23.4177
Prezzi dei farmaci. Per ridurre i costi sanitari, l'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie secondo la LAMal deve rimborsare i medicamenti o i mezzi ausiliari acquistati a basso prezzo all'estero
Caroni Andrea · P-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen Flavia, Ettlin Erich, Gapany)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Wasserfallen Flavia, Ettlin Erich, Gapany)
Adopter la motion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Germann Hannes · Mit-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Der Motionszweck ist klar, er ist eigentlich bereits dem Titel zu entnehmen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Annahme der Motion.
Der Nationalrat hat die Motion am 14. März angenommen. Warum kommen wir nun trotzdem mit einer relativ satten Mehrheit dazu, Ihnen die Ablehnung der Motion zu empfehlen?
Ihre SGK-S hat sich an drei Sitzungen mit der vorliegenden Motion befasst. Im Juni letzten Jahres sind der Verwaltung umfassende Abklärungen im Zusammenhang mit einer allfälligen Umsetzung der Motion in Auftrag gegeben worden. Auf der Grundlage dieser Abklärungen haben wir im Januar 2025 beschlossen, Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchzuführen. An diesen Anhörungen haben Vertretungen der Apotheker, der Ärzteschaft, der medizintechnischen und pharmazeutischen Industrie sowie der Versicherer und der Versicherten ihre Positionen respektive ihre jeweiligen Argumente dargelegt. Im Zentrum der Diskussion ist die Forderung der Motion Dobler zur Vergütung von im Ausland gekauften günstigen Medikamenten gestanden, dies auch, weil im Bereich von im Ausland bezogenen Mitteln und Gegenständen bereits Abklärungen oder Arbeiten am Laufen sind.
Der Bundesrat hat bereits im letzten Dezember eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will er bewirken, dass gewisse, im Europäischen Wirtschaftsraum von Privaten bezogene Mittel und Gegenstände von der OKP vergütet werden. Zu den Mitteln und Gegenständen, die sich für den Bezug im Ausland eignen, zählen vor allem Verbrauchsmaterialien wie etwa Inkontinenzeinlagen oder Blutzuckerteststreifen. Die Kommission hat sich am 26. Juni 2025 über die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung informieren lassen. Daraus haben wir entnehmen können, dass der Bundesrat plant, dem Parlament voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eine Vorlage zu unterbreiten.
Warum beantragen wir Ihnen nun gleichwohl und aus Überzeugung, diese Motion abzulehnen, obwohl es sich auf den ersten Blick um eine kleine Anpassung handelt und obwohl es um eine mögliche Einsparung für Leute geht, die sich im Ausland zu günstigeren Konditionen mit Medikamenten eindecken? Ja, warum? Es geht eben um etwas Fundamentales in unserem Gesundheitssystem, nämlich um das Territorialitätsprinzip. Mit der Annahme dieser Motion würden wir einen längerfristig schädlichen Einbruch ins Territorialitätsprinzip, also in unser bewährtes Sicherheits- und Versorgungssystem, ermöglichen. Weitere Verletzungen des Territorialitätsprinzips sind bereits aufgegleist. Mit einer Annahme der Motion, wie dies die Minderheit fordert, würden wir ein fatales Zeichen setzen, ja quasi einen Aufruf machen zur Schwächung dieses bewährten Territorialitätsprinzips.
Dieses ist aber ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitssystems. Es sichert den Patientenschutz, es sorgt für eine qualitativ einwandfreie und wirksame Marktüberwachung, senkt das Risiko von Fälschungen, schafft Rechtssicherheit und stärkt den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Vor allem Letzteres ist seit den Zolldrohungen und den Angriffen auf die Pharmaindustrie in den vergangenen Monaten von besonderer Bedeutung. Wir sind gut beraten, unseren Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz nicht weiter zu schwächen. Es reicht schon, dass die Versorgung mit Medikamenten in unserem Land mittlerweile zunehmend gefährdet ist. So haben wir weniger innovative Medikamente zur Verfügung. Wir haben aber auch ganz einfach immer mehr Mängel bei Banalem wie den Antibiotika, und das sind doch Alarmsignale, die uns zu denken geben müssen.
