinblick auf das zukünftige Stromabkommen noch diskutieren.
Es besteht materiell keine Differenz mehr zwischen Nationalrat und Ständerat. Die Frage, ob Sie das abspalten wollen oder nicht, ist, denke ich, eine Grundsatzfrage, wie es der Herr Kommissionspräsident gesagt hat. Aber es ist im Falle eines Referendums dann auch eine politische Frage. Es kann natürlich sein, dass Leute dann gegen den Beschleunigungserlass stimmen, weil sie diesen Passus nicht unbedingt wollen.
Man kann beide Seiten sehen. Als Bundesrat hat es mir eigentlich zugesagt, dass wir die beiden kritischen Sachen, die natürlich einen Zusammenhang haben, wenn auch nur einen indirekten, abspalten. Deshalb würde ich die Nationalratsvariante mit der Abspaltung unterstützen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 11 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Art. 75d
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 75d
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 3 Art. 9a
Antrag der Mehrheit
Abs. 3bis, 3ter
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Salzmann, Chiesa, Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Abs. 3bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Abs. 3ter
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Engler
Abs. 3bis, 3ter
Streichen
Antrag Burkart
Abs. 3bis, 3ter
Streichen
Ziff. 3 art. 9a
Proposition de la majorité
Al. 3bis, 3ter
Maintenir
Proposition de la minorité
(Salzmann, Chiesa, Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Al. 3bis
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Graf Maya, Wasserfallen Flavia)
Al. 3ter
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Engler
Al. 3bis, 3ter
Biffer
Proposition Burkart
Al. 3bis, 3ter
Biffer
Ziff. 1 0 Art. 83 Bst. zter
Antrag Engler
zter. Entscheide über Beschwerden von Organisationen nach den Artikeln 55 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 und 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz betreffend Wasserkraftwerke nach Art. 9a Absatz 3 und Anhang 2 in der Fassung vom 29. September 2023 des Stromversorgungsgesetzes.
Antrag Burkart
zter. Entscheide über Beschwerden von Organisationen nach den Artikeln 55 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 und 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz betreffend Wasserkraftwerke nach Art. 9a Absatz 3 und Anhang 2 in der Fassung vom 29. September 2023 des Stromversorgungsgesetzes.
Ch. 1 0 art. 83 let. zter
Proposition Engler
zter. Les décisions sur les recours d'organisations, au sens de l'article 55 de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environnement et de l'article 12 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage, concernant les centrales hydroélectriques visées à l'article 9a alinéa 3 et à l'annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, dans sa version du 29 septembre 2023.
Proposition Burkart
zter. Les décisions sur les recours d'organisations, au sens de l'article 55 de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environnement et de l'article 12 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage, concernant les centrales hydroélectriques visées à l'article 9a alinéa 3 et à l'annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, dans sa version du 29 septembre 2023.
Ziff. 1 0 Art. 117 Abs. 2
Antrag Engler
Beschwerden von Organisationen nach den Artikeln 55 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 und 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz gegen Nutzungspläne, Bewilligungs- und Konzessionsentscheide betreffend Wasserkraftwerke nach Art. 9a Absatz 3 und Anhang 2 in der Fassung vom 29. September 2023 des Stromversorgungsgesetzes haben keine aufschiebende Wirkung.
Antrag Burkart
Beschwerden von Organisationen nach den Artikeln 55 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 und 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz gegen Nutzungspläne, Bewilligungs- und Konzessionsentscheide betreffend Wasserkraftwerke nach Art. 9a Absatz 3 und Anhang 2 in der Fassung vom 29. September 2023 des Stromversorgungsgesetzes haben keine aufschiebende Wirkung.
Ch. 1 0 art. 117 al. 2
Proposition Engler
Les recours des organisations au sens de l'article 55 de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environnement et de l'article 12 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage formés contre des plans d'affectation, des décisions d'autorisation et des décisions de concession concernant les centrales hydroélectriques visées à l'article 9a alinéa 3 et à l'annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, dans sa version du 29 septembre 2023, n'ont pas d'effet suspensif.
Proposition Burkart
Les recours des organisations au sens de l'article 55 de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environnement et de l'article 12 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage formés contre des plans d'affectation, des décisions d'autorisation et des décisions de concession concernant les centrales hydroélectriques visées à l'article 9a alinéa 3 et à l'annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, dans sa version du 29 septembre 2023, n'ont pas d'effet suspensif.
Ziff. 1 0 Art. 132b Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Antrag Engler
Artikel 83 Buchstabe zter und 117 Absatz 2 sind auf Beschwerden von beschwerdeberechtigten Organisationen, die bei Behörden oder Gerichten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung hängig sind, unmittelbar anwendbar. Beschwerden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vor Bundesgericht hängig sind, werden nach altem Recht zu Ende geführt.
Antrag Burkart
Artikel 83 Buchstabe zter und 117 Absatz 2 sind auf Beschwerden von beschwerdeberechtigten Organisationen, die bei Behörden oder Gerichten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung hängig sind, unmittelbar anwendbar. Beschwerden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vor Bundesgericht hängig sind, werden nach altem Recht zu Ende geführt.
Ch. 1 0 art. 132b Disposition transitoire relative à la modification du ...
Proposition Engler
Les articles 83 lettre zter et 117 alinéa 2 sont directement applicables aux recours des organisations ayant qualité pour recourir qui sont pendants devant les autorités ou les tribunaux au moment de l'entrée en vigueur de la modification. Les recours pendants devant le Tribunal fédéral au moment de l'entrée en vigueur de la modification sont traités selon l'ancien droit.
Proposition Burkart
Les articles 83 lettre zter et 117 alinéa 2 sont directement applicables aux recours des organisations ayant qualité pour recourir qui sont pendants devant les autorités ou les tribunaux au moment de l'entrée en vigueur de la modification. Les recours pendants devant le Tribunal fédéral au moment de l'entrée en vigueur de la modification sont traités selon l'ancien droit.
Ziff. 3 Art. 9a Abs. 3bis - Ch. 3 art. 9a al. 3bis
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich versuche es einfach und strukturiert darzulegen: Bei Artikel 9a Absatz 3bis geht es um das Verbandsbeschwerderecht. Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 8 zu 5 Stimmen - möchte das Verbandsbeschwerderecht der Umweltverbände für die sechzehn Kraftwerke, welche wir im Mantelerlass beschlossen haben, aufheben, nach dem Motto "Bauen statt prozessieren, liefern statt lafern". Die Minderheit möchte, dass drei Umweltverbände zusammen Verbandsbeschwerde erheben können. Ein sehr kluger Kollege im Ständerat hat gesagt: Das ist ein vom Gesetzgeber eingerichtetes und sanktioniertes Kartell von NGO, die dann zu dritt, sich jeweils gegenseitig unterstützend, einzelne Werke attackieren können.
Die gleichlautenden Einzelanträge Engler und Burkart sind etwas dazwischen: Sie möchten das Beschwerderecht auf kantonaler Ebene beibehalten und den Schnitt machen, das Beschwerderecht vor Bundesgericht nicht mehr zu gewähren, was natürlich entsprechend eine Zeitersparnis gäbe. Die Einzelanträge lagen der Kommission nicht vor, und ich werde dazu auch nicht berichten; das werden diese Herren selbst tun können. Ich werde den Antrag der Mehrheit verteidigen. Die Minderheit wird darlegen, wieso sie dem Beschluss des Nationalrates zustimmen möchte.
Zum Antrag der Mehrheit: Ich muss Sie noch einmal an das erinnern, was ich Ihnen im Verlaufe der Beratung des Mantelerlasses und dieses Beschleunigungserlasses gesagt habe. Am besten können wir es mit einem Zitat von Ayn Rand - sie war eine amerikanische Philosophin und sehr intelligente Frau - zusammenfassen. Es lautet: "Man ist frei, die Realität zu ignorieren. Man ist frei, seinen Verstand von jedem Fokus zu befreien und jeden Weg blind hinabzustolpern, den man möchte. Aber man ist nicht frei, den Abgrund zu vermeiden, den zu sehen man sich weigert." Ich glaube, das beschreibt den Beschluss des Nationalrates genau. Er versucht, in der Schweiz eine Stromversorgungssicherheit zu kreieren, die er mit Illusionen so nicht schaffen kann.
