25.3231
Adeguamento delle disposizioni URA nell'interesse dell'ambiente e del benessere degli animali
Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Antrag der Mehrheit
Annahme der modifizierten Motion
Antrag der Minderheit
(Ryser, Bertschy, Grossen Jürg, Michaud Gigon)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion modifiée
Proposition de la minorité
(Ryser, Bertschy, Grossen Jürg, Michaud Gigon)
Rejeter la motion
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Hübscher Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 3. November die von Ständerat Damian Müller am 20. März 2025 eingereichte und vom Ständerat am 28. Juni 2025 mit 17 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommene Motion vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Vorschriften für die Ausgestaltung der Innenlaufhöfe im RAUS-Programm anzupassen.
Das RAUS-Programm ist für das Tierwohl ein wichtiges Programm. Das Programm ist in Artikel 75 Absatz 1 der Direktzahlungsverordnung verankert. Die Rechtsbasis fordert, dass ein regelmässiger Auslauf ins Freie zu gewährleisten ist. Konkret fordert das Programm, dass die Tiere in der Vegetationsphase, das heisst vom 1. Mai bis am 31. Oktober, mindestens an 26 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Auslauffläche oder auf einer Weide haben müssen. Vom 1. November bis am 30. April, also aktuell noch, müssen sie an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Auslauffläche oder auf einer Weide haben.
Dieser Auslauf auf einer Weide kann durch einen sogenannten Innenlaufhof kompensiert werden. Dabei befindet sich ein Teil des Stalles unter freiem Himmel, sodass die Tiere faktisch in einem permanenten Auslauf leben. Dann kam die Idee von Zweiraum-Laufställen auf, die entweder aus einem grossen Stall und einem Laufhof ausserhalb des Stalles oder aus zwei kleineren Ställen bestehen. In einem Stall fressen die Tiere, und in einem anderen Stall liegen sie. Dazwischen baut man eben einen Innenhof als Laufhof, wodurch es eine u-förmige Anlage gibt. Dadurch gibt es weniger grosse Gebäude, die sich unter Umständen besser in die Landschaft einordnen.
Bei Umbauten oder in Berggebieten, wo es traditionell Firstgebäude gibt, die gegen den Hang verlaufen, funktioniert das mit der U-Form nicht; dort funktioniert diese Lösung nicht. Dann gab es den Kompromiss, einfach eine Stallseite offen lassen zu können, anstatt die Tiere nach draussen lassen zu müssen. Die entsprechende Bedingung bestand eigentlich von Anfang an. Das BLW hat zur Verordnung eine Weisung hinzugefügt, wie das konkret umzusetzen ist. 2018 wurde diese Weisung - dummerweise, kann man fast sagen - im Zuge einer Entschlackung gestrichen, ohne dass die Bedingungen geändert haben.
Die Streichung dieser Weisung führte dazu, dass einige Kantone es so interpretiert haben, dass diese Regelung damit nicht mehr gelte. Der Vollzug ist auseinandergedriftet. Gewisse Kantone legten die Anforderungen an die RAUS-Bestimmungen von da an neu aus. Aufgrund dessen wurden zwischen 2018 und 2024 verschiedene Umbauten fälschlicherweise als RAUS-konform anerkannt, die als komplette Innenhöfe konzipiert worden waren. Das heisst, anstatt der zuvor geforderten offenen vierten Stallseite ist dort ein Stallteil oder eine Wand. Später haben die Kantone aufgrund des divergierenden Vollzuges vom BLW eine Präzisierung gefordert. Das BLW hat dann 2022 ein Merkblatt herausgegeben, das die immer noch geltende Weisung präzisiert hat.