Die Aufhebung des Territorialitätsprinzips würde der Patientensicherheit schaden und den Standort Schweiz schwächen, die Autorität der Heilmittelbehörde Swissmedic unterlaufen und den Grundpfeiler des Gesundheitswesens, das Versicherungsobligatorium, grundsätzlich infrage stellen. Dazu kommt, dass die Vergütung von im Ausland gekauften Medikamenten mit diversen Unsicherheiten und einem grossen Aufwand verbunden ist. Zudem stellen sich verschiedene Fragen zur Patientensicherheit, etwa bei der Kontrolle der Rezepte, der Begleitung der Medikamententherapie oder bei Rückrufen.
Die Kommission befürchtet des Weiteren, dass die Versorgungssicherheit gefährdet sein könnte. Können im Ausland gekaufte Medikamente über die OKP vergütet werden, wird es für die pharmazeutischen Firmen weniger attraktiv, die Zulassung und Vergütung in der Schweiz überhaupt erst zu beantragen; ich habe bereits darauf hingewiesen. Dieser Trend ist bereits deutlich spürbar, und er gefährdet die Versorgung unseres Landes mit ausreichend guten Medikamenten.
Es gibt noch andere Unsicherheiten für die Versicherten und die Versicherer. Die Versicherten müssten die Rechnungen der ausländischen Apotheken an die Versicherer senden, die diese wiederum prüfen müssten. Weiter weisen wir darauf hin, dass Versicherte schon heute Medikamente oder Mittel und Gegenstände im Ausland kaufen können, um die eigenen Kosten zu senken. Schliesslich stellt die Kommission fest, dass einige dieser Überlegungen auch in Bezug auf die Vergütung von im Ausland gekauften Mitteln und Gegenständen vertieft und diskutiert werden müssen. Das ist aber nicht Gegenstand der heutigen Motion.
Hier geht es nun darum, ein klares Zeichen zu setzen: für die Versorgungssicherheit, für die Minimierung von Risiken in unserem Land, für das Territorialitätsprinzip als ein bewährtes System.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Bruch nicht zuzulassen und die Motion abzulehnen.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Consiglio degli Stati · Berna · Gruppo socialista
Der Kommissionssprecher hat von einer "satten Mehrheit" der Kommission gesprochen, welche die Motion entgegen der Meinung des Nationalrates und des Bundesrates zur Ablehnung empfiehlt. Ich erlaube mir auch, ein Attribut meiner Minderheit zu erwähnen, sie ist nämlich sehr interessant, wenn Sie sich die Mühe machen wollen, diese anzuschauen. Ich möchte Ihnen im Namen dieser Minderheit beantragen, die Motion anzunehmen.
Es wurde bereits gesagt, dass wir die Motion an drei Sitzungen behandelten. Daraus entstanden zwei öffentliche Berichte, in denen umfangreiche Umsetzungsabklärungen getätigt und Fragen beantwortet werden; ich komme darauf zurück. Es wurde auch erwähnt, dass wir Anhörungen zu dieser Motion durchgeführt hatten. Wenn es sich bei dieser Motion um eine Aufhebung des Territorialprinzips handeln würde, wie dies vom Kommissionssprecher suggeriert worden ist, wenn es sich um eine so weitgehende Frage handeln würde und wenn all die Befürchtungen, die genannt wurden, sich bewahrheiten würden, hätte die GDK wohl kaum auf eine Teilnahme an der Anhörung verzichtet.
Worüber entscheiden wir heute? Wir können entscheiden, etwas Einfaches mit einem sehr beschränkten Wirkungsbereich zu tun. Wollen wir kostenbewussten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, in Einzelfällen rezeptpflichtige Medikamente für den Eigengebrauch - wir sprechen nicht mehr von Hilfsmitteln, das wurde ausgeführt - im Ausland zu beziehen und sich diese über die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergüten zu lassen? Wollen wir dieses zugegebenermassen bescheidene Kosteneinsparpotenzial ermöglichen, ja oder nein?
Weil sich mit dieser sehr bescheidenen, gezielten Öffnung des Territorialprinzips - nicht Aufhebung, es ist eine Ritzung - einige Fragen stellen, das ist klar, und keine neuen Probleme entstehen sollen, haben wir umfangreiche Fragestellungen abklären lassen und Anhörungen durchgeführt. Ich bin zum Schluss gekommen, dass viele Befürchtungen völlig unbegründet sind.
