24.073

Attuazione e finanziamento dell’iniziativa per una 13esima mensilità AVS

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

2. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Finanzierung der 13. Altersrente)

2. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants (Financement de la 13e rente de vieillesse)

Titel

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. I Art. 2 Abs. 4

Antrag der Mehrheit

Festhalten, aber:

... betragen 9 Prozent des massgebenden Einkommens. ...

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 2 al. 4

Proposition de la majorité

Maintenir, mais :

... sont égales à 9 pour cent du revenu déterminant. ...

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. I Art. 5 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Festhalten, aber:

... wird ein Beitrag von 4,5 Prozent erhoben.

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 5 al. 1

Proposition de la majorité

Maintenir, mais :

... 4,5 pour cent est perçue ...

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. I Art. 6

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Festhalten, aber:

... Beiträge von 9 Prozent.

Abs. 2

Festhalten, aber:

... den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer je 4,5 Prozent ...

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 6

Proposition de la majorité

Al. 1

Maintenir, mais :

... des cotisations de 9 pour cent sur leur ...

Al. 2

Maintenir, mais :

... s'élève alors à 4,5 pour cent du salaire déterminant ...

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. I Art. 8 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Festhalten, aber:

... wird ein Beitrag von 8,4 Prozent erhoben ... sinkenden Skala bis auf 4,5 Prozent.

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 8 al. 1

Proposition de la majorité

Maintenir, mais :

8,4 pour cent est perçue ... est ramené jusqu'à 4,5 pour cent selon un ...

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. I Art. 13

Antrag der Mehrheit

Festhalten, aber:

... beträgt 4,5 Prozent der Summe ...

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 13

Proposition de la majorité

Maintenir, mais :

... s'élèvent à 4,5 pour cent du total ...

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. I Art. 43quinquies

Antrag der Mehrheit

Aufheben

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Gemäss geltendem Recht

Ch. I art. 43quinquies

Proposition de la majorité

Abroger

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Selon droit en vigueur

Ziff. I Art. 107

Antrag der Mehrheit

Titel

Festhalten

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 4

Festhalten, aber:

... unter 100 Prozent einer Jahresausgabe ...

Abs. 5

Festhalten, aber:

a. ... um maximal 0,15 Prozentpunkte;

b. ... um maximal 0,3 Prozentpunkte;

c. ... nach den Buchstaben a und b.

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Titel, Abs. 3-5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 107

Proposition de la majorité

Titre

Maintenir

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 4

Maintenir, mais :

... de descendre au-dessous de 100 pour cent des dépenses annuelles ...

Al. 5

Maintenir, mais :

a. ... d'un maximum de 0,15 point de pourcentage ;

b. ... d'un maximum de 0,3 point de pourcentage ;

c. (Ne concerne que le texte allemand)

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Titre, al. 3-5

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. Ia Art. 3 Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. Ia art. 3 al. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Abs. 1bis

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2, 3

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. II

Proposition de la majorité

Al. 1bis

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2, 3

Maintenir

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Al. 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Schlussbestimmung der Änderung vom ...

Antrag der Mehrheit

Der Bundesrat passt die Höhe des Mindestbeitrags nach den Artikeln 2 Absätze 4 zweiter Satz und 5, 8 Absatz 2 und 10 Absatz 1 dem jeweiligen Beitragssatz nach den Artikeln 2 Absatz 4 erster Satz und 8 Absatz 1 an.

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Streichen

Disposition finale de la modification du ...

Proposition de la majorité

Le Conseil fédéral adapte les cotisations minimales visées aux articles 2 alinéa 4 deuxième phrase et 5, 8 alinéa 2 et 10 alinéa 1 aux taux de cotisation prévus respectivement aux articles 2 alinéa 4 1re phrase et 8 alinéa 1.

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Biffer

3. Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

3. Arrêté fédéral sur le financement additionnel de l'AVS par le biais d'un relèvement de la TVA

Ziff. I Art. 130

Antrag der Mehrheit

Abs. 3quinquies

Festhalten, aber:

... den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte ... um 0,2 Prozentpunkte.

Abs. 3sexies

Streichen (siehe späteren Entwurf 4)

Abs. 3septies

Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3quinquies wird vollumfänglich ...

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Abs. 3quinquies, 3sexies, 3septies

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. I art. 130

Proposition de la majorité

Al. 3quinquies

Maintenir, mais :

... taux normal de 0,4 point ... de 0,2 point.

Al. 3sexies

Biffer (voir futur projet 4)

Al. 3septies

... visé à l'alinéa 3quinquies est attribué ...

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Al. 3quinquies, 3sexies, 3septies

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. II Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, aber:

... bis zum 31. Dezember 2033.

Ch. II al. 3

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Germann, Müller Damian)

Adhérer à la décision du Conseil national, mais :

... jusqu'au 31 décembre 2033.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir befinden uns in der Differenzbereinigung und beraten die Vorlagen 2 und 3. Es liegen uns der Antrag der Mehrheit und der Antrag der Minderheit Dittli vor, die beide Konzepte bilden, die sowohl die Vorlage 2 als auch die Vorlage 3 betreffen. Wir beraten die beiden Vorlagen gemeinsam und führen am Ende eine einzige Abstimmung durch. Für die Mehrheit erteile ich Herrn Ettlin das Wort.

Ettlin Erich · Mit-M · Consiglio degli Stati · Obvaldo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ich werde, wie gesagt, nur die Gesamtkonzeption darlegen und nehme mir ein bisschen Zeit dafür. Ich glaube, es ist doch eine Zeit lang her, dass wir darüber gesprochen und das diskutiert haben. Sie erinnern sich ja: Nach der Annahme der 13. AHV-Rente durch das Volk hat der Bundesrat am 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verabschiedet. Die Umsetzung der 13. AHV-Rente wurde in der Schlussabstimmung vom 21. März 2025 von beiden Räten angenommen. Damit wird die 13. AHV-Rente definitiv ab Dezember 2026 einmal jährlich ausbezahlt. Dieser Teil der Vorlage, Entwurf 1, ist nicht mehr Bestandteil unserer Beratung.

Wir beraten noch die Finanzierung der Rente. Dafür liegen uns der Entwurf 2, das ist die AHV-Gesetzgebung, und der Entwurf 3, das ist der Bundesbeschluss über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, vor. Der Bundesrat sah ursprünglich vor, die 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren und die reduzierten Sätze entsprechend anzupassen. 0,7 Prozent Mehrwertsteuer entsprechen etwa 2,5 Milliarden Franken. Aktuell betragen der Normalsatz 8,1 Prozent und die reduzierten Sätze 2,6 und 3,8 Prozent. Gleichzeitig wollte der Bundesrat auch den Beitrag des Bundes an die Ausgaben der AHV von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent senken. Diese Massnahme ist jedoch nicht mehr Bestandteil der Beratung, da sie in beiden Räten nicht übernommen wurde; es gibt da keine Differenz mehr. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert eine Änderung der Bundesverfassung und muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Kurz zu den Zahlen: Nach neusten Berechnungen wird die 13. AHV-Rente 4,2 Milliarden Franken im Jahr 2026 kosten, 4,5 Milliarden Franken im Jahr 2030, und danach steigt sie bis 2040 auf 5,4 Milliarden Franken - es ist also eine Herausforderung. 1 Prozentpunkt Mehrwertsteuererhöhung ergibt etwa 3,7 bis 4 Milliarden Franken, und 1 Prozentpunkt mehr Lohnbeiträge ergibt etwa 5 Milliarden Franken. Das ist die Ausgangslage.

Der Ständerat ist Erstrat und hat am 12. Juni 2025 das Mehrheitskonzept der SGK-S mit 23 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung übernommen. Dieses sieht ab 2028 eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte bei gleichzeitiger Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte vor. Parallel dazu soll die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um höchstens 1 Prozentpunkt erhöht werden, also um 0,5 und 0,5 Prozentpunkte. Die sofortige erste Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen halben Prozentpunkt soll der Finanzierung der 13. AHV-Rente dienen. Mit der späteren, zweiten Erhöhung sollte eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare finanziert werden. Zudem wollten wir gesetzlich festhalten, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter 80 Prozent, statt wie heute nicht unter 100 Prozent, einer Jahresausgabe sinken darf. Ist absehbar, dass der AHV-Fonds unter diese kritische Marke fällt, hat der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten. Sollte das Vermögen des Fonds tatsächlich unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, muss der Bundesrat die Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöhen.