Denken Sie einmal zurück: Wir sind bei der Energiewende gestartet. Wir haben einen Atomausstieg beschlossen, den das Volk sanktioniert hat. Wir haben beschlossen, die erneuerbaren Energien auszubauen: Wind, Sonne und Wasser. Dann musste der Bundesrat bereits zum ersten Mal korrigieren. Bundesrätin Sommaruga legte uns damals den Mantelerlass vor und sagte, dass wir den Ausbau beschleunigen, dass wir die erneuerbaren Energien auf einen ausreichenden Stand bringen müssen, um nicht in eine Strommangellage zu fallen.
Wir haben den Mantelerlass diskutiert und beschlossen. Was haben wir gemacht? Wir haben bei der Wasserkraft auf Restwassermengen verzichtet, wir haben auf 3 Terawattstunden Strom verzichtet, damit ein Kompromiss mit den Umweltverbänden zustande kam. Bei der Produktion von erneuerbarer Wasserkraft haben wir das Ganze auf sechzehn Kraftwerke reduziert; wir haben uns am runden Tisch auf sechzehn Kraftwerke geeinigt. Aufgrund dieser Versprechen sind wir dann in eine Abstimmung gegangen und haben diese Abstimmung gewonnen - immer vor dem Hintergrund, dass wir dann diese sechzehn Kraftwerke auch effektiv bauen werden.
Eine zweite Korrektur musste dann Bundesrat Rösti ankündigen: dass es wahrscheinlich einen Gegenentwurf zur Blackout-Initiative brauchen wird, dass wir wahrscheinlich nicht ganz auf die Kernkraft verzichten können, wenn wir die CO2-Neutralität bis 2050 hinkriegen wollen.
Was ist zwischen der letzten Beratung und unserer heutigen Beratung auf der Welt alles so passiert? Ich kann Ihnen das kurz darlegen. Das AKW Gösgen wird im Winter des nächsten Jahres ausfallen. Dadurch fehlen etwa 17 bis 20 Prozent der Winterstromproduktion. Vom Bundesrat haben wir erfahren, dass aus technischen oder anderen Gründen ein Teil der sechzehn Kraftwerke nicht mehr realisiert werden kann. Die Beschlüsse, die wir gefasst haben, sind teilweise bereits wieder hinfällig. In Spanien gab es einen Blackout trotz gigantischem Zubau von Solar- und Windenergie. In Deutschland fehlen nach neuesten Informationen des Energieministeriums 39 Terawatt abrufbare sichere Energie in den nächsten zehn Jahren; diese werden sie von Frankreich beziehen, wie wir auch. Daher meine ich, dass es an uns ist, hier den notwendigen Schritt zu machen und den Ausbau der Wasserkraft zu beschleunigen. Beschleunigen heisst, dass es wehtun muss - wir können nicht beschleunigen, indem wir allen die Möglichkeit geben, wie bei der Grimsel-Staumauer zehn- bis zwanzigjährige Verfahren bis vor Bundesgericht zu führen. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Beschluss des Ständerates, den wir zumindest bis heute bestätigt haben, richtig ist und dass wir die Versprechen, die wir der Bevölkerung gegeben haben, einhalten müssen.
Mir ist auch bekannt, dass der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein Zusicherungen betreffend Beschwerdemöglichkeiten gemacht hat. Das ist mir sehr wohl bekannt. Wir sind aber das Parlament, wir machen das Abstimmungsbüchlein nicht. Wir haben sogar Beschwerden geführt aufgrund von Falschinformationen im Abstimmungsbüchlein und vor Bundesgericht gewonnen. Das bindet das Parlament nicht. Was das Parlament bindet, ist die Verantwortung für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz. Dort werden wir irgendwann mit der Realität konfrontiert werden - wenn nicht heute, so vielleicht im nächsten Jahr. Daher rührt der Antrag der Mehrheit, hier festzuhalten. Die Minderheit möchte hier diese Differenz effektiv beseitigen. Dann besteht auch keine Diskussionsgrundlage mehr in einer allfälligen Einigungskonferenz.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Herr Stark vertritt die Minderheit Salzmann.
Stark Jakob · Mit-M · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Der Beschleunigungserlass, der uns vorliegt, will ja die Umsetzung des Mantelerlasses bzw. des Stromversorgungsgesetzes beschleunigen und insbesondere die Stromversorgungssicherheit gewährleisten, vor allem im Winter. Der Ständerat hat die Bundesratsvorlage verschärft, es gibt klare Verbesserungen. Die Interessen der Stromproduktion wurden in mehrfacher Hinsicht gegenüber den Interessen von Natur und Landschaft priorisiert.
Jetzt gibt es noch eine grosse Differenz: Es geht darum, wie stark das Verbandsbeschwerderecht gegen diese sechzehn Projekte gemäss Anhang 2 eingeschränkt werden soll. Der Nationalrat hat entschieden, dass mindestens drei legitimierte Organisationen gemeinsam Beschwerde erheben müssen. Unser Rat will ein Verbandsbeschwerderecht gegen diese sechzehn Projekte hingegen vollständig ausschliessen.
Weshalb die Minderheit? In unserer Beurteilung ist die Wirkung dieser Aberkennung des Verbandsbeschwerderechts auf die tatsächliche Energieproduktion sehr klein. Heute haben wir immerhin die Sachlage, dass keine Beschwerden hängig sind. Die einzige Beschwerde wurde aufgrund dieses Gesetzgebungsprozesses zurückgezogen. Für die Beschleunigung der Energieproduktion bringt das faktisch also nicht mehr viel. Die energiepolitische Auswirkung dagegen ist enorm, weil es doch um eine Zusicherung im Abstimmungskampf und vor allem um die Frage geht, ob es adäquat ist, die Umweltorganisationen mit dieser rigorosen Bestimmung in den Zustand zu versetzen, dass sie höchstwahrscheinlich das Referendum ergreifen werden. Da müssen wir uns am Schluss fragen, ob es angebracht ist, aufgrund dieser doch kleinen Differenz eine Volksabstimmung durchzuführen, und wir müssen uns fragen, worüber wir dann abstimmen werden. Diese Minderheit möchte eine solche Abstimmung vermeiden.
Ich denke, mit dem Beschleunigungserlass haben wir viel erreicht. Es ist wichtig, dass es bald umgesetzt wird und dass, ich sage es ganz klar, das gesetzgeberische Kapitel "Erneuerbare Energie" abgeschlossen wird. Es ist wichtig, dass wir energiepolitische Kontinuität haben. Es ist nicht die Zeit für Nebenschauplätze auf der grossen Politbühne. Das ist energiepolitisch falsch und staatspolitisch ebenfalls. Die nächste grosse Grundsatzdebatte, daran möchte ich Sie erinnern, ist jene nach der Zukunft der Kernkraft in der Schweiz. Dort ist es auch wichtig, dass wir Pro und Contra intensiv diskutieren, in der Kommission, im Parlament und am Schluss sicher auch in der Volksabstimmung. Das ist das nächste grosse Thema, aber nicht nochmals eine Volksabstimmung über einen so kleinen Punkt.
Jetzt möchte ich noch etwas sagen zu den Einzelanträgen Engler und Burkart, die uns erst schriftlich vorliegen. Die Anträge überzeugen zumindest die Minderheit Salzmann. Wir könnten uns vorstellen, dass wir unsere Minderheit zugunsten dieses Kompromissantrages Engler/Burkart zurückziehen. Ich möchte aber etwas mit aller Klarheit sagen: Solche Kompromissanträge gehören in die Kommission. Ich bin wirklich etwas verwundert und auch etwas enttäuscht darüber, dass die Kommissionssitzungen zum Teil wie Tagsatzungssitzungen sind und dass die richtige Diskussion über den Weg in der Energiepolitik dann hierhin verlagert wird. Das ist einfach eine Bemerkung, die ich machen musste. Ich würde die Einreichung solcher Anträge bereits in der Kommission begrüssen.
Mit den Anträgen Engler und Burkart sind die Verfahrensrechte, glaube ich, gewahrt, aber wir gewinnen Zeit. Die Herren Engler und Burkart werden das selber ausführen.
Vielen Dank also für diese Arbeit, die noch geleistet wurde. Ich glaube, das war eine wichtige Arbeit zugunsten eines gewissen Energiefriedens in der Schweiz und dafür, dass wir hier jetzt wirklich vorwärtskommen und dieses Kapitel beenden können.