Dann ist die Anordnung erfolgt, dass die neue Regelung ab 2026 in Kraft tritt. Das führt zur paradoxen Situation, dass bestehende, bisher anerkannte Ställe sofort umgebaut werden müssten, was aber in vielen Fällen gar nicht so einfach möglich ist. Andernfalls erfüllen sie die RAUS-Bedingungen nicht mehr. Das wäre ja nicht das Problem, das ist ja freiwillig. Aber in vielen Fällen verlieren die Betriebe damit eben auch die Labelanerkennung, weil IP-Suisse oder Bio Suisse die RAUS-Konformität als Bedingung voraussetzen.
Die Kommission war sich weitgehend einig, dass eine allgemeine Lockerung der RAUS-Bestimmungen die Glaubwürdigkeit des Programms beeinträchtigen würde. Aus diesem Grund unterstützt die Kommission die Motion denn auch nicht in der von Ständerat Damian Müller eingereichten Form. Um nun den vermeintlich RAUS-konformen Betrieben entgegenzukommen, befürwortet die Kommissionsmehrheit stattdessen eine Textänderung. Damit will sie erreichen, dass Stallungen, die zwischen 2018 und 2024 erstellt und von den Kantonen anerkannt wurden, weiterhin anerkannt bleiben.
In den Augen der Kommissionsmehrheit geht es um eine Frage von Treu und Glauben und darum, den ohnehin wenigen landwirtschaftlichen Betrieben, die in diesem Zeitraum ihre Ställe umbauten und davon ausgingen, die Bestimmungen zu erfüllen, Rechtssicherheit zu geben. Gleichzeitig verhindert die Befristung eine Verwässerung des RAUS-Programms.
In der Kommission wurde auch diskutiert, ob für Einzelfälle auf Verwaltungsstufe eine Regelung für eine Besitzstandwahrung getroffen werden könnte. Ein Rechtsgutachten der Verwaltung bestätigt aber, dass es eine gesetzliche Grundlage dafür braucht. Die grosse Kommissionsmehrheit möchte das genau mit dieser geänderten Fassung erreichen.
Die Kommission beantragt mit 20 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Motion gemäss ihrem Änderungsantrag anzunehmen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion abzulehnen.
Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Le président (Page Pierre-André, président): Monsieur Hübscher, vous avez dépassé d'une minute votre temps de parole.
Gafner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich habe während zwanzig Jahren eine Kontrolltätigkeit ausgeübt; ich kenne diese Situation bestens.
Nun zu meiner Frage, werter Kollege Hübscher: Der gleiche Gesetzgeber hat diese Praxis einige Jahre lang unterstützt, indem er solche Bauprojekte mit Strukturbeiträgen mitfinanziert hat. Die mit der Motion verlangte Anforderung stellt natürlich viele oder einige Betriebe vor die Herausforderung grosser Zusatzinvestitionen. Können Sie das so bestätigen?
Hübscher Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja, das ist genau richtig. Wenn es tragende Elemente sind, kann man die Ställe nicht einfach öffnen. Sie haben es richtig gesagt: In dieser Zeit wurden Ställe auch über die Strukturverbesserungsbeiträge unterstützt. Gerade in den Berggebieten, wo diese Innenlaufhöfe aufgrund von Überlegungen bezüglich der Bauordnung und der Einordnung ins Gelände gebaut wurden, hätten viele Betriebe riesige Probleme, wenn sie das jetzt anpassen müssten. Das ist eigentlich fast nicht möglich. Zudem verlieren sie das Label. Ich glaube, das will die Kommissionsmehrheit unbedingt verhindern.
Ryser Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dei Verdi
Mit dieser Motion sollen die Anforderungen an das Tierschutzprogramm RAUS abgeschwächt werden. Der ursprüngliche Motionstext hätte einen massiven Abbau des Tierschutzniveaus zur Folge gehabt und hätte damit langfristig die Glaubwürdigkeit dieses Programms und der darauf abstellenden Labels infrage gestellt. Der abgeänderte Wortlaut, den Nationalrat Hübscher soeben vorgestellt hat, schränkt diese Forderung zwar etwas ein, aber immer noch zu wenig - und er entlässt die Kantone aus der Verantwortung, denn das minimale Tierschutzniveau ist gesetzlich geregelt. Wenn sich landwirtschaftliche Betriebe darüber hinaus zusätzlich für das Tierwohl engagieren, ist das sehr erfreulich und wird mit zusätzlichen finanziellen Mitteln entschädigt.