Der Nationalrat hat das Geschäft am 10. September 2025 behandelt und sich für eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte ausgesprochen. Dieses Konzept obsiegte in der Abstimmung im Nationalrat gegen das Modell des Ständerates mit leicht reduzierten Lohnbeitrags- und Mehrwertsteuersatz-Erhöhungen mit 102 zu 96 Stimmen. Zudem hat der Nationalrat eine Verknüpfung des Entwurfes 2, der AHV-Gesetzgebungsänderung, mit dem Entwurf 3, dem Bundesbeschluss über eine Mehrwertsteuererhöhung, eingeführt. Eine allfällige Erhöhung der Lohnbeiträge gemäss dem Modell des Ständerates könnte so nur zusammen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft treten. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat den Entwurf 2 mit 108 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen und den Entwurf 3 mit 110 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission hat die Beratung am 21. Oktober 2025 wieder aufgenommen und sie an den Sitzungen vom 27. Januar und 20. Februar 2026 entsprechend weitergeführt. Sie nahm sich also an drei Sitzungen Zeit, und dies vor allem, um vertieftere Abklärungen vorzunehmen. Insbesondere wurden auch die Kantone zum Thema der steuerlichen Mehreinnahmen der Kantone durch die 13. AHV-Rente angehört. Auch wollte Ihre Kommission wissen, welches die Folgen der verschiedenen Modelle auf die Zahlen der AHV und des AHV-Fonds in der Langfristperspektive sind. Zur Variante des Nationalrates wurde nachgefragt, wie stark die Unternehmen durch den Wechsel der Mehrwertsteuersätze belastet werden, was insbesondere bei einer so kurzen Befristung, einer Erhöhung zwischen 2028 und 2030, ein Thema wird.

Es lag uns gleichzeitig die Vorlage 24.078, "Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)", zur Behandlung vor. Darin hat der Nationalrat verschiedene Änderungen vorgenommen, nicht zuletzt enthalten sie einen eigentlichen Gegenvorschlag zur Initiative der Mitte, die eine Deplafonierung der Ehepaarrenten verlangt.

Es besteht hier ein sachlicher Zusammenhang zum vorliegenden Projekt, wie es der Ständerat beschlossen hat. Wie ich erläutert habe, haben wir darin neben der Finanzierung der 13. AHV-Rente auch die Finanzierung der Deplafonierung der Ehepaarrenten vorgesehen; dies als zweite Phase, sollte denn die Initiative vom Volk angenommen werden. In der Hinterlassenenrenten-Vorlage ergaben sich in der Beratung jedoch so viele Fragen und so grosser Abklärungsbedarf, dass Ihre Kommission entschied, sich im zweiten Quartal 2026 damit zu befassen und dringlich die Finanzierung der 13. AHV-Rente anzugehen. Es war unser Wille, dass wir die Finanzierung der 13. AHV-Rente in dieser Frühjahrssession beschliessen.

Bezüglich dieser Finanzierung wurde festgestellt, dass die Lösung des Nationalrates sehr knapp zustande kam. Wir hatten das Gefühl, unser Schwesterrat sei nach langer Beratung eher in die am Schluss angenommene Lösung hineingestolpert. Eine Mehrwertsteueranpassung kostet die Unternehmungen 150 bis 200 Millionen Franken. Eine Erhöhung im Jahr 2028 um 0,7 Prozent, um sie dann zwei Jahre später wieder aufzuheben, ergibt für die Mehrheit Ihrer Kommission keinen Sinn. Immerhin hat die Minderheit, die durch Kollege Dittli vertreten wird, den Beschluss des Nationalrates aufgenommen, aber die Frist verlängert, nämlich bis zum 31. Dezember 2033. Das wird aber Herr Dittli noch erklären.

Komplexe Fragen ergaben sich für uns bezüglich der Finanzierung der Deplafonierung bzw. der Anhebung des Ehepaarplafonds gemäss Beschluss des Nationalrates in der Vorlage 24.078. Der Nationalrat hat in diesem Projekt keine Finanzierung für den Gegenvorschlag vorgesehen. Der Ständerat hat hingegen für den Gegenvorschlag, und zwar auch für die Anhebung, nicht nur für die Aufhebung des Plafonds, mit der zweiten Phase seines Konzepts eine Finanzierung vorgesehen.

Die Lösung, die Ihnen die Kommission nun vorlegt, besteht darin, den Entwurf 3 des Geschäfts 24.073 aufzuspalten. Es gibt neu einen Entwurf 4, der in der Kommission sistiert ist und zusammen mit der Vorlage 24.078 beraten wird. Das ist dann die Aufhebung oder Anhebung der Plafonierung. Damit verbunden ist ein Schritt auf den Nationalrat zu, indem wir in die vorliegende Vorlage die Finanzierung der Deplafonierung nicht mehr aufgenommen haben. Das ist ein grosser Schritt hin zu einer Lösung, da wir damit auf einen wesentlichen Teil der von unserem Rat beschlossenen Lösung verzichten.

Auch hierzu nenne ich noch Zahlen: Eine Erhöhung des Plafonds von 150 auf 155 Prozent kostet rund 700 Millionen Franken. Eine vollständige Aufhebung des Plafonds kostet etwa 4 Milliarden Franken.

Wir haben auch von den verbesserten Finanzaussichten bei der AHV Kenntnis genommen. Das führte in der Kommission zu einem Konzeptvorschlag, der von der Lösung des Ständerates ausging, aber tiefere Lohnbeiträge und Mehrwertsteuererhöhungen vorsieht, wie das auch mit einem Minderheitsantrag im Nationalrat schon vorlag. An diesem Konzeptvorschlag haben wir uns abgearbeitet und verschiedene Positionen angepasst. So wurde auf die Senkung der ALV-Beiträge um 0,2 Prozentpunkte verzichtet, da sich hier die wirtschaftliche Situation verändert hat. Auch beim Fondsziel wurden 100 Prozent festgelegt und nicht 80 Prozent. Die Interventionsschwelle für den Bundesrat liegt jedoch weiterhin bei 80 Prozent.

Die wohl wichtigste Anpassung liegt darin, dass wir auf die Finanzierung der Deplafonierung in diesem Paket verzichtet haben. Wie gesagt, das ist ein Schritt hin zur Lösungsfindung. Wir bleiben jedoch bei der Mischvariante, also Lohnbeiträge und Mehrwertsteuererhöhung. Das ist eine ausgewogene und faire Lösung. Mit der Mehrwertsteuererhöhung zahlen auch die Rentner mit, das ist klar, und mit Lohnprozenten die Besserverdienenden zugunsten derjenigen mit tieferen Einkommen.

Grob gerechnet ergibt die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte 1,5 Milliarden Franken und die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte ebenfalls 1,5 Milliarden, das sind total 3 Milliarden Franken. Sie wissen es, oder Sie können sich erinnern, die 13. AHV-Rente kostet 4,2 Milliarden Franken. Trotzdem zeigen die Zahlen bis 2040 eine Punktlandung, der Fondsbestand bleibt bei etwa 100 Prozent.

Der Bundesrat, der Nationalrat und die Minderheit Ihrer Kommission wollen nur die Mehrwertsteuer erhöhen. Doch ist eine reine Mehrwertsteuererhöhung wirklich die bessere Variante für eine Durchschnittsfamilie? Dazu eine einfache Rechnung: Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent belastet gemäss Berechnung der Verwaltung einen durchschnittlichen Haushalt in der Schweiz mit etwa 460 Franken pro Jahr. Das heisst, eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte würde eine Belastung von etwa 260 Franken bedeuten. 0,15 Prozent Lohnbeiträge für eine Familie bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 60 000 Franken ergeben 90 Franken. Zusammen wären es also etwa 360 Franken oder 100 Franken weniger als mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozent. Mit unserem Modell zahlt eine normale Familie mit einem mittleren Einkommen also weniger als mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozent. Zum Vergleich: Nur schon bei einem Bruttolohn von 200 000 Franken machen 0,15 Lohnprozente 300 Franken aus. Es ist also klar, dass diese Lohnprozente einfach für mehr Solidarität sorgen zwischen guten Einkommen und weniger guten Einkommen.