Welche Fälle und Medikamente sind überhaupt geeignet? Ein Kosteneinsparpotenzial besteht insbesondere im patentabgelaufenen Bereich für Patientinnen und Patienten, die auf Dauertherapie sind und Originalpräparate, Generika oder Biosimilars einnehmen. Dort sind die Preisunterschiede im Vergleich zur Schweiz relativ gross; das sind Blutdruckmittel oder Medikamente zur Cholesterinsenkung.
Von welchen Ländern sprechen wir? Wie soll das eingegrenzt werden? Swissmedic hat eine Liste mit Ländern zur Hand, die eine mit der Schweiz vergleichbare Arzneimittelkontrolle haben. Aus meiner Sicht - und so hat es auch die Verwaltung, die diese Motion befürwortet, bestätigt - müsste diese Möglichkeit genau auf diese Länder fokussieren. In der Realität werden es in erster Linie Nachbarländer wie Deutschland oder Frankreich sein.
Ist es überhaupt möglich und praktikabel? Werden Schweizer Rezepte akzeptiert? Die Verwaltung hat die Aussage gemacht, dass es diesbezüglich zwischen den EU-Staaten Abmachungen gäbe und diese funktionierten. Es funktioniere auch zwischen der Schweiz und Deutschland, mit weiteren Ländern müsse es abgeklärt werden.
Zu den genannten Befürchtungen betreffend Rezeptfälschungen und Missbräuchen: Ich meine, dass die Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker im Ausland mit derjenigen in der Schweiz vergleichbar ist. Es wird auch in den umliegenden Ländern darauf geachtet, dass keine Missbräuche passieren, dass keine Mehrfachbezüge getätigt werden usw.
Die Auswirkung auf die Apotheken wurde auch thematisiert. Schlussendlich müssen wir bedenken, wie das abläuft. Eine Person geht ins Ausland, geht in eine Apotheke, das Rezept muss akzeptiert werden, sie bezahlt das bezogene Medikament selber, und sie kann dann zuhause das Gesuch auf Rückerstattung bei der Kasse einreichen. Das ist ein Vorgang, der relativ selten vorkommen wird, und die Auswirkungen auf Apotheken im Inland sind entsprechend auch überschaubar.
Die Versorgung in der Schweiz ist also mit dieser Massnahme weiterhin gewährleistet. Es gibt im Übrigen, wenn wir von Arzneimittelknappheit sprechen, Medikamente, die im umliegenden Ausland verfügbar sind, aber in der Schweiz nicht. Also könnte man auch hier sagen, es erweiterte die Möglichkeiten, Arzneimittel zu beschaffen. Dasselbe gilt auch bezüglich Qualität und Wirksamkeit. Die Wirkstoffe sind internationale Güter, und da gelten nicht irgendwo anders plötzlich andere Voraussetzungen oder Bedingungen. Die Medikamente im nahen Ausland sind genau gleich gut wie diejenigen in der Schweiz. Das betrifft auch Generika und Biosimilars.
Also möchte ich Sie namens der Minderheit einladen, diese Motion anzunehmen, wie es, wie gesagt, auch der Nationalrat beschlossen und der Bundesrat beantragt hat.
Ettlin Erich · Mit-M · Consiglio degli Stati · Obvaldo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich möchte einfach ergänzen und auch begründen, wieso ich zu dieser Minderheit gehöre. Ich habe sehr viel Verständnis für das Territorialitätsprinzip, und - der Kommissionssprecher, Kollege Germann, hat das ausgeführt - wir sollten und wollen es auch nicht aufheben. Hier geht es um einen kleinen Teil, bei dem man ganz gezielt sagt, dass wir da eigentlich darüber nachdenken müssten. Wir selber hören ja vermutlich immer wieder von Leuten, die gesagt haben: "Jetzt habe ich ein billigeres Medikament im Ausland gekauft, und das wird mir nicht vergütet. Das verstehe ich nicht. Ich sorge mich quasi darum, dass man die Gesundheitskosten senkt, und werde dafür bestraft."
