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Introduzione di una base legale per l’abbattimento regolato dei lupi al superamento di una soglia numerica definita
Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio degli Stati · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich nehme mit Zufriedenheit zur Kenntnis und danke dafür, dass der Bundesrat meine Motion unterstützt. Das ist keine Selbstverständlichkeit und zeigt, dass auch die Landesregierung den Handlungsbedarf anerkennt.
Die Fakten liegen auf dem Tisch: Die Wolfspopulation ist in den letzten Jahren stark gewachsen; man kann durchaus von einem exponentiellen Wachstum sprechen. Was vor gut fünfzehn Jahren noch eine punktuelle Präsenz war, ist heute ein flächendeckendes Phänomen mit über dreihundert Tieren und mehr als dreissig Rudeln. Diese Entwicklung hat konkrete Folgen, insbesondere für die Alpwirtschaft und die Bergkantone, doch zunehmend sind auch stark besiedelte Regionen betroffen.
Wir führen hier nicht eine abstrakte ökologische Debatte, sondern sprechen über die Realität in unseren Tälern: zunehmende Risse, hohe Kosten für Schutzmassnahmen, Aufgabe von Betrieben, Verunsicherung der Bevölkerung. Es wird eingewendet, die Schweiz sei völkerrechtlich zum Schutz grosser Beutegreifer verpflichtet. Das ist richtig, doch diese Verpflichtung schliesst eine regulierte Steuerung des Wolfsbestandes ausdrücklich nicht aus, solange der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt. Der Wolf ist weder national noch europaweit vom Aussterben bedroht. Schutz bedeutet Verantwortung, nicht Untätigkeit.
Das heutige System ist im Kern reaktiv. Es erlaubt Eingriffe erst nach wiederholten Schäden und verlangt komplexe Bewilligungsverfahren. In der Praxis führt das zu langen Wartezeiten, steigenden Schäden und grosser Frustration der Betroffenen. Dieses System ist zu langsam und zu schwerfällig. Meine Motion weist deshalb den Weg zu einem Paradigmenwechsel und einem klar definierten, vorausschauenden Management. Ein Schwellenwert, der gemeinsam mit den Kantonen festgelegt wird und regionale Besonderheiten berücksichtigt, schafft Planbarkeit und Transparenz. Wird dieser Wert überschritten, soll regulierend eingegriffen werden können.
An dieser Stelle möchte ich einem erwartbaren Einwand begegnen: Der Wolf ist eine geschützte Art. Ja, das ist korrekt, aber Schutz bedeutet nicht Unantastbarkeit. Auch andere geschützte Arten werden reguliert, wenn es die Stabilität des Ökosystems oder überwiegende Interessen erfordern. Ein Beispiel ist der Steinbock. Auch er ist geschützt, und dennoch reguliert man seinen Bestand gezielt, um ein ökologisches Gleichgewicht sicherzustellen. Niemand käme auf die Idee, deshalb von Ausrottung zu sprechen.
Weiter wird argumentiert, Abschüsse könnten Populationen destabilisieren oder zu kompensatorischen Effekten führen. Solche Effekte sind aus der Wildtierbiologie bekannt, doch sie treten nicht unbegrenzt ein und sprechen nicht grundsätzlich gegen eine kontrollierte, verhältnismässige Regulierung. Ebenso wenig ist garantiert, dass sich das Wachstum konfliktfrei von selbst auf ein tragbares Niveau einpendelt, insbesondere in einer dicht genutzten Kulturlandschaft wie der unseren.
Genau darum geht es hier nicht um Eliminierung, sondern um Regulierung. Der Wolf ist in Europa nicht vom Aussterben bedroht. Sein Schutzstatus wurde auf internationaler Ebene angepasst, weil sich die Bestände stark vermehrt haben. Was wir brauchen, ist ein Gleichgewicht zwischen Artenschutz und Kulturlandschaft, zwischen Biodiversität und Alpwirtschaft, zwischen ökologischer Verantwortung und sozioökonomischer Realität. Ein klar geregeltes Wolfsmanagement mit definierten Schwellenwerten ist kein Rückschritt, sondern Ausdruck einer erwachsenen Umweltpolitik. Es schafft Rechtssicherheit, stärkt die Kantone und sorgt für Transparenz, ersetzt weder Herdenschutz noch Prävention, sondern ergänzt sie sinnvoll.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen.
Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich möchte die Dringlichkeit der Motion Regazzi mit Zahlen untermauern. In diesem Rat wurde 2001 von Ständerat Maissen die erste Motion zum Thema eingereicht. Damals gab es ein bis zwei Wölfe in der Schweiz. 2026, im Jahr der Motion Regazzi, haben wir 43 Rudel, 148 Welpen, geschätzt 300 bis 500 Wölfe. Das ist nicht überraschend. Der französische Wolfsexperte Jean-Marc Garde, den die UREK-S im Jahre 2018 anhörte, warnte uns vor dieser Entwicklung.
Die Sättigung dieser Regionen ist noch nicht erreicht, die Wolfspopulation wird weiter exponentiell wachsen. Es ist eine Frage der Zeit, bis wir die ersten Begegnungen zwischen unserer Rasse und dem Wolf haben und mit dem grösstmöglichen Unfall rechnen müssen.
Im Wolfskonzept sind für das Kompartiment IV - Westschweizer Alpen, bestehend aus den Regionen Simme-Saane, Berner Oberland Ost, Rhone Nord, Unterwallis Süd und Oberwallis - einige wenige Rudel vorgesehen, damit die Population geschützt werden kann. Aktuell gibt es alleine im Kanton Wallis elf Rudel mit 100 bis 150 Tieren - die Population ist völlig ausser Kontrolle. Reagieren Sie nicht schnell, werden Sie dieses Problem nicht mehr in den Griff bekommen, und die Bevölkerung wird in diesem Bereich mit erheblichen Problemen konfrontiert - nicht nur die Landwirtschaft, sondern eben auch die dortige Wohnbevölkerung.
Herr Bundesrat, ich bitte Sie, diese Motion ernst zu nehmen und hier dringend eine Gesetzesanpassung vorzunehmen. Mir ist bewusst: Wir haben hier schon viel diskutiert. Mir ist auch bewusst: Wir haben das Jagdgesetz angepasst. Leider reicht das nicht. Das war vorhersehbar. Ich bitte Sie, schnell zu handeln, damit diese Populationen eingeschränkt werden können.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Dieses Problem nehmen wir im UVEK sehr ernst. Wir haben viel darüber diskutiert und haben Massnahmen getroffen. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass uns Gesetz und Verordnung die Möglichkeit geben, die Anzahl bzw. Grösse der Rudel zwischen September und Januar zu regulieren, wenn die Mindestzahlen für den Arterhalt massiv überstiegen werden. Und hier bitte ich Sie, die Kantone entsprechend anzuweisen - Sie machen das ja auch -, die Gesuche für eine Regulierung jeweils rechtzeitig einzureichen, sodass man ab dem 1. September sofort wieder regulieren kann. Wir behandeln diese Gesuche so schnell als möglich, wir brauchen dafür aber 15 Tage; das kennen die Kantone. Wir bewilligen die Gesuche, wenn die Zahlen klar überschritten wurden, und haben so ohne Gesetzesänderung bereits heute die Möglichkeit, weiter zu regulieren, das möchte ich hier klar deponieren - auch wenn es natürlich nicht leicht ist, all diese Wölfe dann auch wirklich zu dezimieren oder zu erwischen. Es braucht hierzu die nötige Arbeit.
Es besteht die Möglichkeit, dass es zu Kontakten mit Menschen kommt; Herr Ständerat Rieder hat darauf aufmerksam gemacht. Das gilt es um jeden Preis - das möchte ich hier klar sagen: um jeden Preis - zu vermeiden. Und ich möchte ebenso klar sagen, dass Gesetz und Verordnung die Möglichkeit gewähren, Wölfe bei einem solchen Kontakt bzw. einfach gefährliche Wölfe - es muss nicht erst zu einem solchen Kontakt kommen - zu dezimieren, und zwar ohne Rücksprache mit dem Bund. In solchen Fällen können die Kantone sofort aktiv werden, und sie sollen das auch. Das möchte ich hier klar deklarieren. Diese Möglichkeit besteht gemäss den gesetzlichen Grundlagen, und das ist auch zu tun und umzusetzen. Ich hoffe auch, dass es nicht zu einem solchen Fall kommt. So viel in Kurzform zu den bestehenden gesetzlichen Grundlagen.