Was den Fondsbestand betrifft, so ist festzuhalten, dass wir am Ziel von 100 Prozent festhalten; das habe ich gesagt. Bei einer Deckung von 80 Prozent kommt ein automatischer Interventionsmechanismus zum Tragen, bei dem der Bundesrat die Lohnbeiträge um maximal 0,3 Prozentpunkte erhöhen muss; dies auch, weil Compenswiss uns in einem Schreiben dargelegt hat, dass das Sicherheitsniveau erhalten bleiben muss. Wenn der Fondsbestand unter 80 Prozent sinkt und nicht sofort Massnahmen ergriffen werden, kommt eine Negativspirale in Gang. Dann schrumpft auch das Anlagevermögen, und dementsprechend gibt es auch weniger mögliche Anlageerträge. Das Absinken beschleunigt sich. Allerdings konnten wir aufgrund der neuesten Perspektiven feststellen, dass mit der Lösung der Mehrheit das Niveau des Fondsbestands bis 2040 immer zwischen 94 und 103 Prozent liegen wird und der Interventionsmechanismus nach diesen Schätzungen nicht annähernd zum Tragen kommt. Es ist klar: Bei der befristeten Mehrwertsteuererhöhung gemäss Beschluss des Nationalrates oder gemäss dem Antrag der Minderheit würde der Fonds ohne rasche weitergehende Massnahme schnell deutlich sinken.

Zum Schluss haben wir mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Verbindung der beiden Vorlagen beschlossen. Das heisst, wenn das Volk die Mehrwertsteuererhöhung ablehnt, werden auch die Lohnbeiträge nicht erhöht. Wir müssten dann die ganze Vorlage oder die ganze Finanzierung neu auflösen.

Ich kann Ihnen zusammenfassend sagen, dass die Kommission demgemäss Folgendes beantragt, Sie sehen es in der Fahne: Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte; Verzicht auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und Verzicht auf eine Regelung der Finanzierung der Erhöhung des Ehepaarplafonds; die Aufteilung von Entwurf 3 und Abspaltung von Entwurf 4, um diesen zusammen mit der Vorlage 24.078 zu beraten; der AHV-Fonds darf nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken; Beibehaltung des Interventionsmechanismus; der Bundesrat hat die Möglichkeit, bei einem unter 80 Prozent sinkenden Fondsvermögen die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen; und dann, das ist wichtig, die Verknüpfung der beiden Vorlagen, sodass bei einer Ablehnung der Mehrwertsteuererhöhung auch die Lohnbeiträge nicht erhöht werden.

Dieses Konzept setzte sich in Ihrer Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung durch. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesem Konzept zu folgen.

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Für die Minderheit erteile ich Herrn Dittli das Wort.

Dittli Josef · Mit-M · Consiglio degli Stati · Uri · Gruppo liberale radicale

Meine Minderheit fordert eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozent, befristet bis 2033. Das ist dann der Unterschied zum Nationalrat.

Lassen Sie mich aber, bevor ich den Antrag der Minderheit detailliert begründe, ein paar Ausführungen zum Konzept der Mehrheit machen. Ja, die Kommissionsmehrheit ist dem Nationalrat tatsächlich entgegengekommen. Das ist erfreulich. Sie hat dabei vor allem die sachfremde Verknüpfung mit der Initiative der Mitte-Partei endlich fallengelassen und diese Vorfinanzierung auf Reserve abgespalten. Letzteres erachte ich nicht als Verdienst - es ist für mich die Rückkehr zur politischen Vernunft. Der vorliegende Mehrheitsantrag bewegt sich nun in Richtung dessen, worum es von Anfang an hätte gehen müssen: in Richtung der Finanzierung der 13. AHV-Rente. Doch wer glaubt, wir hätten damit ein gutes Modell vor uns, der irrt. Das, was uns die Mehrheit heute als Kompromiss verkauft, enthält drei Elemente, die für die Minderheit inakzeptabel sind. Es ist eine doppelte Bestrafung der arbeitenden Bevölkerung und ein finanzpolitischer Blindflug auf Kosten der nächsten Generationen.

1. Die Mehrheit will nicht nur die Mehrwertsteuer definitiv erhöhen, sondern sie greift direkt in die Lohntüten der Angestellten und in die Kassen unserer KMU. Sie will die monatlichen Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte erhöhen. Das klingt technisch, das klingt nach wenig, aber in der Realität ist es faktisch wie eine zusätzliche Steuer auf Arbeit. Wer arbeitet, wird zusätzlich belastet. Wer Arbeitsplätze schafft, wird zur Kasse gebeten. In einer Zeit, in der die Kaufkraft unter Druck steht und der Werkplatz Schweiz um seine Wettbewerbsfähigkeit kämpft, ist eine Erhöhung der Lohnnebenkosten das absolut falsche Signal.

Damit aber nicht genug: Die Mehrheit geht noch einen Schritt weiter. Für den Fall, dass die AHV später erneut in Schieflage gerät, will sie jetzt auf Vorrat eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte beschliessen. Das ist für mich eine Art finanzpolitischer Sündenfall. Es ist eine Blankovollmacht für künftige Ausgaben, die jegliche Ausgabendisziplin im Keim erstickt. Wir beschliessen doch hier keine Automatismen für Lohnabzüge, während wir die strukturellen Probleme ignorieren.

2. Die Finanzierung über Lohnbeiträge ist zutiefst ungerecht. Sie lässt die Rentnergeneration, welche die 13. AHV-Rente ab dem ersten Tag vollumfänglich erhält, komplett aussen vor. Schauen wir uns die Verteilungswirkung an: Bei der Mehrwertsteuer sind alle Altersgruppen betroffen; es ist die einzige Steuer, an deren Finanzierung sich auch die Nutzniesser der Zusatzleistung solidarisch beteiligen. Lohnbeiträge hingegen müssen einzig und allein die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber bezahlen. Die Lösung der Mehrheit verschärft die ohnehin massive Umverteilung von Jung zu Alt, die sich in den kommenden Jahren, demografisch bedingt, sowieso massiv zuspitzen wird. Wir dürfen die Jungen nicht noch stärker schröpfen, während sie gleichzeitig versuchen müssen, sich eine eigene Existenz und Vorsorge aufzubauen. Die befristeten 0,7 Mehrwertsteuerprozente, welche die Minderheit fordert, sind das solidarischere und das volkswirtschaftlich sinnvollere Modell.

3. Ein wichtiger Punkt unserer Minderheit ist die Befristung der Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozent bis 2033. Die Mehrheit will die Abgaben dauerhaft erhöhen und damit ein bisschen Vogel-Strauss-Politik betreiben und den Kopf in den Sand stecken. Sie will das Problem mit Geld zuschütten, bis die nächste Krise kommt. Die Minderheit hingegen will den Druck auf die notwendige grosse Reform AHV 2030 hoch halten.

Hier muss ich auch ein Wort an die Adresse des Bundesrates richten. Frau Bundesrätin, die Eckwerte, die Sie uns für die Reform AHV 2030 präsentieren, sind schlichtweg mutlos! Wenn Ihre Antwort auf die demografische Herausforderung darin besteht, für die längerfristige Finanzierung der AHV einzig und allein noch mehr Mehrwertsteuer- und Lohnprozente in das System zu pumpen, dann stimmt mich das nachdenklich. Das ist sicher nicht im Sinne der kommenden Generationen. Wir brauchen auch strukturelle Massnahmen.

Zurück zu Mehrheit und Minderheit: Die Minderheit Dittli weicht bewusst von der nationalrätlichen Befristung auf 2030 ab und schlägt 2033 vor. Das ist ein faires, pragmatisches Angebot. Es gibt Bundesrat und Parlament genügend Zeit, um eine zukunftsorientierte Lösung zu finden, die diesen Namen auch verdient, eine Lösung, die auch strukturelle Massnahmen, sprich den Einbezug des Rentenalters, nicht länger als Tabu behandelt, sondern als mathematische Notwendigkeit und als Teil einer langfristigen und nachhaltigen Lösung.

Der Antrag der Mehrheit ist viel mehr als eine Belastungsprobe für den Werkplatz Schweiz. Er ist eine Art Kniefall vor der politischen Bequemlichkeit in Bezug auf eine zukunftsorientierte Lösung. Wollen wir eine AHV-Finanzierung, die Arbeit weiter verteuert und die Jungen einseitig belastet? Oder wollen wir eine Lösung, die alle Generationen einbezieht und die uns zwingt, die kommenden Hausaufgaben endlich umfassend anzupacken? Die Minderheit Dittli will, wie der Bundesrat, keine weiteren Lohnprozente abzweigen und, wie der Nationalrat, keine unbefristete Lösung, die zum Ausruhen einlädt.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Dittli zu unterstützen.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vaud · Gruppo socialista

Le rapporteur a très bien décrit l'ensemble des éléments que la commission a mis en oeuvre. Avant de commencer mon intervention, j'aimerais juste vous lire l'extrait d'une lettre que ma tante - ma chère tante - a retrouvée et qui est une lettre écrite à la main - une lettre manuscrite dans une belle écriture -, que mon arrière-grand-mère avait écrite à ses enfants le 30 novembre 1951, depuis le joli village d'Albeuve, en Gruyère. Mon arrière-grand-mère s'adressait à sa fille en ces termes. Je lis le début de sa lettre : "Mes très chers, c'est avec peine que je viens vous demander l'aumône." Demander l'aumône signifie :

Um Almosen bitten.