Ich hätte dieser Motion nie zugestimmt, wenn der Geltungsbereich nicht sehr eingeschränkt wäre. Ich nehme an, dass sich auch der Nationalrat, der sie mit 134 zu 24 Stimmen angenommen hat, durch diese Einschränkung hat leiten lassen und gesagt hat, dass man das machen kann. Es ist wichtig, zu sagen, dass der Versandhandel nicht darunterfällt. Es geht also nicht, dass man sich über den Versandhandel die Medikamente zukommen lässt. Und ganz wichtig ist, es wurde gesagt: Das Medikament muss mit einem Rezept durch eine in der Schweiz zugelassene und praktizierende Ärztin verschrieben worden sein. Es muss ein in der Schweiz zugelassenes Medikament sein. Das schliesst schon sehr viel Missbrauch aus. Es muss auch günstiger sein als in der Schweiz.
Und es gibt ja heute schon Fälle, in denen ein im Ausland gekauftes Medikament vergütet wird, nämlich dann, wenn man während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts, also in den Ferien, ein Medikament kauft, weil man dort erkrankt ist. Es gibt eine eingeschränkte Version, und das ist natürlich nachvollziehbar.
Ich glaube, die Sorgen, dass man hiermit die Sicherheit in der Schweiz reduziert und das Territorialitätsprinzip stark schwächt, sind nicht nachvollziehbar. Die Anwendung wäre wirklich sehr eingeschränkt, und zwar auf diejenigen Fälle, bei denen man nachvollziehen kann, dass man die Vergütung sicherstellen sollte.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.
Germann Hannes · Mit-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wenn das Wort sonst nicht mehr gewünscht wird, möchte ich noch ein Argument vorbringen. Der Verweis der Minderheitssprecherin auf eine bessere Versorgungslage im Ausland ist für mich wirklich erschreckend. Es gibt Swissmedic, die laut Branche relativ zügig prüft, die eine gute Arbeit macht, und dann verschleppt das BAG zum Teil die Zulassungen, bis es alles geprüft hat. Das BAG legt in der Schweiz genau diese Preise fest, und das ist ein Teil des Problems. Aber das sollten wir im Inland angehen und nicht unsere Patienten dazu drängen, sich im Ausland einzudecken. Das geschieht im Alltag heute schon genügend oft, nicht nur bei Medikamenten, auch bei anderen Dingen, wie wir ja wissen. Dort sind die Leute natürlich frei, das zu tun, weil sie es ja auch selber bezahlen.
Wenn wir dieses System so fördern und diesen Einbruch ermöglichen, dann ist das geradezu eine Bankrotterklärung. Dann ist unser BAG offenbar nicht in der Lage, die Preisverhandlungen zu führen, die Preise so festzulegen, dass die Leute damit leben können. Wir haben die Erwartung an die Apotheken, dass sie die Grundversorgung gemäss ihrem Auftrag sicherstellen. Deshalb habe ich Mühe damit, dass wir die Leute dann quasi offiziell dazu auffordern, sich im Ausland einzudecken. Das ist wirklich absurd, ich kann es nicht anders sagen. Das ist eine persönliche Bemerkung des Kommissionssprechers, die ich einfach machen wollte. Wir müssen unser System selber hinterfragen. Es gibt Versorgungsengpässe bei ganz wichtigen Krebsmedikamenten, weil diese in der Schweiz die Zulassung nicht im entsprechenden Zeitraum kriegen respektive der Mechanismus der Preisfestsetzung dermassen kompliziert ist, dass sich eine Zulassung am Schluss nicht mehr lohnt.
Sie haben in dieser Session die Motion Herzog Eva zur Stärkung des Pharmastandorts Schweiz angenommen. Diese Motion ist einstimmig durchgegangen, gegen den Willen des Bundesrates. Und Sie wissen haargenau, warum diese durchgegangen ist. Wir sehen die aktuelle Lage, und wir wissen, wie wichtig die Pharmabranche ist, wie wichtig sie für den Forschungsstandort, aber auch für die Versorgung in der Schweiz ist. Wenn wir hier drin mit unseren komplizierten Mechanismen die Zulassung auf dem Inlandmarkt aber erschweren, dann passiert diese künftig im Ausland, und dann findet auch die Forschung künftig im Ausland statt. Darum muss man bei dieser Motion eine Geländekammer weiter blicken, um das mögliche Ausmass zu erahnen.
Darum ist die Kommission mit einer Mehrheit von 7 zu 3 Stimmen zum Schluss gekommen, hier Vorsicht walten zu lassen. Ich bitte Sie um nicht mehr und nicht weniger.