Ich ziehe den Minderheitsantrag im Namen von Herrn Salzmann und Herrn Chiesa zurück, sofern die kommenden Ausführungen von Herrn Engler das wiedergeben, was auf dem Papier steht. (Heiterkeit)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Besten Dank, Herr Stark. Ich fasse noch einmal zusammen: Sie haben Ihren Antrag noch nicht zurückgezogen. Können Sie sich einen Rückzug weiterhin vorstellen? In der Zwischenzeit gebe ich Herrn Engler das Wort für seinen Einzelantrag.
Engler Stefan · 1VP-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Das Vorgehen, in der letzten Runde der Differenzbereinigung einen neuen Antrag einzubringen, um die verhärteten, um nicht zu sagen erstarrten Positionen bei diesem Thema infrage zu stellen, mag in der Tat ungewöhnlich sein. Spezielle Situationen erfordern aber auch spezielle Reaktionen, und wir sind immer noch im Differenzbereinigungsverfahren, also muss das auch möglich sein. Allerdings schränkt das Parlamentsrecht den Gestaltungsspielraum für Änderungen auf diejenigen Punkte ein, bei denen überhaupt noch eine Differenz besteht. Insoweit hat man im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens nicht jede Freiheit, neue Positionen einzunehmen.
Uns, Kollege Burkart und mir, ging es darum, unter Einbezug der Kommissionsmehrheit möglichen Schaden abzuwenden, möglichen Schaden für diese Beschleunigungsvorlage, möglichen Schaden auch im Hinblick auf die Produktion erneuerbarer Energien in unserem Land. Ob die Kommissionsmehrheit sich hinter diesen Kompromiss wird stellen können, werden wir dann sehen. Es wäre schade, wenn diese Vorlage wirkungslos bliebe, weil die Verfahrensdauern zu lange sind. Es wäre aber auch schade um diese Vorlage, wenn sie in einer Referendumsabstimmung abgelehnt würde. Die Differenz besteht bekanntlich lediglich noch bezüglich der fünfzehn Speicherkraftwerke und des Laufkraftwerks Chlus als integrierter Teil des vom Volk angenommenen Mantelerlasses. Diese am runden Tisch ausgewählten Projekte, ausgewählt notabene unter Mitwirkung von Umweltschutzorganisationen, versprachen eine zügige Realisierung im Hinblick auf eine Stärkung der Versorgungssicherheit. Die Beschleunigungsvorlage sieht für diese sechzehn Kraftwerkprojekte planerische Erleichterungen vor, aber auch eine zügige Beurteilung durch die Gerichte.
Der Nationalrat hat nun eine Verbandsbeschwerde light beschlossen, aber durch alle Böden hindurch lässt sich die Verfahrensdauer nicht wirklich verkürzen. Wird die Vorlage aber in einer Referendumsabstimmung abgelehnt, weil sie eine Ikone des Umweltrechts, nämlich das Verbandsbeschwerderecht, opfert, werden sämtliche Beschleunigungsmassnahmen, auch diejenigen für Wind- und Solarkraftwerke, Makulatur.
Um dies zu verhindern, haben wir uns in letzter Minute hingesetzt und versucht, einen Kompromiss zwischen diesen beiden Positionen zu finden. Der Kompromiss liegt nicht in der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts, sondern im verkürzten Instanzenzug.
Lassen Sie mich das erklären: Ein Kompromiss lässt sich nämlich erzielen, wenn das Verbandsbeschwerderecht, wie gesagt eine Ikone des Umweltrechts, nicht angetastet, dafür aber der Instanzenzug verkürzt wird. Dafür knüpft der Kompromissantrag an die Ausnahmetatbestände in Artikel 83 des Bundesgerichtsgesetzes an. Artikel 83 des Bundesgerichtsgesetzes sieht nämlich eine Vielzahl von letztinstanzlichen Entscheiden vor, die nicht mittels Beschwerde vor dem Bundesgericht angefochten werden können. Die Gründe für diese Ausnahmen in Artikel 83 Buchstaben a bis z des Bundesgerichtsgesetzes sind verschieden. Einerseits geht es um die Bedeutung der Streitsache, andererseits auch um stark politisch geprägte Rechtsbereiche und vor allem auch um Bereiche, die keinen Aufschub ertragen. Solche Fälle sind von der Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesgericht zu erheben, ausgenommen.
Das gilt beispielsweise, und jetzt spreche ich vom Energierecht, für Übertragungsnetze. Aber auch für Bewilligungen für Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung gibt es bereits eine solche Ausnahme und einen verkürzten Instanzenzug. Und selbst im Beschleunigungserlass - möglicherweise ist das etwas vergessen gegangen aufgrund der langen Beratungsdauer -, über den wir jetzt hier debattieren, haben wir schon eine Ausnahme von der Möglichkeit, Entscheidungen beim Bundesgericht anzufechten, festgelegt; diese ist nicht mehr Gegenstand der Differenzbereinigung. Gegen Wasserrechtskonzessionen für Projekte von nationaler Bedeutung ist nämlich keine Beschwerde ans Bundesgericht möglich. Das haben wir hier beschlossen, und das ist auch unbestritten geblieben.
Will man das Beschleunigungsversprechen einlösen, ist es somit nur folgerichtig, dass gegen von der letzten kantonalen Instanz gefällte Entscheide über die sechzehn ins Stromversorgungsgesetz aufgenommenen Projekte des runden Tisches kein Weiterzug ans Bundesgericht durch die beschwerdeberechtigten Organisationen möglich sein soll. Das heisst nicht, dass Privatpersonen dies nicht tun können sollen, aber den beschwerdeberechtigten Organisationen würde hier der Weg ans Bundesgericht nach einem letztinstanzlichen gerichtlichen Urteil in einem Kanton abgeschnitten.
Dafür - Kompromiss heisst ja durch gegenseitige Zugeständnisse eine Einigung erreichen - bleibt das Recht der beschwerdeberechtigten Organisationen im kantonalen Verfahren bis vor die letzte kantonale Gerichtsinstanz unangetastet. Um das Rechtsschutzziel nicht zu unterlaufen - das ist die zweite Bestimmung in unserem Einzelantrag -, ist es nötig, dass eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben werden könnte. Das ist immer der Notnagel; am Schluss besteht also immer noch die Möglichkeit, als Rettungsring die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zu ergreifen, mit welcher die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden könnte. Aber um das Beschleunigungsgebot nicht zu unterlaufen, darf einer entsprechenden subsidiären Verfassungsbeschwerde, falls eine solche erhoben würde, keine aufschiebende Wirkung zukommen, weil dies de facto dann trotzdem wieder eine Verlängerung der Verfahren zur Folge hätte. Auch das gilt nur für die beschwerdeberechtigten Organisationen, falls sie zum letzten Mittel der subsidiären Verfassungsbeschwerde greifen würden.
Schliesslich - in unserem Antrag ist es auch so beschrieben - muss übergangsrechtlich geregelt werden, was für hängige Verfahren und Beschwerden gilt. Hier stellen wir uns auf den Standpunkt, dass dort, wo heute Verfahren vor dem Bundesgericht anhängig sind, selbstverständlich das alte Recht gelten muss. Für andere Verfahren, die noch in den Kantonen hängig sind, gilt das Recht, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Revision des Beschleunigungserlasses und in der Folge auch des Bundesgerichtsgesetzes gilt.
Ich möchte Sie also bitten, diesem neuen Ansatz des verkürzten Instanzenzuges, diesem Kompromissantrag, welcher hier als Gegenprojekt zum Mehrheitsantrag steht und dann auch eine Differenz zum Nationalrat darstellen würde, zuzustimmen. Wir sind von diesem Ansatz überzeugt und glauben auch, dass es gute Argumente gibt und wir das auch in einer allfälligen Referendumsabstimmung vertreten können, weil auch ein allfälliges Versprechen im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Mantelerlass eingehalten würde, weil das Beschwerderecht der Organisationen aufrechterhalten wird und trotzdem die Beschleunigung der Verfahren durch die Verkürzung des Instanzenzuges möglich ist.
Ich bitte Sie hier, die Einzelanträge Burkart und Engler zu unterstützen.
Burkart Thierry · Mit-M · Consiglio degli Stati · Argovia · Gruppo liberale radicale
Im Anschluss an Kollege Engler erlaube ich mir noch ganz kurz, das Bild noch etwas grösser zu machen. Worüber reden wir hier? Wir reden über den Beschleunigungserlass. Weshalb reden wir darüber? Wir reden darüber, weil wir uns gewiss sind, dass wir in unserem Land mehr Stromproduktion und mehr Speicherkapazität brauchen. Die Strompolitik, die Energiepolitik in unserem Land ist eine der grossen Herausforderungen der nächsten Jahre, die wir zu bewältigen haben.