Je continue la lettre. Elle écrit : "Je suis seule maintenant, depuis le 17. Je viens me recommander à vous de m'envoyer 10 francs par mois. Cela commencerait le mois de décembre. Je me suis recommandée à tous, ils étaient tous d'accord. Avec 40 francs, je ne puis pas faire. Je marquerai tout ce que j'ai à payer, et tout ce que j'emploierai." Je m'arrête là dans la lecture de cette lettre. C'est donc une femme qui a élevé 10 enfants, femme de bûcheron, qui, en recevant la première rente AVS de 40 francs, qui représentait 10 pour cent du salaire moyen d'un ouvrier, constate qu'elle ne peut pas vivre, et elle doit donc écrire à ses enfants pour lui demander de compléter cette rente AVS insuffisante de 10 francs par mois. Voilà comment vivaient nos ancêtres, nos anciens, au début de l'AVS, quand les rentes étaient insuffisantes.

Je vous raconte cette histoire pour qu'on arrête enfin peut-être d'opposer les jeunes et les vieux dans ce débat. C'est ce qu'a fait encore notre collègue Dittli. Comme si l'AVS n'était que pour les vieux ; comme si l'AVS n'était que pour les anciens. Quand l'AVS était insuffisante, les jeunes devaient payer pour leurs parents. Ils devaient sortir de leur porte-monnaie bien plus que 0,3 pour cent d'une cotisation salariale. Ils devaient sortir de leur porte-monnaie chaque mois pour payer leurs parents, et leurs parents qui les avaient élevés et éduqués devaient encore demander l'aumône à leurs enfants pour pouvoir payer les factures et devaient ensuite livrer un décompte mensuel de ce qu'ils avaient acheté. Voilà la réalité de laquelle l'AVS nous a sortis. Je fais ce petit rappel historique pour toutes celles et tous ceux qui ignorent notre histoire et qui essayent de construire dans ce débat une opposition entre jeunes et vieux. On ne doit pas faire une opposition entre jeunes et vieux : l'AVS est pour tout le monde. Elle améliore la société suisse de toutes les générations et elle renforce une solidarité entre générations qui existe. Je peux vous dire que cette 13e rente montrera cette solidarité entre générations. Les anciens qui n'en auront pas besoin en feront profiter leurs petits-enfants et leurs enfants. C'est ce qu'on verra au mois de décembre de cette année.

Voilà pour le rappel général de ce que représente l'AVS. Ici, quand on débat des systèmes de financement, de grâce - je le dis aussi aux rédactions zurichoises de certains journaux qui veulent construire cette opposition entre générations -, on n'est pas en train d'opposer les jeunes et les vieux. Parce que j'ai un scoop à vous donner : tous les jeunes, si possible, et c'est ce qu'on espère, deviendront vieux, et tous les vieux ont été jeunes. Par contre, tous les pauvres ne deviendront pas riches, et tous les riches n'ont pas été pauvres. Cette mobilité-là existe beaucoup moins. C'est la raison pour laquelle la seule question qu'on devrait se poser, c'est : quel est l'instrument de financement qui est le plus juste du point de vue de la répartition des richesses ? Il est évident que la contribution sur les salaires est plus juste que la TVA. C'est évident. Pour autant, ici, dans la solution qui est proposée, nous avons une solution de compromis, puisque le prélèvement sur les salaires est plus modeste que le prélèvement sur la TVA. Les représentants de l'initiative auraient souhaité un financement intégralement par les cotisations salariales, ce qui aurait été le plus juste. M. Ermotti aurait payé plus que les ouvriers de la construction, et cela aurait été juste. Malheureusement, un financement intégralement par la cotisation n'est pas possible politiquement. Il faut donc trouver un compromis ; c'est ce compromis-là que la commission essaye de traiter.

Je regrette, chers et chers collègues, qu'on ait malheureusement dû renoncer à mettre un peu plus d'ordre dans tous les dossiers AVS qui sont sur notre table. Le rapporteur l'a rappelé : nous avons déjà quatre objets sur notre bureau. On va essayer d'en régler deux aujourd'hui. C'est évidemment déjà quelque chose, mais il y aura encore le projet du Conseil fédéral. Nous avons donc devant nous dans les douze prochains mois cinq objets AVS à traiter. Nous avons voulu dans la première discussion régler de manière plus globale l'ensemble des sujets qui sont devant nous. Nous faisons un pas dans le sens du Conseil national, dans le sens où nous essayons effectivement de régler d'abord la question de la 13e rente. Mais il y aura besoin d'un financement pour les rentes pour couple ; là, j'aimerais dire qu'il faut maintenant qu'on dise ce qu'on veut. Notre collègue Dittli a reproché à notre conseillère fédérale et au Conseil fédéral de manquer de courage. Mais, Monsieur le conseiller aux États Dittli, vous pouviez très volontiers, dans le projet de loi sur l'AVS, proposer une augmentation de l'âge de la retraite à 67 ans. Vous étiez libre de le faire. Vous n'en avez pas eu le courage non plus. Pourquoi n'en avez-vous pas eu le courage ? Parce que vous savez que, même dans votre électorat, qui vous réélira probablement - c'est ce que je vous souhaite - en 2027, il n'y a pas de majorité pour augmenter l'âge de la retraite à 67 ans.

Vous vous abstenez donc bien de le faire. Cependant, ce que vous voudriez, c'est qu'à la fin il n'y ait pas de solution de financement, pour que les déficits arrivent. Vous pensez qu'ainsi le peuple, enfin, se forcera à accepter une hausse de l'âge de la retraite qu'il a refusée à 75 pour cent. C'est la stratégie des caisses vides. Malheureusement, dans ce dossier, certains essaient de jouer la stratégie des caisses vides, dont de grands partis, y compris ceux qui ont créé l'AVS. Je le regrette et j'aimerais que, dans ces partis, enfin, on fasse le pas pour faire un compromis pour notre AVS. Elle mérite bien que les grandes forces politiques qui ont fait ce pays, enfin, fassent le pas pour faire ce compromis.

C'est ce qu'a fait la majorité de la commission et c'est aussi ce que je vous invite à faire.

Gapany Johanna · Mit-F · Consiglio degli Stati · Friburgo · Gruppo liberale radicale

Permettez-moi d'abord de relever - et je crois que c'est aussi ce qu'a cherché à faire la commission - qu'un financement juste signifie que ceux qui reçoivent aujourd'hui la 13e rente l'ont aussi en partie financée. Ce n'est pas le cas avec un financement uniquement par le biais des cotisations salariales. C'est la raison pour laquelle on a, aujourd'hui, un projet de financement mixte sur la table et c'est la raison pour laquelle, aussi, on cherche une majorité sur ce plan.