Graf Maya · Mit-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Ich möchte mich auch noch melden, denn ich bin für die Mehrheit. Ich bin für Ablehnung.
Sie werden sich nicht wundern, ich komme aus einem Grenzkanton. Nun ist es so, dass es in der Schweiz viele Grenzkantone gibt, nämlich 15, wenn ich richtig gezählt habe. Es ist richtig, dass man z. B. in der Region Basel über die Grenze einkaufen gehen können soll, wenn man das tun will. Ich tue das nicht. Aber wir sind hier im Bereich der Medikamente, und das System in der Schweiz gewährleistet für unsere Patientinnen, für unsere Kundinnen und Kunden, Sicherheit und Qualität. Wir öffnen hier ein Tor, auch wenn man jetzt schon sagen kann, das sei nur für einen kleinen Bereich. Niemand konnte uns sagen, für welchen Bereich dies gilt. Lesen Sie die Motion Dobler: Dort wird nicht eingeschränkt.
Ich möchte einfach sagen, dass es einen Verwaltungsbericht gibt, wir hatten ihn vorliegen. Dort war das Fazit: ein begrenzter Spareffekt, aber ein hoher administrativer Aufwand. Denn Sie müssen eben trotzdem Kontrollen machen, und wir müssen hier auch unseren schweizerischen Regulatorien Sorge geben, die uns die Garantie für Sicherheit und Qualität geben. Zudem haben wir auch Haftungsansprüche, wenn einmal etwas hinsichtlich eines Medikaments in der Schweiz passiert. Stellen Sie sich auch die Beratung vor. Dieses ist einfach wichtig.
Ich möchte darauf hinweisen - das hat der Kommissionssprecher schon gemacht, und ich möchte es gerne wiederholen -, dass wir eine breite Anhörung machten. Daran nahm neben den Ärztinnen und Ärzten natürlich auch Interpharma teil, das können Sie sich denken. Aber es waren auch Apothekerinnen und Apotheker da, also diejenigen, die tagtäglich diese Beratung vor Ort machen und den Leuten zur Verfügung stehen, wenn nachher etwas mit einem Medikament ist oder eine Nachfrage da ist. Im Ausland wäre das dann nicht möglich.
Ich bitte Sie aus diesem Grund, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen - wir haben das sehr sorgfältig abgeklärt - und die Motion Dobler abzulehnen.
Hurni Baptiste · Mit-M · Consiglio degli Stati · Neuchâtel · Gruppo socialista
Je trouve ce débat extrêmement intéressant, parce qu'il est emblématique du problème qu'on a dans le domaine des coûts de la santé. À chaque fois que l'on fait une proposition qui pourrait réduire un peu les coûts de la santé, on lui trouve tous les défauts du monde : cela pourrait remettre en question la qualité des soins ou le danger pour le patient. Mme Wasserfallen l'a rappelé : il y a une liste des pays faisant des contrôles équivalents aux autres. S'agissant du danger pour les patients - et je déclare mes liens d'intérêts : je suis vice-président de l'Organisation suisse des patients -, il n'y a donc pas de problème. Simplement, on a peur - il faut le dire - de toucher des acteurs économiques.
J'aimerais juste vous donner un exemple. Ce n'est pas un médicament qui est sur ordonnance, mais un médicament que j'utilise pour arrêter de fumer. Je l'ai acheté en France. Il coûte 10 euros. Je suis allé ce matin à la pharmacie à la gare de Berne. Il coûte 79 francs en Suisse ; 10 euros, 79 francs : on a là une partie du problème. Je ne suis pas dans la minorité, parce que je n'étais malheureusement pas à la séance - je m'occupais de mon nouveau-né -, mais si j'avais été présent, j'aurais clairement rejoint cette minorité. Nous devons faire quelque chose pour réduire, ou en tout cas maîtriser, les coûts de la santé en Suisse. Il faut arrêter de penser systématiquement aux acteurs économiques.