Kollege Rieder hat kurz an die Energiestrategie erinnert. Ich erlaube mir, nochmals daran zu erinnern, welches die drei grossen Pfeiler der Energiestrategie sind.
Das erste Element lautet: den Import erhöhen. Wir waren uns im Zusammenhang mit der Energiestrategie immer bewusst, dass es mehr Stromimporte brauchen wird. Während der letzten Jahre haben wir aber festgestellt, dass diese Möglichkeit des Importes irgendwo begrenzt ist. Deshalb hat man im Mantelerlass festgelegt, dass man nicht mehr als 5 Terawattstunden Strom pro Jahr importieren soll.
Das zweite Element war, dass man Reservekraftwerke braucht. Hier ist der Bundesrat daran, dafür zu sorgen, dass man Reservekraftwerke erstellt, Gaskraftwerke, die zur Überbrückung dienen sollen. Sie sollen aber eben wirklich nur im Sinne von Reserven dastehen. Das hat man im Wissen darum entschieden, dass das Schweizervolk das Ziel "Netto null CO2 per 2050" definiert hat.
Das dritte Element ist der enorme Ausbau der erneuerbaren Energien. Hier - darauf wurde berechtigterweise bereits hingewiesen - haben wir einen enormen Rückstand. Diesem Rückstand möchte man mit verschiedenen Massnahmen begegnen. Wir haben den "Solar-Express" verabschiedet, wir haben den "Wind-Express" verabschiedet, und wir haben den Mantelerlass verabschiedet. Dieser Mantelerlass mit diesen sechzehn Wasserkraftprojekten, die eine zusätzliche Stromproduktion von 2 Terawattstunden bereitstellen sollten, ist einbezogen.
Nur basieren wir in Bezug auf den Strombedarf nach wie vor auf veralteten Zahlen; ich habe in der letzten Session versucht, das aufzuzeigen. Wir basieren nämlich auf der Energieperspektive 2050 des Bundesrates. Diese wurde 2020 erstellt, und damals wurde festgehalten, dass wir in unserem Land im Jahr 2050 etwa 80 bis 90 Terawattstunden Strom benötigen werden; heute sind es etwas mehr als 60. Diese Energieperspektiven werden jetzt überarbeitet. Dort wird es neue Elemente geben, die hineinspielen werden, wie zum Beispiel die Entwicklung bei den Blockchains, die Entwicklung bei der KI, das enorme Bedürfnis nach Datenzentren, auch in der Schweiz. Diese werden gebaut werden, und sie werden dazu führen, dass der Strombedarf viel höher sein wird, als man bisher prognostiziert hat. Auch basierend auf den noch vorliegenden Zahlen - 80 bis 90 Terawattstunden im Jahr 2050 -, benötigen wir aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie rund 40 bis 50 Terawattstunden Strom, die wir noch zubauen müssen, und wir sprechen heute bei diesen sechzehn Wasserkraftprojekten von 2 Terawattstunden Produktion.
Sie sehen die Mengenverhältnisse, die Differenzen sind enorm. Das zeigt auch, dass wir jede zusätzliche Terawattstunde Strom in unserem Land brauchen, nicht nur aufgrund der Produktionslücke, sondern insbesondere auch aufgrund der benötigten Speicherkapazitäten, um einer Winterstromlücke begegnen zu können.
Kollege Rieder hat aufgezeigt, dass wir Beschlüsse gefasst haben im Zusammenhang mit der Restwassermenge. Dieser Restwassermengenbeschluss, den wir gefasst haben, entspricht etwa der Kompensation von 2 Terawattstunden Strom. Wir haben damit also nicht einmal eine zusätzliche Stromproduktion, sondern eigentlich nur eine Kompensation von noch wegfallenden Produktionskapazitäten.
Das zeigt: Wir brauchen jede Möglichkeit, und das liegt ja diesem Beschleunigungserlass zugrunde. Es ist also nicht irgendwie so, dass wir den Umweltverbänden an den Kragen wollen, sondern der Wille ist, dass wir eine echte Beschleunigung erhalten im Zubau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Wasserkraft, die eben im Zusammenhang mit den Speichermöglichkeiten sehr wichtig ist. Wir haben einen gigantischen Rückstand.
Jetzt gibt es verschiedene Vorschläge. Wir müssen zuerst einmal zur Kenntnis nehmen, dass es wahrscheinlich in den letzten Jahren und Jahrzehnten kein Wasserkraftprojekt gab, das nicht mit einer Umweltbeschwerde belegt wurde. Das zeigt, dass man auch in diesem Punkt ansetzen muss. Das hat auch die Minderheit bzw. der Nationalrat gemerkt. Die Minderheit hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dieser Antrag ist aber aus mehreren Gründen wirklich nicht weiterzuverfolgen.
Das Erste sind die rechtsdogmatischen Gründe: Ein Rechtsmittel, das einem zusteht, das man aber nur dann ausüben kann, wenn es zwei andere auch bedienen, ist in unserem Land ein Unikum. Meines Erachtens ist es rechtsstaatlich höchst fragwürdig. Entweder man hat ein Rechtsmittel und kann es ausüben, oder man hat es nicht. Quasi rechtsdogmatisch darauf angewiesen zu sein, dass auch andere das Rechtsmittel ergreifen, ist kein Weg, den wir beschreiten sollten.
Zweitens: Politisch müssen wir uns nichts vormachen. Hier würde eine Chimäre aufgebaut. Es wäre nämlich nicht so, dass eine Beschleunigung stattfinden würde, sondern es wäre so, dass die Umweltverbände, die ja ohnehin schon sehr gut miteinander vernetzt sind, sich auch gegenseitig aushelfen und einander in ihren Zielen unterstützen würden. Insofern hätte man gar keine Beschleunigung.
Der Mehrheitsantrag, scheint mir, ist zwar tatsächlich ein Einschnitt, es ist aber ein Einschnitt, der eigentlich direkt-demokratisch legitimiert ist. Es gab eine Volksabstimmung über den Mantelerlass. Es wurde festgelegt: Diese sechzehn Wasserkraftprojekte wollen wir unbedingt. Aber in der Tat ist es so, dass es ein Einschnitt ist, weil diese Projekte in unterschiedlichen Projektstadien sind und man deshalb ehrlicherweise auch sagen muss: Die Schweizer Bevölkerung wusste natürlich nicht, wie sich diese Projekte entwickeln werden. Insofern ist dieser Antrag mit einem gewissen Mangel behaftet.
Allerdings wäre es aus der Sicht des Beschleunigungsbedürfnisses nach wie vor ein gangbarer Weg. Insofern hätte ich auch vor einer Volksabstimmung nicht allzu grosse Angst. Wenn man die Schweizer Bevölkerung fragt, ob sie dafür sei, dass man bei sechzehn, wirklich nur bei sechzehn Projekten das Verbandsbeschwerderecht ausschliesst und dafür Strom bekommt, den wir in der Zukunft brauchen, dann, so glaube ich, wird sie in der Abwägung dieser beiden Rechtsgüter entsprechend entscheiden.
Kollege Engler, dem ich für seine wichtige Arbeit danke, die er hier geleistet hat, hat es bereits ausgeführt: Am Schluss muss es ein tragfähiger Beschluss sein, den wir verabschieden können. Insofern ist der Kompromissantrag auch sehr ehrlich gemeint. Es ist ein Kompromiss zwischen dem Bedürfnis, mindestens einen Teil dieser sechzehn Projekte in der entsprechenden Zeit verwirklichen zu können, und dem Anspruch, dass ein Rechtsmittel, das grundsätzlich besteht, nicht einfach völlig ausgeschlossen wird. Insofern glaube ich, dass das ein Weg ist, den wir beschreiten sollten, beschreiten müssen. Ich hoffe fest, dass von den Referendumsdrohungen, die im Raum standen, abgesehen werden kann.
Ich bitte Sie, den Einzelanträgen Engler und Burkart zuzustimmen und damit zu einer echten Lösung beizutragen. Es ist die Lösung, die wir als einen wesentlichen Schritt für eine genügende Stromversorgung in unserem Land in der Zukunft benötigen.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Antrag der Minderheit Salzmann, vertreten durch Herrn Stark, wurde zurückgezogen.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Consiglio degli Stati · Giura · Gruppo socialista
Comme nos collègues Salzmann et Chiesa se retirent de cette minorité, je la reprends à mon compte et vous invite à vous rallier à la décision du Conseil national.