Dans le concept de la majorité, il y a un point en particulier qui, à mon sens, ne peut pas être adopté dans l'indifférence, ou du moins pas en faisant l'éloge de l'équilibre. Si je vais m'abstenir sur ce vote, ce n'est en tout cas pas parce que je m'oppose à une solution - certainement pas, j'ai déjà confirmé, d'ailleurs, que j'étais ouverte à trouver une solution pour financer cette 13e rente avec une solution équilibrée, avec une solution claire pour la population, pour les travailleurs. Mais ici, on a une solution mouvante. On augmente les cotisations une première fois et on augmente la TVA. Jusque-là, on a un certain équilibre : tout le monde participe au financement de la 13e rente à l'exception de ceux qui la perçoivent à l'étranger - mais sur ce point, on a déterminé que c'était un autre débat. Là où l'on perd l'équilibre, c'est à l'article 107 alinéa 5 : on prévoit une nouvelle augmentation possible des cotisations si le niveau du fonds de compensation AVS venait à passer en dessous d'un certain seuil. Mais là, on atteint une limite ; on agit comme si c'était illimité, les cotisations salariales, alors qu'on sait que cela ne l'est pas. Puiser dans les cotisations salariales signifie réduire le pouvoir d'achat des travailleurs. Trop puiser, c'est confisquer la valeur de leur travail. On est déjà à la limite avec 0,3 points, 0,3 points en plus de tout ce qui est déjà prélevé aujourd'hui. Aujourd'hui, les travailleurs financent déjà une bonne partie de l'AVS et financent aussi une bonne partie des prestations qui sont prévues pour soutenir aussi les personnes qui sont à l'âge de la retraite. Cependant, on peut admettre cette augmentation dans le sens où, effectivement, ceux qui la financent vont un jour aussi - et je le leur souhaite, évidemment - en profiter. C'est le but. On dépasse toutefois la limite en allant au-delà des 0,3 points proposés et, surtout, en prévoyant un mécanisme automatique d'augmentation si le niveau du fonds de compensation passe en dessous d'un certain seuil, et ce, d'autant plus que le projet a changé, comme le rapporteur l'a relevé. Lors du premier passage, on parlait effectivement de financer la 13e rente, mais on parlait en plus de déplafonner les rentes AVS. On avait deux projets à financer ; on avait aussi une certaine divergence avec le Conseil national, et le but était de se rapprocher. Alors, pour nous rapprocher du Conseil national, on a décidé de remettre à plus tard le déplafonnement des rentes. Du coup, on a renoncé à une certaine augmentation de la TVA, mais, dans le même sens, on aurait dû renoncer aussi à une augmentation supplémentaire possible et au fameux automatisme qui touche les cotisations. Certains diront qu'il s'agit d'un principe de prudence ou, comme le disait Churchill, espérer le mieux et prévoir le pire. Sauf que l'on ne parle pas de quelque chose que l'on ne maîtrise pas. En fait, on connaît les chiffres, on sait de combien on a besoin aujourd'hui, on sait combien nous coûte la 13e rente, et on sait, surtout, que l'on va avoir besoin d'une réforme demain. Alors, oui, il existe des divergences idéologiques mineures sur la nécessité et sur la nature de la réforme, mais il y aura une nouvelle réforme de l'AVS, et la solution que l'on doit trouver aujourd'hui est une solution à court terme pour financer la 13e rente.

Dans ce contexte, et à défaut de pouvoir préserver le niveau actuel des cotisations salariales, le minimum que l'on puisse faire est de garantir la stabilité. Renoncer à une possible augmentation future est la seule option honnête vis-à-vis de la population, qui doit pouvoir voter sur une solution claire et non mouvante.

Je m'abstiendrai donc pour ce vote et soutiendrai, à la fin, un projet équilibré de financement de la 13e rente, lorsque la menace d'une augmentation future des cotisations salariales aura été ôtée.

Müller Damian · Mit-M · Consiglio degli Stati · Lucerna · Gruppo liberale radicale

Mit der Einführung der 13. AHV-Rente hat das Volk einen klaren Entscheid getroffen. Diese zusätzliche Leistung muss finanziert werden, darüber sind wir uns einig. Kollege Maillard hat sich über das Votum von Kollege Dittli ein wenig in Rage geredet und gesagt, dass kein Generationenkampf stattfinden dürfe. Ich würde ihm empfehlen, mit der Minderheit zu stimmen. Ein Generationenkampf findet genau dort statt, wo man über die Lohnbeiträge spricht.

Es hat einen einfachen Grund, weshalb in der Vorlage zur 13. AHV-Rente nicht über das Rentenalter gesprochen wurde: weil wir Anstand walten liessen und nur über die Finanzierung sprachen. Im Abstimmungskampf - das wissen einige in diesem Saal - wurde der Bevölkerung unter anderem auch versprochen, dass es keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für das Volk geben werde. Nun sind wir so weit, dass wir zum zweiten Mal über diese Vorlage debattieren dürfen und müssen, weil wir die 13. AHV-Rente finanzieren müssen.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit setzt auf eine sogenannte Mischfinanzierung, die eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer und zusätzliche Lohnbeiträge umfasst. Insbesondere den zweiten Teil, die höheren Lohnbeiträge, halte ich ganz persönlich für den falschen Weg. Das ist für mich ganz persönlich die rote Linie. Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit Dittli zu unterstützen und auf die bis 2033 befristete Mehrwertsteuererhöhung zu setzen.

Warum spreche ich mich ganz klar gegen höhere Lohnbeiträge aus?

1. Höhere Lohnbeiträge treffen genau diejenigen, die heute schon unter Druck stehen. Höhere Lohnbeiträge belasten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie belasten unsere KMU, sie belasten die Familien, und sie belasten auch die jungen Menschen in diesem Land. In wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten ist das sehr problematisch. Viele Haushalte kämpfen mit steigenden Krankenkassenprämien, steigenden Mieten und steigenden Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig stehen viele Unternehmen, gerade im Gewerbe und in der Industrie, unter zunehmendem internationalem Wettbewerbsdruck. Wie ich aus meinem Umfeld höre - vielleicht kann es der Gewerbeverbandspräsident, Herr Regazzi, später auch noch erwähnen -, trifft es infolge der geopolitischen Umwälzungen im Moment vor allem diese Menschen in diesen Unternehmen, die landauf, landab den Gürtel enger schnallen müssen. In der Folge sind davon die Mitarbeitenden und vor allem auch die Stellensuchenden betroffen, darunter vermehrt auch die Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. Das ist aus meiner Sicht keine gute Entwicklung.

Eine zusätzliche Belastung der Löhne verteuert die Arbeit in diesem Land, und das schwächt unseren Standort. Das wollen Sie tatsächlich beschliessen, in einem sich gewaltig verändernden Umfeld? Sie wollen damit einzig die arbeitende Bevölkerung noch stärker belasten, die schon jetzt immer unter Druck kommt? Da verstehe ich effektiv nicht mehr, wie dieses System aufgehen soll.

2. Lohnbeiträge treffen nur einen Teil der Bevölkerung. Lohnbeiträge werden ausschliesslich von Erwerbstätigen und Arbeitgebern bezahlt. Die 13. AHV-Rente kommt aber vor allem den Rentnerinnen und Rentnern zugute. Wenn wir diese Leistungen finanzieren müssen, sollten wir die Last wenigstens fair und solidarisch verteilen. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer verteilt die Lasten breiter und über die Generationen hinweg.

3. Es geht um Generationengerechtigkeit. Wenn wir neue Leistungen der AHV primär über höhere Lohnbeiträge finanzieren, verlagern wir die Kosten zulasten der jüngeren Generation. Das kann aus meiner Sicht nicht die Antwort sein, schon gar nicht angesichts der demografischen Entwicklung, die unsere Sozialwerke in den kommenden Jahren weiter unter Druck setzen wird. Hinzu kommt, dass die Frau Bundesrätin schon die Eckwerte für die IV-Revision dargelegt hat; wiederum stehen zusätzliche Lohnbeiträge im Raum.

4. Der Antrag der Mehrheit schafft einen problematischen Automatismus. Sie müssen sich die Vorlage ganz genau anschauen: Wenn der AHV-Fonds unter eine bestimmte Schwelle fällt, sollen die Lohnbeiträge automatisch weiter steigen. Das ist keine Schuldenbremse, sondern ein Belastungsturbo zulasten der KMU-Wirtschaft und der Arbeitenden unseres Mittelstands. So kann man ein Sozialwerk nicht nachhaltig stabilisieren.

Und damit zu einem ganz grundsätzlichen Punkt: Wir müssen darauf achten, dass die Fiskalquote in der Schweiz nicht stetig weiter ansteigt. Für die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes ist die Steuer- und Abgabenbelastung zentral. Das gilt aber ebenso für die Bürgerinnen und Bürger: Wenn Steuern, Abgaben und Gebühren zunehmen, bleibt am Ende einfach weniger im Portemonnaie. Ein Blick in die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 25.3568 zeigt, in welche Richtung sich die Belastung entwickeln kann, wenn wir neue Aufgaben jeweils mit zusätzlichen Abgaben finanzieren. Und deshalb sollten wir das hier mit Augenmass tun.

Die 13. AHV-Rente ist beschlossen. Ihre Finanzierung hat nun höchste Priorität. Am ehesten dürfte eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer mehrheitsfähig sein, sowohl im Parlament als auch im Volk und bei den Ständen. Für weitergehende Massnahmen sehe ich deutlich grössere politische Hürden. Vor diesem Hintergrund kann ich den Antrag der Mehrheit nicht unterstützen; zusätzliche Lohnbeiträge wären aus meiner Sicht derzeit der falsche Weg.

Die Minderheit Dittli schlägt hingegen eine pragmatische Lösung vor: eine befristete Mehrwertsteuererhöhung bis 2033, um die neue Rentenleistung kurzfristig zu finanzieren und gleichzeitig den nötigen Spielraum zu schaffen, um im Rahmen der AHV-Reform 2030 eine nachhaltige strukturelle Lösung zu erarbeiten. Es ist wichtig, dass wir diese Zeit nutzen, um die AHV langfristig auf eine solide Grundlage zu stellen. Eine strukturelle Reform wird unvermeidlich sein. Die AHV ist und bleibt das wichtigste Sozialwerk unseres Landes, und gerade deshalb müssen wir bei ihrer Finanzierung sorgfältig vorgehen.