Dans l'exemple cité, il n'en va pas que des salaires : qu'un médicament coûte un peu plus cher en Suisse parce que nos salaires sont plus élevés et que nous essayons de protéger les employés, je le comprends tout à fait. Moi aussi, Madame Graf, je viens d'un canton périphérique et voisin d'un pays étranger et je sais que cela pourrait poser des problèmes aux pharmaciens, mais il faut quand même réfléchir à la hiérarchie des problèmes. Oui, nous allons peut-être créer un problème pour certaines pharmacies et j'en suis le premier désolé ; ce n'est pas le but recherché. Mais entre les problèmes de quelques pharmacies et l'énorme problème de l'explosion des coûts de la santé et du coût des médicaments - ils sont tellement élevés que rien ne peut le justifier, si ce n'est des marges démentielles des distributeurs -, mon camp est clairement choisi : c'est celui des payeurs des primes, c'est celui d'essayer de réduire un tout petit peu les primes d'assurance-maladie.
Je vous invite à suivre la minorité.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Consiglio degli Stati · Berna · Gruppo socialista
Ich kann das Votum des Kommissionssprechers nicht einfach unwidersprochen im Raum stehenlassen, weil in Bezug auf das Thema Arzneimittelknappheit doch ein bisschen Kraut und Rüben vermischt wurden. Herr Kollege Germann, Arzneimittelknappheit haben wir aus sehr vielfältigen Gründen. Die Produktionsketten und die Lieferketten sind sehr aufwendig, sie sind sehr komplex. Wirkstoffe werden zum Teil nur an einem Ort produziert. Ein Medikament besteht aus verschiedenen Wirkstoffen, diese müssen zusammengesetzt werden usw. Es ist aufwendig. Aber ich kann Ihnen sagen: Es kann sein, dass Sie zum Pädiater gehen und dann feststellen, dass ein einfacher Ibuprofen-Sirup für Ihr Kind in der Schweiz nicht mehr verfügbar ist, aber im EU-Raum schon. Denn die EU kann eine viel grössere Einkaufsgemeinschaft gegenüber den Lizenzinhabern bilden, das ist dann eben ein Vorteil. Wir hingegen sind ein kleiner Markt. Hier einfach zu sagen, das BAG sei schuld, wenn gewisse Arzneimittel nicht verfügbar sind, weil sie nicht gelistet sind, finde ich eine sehr verkürzte Aussage.
Es geht bei dieser Motion nicht um Krebstherapie-Medikamente, um hochpreisige, komplexe Medikamente. Wir haben beschrieben, um welche Medikamente es geht. Es sind in erster Linie Generika, Blutdrucksenker, Cholesterinsenker usw., die im Handling nicht komplex sind und bei denen es auch nicht darum geht, eine sehr aufwendige Begleittherapie zu machen.
Wir können die Arzneimittelknappheit gerne diskutieren. Sie ist vielfältig. Dagegen haben wir auch bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Es müssten wahrscheinlich noch weitere folgen. Aber es gibt Fälle, und diese Aussage kam von der Verwaltung immer wieder, in denen es eben ein Arzneimittel, das in der Schweiz fehlt, im nahen Ausland durchaus gibt. Die Ärzte müssen diese Arzneimittel dann in aufwendigen Verfahren direkt importieren, weil das nur unter ganz strengen Ausnahmebedingungen möglich ist. Diese Fälle gibt es, und das ist nicht das Problem des BAG. Das wollte ich einfach noch festhalten.
Müller Damian · Mit-M · Consiglio degli Stati · Lucerna · Gruppo liberale radicale
Ich möchte hier keine Kommissionssitzung abhalten, aber ich erlaube mir trotzdem, noch eine kurze Einordnung zu machen. Denn ich glaube, die Diskussion hat sich ein wenig zur Parallelimport-Thematik verschoben, und wir diskutieren nicht mehr über das, was Kollege Dobler eigentlich wollte.
Die Kommission hat sich an drei Sitzungen mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Wir haben eine breite Anhörung gemacht, weil wir genau diese offenen Fragen festgestellt haben: Wo sind noch welche Herausforderungen zu bewältigen?
