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Heure des questions. Question Schaffner Barbara. Conséquences de la réduction des fonds alloués au transport transfrontalier de voyageurs grandes lignes
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
1. Artikel 37a Absatz 2 des geltenden CO2-Gesetzes sieht vor, dass jährlich höchstens 30 Millionen Franken für den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene zur Verfügung stehen. Der Rest steht für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zur Verfügung, insbesondere für Sustainable Aviation Fuels (SAF). Mit dem Entlastungspaket 2027 soll die Verteilung inskünftig wie folgt angepasst werden: Von den Erlösen aus der Versteigerung der Emissionsrechte sind 50 Prozent für SAF und 10 Millionen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene zweckgebunden; der Rest fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Das heisst, wenn die 10 Millionen nicht gesprochen werden, fliessen diese in die allgemeine Bundeskasse.
2. Aktuell sind für die Zeit ab 2026 nur Fördergelder für den Nachtzug nach Malmö unter Budgetvorbehalt verfügt worden.
3. Die Vorinvestitionen betragen rund 2 Millionen Franken. Diese beinhalten die Vorlaufkosten im Jahr 2025 und die Stornierungskosten für bereits gebuchte Plätze.
Schaffner Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Jetzt bin ich nicht sicher. Nach dem aktuellen CO2-Gesetz sollte doch alles Geld, das aus der Luftverkehrsabgabe kommt, entweder in die Nachtzüge oder zurück in die Luftfahrt fliessen. Ist das richtig?
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Das ist völlig richtig. Ich habe über die Verteilung gemäss Antrag des Bundesrates in der Botschaft zum Entlastungspaket 2027 gesprochen. Dort sollen Einsparungen realisiert werden, und dort ist folgende Verteilung vorgesehen: 50 Prozent fliessen in die allgemeine Bundeskasse, 50 Prozent stehen für Sustainable Aviation Fuels (SAF) zur Verfügung. Wenn die 10 Millionen Franken für den grenzüberschreitenden Verkehr im Voranschlag verbleiben, fliesst von diesen 50 Prozent entsprechend weniger in die allgemeine Bundeskasse.
Sie sagen es aber richtig, das ist nicht im bestehenden CO2-Gesetz drin. Das ist das, was der Finanzkommission für das Entlastungspaket präsentiert wurde. Falls das Parlament nicht auf diese Variante im Entlastungspaket eingeht, stehen diese Mittel für SAF zur Verfügung; sonst fliessen sie in die allgemeine Bundeskasse.