Ich bitte Sie eindringlich, hier der Minderheit Dittli zu folgen.

Wasserfallen Flavia · Mit-F · Consiglio degli Stati · Berna · Gruppo socialista

Wenn ich den Voten der Vertreter der Minderheit zuhöre, bekomme ich etwas den Eindruck, dass wir diese Frage hier nicht zum zweiten Mal diskutieren. Ich habe auch den Eindruck, dass uns nicht zugestanden wird, dass wir eine angepasste Lösung haben. Wir reden nicht über das gleiche Konzept wie beim ersten Mal. Wir sind in der zweiten Runde. Es geht darum, einen Kompromiss zu finden, hinter dem möglichst viele stehen können; der Kommissionssprecher hat das alles sehr gut ausgeführt.

Wir hatten in der Kommission die Gelegenheit, uns die wirklich neuesten, angepassten AHV-Perspektiven präsentieren zu lassen und aufgrund dieser Perspektiven auch neue Berechnungen zu machen. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass der AHV-Fonds 2024 und 2025 zusammengezählt nahezu 10 Milliarden Franken vorwärtsgemacht hat. Bei beiden Ergebnissen waren die Beträge viel höher als die Prognosen; das einfach noch einmal zur Erinnerung. Kollege Dittli hat die Reform AHV 2030 angesprochen und dabei wiederholt betont, dass wir wegen der Demografie strukturelle Massnahmen ergreifen müssen. Das stimmt nicht, das stimmt einfach nicht. Schauen Sie sich die Perspektiven an. Es besteht keine Notwendigkeit, strukturelle Massnahmen zu ergreifen, um die demografische Entwicklung aufzufangen. Das ist nicht mehr nötig.

Was wir diskutieren müssen, und das tun wir heute, ist, wie wir die 13. AHV-Rente finanzieren. Und da stehen sich verschiedene Lager gegenüber. Das ist eigentlich am Anfang einer Diskussion so. Ich habe aber den Eindruck, es ist immer noch sehr stark so. Es gibt das Lager, das wirklich unter keinen Umständen eine Erhöhung der Lohnbeiträge akzeptieren möchte. Diese Diskussion erinnert mich an jene bei der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung. Auch diese beinhaltete Anpassungen der Lohnbeiträge. Es wurde wirklich schwarzgemalt, auch was die Arbeitsplätze und die Belastung der Wirtschaft betrifft. Eingetroffen ist nichts davon.

Wir sprechen heute nicht mehr von einer Anhebung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozent, sondern von einer um 0,3 Prozent; sie sind also noch einmal tiefer. Ich möchte auch nochmals erwähnen, dass die Beiträge für die ALV um 0,1 Prozent sinken werden. Das heisst, wir sprechen de facto noch über eine Erhöhung von 0,2 Prozent. Ich möchte einfach, dass wir hier ein bisschen die Verhältnisse wahren. Und es ist eben nicht so, dass die Personen mit tieferen und bescheideneren Einkommen damit belastet werden. Sie profitieren, weil die hohen Einkommen mit der Anpassung der Lohnbeiträge viel, viel mehr zur Finanzierung der 13. AHV-Rente beitragen. Das ist ja genau das, was die Initianten dieser Initiative immer gefordert haben: eine Finanzierung über 0,8 Prozent Lohnbeiträge. Wir haben nie gesagt, es sei gratis und es brauche keine Finanzierung. Das war während der ganzen Kampagne transparent. 0,8 Prozent Lohnbeiträge - von dieser Maximalforderung sind wir schon lange weggekommen. Wir sind jetzt noch bei 0,3 Prozent.

Auf der anderen Seite haben wir die Mehrwertsteuer. Man muss sich mal vor Augen führen, wofür jetzt alles eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geplant ist: für die Armee, für die AHV usw. Die Diskussion zur IV steht uns dann auch noch bevor. Ich bin nicht so überzeugt, dass das wirklich der Königsweg ist, auch nicht mit einer Befristung. Ich meine, Sie stehen ja nicht einmal für eine dauerhafte, sichere, nachhaltige Finanzierung für eine ab Dezember 2026 dauerhaft eingeführte Leistung ein. Eine befristete Finanzierung für die dauerhafte Leistung finde ich irgendwie nicht ganz konzis.

Wir sind jetzt halt in dieser Mischlogik, und diese Mischlogik entspricht dem Willen der deutlichen Mehrheit, hier eine Lösung zu finden, die für alle Seiten akzeptabel ist. Der Mehrheitssprecher hat das sehr gut ausgeführt. Ich möchte Sie wirklich einladen, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Beiträge noch einmal tiefer geworden sind. Bei der Mehrwertsteuer sind wir jetzt bei einer Erhöhung um 0,4 Prozent. Das Gesamtkonzept ist weniger ambitioniert als in der ersten Runde. Das wurde auch deutlich.

Es ist, glaube ich, wirklich für alle Seiten eine nachhaltige und verträgliche Lösung. Ich möchte Sie einladen, ihr zuzustimmen.

Germann Hannes · Mit-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich nehme am besten gleich Bezug auf das Votum meiner Vorrednerin: Kollegin Wasserfallen, Sie plädieren ja eigentlich für eine Finanzierung ausschliesslich über Lohnbeiträge. Wenn aber Ihr Szenario, das Sie anfänglich umrissen haben, stimmt, dann braucht es ja gar keine Zusatzfinanzierung für die AHV - andernfalls hätte ich Sie wirklich falsch verstanden. Aber Sie sind insofern kohärent, als Sie ja auch im Vorfeld der Abstimmung über die 13. AHV-Rente immer gesagt haben, bis 2030 gebe es "no problem". Und jetzt sind wir daran, eben doch Löcher zu stopfen, die sich offensichtlich auftun. Wir werden dann sehen, welches Szenario wie eintrifft. Aber das können wir nicht voraussagen, und darum sind wir gut beraten, jetzt diese Vorlage auf den Weg zu bringen.

Das Volk hat entschieden, es hat sich für die 13. AHV-Rente ausgesprochen, und weil sich nun nach den neuesten Szenarien mindestens ab 2028 Lücken auftun, fühle ich mich verpflichtet, die Finanzierung sicherzustellen. Darum könnte ich mit dem Antrag der Minderheit, dies über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent zu machen, gut leben. Die Minderheit will diese Befristung zudem um drei Jahre verlängern: Statt die Erhöhung, wie vom Nationalrat beschlossen, nur bis 2030 zu befristen, wollen wir weiter gehen und sie bis 2033 befristen. Das verschafft dem Bundesrat letztlich den notwendigen Spielraum für die anstehende Revision zur längerfristigen Sanierung der AHV, unseres einmaligen Solidaritätswerks zwischen den Generationen.

Nun möchte ich noch das Votum von Kollege Dittli und insbesondere auch jenes von Kollege Müller, die ich eins zu eins unterschreiben könnte, ergänzen oder bestärken. Wenn man über Lohnbeiträge spricht, so muss man einfach wissen, wie sich diese Lohnbeiträge entwickelt haben. Die obligatorischen Lohnabzüge steigen immer weiter, zuletzt mit der Überführung der Anstossfinanzierung bei der Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung, dann aber auch - wie jetzt vorgesehen - im Zusammenhang mit der AHV-Finanzierung oder im Zusammenhang mit der IV-Finanzierung; dazu hat der Bundesrat am 11. Februar dieses Jahres kommuniziert. Darum stellt sich schon die Frage, wie weit diese Lohnbeiträge respektive -abzüge denn noch ansteigen sollen.