Ich erlaube mir trotzdem zu sagen: Das BAG und nicht die Politik legt die Preise fest. Ich habe grosses Verständnis, wenn Kollege Hurni den Preisvergleich macht. Auch ich finde es absurd, um es ganz ehrlich zu sagen: 10 Euro, was heute wahrscheinlich leider nicht mehr 10 Franken sind, stehen 79 Franken am Bahnhof in Bern gegenüber. Aber der Fakt ist einfach derjenige: Wenn es ein ärztlich verschriebenes Produkt ist, das diese Personen im Ausland einkaufen gehen, muss schlussendlich wieder die Rückvergütung stattfinden und bei den Krankenversicherern kontrolliert werden. Da haben wir dieses Fragezeichen gesetzt: Wird es dann gleich behandelt? Dies gilt auch, wenn es bei Rückrufen usw. um die Frage geht, ob das miteinander vereinbar ist. Wir haben festgestellt, dass es diese Probleme gibt. Man kann der einen oder der anderen Auffassung sein - so einfach ist es eben nicht.
Deshalb hat sich die Mehrheit der Kommission entschieden, diese Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun. Ich glaube aber, dass die Verwaltung und auch Sie, Frau Bundesrätin, sehr viele Anstrengungen in der Vergangenheit unternommen haben, um diese Preise zu reduzieren, insbesondere vielleicht auch bei solchen Produkten, von denen jetzt Kollege Hurni gesprochen hat. Ich hoffe, dass Sie nicht mehr lange Ihren Stick benötigen, um nicht mehr rauchen zu müssen oder einen Ersatz zu haben, damit Sie dann diese 79 Franken nicht mehr investieren müssen. Aber das ist eine andere Geschichte. (Teilweise Heiterkeit)
Ich bitte Sie nach langer Diskussion, diese Motion abzulehnen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Consiglio degli Stati · Lucerna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Es wurde schon sehr viel gesagt, ich kann mich kurzhalten. Ich kann mich meinem Vorredner aus dem Kanton Luzern nahtlos anschliessen. Die hohen Medikamentenpreise in der Schweiz stören mich enorm. Mich stören auch die sehr hohen Lebensmittelkosten in der Schweiz. Wenn wir Kleider einkaufen, zahlen wir teilweise auch doppelt und dreifach so viel wie im Ausland. Aber unsere Löhne sind häufig auch doppelt so hoch wie im Ausland. Bisher haben wir den Einkaufstourismus in diesem Rat immer bekämpft. Jetzt bin ich schon überrascht, dass sogar der Bundesrat den Einkaufstourismus plötzlich unterstützt. Da geht es um einen ungleichen Wettbewerb, und der sollte hier nicht unterstützt werden. Was die Versorgungssicherheit anbelangt: Da haben heute Grossisten, Arztpraxen oder Apotheken die Möglichkeiten, diese Medikamente im Einzelfall und in kleinen Mengen im Ausland zu beschaffen, und das ist richtig so. Von daher geht es in diesem Sinn nicht um die Versorgungssicherheit.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Consiglio federale · Giura
Je crois qu'il faut replacer le but de la motion là où il se situe : il s'agit d'autoriser l'achat de médicaments ou de moyens auxiliaires à l'étranger et le remboursement par l'assurance obligatoire des soins à certaines conditions. Vous pensez bien que le Conseil fédéral ne fait pas la promotion du tourisme d'achat, quel qu'il soit, à l'étranger, ni même qu'il puisse y avoir un changement de paradigme par rapport à notre position de soutien ou de reconnaissance de toute l'importance de la pharma.
Les conditions sont aussi très précises : le médicament ou le dispositif médical est autorisé en Suisse, est prescrit par un médecin autorisé à exercer dans notre pays, et le médicament doit être obtenu à un prix inférieur à celui pratiqué en Suisse. Le Conseil fédéral se réserve encore une certaine marge de manoeuvre pour la mise en oeuvre.
Il faut encore préciser, comme cela a été fait tout à l'heure, que le processus est plus avancé pour les dispositifs médicaux que pour les médicaments.
Une révision correspondante de la LAMal concernant l'acquisition à titre privé de moyens et d'appareils à l'étranger est en cours d'élaboration, en application de la motion 16.3169. Le projet sera donc limité aux produits dont l'utilisation et la remise sont peu exigeantes. La consultation a été menée et l'adoption du message est prévue à la fin de cette année ou au début de l'année prochaine. La discussion que nous menons est donc limitée aux médicaments.