Neben dem BTS-Programm für im Stall gehaltene Tiere gibt es das RAUS-Programm für Betriebe, die ihren Tieren regelmässigen Auslauf auf Weiden gewähren, denn die Tiere profitieren von der zusätzlichen Bewegung, von der besseren Luftqualität und den visuellen Reizen. Im Winter kann der Auslauf statt auf einer Weide auf einer Auslauffläche gewährt werden. Diese Innenauslaufhöfe müssen aber mindestens auf einer Seite geöffnet sein, um als Kompensation für den Weidegang zu zählen. Diese Kompromisslösung - das hat der Kommissionssprecher auch ausgeführt - war von Anfang an so vom Gesetzgeber gewollt und wurde weder auf der Gesetzes- noch auf der Verordnungsstufe je angepasst. Geändert hat sich lediglich eine Weisung dazu. Aber auch darin wurde keine Änderung der Voraussetzungen impliziert, sondern die Ausführungen wurden einfach etwas gekürzt. Dass gewisse Stallbauunternehmen daraus schlossen, es würden nun auch vollständig geschlossene Ställe im RAUS-Programm anerkannt werden, ist sehr unglücklich. Dass ein Kanton in der Vollstreckung einen anderen Massstab angelegt hat, ist fahrlässig.
Für die Betriebe, denen eine RAUS-Konformität mit einem geschlossenen Stall in Aussicht gestellt wurde, ist diese Situation sehr schwierig. Wir anerkennen, dass für diese Betriebe eine Lösung gesucht werden muss. Gleichzeitig ist aber auch zu bemerken, dass alle - die kantonalen Behörden, die Stallbauunternehmen und auch die Landwirtinnen und Landwirte selber - immer die Möglichkeit gehabt hätten, die gesetzlichen Grundlagen und die Verordnungen zu konsultieren und zu überprüfen, ob sich die Anforderungen denn nun tatsächlich geändert haben. Auch in diesem Bereich des Staates darf ein gewisses Mass an Eigenverantwortung erwartet werden.
Auch ist festzuhalten, dass diese Programme freiwillig sind - niemand ist gezwungen, die entsprechenden Stall- und Auslaufvorgaben einzuhalten. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Programme sehr beliebt sind; unterdessen fliessen 10 Prozent der Direktzahlungen über freiwillige Tierschutzprogramme an die Landwirtinnen und Landwirte. Das zeigt aber auch: Die Anforderungen sind eigentlich klar und werden von vielen Betrieben in der ganzen Schweiz eingehalten. Wenn das RAUS-Programm nun aufgrund von Einzelfällen in voraussichtlich einem Kanton aufgeweicht würde, hätte dies eine Ungleichbehandlung aller anderen Betriebe zur Folge, die sich korrekt an die Vorgaben halten und die entsprechende Investitionen in einen RAUS-konformen Stall getätigt haben. Eine Lösung für diese Einzelfälle muss stattdessen auf Kantonsebene gesucht werden.
