24.302

Nessun progetto sovracantonale senza partecipazione

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Müller-Altermatt, Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Pult, Schlatter, Suter)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Müller-Altermatt, Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Pult, Schlatter, Suter)

Donner suite à l'initiative

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Die spätmittelalterliche Territorialpolitik der Stadt Solothurn zeitigte ein bemerkenswertes Resultat: Entstanden ist der Kanton Solothurn in seiner unverkennbaren, wunderbaren Form, ob der, so er denn könnte, sogar der Vierwaldstättersee vor Neid erröten würde. Das ist der Kanton Solothurn, er hat eine ganz besondere Charakteristik. Der Ursprung liegt im Mittelalter, die Folgen sehen wir heute.

Heute ist mein Kanton sehr oft betroffen, wenn in Nachbarkantonen gebaut oder nur schon geplant wird. Nun sieht das eidgenössische Recht, das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG), bei Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt vor, dass im kantonalen Richtplan Grundlagen geschaffen werden. Das RPG fordert gewisse Mindestinhalte in Bezug auf das, was definiert sein muss, um diese Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt zu definieren. Es sind aber nur Mindestinhalte, die das RPG vorgibt.

Die Kantone selbst sind frei, welche Themen sie in den Richtplan aufnehmen wollen und mit welcher Tiefe sie das tun. Sie sind auch frei, unterschiedliche Grössen, unterschiedliche Planungssysteme, unterschiedliche Schwellen für vergleichbare Vorhaben zu definieren. Das geschieht im Kanton Solothurn und in seinen Nachbarkantonen. Denn der Kanton Solothurn ist nicht nur unzweifelhaft einer der schönsten Kantone, er ist auch unzweifelhaft einer der wichtigsten. Fast alle sind in den letzten Tagen durch den Kanton Solothurn gefahren. Er liegt im Mittelland, in einer sehr verkehrsintensiven Region. Deshalb werden im Kanton Solothurn und in seiner Nachbarschaft sehr verkehrsintensive Anlagen gebaut.

Das Problem ist, dass die Kantone definieren, was verkehrsintensiv ist, und dass sie das unterschiedlich definieren. Der Kanton Bern hat beispielsweise eine tiefere Schwelle für die Definition einer verkehrsintensiven Anlage als der Kanton Solothurn. Wenn die A1 verstopft ist - das kommt vor -, dann wird das hohe Verkehrsaufkommen eben über die Hauptstrassen abgewickelt, und das betrifft dann die Bevölkerung des Kantons Solothurn, ohne dass sie jemals bei einem Vorhaben im Nachbarkanton mitreden konnte. Genau das will diese Standesinitiative ermöglichen. Sie will die Mitsprache für die Nachbarkantone garantieren, die von Vorhaben in einem Kanton betroffen sind, die intensiv sind und eine Auswirkung auf Raum und Umwelt haben. Die Standesinitiative verlangt, dass die Bundesversammlung die Mitsprache der Nachbarkantone bei wichtigen überkantonalen Vorhaben sicherstellt, indem auf Verlangen eines betroffenen Nachbarkantons zwingend ein Richtplanverfahren einzuleiten ist. Es soll also der betroffene Kanton beim ausführenden Kanton verlangen können, dass er ein Richtplanverfahren durchführt.

Nun wurde in der Kommission gesagt, es gebe ja schon Möglichkeiten, um diese Einsprache sicherzustellen. Die Nachbarkantone würden vom Bund immer angehört, wenn ein Richtplan angepasst wird. Es ist nun aber halt so, dass dies nicht reicht. Wir von der Minderheit anerkennen, dass die Rechtsgrundlagen ein Verfahren vorsehen, mit dem bei unterschiedlichen Interessen von benachbarten Kantonen eine Einigung erzielt werden soll. Aber bei solch raumwirksamen Vorhaben stört immer noch der Umstand der unterschiedlichen Schwellenwerte in den Kantonen.

Beim Verfahren im Raumplanungsrecht zur Koordination bei der Richtplanung über die Kantonsgrenzen hinweg gibt es einen blinden Fleck. Diesen blinden Fleck will diese Standesinitiative beseitigen. Ich bitte Sie, ihr Folge zu geben.

Egger Mike · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich darf Ihnen heute die Haltung der Mehrheit der Kommission zur Initiative des Kantons Solothurn erläutern. Die Initiative verlangt, dass das Raumplanungsgesetz und/oder das Umweltschutzgesetz so anzupassen ist, dass bei Vorhaben mit gewichtigen kantonsübergreifenden Auswirkungen auf Raum und Umwelt auf Verlangen eines Nachbarkantons zwingend ein kantonales Richtplanverfahren durchgeführt werden muss. Der Kanton Solothurn begründet sein Begehren damit, dass unterschiedliche Schwellenwerte in den Kantonen, zum Beispiel bei der Definition von verkehrsintensiven Anlagen, zu Ungleichbehandlungen führen können. Dies sei besonders dann problematisch, wenn Projekte über Kantonsgrenzen hinweg wirken, etwa bei Logistikvorhaben, Windkraftanlagen oder grossen Einkaufszentren. Solothurn möchte, dass Nachbarkantone in solchen Fällen ein eigenes Richtplanverfahren einleiten können.

Die Kommission anerkennt die besonderen raumplanerischen Herausforderungen im Mittelland und die starke Verflechtung der Kantone. Gleichwohl ist die Mehrheit der Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen bereits heute ausreichende Instrumente zur Koordination unter den Kantonen vorsehen. Artikel 7 des Raumplanungsgesetzes verpflichtet beispielsweise die Kantone, mit dem Bund und mit Nachbarkantonen zusammenzuarbeiten. Artikel 12 des Raumplanungsgesetzes ermöglicht es den Kantonen, unter Aufsicht des Bundesrates ein Bereinigungsverfahren einzuleiten, wenn keine Einigung zustande gekommen ist. Vor der Genehmigung von Richtplänen werden zudem Nachbarkantone ohnehin vom Bund angehört. Weiter ist richtig, dass diese Schwellenwerte von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgestaltet sind, weil ja auch jeder Kanton andere Gegebenheiten hat. Der Richtplan ist ein Instrument des Kantons, der den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Kantons Rechnung trägt. Es ist ein Unterschied, ob ein grosses Einkaufszentrum zum Beispiel im Kanton Zürich oder im Kanton Uri erstellt wird. Und genau deshalb macht es eben Sinn, hier nicht einfach eine Zahl für die ganze Schweiz festzulegen, sondern individuell auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen.

Damit sind aus Sicht der Kommissionsmehrheit die Interessen der betroffenen Kantone genügend abgesichert. Die Mehrheit sieht deshalb auch keinen Handlungsbedarf und unterstützt den Entscheid des Ständerates, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission teilt diese Einschätzung nicht. Sie erachtet die unterschiedlichen Schwellenwerte, wie ausgeführt wurde, als problematisch und will im bestehenden System einen blinden Fleck beseitigen. In der Gesamtabstimmung beschloss die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Die Kommissionsmehrheit ist davon überzeugt, dass das geltende Raumplanungsgesetz die nötige Flexibilität und gleichzeitig wirksame Koordinationsmassnahmen beinhaltet und dies alles gut abdeckt. Eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung, wie sie der Kanton Solothurn fordert, würde das System verkomplizieren, ohne einen echten Mehrwert zu schaffen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Votazione

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Müller-Altermatt beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 64 Stimmen

Dagegen ... 121 Stimmen

(1 Enthaltung)

Schluss der Sitzung um 18.35 Uhr

La séance est levée à 18 h 35