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Rafforzare la procedura di mediazione

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates.

Michel Matthias · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Gruppo liberale radicale

Das vorliegende Postulat wurde in unserer Kommission für Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Vorlage 21.082 beraten, bei der es um die Änderung der Zivilprozessordnung ging. Sie erinnern sich: In der letzten Session ist unser Rat als Zweitrat nicht auf diese Vorlage zur Einführung zusätzlicher Instrumente zur Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes eingetreten; damit ist die Vorlage vom Tisch. Die Kritikpunkte kennen Sie, ich wiederhole sie nicht. Statt eines Ausbaus der zivilprozessualen und gerichtlich kollektiv durchsetzbaren Ansprüche bei Massen- und Streuschäden will unsere Kommission die aussergerichtlichen Instrumente und Verfahren stärken. Mit dem vorliegenden Postulat fordert sie eine Auslegeordnung in diesem Sinne. Wir erachten die Stärkung der aussergerichtlichen Verfahren als zukunftsweisend, insbesondere bei Massen- und Streuschäden.

Die Frage nach dem wirksamen System zur Konfliktlösung in solchen Massenschadenfällen ist auch Gegenstand jahrzehntelanger Forschung. Die Forschung kommt klar zum Schluss, dass kein gerichtliches Kollektivklagesystem so schnell, effektiv und kostengünstig ist wie zum Beispiel ein Ombudsverfahren. Ich kann das selber in meiner Eigenschaft als Präsident der Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva bestätigen; damit sei auch meine Interessenbindung offengelegt. In dieser Eigenschaft habe ich während der Covid-19-Zeit erlebt, wie unsere Ombudsstelle Massenschäden bewältigt hat. Sie erinnern sich: Covid-19 hat zu Hunderten, Tausenden von Betriebsschliessungen und entsprechenden Haftpflichtfällen geführt. Unsere Ombudsstelle hat, gestützt auf ein Gutachten, eine mit den Versicherungen besprochene Guideline veröffentlicht. Damit konnten Tausende von Fällen bereits präventiv vor Gerichtsverfahren bewahrt werden.

Wir kennen heute Ombudsstellen und Ombudsverfahren im Bereich Versicherungen, im Bereich Banken sowie in anderen Bereichen. Diese sind auch zu bewahren, aber es gibt gewisse Lücken. Diese Erkenntnisse kann man auf andere Sektoren übertragen.

Ich freue mich, dass der Bundesrat dieses Potenzial auch sieht, und danke für die Zustimmung.

Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Postulat nach der Ablehnung der Vorlage 21.082 für eine Änderung der Zivilprozessordnung zur Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung eingereicht. Diese Vorlage hatte der Bundesrat in Erfüllung der Motion Birrer-Heimo 13.3931 vorgelegt; damit sollte der kollektive Rechtsschutz insbesondere durch die Einführung einer Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gestärkt werden. Nach über dreieinhalb Jahren Beratung trat Ihr Rat im September 2025 nicht auf die Vorlage ein. Die Vorlage war damit erledigt, nachdem der Nationalrat bereits im März 2025 nicht darauf eingetreten war.

Der Bundesrat wird die mit dem Postulat verlangte Prüfung der möglichen Stärkung der Ombudsverfahren gerne vornehmen. Ombudsverfahren und kollektive Rechtsbehelfe können sich sehr gut ergänzen und stellen entgegen den Ausführungen in der Begründung des Postulates keine echten Alternativen dar. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass betroffene Wirtschaftszweige nach geltendem Recht bereits solche Ombudsstellen schaffen könnten - ganz ohne Intervention des Gesetzgebers. Ein Blick in den Banken- oder Versicherungsbereich zeigt aber, dass das Verfahren vor einer Ombudsstelle untrennbar mit Aufsichtsfunktionen verknüpft ist. Alternative Streitbeilegungsinstrumente können daher lediglich als Ergänzung zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung eingesetzt werden und vermögen es nicht, die bestehenden Rechtsschutzlücken bei Massen- und Streuschäden zu schliessen.

Bei der vom Postulat verlangten Prüfung werden daher folgende Punkte zu beachten sein: Regulierung der Verfahren vor den Ombudsstellen; Unterstellung unter eine Aufsichtsbehörde oder Errichtung einer staatlichen Ombudsstelle wie in Nordeuropa; Verpflichtung der Unternehmen zur Teilnahme am Verfahren; Anordnung von Bussen oder Entschädigungen durch den Ombudsmann; Befugnis zur anschliessenden Klageerhebung zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten. Aus Sicht des Bundesrates sind das natürlich wichtige Fragen. Es ist zudem entscheidend, dass der Zugang zum Gericht dabei nicht erschwert werden darf.

Angesichts der bereits geleisteten Arbeiten und der unbestrittenen Regelungslücken ist für den Bundesrat zentral: Es soll im kollektiven Rechtsschutz nicht zu einem politischen Stillstand kommen. Er ist deshalb bereit, den vom Postulat verlangten Prüfauftrag entgegenzunehmen. Er wird etwas breiter gefasst und auch die gerichtliche Überprüfung oder klageweise Durchsetzung durch die Ombudsstelle beinhalten.

In diesem Sinn beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat anzunehmen.

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Angenommen - Adopté