Pourquoi cela ? Parce qu'aujourd'hui, nous avons un compromis sur la table. Ce compromis, c'est bien la décision du Conseil national. Laissez-moi peut-être vous rappeler ce qui a déjà été obtenu par la commission du Conseil des États dans le sens d'une accélération des procédures, mais également dans le sens d'un affaiblissement du droit des associations. Selon le projet actuel, il n'est plus possible de répéter la même plainte. Si on a omis des motifs à un moment donné de la procédure, il n'est plus possible de les faire valoir. Le grief de l'inopportunité a également été biffé dans la loi sur l'énergie. Nous avons ouvert une brèche dans la loi sur le Tribunal fédéral en restreignant très largement le recours au Tribunal fédéral contre les décisions d'octroi de concessions hydrauliques, et en le limitant uniquement aux questions juridiques de principe. Nous avons également, dans la loi sur l'aménagement du territoire, stipulé que les centrales hydroélectriques dont la puissance installée n'excède pas 10 mégawatts ne doivent être prévues ni dans le plan directeur ni dans le plan d'affectation. Nous avons aussi décrété, dans la loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques, que les avenants à la concession suffisent désormais en lieu et place de nouvelles concessions pour l'utilisation d'un autre cours d'eau, par exemple, ou encore pour l'augmentation de la quantité d'eau concédée. Enfin, nous avons décidé, dans la loi sur l'approvisionnement en électricité, qu'une taxe de compensation pourrait désormais remplacer les mesures de compensation.
Avec toutes ces mesures, le but du projet est atteint. Il aura pour effet une accélération des procédures. C'est ce que nous voulons, et également ce que certains voulaient - malgré ce qu'on a pu entendre d'ailleurs -, à savoir porter un certain coup aux organisations environnementales, faire une sorte d'exemple pour tenter de limiter leurs actions que certains considèrent comme exagérées. Quiconque voulait infliger ce camouflet aux organisations a déjà gagné.
Maintenant, cette solution de compromis - vous l'avez vu dans vos boîtes mail - est plébiscitée par l'ensemble des parties qui sont impliquées dans ce dossier. Elle est plébiscitée par les cantons : vous avez de nouveau reçu une lettre de la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie ainsi que de la Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement. Vous avez reçu des lettres de l'association de la branche, l'Association des entreprises électriques suisses, et d'aeesuisse, l'association faîtière de l'économie des énergies renouvelables et de l'efficacité énergétique. Vous avez entendu les entreprises exploitant des centrales hydroélectriques concernées - que ce soit Alpiq ou BKW Energie SA - vous demander également de suivre le Conseil national. Vous avez même reçu encore récemment du Club alpin suisse une lettre nous demandant de nous rallier au Conseil national. Et vous n'avez reçu aucune lettre en défaveur de cette option.
Nous avons maintenant donc sur la table deux propositions individuelles Engler et Burkart, que je ne peux que qualifier d'un peu exotiques, sachant qu'elles ont été déposées par deux membres faisant non seulement partie de la commission, mais également de la majorité de la commission, environ douze heures avant ce débat en plénum. Cette majorité de la commission maintient fermement depuis des mois sa version intransigeante, qui vise à biffer le droit de recours, et soudain, à minuit moins une, on a une proposition dite de compromis.
Examinons d'un peu plus près cette proposition. Comme cela a été dit, nul n'a pu l'évaluer, nul n'a pu en mesurer les effets, mais elle soulève a priori plusieurs questions, s'agissant d'une part de la garantie d'un accès au droit et à une procédure équitable. On plafonnerait en effet au niveau des instances cantonales le droit pour les organisations environnementales de faire recours. Si les instances cantonales deviennent les dernières instances, ce seront donc elles qui feront l'interprétation de ce nouveau droit fédéral que nous sommes en train de créer, ce qui peut être une source d'incertitude et ne contribue pas à une jurisprudence uniforme. D'autre part, si l'organisation environnementale fait recours et que celui-ci aboutit au niveau cantonal, la proposition qui nous est faite empêcherait également les entreprises exploitantes de faire recours au Tribunal fédéral. Il faut donc bien avoir conscience du fait que l'acceptation de ces deux propositions identiques revient à verrouiller, pour les entreprises exploitantes, la possibilité de faire recours au Tribunal fédéral.
On a parlé d'un unicum s'agissant de la solution à trois organisations, à savoir l'obligation, pour pouvoir déposer un recours au Tribunal fédéral, de réunir trois organisations. C'est aussi un unicum que de proposer maintenant de mettre un plafond, un couvercle sur le droit des organisations de faire recours, et de les limiter ainsi aux instances cantonales. Cela ne s'est encore jamais vu, et de ce point de vue-là non plus, nous ne nous conformons pas tout à fait aux règles du droit.
Ces deux propositions individuelles, en conclusion, ne constituent pas un compromis, mais une proposition hâtive qui arrive à minuit moins une, dont les effets juridiques sont incertains, n'ont pas été mesurés et dont l'acceptabilité - que cela concerne l'intégralité du projet au vote final au Parlement ou un possible référendum - est absolument inconnue.
C'est pourquoi nous avons aujourd'hui plusieurs options sur la table, mais il n'y en a qu'une qui permet d'aller de l'avant avec certitude : celle qui rallie les voix de l'ensemble des parties, celle que le Conseil fédéral nous demande également de suivre, que les cantons - nos cantons - nous demandent de suivre, c'est celle du Conseil national.
Je vous invite donc à vous rallier à cette proposition en suivant la minorité.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Frau Crevoisier Crelier übernimmt den Antrag der Minderheit Salzmann.
Graf Maya · Mit-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Ich möchte meine Kollegin, Ständerätin Crevoisier Crelier, hier gerne ergänzen. Ich bin ja auch Teil dieser Minderheit. Ich bleibe selbstverständlich dabei und möchte Sie bitten, hier dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz heute wirklich auszuräumen.
Wir alle wollen, ich habe das erwähnt, diese sechzehn Wasserkraftprojekte rasch vorantreiben. Ich stelle fest, dass hier beim eigentlich bewährten Verbandsbeschwerderecht nun ein unnötiger und schlussendlich auch schädlicher Streit um des Kaisers Bart entbrannt ist. Ich bin neu in dieser Kommission, und ich habe auch gestaunt, wie hier eben diskutiert wird; ich komme darauf zurück.
Zuerst zu den sechzehn Wasserkraftprojekten - um diese geht es ja hier beim Verbandsbeschwerderecht -, die diesen Streit hervorgerufen haben: Die Grundsatzfrage, die Standortfrage für diese sechzehn Wasserkraftprojekte ist geklärt. Das haben wir ja bereits beim sogenannten Stromgesetz gemacht, nämlich indem planerische Erleichterungen beschlossen wurden und vor allem indem diese Projekte einen grundsätzlichen Vorrang vor anderen Interessen haben, namentlich dem Natur- oder Landschaftsschutz. Die Bevölkerung hat das entschieden. Allerdings bleibt im Rahmen dieser Projekte ein gewisser Rechtsschutz hinsichtlich der detaillierten Umsetzung wichtig. Wir sprechen hier ja schliesslich von den grössten Infrastrukturprojekten der kommenden Jahre, ja Generationen. Es geht um Qualitätssicherung, und zwar nicht nur um Qualitätssicherung für die Natur und die Landschaft, sondern auch um Qualitätssicherung und Investitionssicherung für die Strombranche, für die Kantone und für künftige Generationen.
Was nun das Verbandsbeschwerderecht betrifft, hat der Nationalrat uns einen Kompromiss vorgelegt, der gangbar ist. Der Kompromiss schränkt die Ausübung des Verbandsbeschwerderechts gezielt ein. Nur drei Verbände können gemeinsam eine Beschwerde einreichen, und sie müssen auf der Liste der beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen auf nationaler Ebene sein. Es ist richtig: Damit kann verhindert werden, dass es isolierte Einsprachen von Einzelorganisationen gibt. Eine vollständige Aufhebung des Beschwerderechts ist aber nicht sinnvoll und auch nicht gerechtfertigt. Ich muss nicht mehr darauf zurückkommen, dass auch diese Frage im Abstimmungskampf über das Stromversorgungsgesetz intensiv diskutiert wurde und hier immer wieder festgestellt wurde, dass die Aufhebung des Beschwerderechts eben nicht zur Disposition steht.
