25.4395
Riorganizzazione del Tribunale penale federale
Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Jositsch Daniel · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zurigo · Gruppo socialista
Es geht bei dieser Motion um die Reorganisation des Bundesstrafgerichts. Ganz kurz zum Kontext: Das Bundesstrafgericht ist jüngeren Datums. Es wurde mit der sogenannten Effizienzvorlage um die Jahrtausendwende als erstinstanzliches Gericht auf Bundesstufe geschaffen. Es ist also gewissermassen ein Bezirksgericht für Fälle, die von der Kompetenz her dem Bund zugewiesen werden. Bei der Schaffung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) zu Beginn der 2000er-Jahre - die StPO trat 2011 in Kraft - hatte man ursprünglich für Entscheide des erstinstanzlichen Bundesstrafgerichts keine Berufungsinstanz vorgesehen. Dies führte natürlich zu Diskussionen, weil die StPO eigentlich durchs Band ein System zweier Instanzen mit voller Kognition vorsah, mit Ausnahme der Fälle des Bundesstrafgerichts; diese gingen direkt an das Bundesgericht, wenn dies überhaupt zulässig war.
Es gab verschiedentlich Diskussionen hier bei uns im Parlament; man sagte, eigentlich gehe das nicht. Wenige Jahre später schuf man dann die Berufungskammer. Der Grund, warum man sie nicht bereits von Anfang an vorgesehen hatte, war, dass man davon ausgegangen war, dass nur ganz wenige Fälle betroffen wären und es zu teuer wäre, dafür eine separate Berufungsinstanz zu schaffen. Nach Schaffung der Berufungskammer zeigte sich aber, dass dem nicht so ist, sondern dass sehr viel mehr Fälle betroffen sind. Denn es handelt sich bei den Fällen in der Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts in der Regel um komplexere Fälle, um Fälle mit Medienimplikationen, die mehrere Staaten betreffen, usw. Deshalb sind solche Fälle sehr berufungsaffin, bzw. die Gefahr einer Berufung ist bei ihnen sehr hoch. Daher wird diese Berufungsinstanz öfter angerufen, als wir ursprünglich erwartet hatten.
Diese Berufungsinstanz wurde einfach beim Bundesstrafgericht angegliedert. Das ist eigentlich nichts wahnsinnig Neues. In grösseren Kantonen wie im Kanton Zürich ist die zweite Instanz ein separates Gebäude mit separater Infrastruktur, aber es ist durchaus üblich, dass kleinere Kantone da aus organisatorischen und finanziellen Gründen pragmatischere Lösungen finden. Nichtsdestotrotz - Sie wissen, dass es am Bundesstrafgericht verschiedene Probleme personeller Natur usw. gab. Das hat dazu geführt, dass sich die GPK im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Bundesstrafgericht beschäftigt hat und am 20. September 2022 einen Bericht verfasst hat. Dort hat sie Handlungsbedarf bezüglich der Organisation des Gerichts in Bellinzona gesehen und hat insbesondere auch die Unabhängigkeit der Berufungsinstanz nicht als gewährleistet erachtet. Der Bundesrat sieht im Unterschied dazu keinen Handlungsbedarf, eben weil in kleineren Kantonen die Organisation etwa ähnlich ist und das eigentlich reibungsfrei läuft. Das Bundesstrafgericht selbst sieht einen gewissen Handlungsbedarf.
Angesichts dieser Situation wurde dann die Kommission für Rechtsfragen als zuständige Kommission damit betraut, die Frage zu beantworten, was wir nun machen wollen. Folgende Vorschläge lagen auf dem Tisch: entweder eine minimale Anpassung, also eine Weiterführung des Status quo mit Massnahmen zugunsten einer besseren Trennung zwischen erster und zweiter Instanz, oder eine radikale Anpassung, das heisst, dass man ein neues Gericht macht. Man hätte also dann einerseits das erstinstanzliche Gericht und andererseits ein separates zweitinstanzliches Gericht, das Berufungen und Beschwerden behandelt.
Im Jahr 2024 hat die RK eine Anhörung mit dem Präsidenten der GPK, Ständerat Juillard, durchgeführt, der uns die Position der GPK dargelegt hat, die Handlungsbedarf sieht. Wir haben dann beschlossen, dass wir uns das vor Ort anschauen. Wir waren am 20. Oktober dieses Jahres an einer Auswärtssitzung in Bellinzona und haben dort vor Ort die Situation angeschaut. Langer Rede kurzer Sinn: Wir teilen die Meinung der GPK respektive des Bundesstrafgerichts. Das heisst, wir sind der Meinung, dass es zweckmässig wäre, wenn hier Massnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der zweiten Instanz getroffen würden, wie auch immer diese dann aussehen mögen.
Wir haben der Kommissionsmotion, die den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragen möchte, die die Unabhängigkeit der Berufungskammer verbessern möchte, einstimmig zugestimmt.
Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città
Es war offenbar ein einstimmiger Beschluss der Kommission, aber der Bundesrat hält ihn trotzdem für falsch. Er ist nicht nötig, er ist unnötig teuer, und das in einer Situation, in der wir überall Geld suchen. Ein echtes Problem gibt es nicht; für die Bevölkerung besteht kein echter Nachteil mit der Situation, die es heute mit der Gebäudeorganisation der Gerichte gibt. Hingegen wird jetzt ein Auftrag erteilt, der ziemlich viel Kosten verursachen wird.
Das Bundesstrafgericht wird voraussichtlich im Jahr 2027 zusätzliche Räumlichkeiten im sogenannten Pretorio beziehen können. Das wird insbesondere die räumliche Trennung der Berufungskammer vom übrigen Teil des Gerichtes ermöglichen und den Einwand, es gebe eine zu grosse Nähe zwischen der ersten und der zweiten Instanz, sowieso relativieren.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die angespannte finanzielle Situation des Bundes zusätzliche unnötige Gebäudeprojekte nicht ermöglicht. Wir plädieren hier für eine kostengünstige Struktur, und das ist eben nicht die, die mit dieser Motion beantragt wird. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Schaffung und der Betrieb von zwei unabhängigen Instanzen mehr Ressourcen erfordern würden. So müssten beispielsweise die Richterinnen und Richter der zweiten Instanz, gleich wie in den Kantonen, wohl höher entlöhnt werden als die erstinstanzlichen Richterinnen und Richter, zumal sie auch die Aufsicht über die untere Instanz wahrnehmen würden.
Ich sage es nochmals: Es gibt kein echtes Problem, es braucht keine teure Lösung. Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 33 Stimmen
Dagegen ... 0 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Intervento procedurale
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich möchte die Sitzung allerdings nicht schliessen, ohne Sie wie bereits Ende letzter Woche mit einem rätoromanischen Sprichwort vertraut zu machen, diesmal aus dem Surmiran. Das Surmiran wird im Albulatal und im Surses, also im Oberhalbstein, gesprochen. Das Sprichwort heisst: (discurra surmiran) Sco il lain uschia la zipla. Wörtlich übersetzt heisst das: Wie das Holz, so der Span. Im Deutschen kennt man das Sprichwort eher als: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Ich schliesse damit die Sitzung und wünsche Ihnen ein gutes Wochenende.
Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr
La séance est levée à 12 h 10