Die vollstreckenden Behörden kennen die gesetzlichen Grundlagen und haben diese korrekt anzuwenden. Tun sie dies nicht, kann die Folge nicht sein, dass wir einfach das ganze Programm verwässern und das Tierschutzniveau schweizweit senken - das wäre auch mit dem abgeänderten Wortlaut dieser Motion der Fall. Damit würden Auslaufställe, die zwischen 2018 und 2024 gebaut wurden, auch mit geschlossenen Wänden ins RAUS-Programm aufgenommen. Das betrifft einfach deutlich mehr Fälle als diejenigen Einzelfälle, die im Glauben an eine RAUS-Konformität in einen geschlossenen Stall investiert haben. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Stalles von fünfzig Jahren sprechen wir hier also von mehreren tausend Betrieben, die künftig Tierwohlbeiträge erhalten könnten, ohne Tierwohl zu bieten. Das ist nicht nur aus finanzpolitischer Sicht unerwünscht, es wäre auch ein Abbau des Tierschutzes auf ein Niveau, welches die zusätzlichen finanziellen Beiträge nicht mehr rechtfertigt. Denn die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten sind klar: Ein Tier, das in einem RAUS-Programm gehalten wird, soll auch rauskommen! Mit Umsetzung der Motion würden die Tiere aber den ganzen Winter in einem zubetonierten Laufhof verbringen und die schneebedeckten Weiden um sie herum nicht einmal sehen können.
Die Minderheit beantragt daher, die Motion abzulehnen und stattdessen die Kantone, die die Tierschutzprogramme ungenügend umgesetzt haben, für eine Lösung der betroffenen Einzelfälle in die Pflicht zu nehmen.
Parmelin Guy · BPR-M · Consiglio federale · Vaud
La motion Müller Damian 25.3231 vise à autoriser les sorties requises dans le cadre du programme SRPA également à l'intérieur d'un bâtiment. Les aires de stabulation dont une partie du toit a été retirée, mais qui sont fermées sur tout leur pourtour, doivent pouvoir être considérées comme des aires adaptées aux sorties en plein air.
Depuis l'entrée en vigueur du programme SRPA, les aires d'exercice situées à l'intérieur des bâtiments ne sont pas conformes au programme SRPA. Ce dernier exige de véritables conditions de sortie en plein air, dont des stimuli extérieurs tant visuels que climatiques. Le programme SRPA représente des contributions annuelles de 149 millions de francs et jouit d'une grande crédibilité auprès de la population. Par le passé, certains services chargés de l'exécution, organes de contrôle ou conseillers agricoles, n'ont pas mis en oeuvre correctement la base légale, de sorte que des exploitations ont reçu des contributions alors qu'elles n'ont jamais respecté les prescriptions SRPA. Il est compréhensible que cette situation problématique ait suscité une grande incertitude au sein des exploitations concernées.
L'Office fédéral de l'agriculture (OFAG) a donc examiné si ces aires d'exercice situées à l'intérieur des bâtiments ayant bénéficié de contributions SRPA pendant une période donnée pouvaient être reconnues comme conformes et donner droit à des contributions SRPA. L'évaluation juridique commandée par l'OFAG a montré l'absence de base légale pertinente. En conclusion, pour le Conseil fédéral, il était clair que l'adoption de la présente motion affaiblirait durablement le programme SRPA autant que le bien-être des animaux. Les animaux ne devraient alors plus quitter l'étable en hiver, ce qui est contraire à l'esprit du programme de sortie en plein air.
Votre Commission de l'économie et des redevances esquisse maintenant une solution potentielle de cette problématique en modifiant la présente motion. Elle souhaite cependant que les exploitations concernées ne soient pas contraintes de procéder immédiatement à des adaptations architecturales, et que les contributions SRPA continuent de leur être accordées pour autant que les étables aient été construites pendant une période délimitée et déterminée.
Étant donné que la législation en vigueur stipule clairement que les aires d'exercice situées à l'intérieur n'ont jamais été conformes aux normes SRPA, le Conseil fédéral doit toujours vous proposer de rejeter la présente motion dans sa forme initiale. Si le Parlement décide d'adopter la motion dans sa forme modifiée par votre commission, le Conseil fédéral, comme il se doit, devra la mettre en oeuvre.
Votazione
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion dans sa version modifiée, selon le chiffre 4 du rapport écrit. Une minorité Ryser et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 153 Stimmen
Dagegen ... 37 Stimmen
(1 Enthaltung)