Wir haben festgestellt, dass bisher dank der Regulierung auf der einen Seite eine Verbesserung im Hinblick auf Schäden erzielt werden konnte und auf der anderen Seite die exponentielle Entwicklung etwas abgebremst werden konnte. Von dieser Aussage etwas abgegrenzt, weise ich aber darauf hin, dass wir aufgrund der Anzahl Welpen der Wölfe ein unverändert massives Wachstum haben. Und hier sind zusätzliche Massnahmen nötig, das bestreite ich in keiner Weise.
Deshalb hat der Bundesrat die Motion Regazzi auch zur Annahme empfohlen. Wir hatten ja früher eingegangene Motionen mit der Begründung abgelehnt, wir wollten im Rahmen eines Postulates zuerst die Wirkung der bestehenden Massnahmen prüfen. Wir mussten aber auch feststellen, dass das Wachstum einfach zu gross ist, um hier zuzuwarten. Selbstverständlich werden wir im Rahmen des Postulates aber weiterarbeiten.
Ich bitte Sie aber in aller Klarheit, die Motion Regazzi anzunehmen, denn wir können die von ihm vorgeschlagenen Massnahmen - auch wenn er selbst sagt, es handle sich um einen Paradigmenwechsel - gut in das bestehende Konzept integrieren.
Heute ist in der Verordnung ein Minimalbestand von zwölf Rudeln festgeschrieben, den man wegen der Arterhaltung nicht unterschreiten sollte. Es wurde gesagt: Der Bestand liegt heute mit über vierzig Rudeln weit über dieser Zahl. Die Motion Regazzi würde es ermöglichen, einen Maximalbestand festzulegen und Bestände, die über diesen Maximalbestand hinausgehen, quasi für die Kantone zur Jagd freizugeben. Wir hätten dann einen Minimalbestand für die Arterhaltung; wir hätten einen Zwischenbestand, den wir gemäss den heutigen Regelungen regulieren können; wir würden zusätzlich einen Maximalbestand festlegen, und Bestände, die über diesen Maximalbestand hinausgehen, dürften ebenfalls reguliert werden. Ich würde meinen, dass es durchaus Sinn machen würde, wenn wir dieses massive Wachstum korrigieren könnten.
Wir dürfen nicht vergessen, dass das ein starker Eingriff sein wird und wir diesen auch gut erarbeiten müssen, dass wir die gesetzliche Grundlage in die Vernehmlassung geben müssen und dass dies - da bitte ich um Verständnis, das Geschäft muss ja dann auch in Ihren Rat - seine Zeit braucht. Es wäre auch gut, wenn wir eine solche Massnahme nach Möglichkeit mit Verständnis und ohne Referendum durchbringen könnten. Darum gilt es absolut, die Umweltorganisationen einzubinden.
Wir haben deshalb im UVEK das folgende Vorgehen vorgesehen: Wir möchten die Motionen Friedli Esther 25.3715, "Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen", und Broulis 25.3549, "Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!" - zwei bereits in der vergangenen Wintersession deutlich angenommene Vorstösse, die eine Anpassung des Jagdgesetzes verlangen -, sehr rasch umsetzen. Wir möchten Ihnen also so rasch als möglich einen Entwurf für eine kleine Gesetzesänderung zur Umsetzung dieser Massnahmen vorlegen. Wir möchten damit auch rasch in die Vernehmlassung gehen. Wir gehen davon aus, dass die Vorlage dem Parlament spätestens im Sommer, nach Möglichkeit aber im Frühling 2027 zur Beratung unterbreitet wird. Das ist einfach die Zeit, die ein Gesetzgebungsverfahren braucht, aber das kommt sehr rasch.
Dann werden wir im Nachgang zu dieser Gesetzesänderung eine umfassende Gesetzesanpassung realisieren, in der wir dann auch die Motion Regazzi, sollte das Parlament sie überweisen, einbeziehen werden. Wir wollen hier also schrittweise vorgehen und keine allzu umfassende Gesetzgebungsvorlage machen, damit wir die Leute - alle Stakeholder: die betroffenen Landwirte, aber auch die Umweltorganisationen - einbeziehen können. Das ist der vorgesehene Rhythmus.
Nochmals zusammengefasst: Wir beginnen mit einer sehr raschen Umsetzung der überwiesenen Motionen Broulis und Friedli Esther, gefolgt von einer umfassenderen Gesetzesrevision, falls die Motion Regazzi ebenfalls angenommen wird.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Annahme der Motion zu folgen. Die Problematik ist bekannt.
Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Angenommen - Adopté