Ich bitte Sie daher, nicht der Mehrheit Ihrer Kommission, sondern mit der Minderheit, die nun Kollegin Crevoisier Crelier übernommen hat, dem Nationalrat zu folgen. Es ist auch so, dass das ja bereits einen Kompromiss darstellt und uns auch alle Beteiligten mitgeteilt haben, dass sie hinter diesem Kompromiss hier bei Artikel 9a Absatz 3bis stehen. Es sind dies die Kantone, die Energiedirektorinnen und Energiedirektoren, es ist die gesamte Strombranche, und es sind auch die Umweltorganisationen, die damit leben können. Wir alle wollen, dass es eine Beschleunigungsvorlage bleibt.
Nun liegen uns aber seit gestern Abend zwei gleichlautende Einzelanträge von Mitgliedern der Kommission vor; sie sind, geschätzte Kollegen, eine Hauruckübung und für mich nicht verständlich. Sie kommen zwölf Stunden vor der Beratung von zwei Kollegen, die Mitglieder der Kommission sind, in den Rat. Herr Engler hat gesagt, die Mehrheit hätte das besprochen. Haben Sie es auch mit der Minderheit besprochen? Wir hätten an drei Sitzungen der UREK Zeit gehabt, um Lösungen zu suchen, miteinander zu diskutieren und dann auch demokratisch abzustimmen. Sie hätten uns auch in allerletzter Minute noch für einen Kompromiss mit einbeziehen können.
Sie merken es: Ich bin enttäuscht. Ich arbeite gerne an Kompromissen, aber so geht es nicht. Abgesehen davon stellen sich mir bei diesen Einzelanträgen viele staatsrechtliche Fragen. Wir konnten diese auch gar nicht abklären. Ich konnte niemanden fragen, ich konnte niemanden beauftragen, über Nacht ein juristisches Gutachten einzuholen. Wie Kollegin Crevoisier Crelier bereits gesagt hat, ist das, was Sie hier vorhaben, einzigartig und exotisch.
Das Bundesgericht wird ausgeschaltet. Als oberste Instanz ist es aber für die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Bundesrechts zuständig. Dass nun im Bereich der Energiegesetzgebung die kantonalen Gerichte letztinstanzlich entscheiden sollen, ist sachfremd. Dies würde zu einer uneinheitlichen Auslegung von Bundesrecht und somit zu Rechtsungleichheit bzw. Rechtsunsicherheit führen. Das ist das Letzte, was wir brauchen können.
Die Einschränkung des Beschwerderechts gilt auch für die Strombranche. Auch sie könnte bei einem für sie unerfreulichen Entscheid nicht mehr vor Bundesgericht gehen. Die Einschränkung des Beschwerderechts wird nur für die beschwerdeberechtigten Organisationen gemacht, nicht aber für Gemeinden und Privatpersonen. Auch das ist eine Ungleichbehandlung. Ich möchte auch gerne wissen, was zum Beispiel die Standortgemeinden zu diesem Antrag sagen. Die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts widerspricht somit nicht nur den Zusicherungen von Bundesrat und Parlament bei der Abstimmung zum Stromversorgungsgesetz, dass das Beschwerderecht für diese sechzehn Wasserkraftprojekte besteht, sondern es eröffnen sich ganz viele weitere Unsicherheiten, und diese können wir nicht gebrauchen.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, die beantragt, dass wir hier dem Kompromiss des Nationalrates zustimmen, und die anderen Differenzen auch zu bereinigen, womit wir eine Vorlage haben, die in die Schlussabstimmung kommt, diese übersteht und dann hoffentlich ohne Referendum endlich in Kraft gesetzt werden kann.
Schmid Martin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Gruppo liberale radicale
Ich ergreife das Wort aufgrund der Wortmeldung von Kollegin Graf. Sie hat den Kollegen Engler und Burkart vorgeworfen, sie würden hier ein intransparentes Verfahren wählen. Ich glaube, es ist das Gegenteil der Fall. Ich persönlich bin der klaren Auffassung, dass der ständerätliche Beschluss, das Verbandsbeschwerderecht für alle sechzehn Wasserkraftwerke auszuschliessen, noch besser gewesen wäre. Aus meiner Sicht wäre das nämlich die richtige Beschleunigung gewesen. Die Kollegen Burkart und Engler haben sich jedoch nur die Freiheit genommen, diese Anträge in den Rat zu tragen. Sie hätten sie direkt in die Einigungskonferenz bringen können. Dann hätte überhaupt keine Debatte stattfinden können. So können wir hier zuerst einmal darüber debattieren, zumal unser Ergebnis so oder so später noch in die Einigungskonferenz gehen wird. Insofern würde ich sagen, dass das sogar ein sehr transparentes Vorgehen ist.
Was nämlich hätten Sie gemacht, wenn der Antrag einfach in einer Viertelstunde in der Einigungskonferenz diskutiert worden wäre? Dann hätte man darüber abgestimmt. So aber besteht bis zur Einigungskonferenz die Möglichkeit, auch Ihre Fragen zu klären und nochmals zu diskutieren. In der Einigungskonferenz können dann wieder entsprechende Anträge zu dieser offenen Sachfrage auf den Tisch gebracht werden.
Ich habe also die gerade gegenteilige Meinung: Es ist ein sehr transparentes Verfahren. Es ist ein Vorverfahren zur Frage, welche Anträge dann in die Einigungskonferenz kommen könnten. Aus meiner Sicht ist das ein möglicher Antrag. Es könnte in der Einigungskonferenz aber auch wieder einen Rückfall auf die vorliegende Position der Mehrheit zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts geben. Einfach so viel zu dieser Frage.
Zur Beschleunigung: Ja, beschleunigt wird das Ganze, der Zubau der erneuerbaren Energie, wenn niemand das Referendum ergreift. Diejenigen nämlich, die das Referendum ergreifen, sind die Ersten, die nicht beschleunigen wollen. Der zweite Faktor, der die Beschleunigung betrifft, sind diejenigen Beschwerden, die über alle Instanzen weitergezogen werden. Diese Beschwerdeführer sind verantwortlich dafür, dass es nicht zu einer Beschleunigung kommt - einfach damit wir bezüglich der Frage, wer diese Projekte letztlich verzögert, einmal bei den Fakten bleiben.
Ich habe auch keine Bedenken, Frau Kollegin Graf, dass die Standortgemeinden hier etwas anfechten. Es gibt keinen einzigen Entscheid, den die Standortgemeinde angefochten hat. Schliesslich muss die Standortgemeinde bei einem Wasserkraftwerk ihre Zustimmung geben, die Konzession gewähren und die Baubewilligung erteilen. In der Praxis stellt sich also diese Frage gar nicht, da die Gemeinden vorweg ihre Willensäusserungen machen können. Sie erteilen ja auch die Baubewilligung, sie erteilen Konzessionsverträge. Wenn sie das nicht wollen und nicht einverstanden sind, dann erteilen sie gar keine Bewilligung. Sie haben nie diese Themen weiter angefochten. Dieses Problem stellt sich also, glaube ich, nicht.
Aus meiner Sicht ist es ein Kompromiss, und zwar in dem Sinne, dass die Möglichkeit, auf kantonaler Ebene Beschwerde einzureichen, offenbleibt. Das kann zu einer Verzögerung führen, was der Nachteil der Einzelanträge Engler und Burkart ist. Umgekehrt ist aber ausgeschlossen, dass allein zum Zweck der Verzögerung weitere Einsprachen ans Bundesgericht gemacht werden können. Insoweit wäre die Lösung des Ständerates besser gewesen, aber diese Einzelanträge sind als Kompromiss zu verstehen. Sie geben der Hoffnung Ausdruck, dass die beschwerdeberechtigten Organisationen sich daran erinnern, dass sie sich alle ja am runden Tisch für diese sechzehn Wasserkraftprojekte ausgesprochen haben. Sie haben damit auch zum Ausdruck gebracht, diesbezüglich keine Beschwerden einzureichen und diese Projekte nicht anzufechten. Einzig die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat beim Gornerli-Projekt nicht unterzeichnet. Eigentlich diskutieren wir hier also eine Lex Stiftung Landschaftsschutz, da alle anderen Organisationen, die sich an ihr Versprechen erinnern, so oder so bei diesen sechzehn Wasserkraftwerken keine Beschwerden machen werden. Ansonsten wäre dann dort ein Wortbruch zu konstatieren.