Bei der Mehrwertsteuer gibt es immerhin eine Höchstgrenze, die in der Verfassung festgelegt ist. Anders sieht es bei den Lohnabzügen aus, und darum ist es eben besonders verlockend, diese hinaufzuschrauben. Die heutigen Lohnzwangsabgaben für Sozialversicherungen betragen 12,8 Prozent: 8,7 Prozent für die AHV, 1,4 Prozent für die IV, 0,5 Prozent für den Erwerbsersatz und 2,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung. Für Letztere wird ja, je nachdem, eine Reduktion in Erwägung gezogen; eine solche ist aber nicht notwendig, respektive ich würde darauf verzichten. Hinzu kommen dann noch die Pensionskassenabzüge: 7 Prozent für 25- bis 34-Jährige, 10 Prozent für 35- bis 44-Jährige, 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und skandalöse 18 Prozent für 55- bis 65-Jährige, was sie auf dem Arbeitsmarkt nicht unbedingt attraktiv macht. Die Beiträge an Familienausgleichskassen liegen zwischen 0,8 und 3,8 Prozent; der Beitrag an die Berufsunfallversicherung beträgt 0,58 Prozent, jener an die Nichtberufsunfallversicherung 1,06 Prozent, und dann gibt es in den Kantonen Tessin, Neuenburg, Genf und Waadt noch spezielle Lohnabzüge für Mutterschaft, wenn ich richtig informiert bin.

Ich habe das jetzt extra einmal alles aufgezählt, um zu sagen: Es ist nicht so, dass die erwerbstätige Bevölkerung nichts beiträgt, ganz im Gegenteil; sie trägt eben heute schon sehr, sehr viel bei, und die sehr hohen Einkommen tragen sogar überdurchschnittlich viel bei und helfen, unser System zu stützen. Und darum meine ich, es sei ein falsches Signal, hier jetzt auch gleich wieder mit neuen Lohnabzügen zu drohen. Denn die Wirtschaft steht wirklich extrem unter Druck, in der jetzigen Weltlage ganz besonders. Und wenn wir die Arbeitsplätze in unserem Land sichern, den Werkplatz Schweiz auch stärken wollen, dann sind wir gut beraten, auf diese Erhöhungen eben zu verzichten. Schon gar nichts kann ich mit dem Automatismus anfangen, der vorsieht, dass die Lohnbeiträge automatisch erhöht werden, wenn das Vermögen des Fonds auf unter 80 Prozent absinkt.

Es gibt aber auch Positives. Wir haben die beiden Vorlagen erfolgreich verknüpft. Das heisst, es gibt keine einseitige Erhöhung der Lohnbeiträge, wenn nicht auch die ältere Generation respektive die Konsumentinnen und Konsumenten über die Mehrwertsteuer etwas beitragen - und das, meine ich, ist verantwortbar.

So ist eigentlich die Variante der Minderheit eben das, was dem Entwurf des Bundesrates entgegenkommt. Er beantragte ja auch 0,7 Prozent Mehrwertsteuererhöhung, allerdings für immer, das wollen wir nicht. Aber immerhin, es ist eine Annäherung. Die Verknüpfung der Vorlagen ist auch eine Annäherung an den Beschluss des Nationalrates. In diesem Sinne geht die Differenzbereinigung in die richtige Richtung.

Machen Sie doch heute gleich auch einen grösseren Schritt, und stimmen Sie dem Minderheitsantrag Dittli zu.

Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio degli Stati · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin Unternehmer und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der einen Grossteil der KMU in diesem Land vertritt.

Der bequemste Weg wäre heute, einmal mehr die Arbeitgeber und die Erwerbstätigen zur Kasse zu bitten. Was politisch bequem erscheinen mag, ist weder wirtschaftlich gerecht noch langfristig tragfähig. Die AHV ist ein Ganzes. Sie lässt sich weder stückweise noch über Automatismen finanzieren. Genau das aber schlägt die Kommissionsmehrheit vor. Wir haben es hier mit einer regelrechten Salamitaktik, einfach umgekehrt, zu tun. Heute fügt man eine Scheibe hinzu, morgen plant man bereits die nächste, und wenn der AHV-Fonds unter 80 Prozent fällt, folgt - notabene über einen Automatismus - noch eine weitere.

Cette tactique du salami ne s'arrête pas à l'AVS. Dossier après dossier, la même tentation réapparaît : ajouter une nouvelle tranche de charges sur le travail. Aujourd'hui la 13e rente, demain l'AVS 2030, et bientôt l'assurance-invalidité, les allocations pour l'accueil extrafamilial, les allocations familiales ou d'autres extensions encore. Pris isolément, chaque projet prétend rester mesuré, mais additionnés les uns aux autres, ces projets dessinent une même dynamique : celle d'un renchérissement progressif et continu du travail. C'est précisément cette dynamique que nous devons refuser.

Eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge ist problematisch. Es wäre falsch, die Arbeitskosten in der heutigen Situation weiter zu erhöhen. Die KMU, und das wurde von einigen Vorrednern erwähnt, tragen bereits eine stetig wachsende Last. Steigende Energiekosten, die Frankenstärke und die schwierige wirtschaftliche Lage mit unsicheren Perspektiven sind nur einige der zu nennenden Faktoren. Die Margen der KMU sind oft begrenzt, und der Anteil der Lohnkosten ist schon heute einer der weltweit höchsten, wenn nicht der höchste.

In einem solchen Umfeld hat selbst eine auf den ersten Blick moderate Erhöhung der Lohnbeiträge unmittelbare und überproportionale Auswirkungen. In vielen KMU gibt es schlicht keine ausreichende Reserve, um eine erneute Erhöhung der Lohnabgaben ohne Folgen aufzufangen. Für viele KMU ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge keine abstrakte Anpassung; konkret bedeutet sie aufgeschobene Investitionen, unterlassene Neueinstellungen und einen nochmals kleineren Handlungsspielraum. Je nach Situation kann dies auch weniger Lehrstellen, verzögerte Entwicklungen oder eine geschwächte Innovationsfähigkeit bedeuten.

Auch von Gewerkschaftern höre ich oft Kritik an der Erosion der Reallöhne. Aber man kann nicht einerseits den Druck auf die Kaufkraft beklagen und andererseits neue Lohnabzüge unterstützen. Jede Erhöhung der Lohnbeiträge schmälert den Nettolohn, das ist klar. Sie belastet unmittelbar die Erwerbstätigen und trifft auch die Unternehmen, die ihren Teil mitfinanzieren.

On ne peut pas, au nom de la défense du pouvoir d'achat des travailleurs et des travailleuses, se plaindre de la baisse des salaires réels tout en soutenant des retenues salariales supplémentaires.

Wenn wir die Arbeit immer weiter belasten, schwächen wir genau jene wirtschaftliche Basis, die unseren Wohlstand und letztlich auch unsere Sozialversicherungen dauerhaft finanziert.

Der automatische Mechanismus mit einem Schwellenwert von 80 Prozent des Fonds ist ebenso inakzeptabel. In Wahrheit ist er ein Blankocheque, um auf Strukturreformen zu verzichten und um die Last erneut den Unternehmen, den Erwerbstätigen und den jungen Generationen aufzubürden.

Es muss klar gesagt werden: Die AHV darf nicht scheibchenweise finanziert werden. Es geht nicht an, die 13. AHV-Rente isoliert zu finanzieren und die eigentliche Reform auf später zu verschieben. Es gibt nur eine AHV, nur ein Gesetz, und dieses verlangt nach einer umfassenden Strukturreform. Genau deshalb darf das Postulat 25.3731, das ich eingereicht habe und das der Ständerat angenommen hat, nicht toter Buchstabe bleiben. Dieses Postulat verlangt die Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe, um die Reform AHV 2030 mit einer seriösen, umfassenden und faktenbasierten Analyse zu unterlegen. Diesen Weg müssen wir einschlagen, nicht den Weg der Automatismen und nicht den Weg neuer Lohnbeitragserhöhungen.

Je saisis l'occasion pour demander à la conseillère fédérale Baume-Schneider où en est la mise en oeuvre de mon postulat, que je viens de mentionner et que notre conseil a adopté à une large majorité.

Für mich ist es klar: Die Minderheit Dittli beim Entwurf 2 ist der einzige gangbare Weg. Sie ermöglicht es, die Erhöhung der Lohnbeiträge ebenso wie den automatischen Mechanismus bei der Unterschreitung eines Schwellenwerts von 80 Prozent abzulehnen. Im Entwurf 3 setzt sie auf eine befristete und begrenzte Erhöhung der Mehrwertsteuer als Übergangslösung. Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie die Arbeit nicht einseitig belastet und den Druck für eine echte Strukturreform der AHV aufrechterhält.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei den beiden heute zur Diskussion stehenden Vorlagen der Minderheit Dittli zu folgen.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vaud · Gruppo socialista

J'ai mis un peu d'émotion dans ma première intervention ; je vais maintenant être très factuel, puisque le débat tourne autour des cotisations salariales et fait comme s'il y avait une explosion de ces cotisations salariales.