D'une manière générale, il convient de rappeler que, en cas de prestations fournies à l'étranger, les critères d'efficacité, d'adéquation et d'économicité (EAE) doivent être respectés pour que l'assurance obligatoire des soins soit tenue de prendre en charge lesdites prestations. L'acceptation de la présente motion ne modifiera pas ce principe. De plus, le texte de la motion mentionne que les médicaments et les moyens auxiliaires sont achetés à l'étranger. En théorie, cela signifie que 195 pays pourraient être concernés par l'importation de médicaments en Suisse, mais il est clair que nous avons déjà une liste de pays avec lesquels une collaboration pourrait être possible et que le Conseil fédéral déterminera, lors de l'élaboration des dispositifs de la loi, quels pays sont concernés.
Concernant la motion en tant que telle, il est important de mentionner que cette mesure ne devrait pas être utilisée d'une manière générale, on l'imagine bien, mais par une part relativement restreinte des assurés. Pour la plupart, l'achat de médicaments à l'étranger est somme toute peu pratique : il faut se déplacer, il faut fournir les justificatifs, il faut payer soi-même et demander ensuite le remboursement en Suisse. La grande majorité de la population continuera donc probablement à privilégier un approvisionnement auprès des pharmacies ou auprès des médecins de leur lieu de résidence. C'est pourquoi la motion constitue, aux yeux du Conseil fédéral, une mesure d'allègement ciblée pour des situations spécifiques lorsque les assurés sont en déplacement, par exemple en voyage d'affaires, en vacances ou autres. Elle répond aussi à un souhait de la population de bénéficier d'une plus grande flexibilité dans la prise en charge des médicaments.
Une majorité de la commission rejette la motion alors qu'une minorité suit le Conseil national et le Conseil fédéral et vous propose de l'adopter.
La question de la sécurité a été particulièrement débattue, car certaines craintes ont été exprimées, des craintes qui concernent les procédures d'autorisation étrangères. Après un examen plus approfondi, ces préoccupations s'avèrent infondées à nos yeux, car les pays européens partenaires ont pris la décision de mettre en place des mécanismes de réglementation bien établis, des mécanismes stricts qui correspondent à bien des égards aux normes suisses ou reposent sur les mêmes directives internationales. De même, dans les cantons frontaliers, il ne faut pas s'attendre à des risques excessifs. La crainte selon laquelle de nombreuses pharmacies devraient peut-être même aller jusqu'à fermer leurs portes ne se confirmera pas. Les demandes liées aux achats à l'étranger dissuaderont en effet les patients de s'approvisionner régulièrement et en grande quantité à l'étranger.
La sécurité et la qualité sont importantes lorsqu'il s'agit de faciliter l'achat de médicaments à l'étranger, et le Conseil fédéral en tiendra compte si la motion est adoptée. Il sera alors possible de limiter la réglementation aux pays qui appliquent des normes équivalentes à celles en vigueur dans notre pays, et, au sein de l'Espace économique européen, d'importants efforts d'harmonisation sont en cours en matière de prescription, de remise de médicaments et de qualification de personnel spécialisé. En complément, il serait possible d'exclure, également délibérément, certains domaines sensibles. Je pense, par exemple, aux premières prescriptions ou encore aux stupéfiants ou aux produits qui présenteraient un risque de dopage. Cela permettrait d'éviter les abus ou les utilisations inappropriées. En outre, les quantités pouvant être importées ou acquises pourraient être réglementées et les médicaments très coûteux soumis à des modèles de prix pourraient être exclus de la pratique correspondante. On le voit, la mise en oeuvre de la motion demande encore des adaptations, mais elle permettrait de garantir la qualité et la sécurité actuelles.
En conclusion, la présente motion permet de répondre aux besoins de la population en matière d'accès aux médicaments. Elle peut être mise en oeuvre sans risque pour la sécurité des patients et également sans risque pour la prospérité économique des partenaires financiers ou des pharmacies des cantons frontaliers. Sa mise en oeuvre nécessitera une révision de la loi. Naturellement, le Parlement sera très directement impliqué et pourra encore se prononcer pour déterminer les modalités en lien avec l'adaptation de la loi.
Je vous invite donc à suivre le Conseil national ainsi que la minorité de votre commission en adoptant cette motion qui, comme cela a été dit, ne reflète pas du tout un changement de paradigme, mais permet une mesure qui vise également, possiblement, à maîtriser l'évolution des coûts de la santé.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen
(3 Enthaltungen)