In dieser Abwägung kann ich mit den Einzelanträgen Engler und Burkart leben. Ich möchte aber beantragen, in der Einigungskonferenz, sollte das keine Mehrheit finden, auf den ursprünglichen Beschluss des Ständerates zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei allen sechzehn Wasserkraftwerken zurückzugehen.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Die Notwendigkeit des Zubaus zusätzlicher Stromproduktion wurde verschiedentlich erwähnt. Es ist unbestritten, dass wir hier einen massiven Nachholbedarf haben; ich habe das verschiedentlich erwähnt. Für den Bundesrat ist auch klar, und ich möchte das hier wirklich noch einmal betonen, dass er hinter dem Zubau erneuerbarer Energien steht. Langfristig erachtet er auch den Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative als notwendig. Wenn wir aber in den nächsten Jahren mehr Strom wollen, können wir das nur über die Erneuerbaren realisieren. Wir brauchen vor allem Winterstrom - da sind die besagten Wasserkraftprojekte, da sind einige Windprojekte, da sind alpine Solaranlagen angesprochen. Das ist unbestritten. Das war letztlich auch der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen, natürlich auch aufgrund von Vorstössen Ihrerseits, diesen Beschleunigungserlass unterbreitet hat.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen wirklich noch einmal dafür danken, dass Sie diesen Beschleunigungserlass in mehreren Punkten namhaft verbessert haben. So kann er seine Wirkung im Hinblick auf eine effektive Beschleunigung dann auch wirklich entfalten. Ich nenne hier nochmals einige Aspekte: die Zusammenlegung der Nutzungsplanung und der Baubewilligung bei der Windkraft; die Beschränkung des kantonalen Rechtsmittelzuges, mit der bei den sechzehn Wasserkraftprojekten vor Bundesgericht nur noch Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung gerügt werden können; den Ausschluss des Beschwerderechtes von kantonalen und lokalen Organisationen, wobei der Bundesrat das Beschwerderecht mithin bereits selbst eingeschränkt hat, und zwar in diesem ganz zentralen Punkt; und letztlich die Fristen für die Plangenehmigungsbehörden und die Gerichte. Damit habe ich nur die wichtigsten Punkte genannt. Das sind wesentliche Fortschritte.
Verschiedentlich habe ich auch gesagt, dass ich Verständnis für die Mehrheit Ihres Rates habe, die das Verbandsbeschwerderecht streichen will, um damit noch schneller vorwärtszukommen. Der Bundesrat hat sich aber mehrfach für den Beschluss des Nationalrates ausgesprochen, letztlich aus der Befürchtung heraus, dass wegen dieses Punktes, der Streichung des Verbandsbeschwerderechtes, bei einem Referendum ein sehr schwieriger Abstimmungskampf entstehen könnte. Das wiederum könnte die von mir soeben genannten Punkte erneut in Gefahr bringen, sodass das ganze Gesetz am Ende abgelehnt würde. Deshalb hat sich der Bundesrat hier auch zur Minderheit Salzmann bzw. zum Beschluss des Nationalrates bekannt.
Ich danke Ihnen bestens für die Suche nach einem Kompromiss. Für den Bundesrat ist der Kompromiss ganz klar die bessere Lösung, als wenn sich - mit den Gefahren in einem allfälligen Referendum - letztlich die Mehrheit durchgesetzt hätte.
Ich fasse die wesentlichen Punkte dieses Kompromissvorschlages, wie ich ihn verstanden habe, sprich die Einzelanträge Engler und Burkart, nochmals kurz zusammen: Alle Parteien, d. h. Konzessionsnehmer, Umweltorganisationen, Private, Gemeinden und Kantone, haben die Möglichkeit, bei den sechzehn Wasserkraftprojekten an das obere kantonale Gericht zu gelangen. Soweit die Beschwerde beim oberen kantonalen Gericht von einer gesamtschweizerischen Umweltorganisation eingereicht wurde, soll es jedoch unzulässig sein, vor Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des oberen kantonalen Gerichtes einzulegen; das heisst, dass dieser Entscheid von keiner der Parteien an das Bundesgericht weitergezogen werden kann.
Ich muss hier, vielleicht auch an die Adresse der Umweltorganisationen, sagen, dass damit eine Gleichstellung beider Parteien stattfindet, das darf man nicht vergessen. Die Organisationen können den Entscheid nicht weiterziehen; geht der Entscheid gegen den Projektanten, kann auch dieser ihn nicht weiterziehen. Dessen muss man sich hier einfach bewusst sein. Ich glaube aber auch, dass das mitunter die ausgleichende Gerechtigkeit dieser Vorlage ist. Um diese Änderung zu gewährleisten, soll ein neuer Artikel 83 Buchstabe zter ins Bundesgerichtsgesetz eingefügt werden. Schliesslich soll mit dem neuen Artikel 117 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes sichergestellt werden, dass eine allfällige subsidiäre Verfassungsbeschwerde, die die Umweltorganisationen noch beim Bundesgericht erheben könnten, keine aufschiebende Wirkung entfalten kann. Denn mit einer aufschiebenden Wirkung könnte die Realisierung des Vorhabens zumindest verzögert werden.
An sich ist es kaum vorstellbar, dass die Organisationen eine solche Verfassungsbeschwerde erheben würden, denn für eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist nicht nur ein schutzwürdiges Interesse, sondern ein rechtlich geschütztes Interesse notwendig. Ein solches dürfte für die Umweltorganisationen kaum je gegeben sein, da das Verbandsbeschwerderecht keine verfassungsrechtliche Grundlage geniesst. Trotzdem ist die Regelung zur Verweigerung der aufschiebenden Wirkung im Sinne der Rechtssicherheit zu begrüssen, da wir sonst wieder eine Verzögerung riskieren würden.
Schliesslich enthalten die neuen Einzelanträge mit Artikel 132b des Bundesgerichtsgesetzes auch eine Übergangsbestimmung. Für Beschwerden, die beim Inkrafttreten des Erlasses vor dem Verwaltungsgericht hängig sind, würde die neue Regelung unmittelbar Anwendung finden. Beschwerden, die beim Inkrafttreten vor dem Bundesgericht hängig sind, würden nach altem Recht zu Ende geführt. Diese Übergangsbestimmung ist sinnvoll und dient ebenfalls der Rechtssicherheit.
Sie sind jetzt in der Differenzbereinigung, haben allenfalls dann noch eine Einigungskonferenz. Sie hören es, ich bin der Auffassung, dass es Zeit ist, hier einen Kompromiss einzugehen. Ich kann den Weg dieses Kompromisses vonseiten des Bundesrates unterstützen. Grundsätzlich lässt dieser Kompromiss weiterhin eine rechtliche Überprüfung der Projekteingaben zu. Ich glaube, das war sehr wichtig, und damit ist auch die Aussage im Abstimmungsbüchlein, dass die Beschwerdemöglichkeit von privaten Verbänden bestehen bleibt, erfüllt. Ich verstehe, dass Ihr Rat, der Kommissionssprecher hat es erwähnt, sagt: Es ist nicht an uns, zu beurteilen, was der Bundesrat ins Abstimmungsbüchlein geschrieben hat. Für mich als Bundesrat ist es natürlich sehr wohl relevant, und ich bin natürlich froh, wenn ich in einem allfälligen Abstimmungskampf hier keinen Widerspruch habe. Und einen solchen würde ich mit dieser Möglichkeit, weiterhin Beschwerde zu führen, nicht mehr sehen. Dennoch ist die Beschleunigung da, weil man eben nicht an die nationale Gerichtsinstanz gelangen kann. Wir haben also die Beschwerdemöglichkeit und gleichzeitig eine Beschleunigung.
Ein Referendum ist hier nicht ausgeschlossen. Ich würde die Möglichkeit, so ein solches Referendum zu gewinnen, als ziemlich gross erachten bzw. als wesentlich grösser als bei einer Streichung des Verbandsbeschwerderechts, weil die Bevölkerung den sechzehn Projekten schon einmal zugestimmt hat. Von dem her bin ich der Meinung, dass dieses Restrisiko einzugehen ist. Ich könnte hier auch die entsprechende Begründung geben, um das Gesetz überzeugend zu vertreten.
Für mich ist klar, dass ich von der Kaskade her heute diesem Kompromiss zustimmen würde, auch um die Fassung der Mehrheit abzuwenden. Denn noch einmal: Zur Fassung der Mehrheit ist zu sagen, dass eine Streichung des Verbandsbeschwerderechts in einer allfälligen Volksabstimmung sehr schwer zu begründen wäre, auch wenn diese Streichung unter dem Aspekt der Beschleunigung nachvollziehbar ist.
Deshalb bitte ich Sie, den Einzelanträgen zuzustimmen, aber in der ersten Abstimmung weiterhin dem Beschluss des Nationalrates, d. h. den Minderheitsanträgen, zu folgen.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Ich erläutere Ihnen gerne die Abstimmungsreihenfolge. Es liegen uns die beiden gleichlautenden Einzelanträge Engler und Burkart zu diesem Punkt sowie die Minderheit, aktuell übernommen von Frau Crevoisier Crelier, vor. In der ersten Abstimmung bereinigen wir die Minderheit gegenüber den Einzelanträgen. Das Obsiegende wird dann in der zweiten Abstimmung dem Antrag der Mehrheit gegenübergestellt.
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Engler/Burkart ... 33 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 11 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Engler/Burkart ... 41 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 2 Stimmen
(1 Enthaltung)
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Ziff. 3 Art. 9a Abs. 3ter - Ch. 3 art. 9a al. 3ter
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Aus meiner Sicht haben Sie durch die vorherigen Beschlüsse präjudiziell auch bereits Artikel 9a Absatz 3ter beurteilt. Mit 10 zu 3 Stimmen hat die Mehrheit der Kommission am Beschluss des Ständerates festgehalten. Sie möchte bei einer kompletten Beseitigung des Verbandsbeschwerderechtes bleiben und möchte demzufolge, dass zusätzlich ein Gutachten nach Artikel 5 NHG für jedes dieser Werke gemacht wird, um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft und die Natur zu beurteilen. Aufgrund des Beschwerderechtes, das jetzt auf kantonaler Ebene gegeben ist, gehe ich davon aus, dass ein solches NHG-Gutachten eigentlich nicht mehr notwendig ist. Selbstverständlich werde ich hier aber jetzt noch einmal die Mehrheit bestätigen. Sie werden dann darüber abstimmen, ob Sie auch in diesem Punkt den Einzelanträgen Engler und Burkart folgen wollen. Falls Sie diesen Einzelanträgen folgen, würde die Differenz zum Nationalrat wegfallen, weil der Nationalrat diesen Absatz 3ter nie wollte, d. h., er wollte bei diesen Werken kein zusätzliches Gutachten.
Ich beantrage Ihnen im Sinne der Mehrheit der Kommission, deren Antrag ich jetzt nicht zurückziehen kann, bei der Fassung des Ständerates zu bleiben. Selbstverständlich haben Sie die Einzelanträge Engler und Burkart, denen Sie vorhin zugestimmt haben, auch bei diesem Artikel zu berücksichtigen.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Consiglio degli Stati · Giura · Gruppo socialista
Si j'ai initialement déposé cette proposition de minorité, c'était pour permettre à cette chambre de résorber toutes les divergences avec le Conseil national et de, possiblement, enfin accélérer ce projet de loi pour l'accélération des procédures. Comme notre conseil n'a pas opté pour cette élimination des divergences, je vais retirer ma proposition de minorité, sachant que j'avais soutenu la proposition initiale, qui émanait de notre collègue Z'graggen.
Je retire donc ma proposition de minorité.
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier wurde zurückgezogen.
Engler Stefan · 1VP-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, war diese Bestimmung kompensatorisch gedacht, für den Fall, dass die Verbandsbeschwerde bei diesen sechzehn Projekten aufgehoben würde. Die Kommissionsmehrheit stellte sich damals auf den Standpunkt, dass, wenn eine Verbandsbeschwerde nicht möglich ist, den Behörden in den Kantonen, die die Entscheidungen zu fällen haben, ein Gutachten der ENHK zur Verfügung stehen soll, das eine umfassende Beurteilung und Abklärung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Landschaft und die Natur zulässt.
Nun haben wir uns in der Mehrheit entschieden, das Verbandsbeschwerderecht für diese sechzehn Projekte nicht abzuschaffen, es im kantonalen Verfahren weiter zu behalten und damit die Gerichte im Kanton darüber entscheiden zu lassen. Ich gehe davon aus, dass die Kantone immer die Möglichkeit haben, bei einem strittigen Sachverhalt ein Gutachten einzuholen. Deshalb gehört es zu diesem Einzelantrag quasi als Nebeneffekt auch, Artikel 9a Absatz 3ter zu streichen. Nun ist es so, wie es der Präsident der Kommission gesagt hat: Das muss nicht sein. Man kann es trotzdem aufrechterhalten. Es hilft den Gerichten und Behörden vielleicht dabei, ein besseres und umfassenderes Urteil zu fällen, aber notwendig wäre es an und für sich nicht mehr. So entscheiden Sie, ob Sie auch unter veränderter Rahmenbedingung der Mehrheit zustimmen wollen oder aber den Einzelanträgen, die auf das Gutachten verzichten können.
Burkart Thierry · Mit-M · Consiglio degli Stati · Argovia · Gruppo liberale radicale
Kollege Engler hat ausgeführt, dass es eine kompensatorische Bestimmung war. Ich möchte seine Argumente nicht wiederholen, möchte aber eines zusätzlich zu bedenken geben: Sollten wir diese Bestimmung behalten, wäre das das Gegenteil einer Beschleunigung. Wäre man der Auffassung, dass Aspekte von Projekten dem Umweltrecht widersprächen, hätte man aufgrund des Beschlusses von vorhin die Möglichkeit, das entsprechende Rechtsmittel zu ergreifen. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens dazu wäre es wahrscheinlich ohnehin so, dass entsprechende Gutachten eingeholt würden, das wäre dann aber im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens.
Wenn wir hier diese Bestimmung drinlassen, dann hiesse es, dass zwingend vorher, im Rahmen des Richtplanverfahrens oder allenfalls des Konzessionsverfahrens, auch noch ein Gutachten erstellt werden müsste - mit der Auswirkung einer zeitlichen Verzögerung, also dem Gegenteil von dem, was man hier mit dem Beschleunigungserlass möchte. Wie gesagt, würden diese Gutachten aber im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens wahrscheinlich ohnehin erstellt werden.
Lassen Sie doch insofern ein Verfahren, das nicht angefochten wird, möglichst schnell durchlaufen. Sollte es im Rechtsmittelverfahren angefochten werden, kann man entsprechend auf die Gutachten zurückgreifen.
Insofern bitte ich Sie um Unterstützung der Einzelanträge Engler und Burkart.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Ich würde auch hier die Annahme der Einzelanträge empfehlen. Wie verschiedentlich gesagt wurde, war dieser Artikel eine Abfederung des ursprünglichen Mehrheitsantrags. Er ist in dieser Form deshalb nicht mehr notwendig bzw. würde die Verfahren eher erschweren. Allerdings ist zu sagen, dass es, auch wenn Sie die Einzelanträge annehmen, in BLN-Gebieten in Zukunft trotzdem ein solches Gutachten brauchen wird - einfach damit man das weiss und das hier noch deponiert ist.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Engler/Burkart ... 34 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 2 Stimmen
(8 Enthaltungen)
Ziff. 1 0 Art. 83 Bst. zter; 117 Abs. 2; 132b Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Ch. 1 0 art. 83 let. zter ; 117 al. 2 ; 132b Disposition transitoire relative à la modification du ...
Angenommen gemäss Antrag Engler/Burkart
Adopté selon la proposition Engler/Burkart
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Ziff. 3 Art. 33d Abs. 1, 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Engler
Streichen
Antrag Burkart
Streichen
Ch. 3 art. 33d al. 1, 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Engler
Biffer
Proposition Burkart
Biffer
Angenommen gemäss Antrag Engler/Burkart
Adopté selon la proposition Engler/Burkart
3. Energiegesetz
3. Loi sur l'énergie
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Nichteintreten)
Antrag der Minderheit
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Eintreten)
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Ne pas entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Graf Maya, Crevoisier Crelier, Wasserfallen Flavia)
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Entrer en matière)
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Die Vorlagen 1 und 3 gehen in die Einigungskonferenz.