J'aimerais juste ici rappeler quelques faits. Je prends simplement l'assurance-chômage : en 1995, le taux de cotisation global pour l'assurance-chômage était de 3 pour cent ; il est aujourd'hui de 2,2 pour cent, donc 0,8 pour cent de moins pour l'assurance-chômage à charge des employeurs et des salariés. Du côté de l'AVS, en 1975, le taux de cotisation était de 8,4 pour cent ; il est aujourd'hui de 8,7 pour cent. Nous avons donc augmenté de seulement 0,3 pour cent les cotisations à l'AVS depuis 1975. Cela n'a même pas compensé la baisse du taux de cotisation pour l'assurance-chômage.

Concernant le taux complet que payent les entreprises, puisque notre collègue Regazzi a parlé de la charge pour les PME et pour les entreprises : en 2010, les employeurs payaient au total, comme charges salariales, 8,15 pour cent de la masse salariale, et, en 2026, 8,1 pour cent. Aujourd'hui, les employeurs payent donc moins de cotisations salariales qu'en 2010. J'aimerais donc qu'on arrête de faire croire qu'il y a une explosion de ces cotisations sociales ; elles sont au contraire dans notre pays extrêmement contenues.

J'ajoute, là aussi, pour Fabio Regazzi, qui soutenait la réforme de la LPP, qui aurait coûté aussi des hausses des cotisations salariale pour les employeurs, que grâce au référendum qui a été fait, nous avons pu épargner cette hausse des cotisations salariales pour la LPP, sans dommages pour les caisses de pension, puisqu'elles se portent très bien. Nous avons donc cette possibilité aujourd'hui de mettre une petite partie de ce que vous auriez voulu mettre dans la LPP pour l'AVS.

Enfin, je rappelle que quand on parle de 0,3 pour cent de cotisation salariale, c'est 0,15 pour cent pour les salariés et 0,15 pour cent pour les employeurs. C'est toujours important de bien rappeler que chacun des payeurs assume la moitié des coûts. Cela fait donc 9 francs pour un salaire brut de 6000 francs par mois - 9 francs par mois. Avec cette cotisation et les 0,4 pour cent de TVA, on obtient 170 francs par mois d'amélioration de la rente AVS pour toute sa période à la retraite. C'est le meilleur investissement que l'on peut faire quand on est salarié pour essayer de s'assurer une bonne retraite. Voilà quelques faits que je voulais rappeler.

Ettlin Erich · Mit-M · Consiglio degli Stati · Obvaldo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ich möchte noch zu ein, zwei Positionen Stellung nehmen. Der Interventionsmechanismus wurde intensiv thematisiert. Dieser war in unserem ursprünglichen Beschluss schon drin, er ist nicht neu. Ich verstehe die Aufregung um diesen Interventionsmechanismus nicht. Wir hatten den schon drin, er ist nicht neu. Wir haben ihn aber verschärft.

Sie müssen sehen: Der Interventionsmechanismus kommt zum Tragen, wenn das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds unter 80 Prozent sinkt. Wenn das Fondsvermögen unter 80 Prozent des Betrags einer Jahresausgabe sinkt, werden Lohnbeiträge von 0,3 Prozent fällig. In der Kommission haben wir festgestellt: Irgendwann muss man stoppen und einen Mechanismus einrichten. Der Bundesrat kann nicht innert Monaten reagieren, wenn er sieht, dass das Fondsvermögen unter 80 Prozent fällt. Mit einem Mechanismus kann er ihn absichern. Das Ziel sind aber weiterhin 100 Prozent. Ursprünglich hatten wir 80 Prozent als Ziel, jetzt sind es 100 Prozent.

Wenn Sie den entsprechenden Artikel lesen, sehen Sie, dass der Bundesrat regelmässig prüfen soll, ob sich der Fonds quasi im Gleichgewicht befindet. Wenn das Fondsvermögen unter 100 Prozent rutscht, unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung innert einem Jahr nach Veröffentlichung der Jahresrechnung Stabilisierungsmassnahmen. Zu 80 Prozent sollte es gar nicht erst kommen, aber die Massnahme würde als "lender of last resort" wirken. Das würden Sie doch in Ihrem Unternehmen, wenn Sie eines haben, auch machen. Sie müssen doch einen Mechanismus haben.

So viel zum Ziel des Interventionsmechanismus. Die Zahlen zeigen: Bis 2040 sinkt der Fonds nie unter 94 Prozent. Der Mechanismus dürfte gar nicht zum Tragen kommen. Das waren meine Ausführungen zum Interventionsmechanismus. Noch einmal: Wir haben tiefere Sätze vorgesehen.

Jetzt entferne ich mich vom Mandat als Berichterstatter und sage noch etwas Persönliches. Der geschätzte Kollege Dittli war quasi als Oberst im Generalstab im Angriffsmodus: Griff ins Portemonnaie. Ich habe ein Zweifamilienhaus. Unten wohnt meine Tochter mit ihrem Mann. Ich bin glücklicher Grossvater. Ich sage Ihnen, das ist ein schönes Gefühl. Mal angenommen, ich sage denen: "Schaut, für euch wird es schlimm, es gibt einen Griff ins Portemonnaie, Lohnbeiträge von 0,15 Prozent. Aber ich habe auch eine gute Nachricht: Die bessere Lösung sind 0,7 Prozent Mehrwertsteuererhöhung." Denken Sie, die jubeln dann? Ich habe Ihnen die Rechnung vorgelegt. Das kommt für diese junge Familie teurer. Sie können dann sagen: "Die Erhöhung ist bis 2033 befristet." Doch was kommt danach für diese junge Familie? Wenn Sie von "strukturellen Massnahmen" sprechen, ist das Neusprech. Seien Sie doch ehrlich: Es ist eine Erhöhung des Rentenalters. Dieser jungen Familie sage ich: "Ihr dürft dafür ein Jahr länger arbeiten." Das ist doch die Wahrheit.

Jetzt erwähnen Sie den Generationenkonflikt. Ich muss nicht ein Jahr länger arbeiten, aber die junge Familie. Ich kriege die 13. AHV-Rente. Das ist beschlossen. Wir müssen sie finanzieren. Selbst Sie haben nicht gesagt, dass man sie über strukturelle Massnahmen finanzieren muss. Wir müssen sie finanzieren. Eine Befristung macht deutlich, dass es danach Massnahmen braucht. Das ist eine Erhöhung des Rentenalters. Das kann man wollen, aber dann soll man es auch sagen.

Ich glaube, was vorliegt, ist das Resultat eines Kompromisses. Ich finde, es ist ein Kompromiss der Mehrheit der Kommission, bei dem wir am Schluss gesagt haben: Wir finden eine Lösung, die die 13. AHV-Rente dauerhaft finanziert. Aber der Auftrag an den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um die demografischen Herausforderungen der AHV strukturell anzugehen, besteht weiterhin. Das bleibt, glaube ich, auf dem Tapet.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Consiglio federale · Giura

Depuis début mars, cela fait désormais deux ans que la votation sur la 13e rente AVS a eu lieu. Le Conseil fédéral a réagi rapidement. Il a présenté, après quelques mois, un message sur le financement. Il est important que le Parlement désormais se prononce également. Au fond, et je pense que c'est important de le préciser, il ne s'agit pas aujourd'hui d'assainir les finances de l'AVS, il s'agit de financer une extension des prestations, des prestations souhaitées par la population. Pour le Conseil fédéral, cette extension doit être financée par des recettes supplémentaires, parce qu'il n'est pas possible ou envisageable de réduire les prestations.

Le Conseil fédéral souhaitait trois éléments extrêmement clairs. Premièrement, un versement et un financement rapide ; deuxièmement, le financement durable d'une prestation durable ; troisièmement, que tout le monde participe au financement. Votre commission suit ces objectifs sur la plupart des éléments, et il est très important pour le Conseil fédéral que le financement soit durable. Cependant, il existe également des divergences sur lesquelles je reviendrai.

Plusieurs concepts de financement de la 13e rente sont désormais sur notre table : d'une part, la proposition du Conseil fédéral qui, elle, prévoyait un relèvement exclusif de la TVA, mais illimité dans le temps et, d'autre part, la variante du Conseil national qui, elle, prévoit un relèvement temporaire de la TVA, et, enfin, la proposition de votre conseil prévoyant un financement mixte avec une augmentation de la TVA, mais également des cotisations à l'AVS que votre commission vous propose d'adapter, afin de renoncer à prévoir un financement préventif d'un éventuel relèvement ou suppression du plafond des rentes.

La 13e rente de vieillesse sera versée dès cette année. Elle coûtera à l'assurance-vieillesse et survivants entre 4 et 5 milliards de francs par année. Or, elle n'est pas en mesure de supporter ces dépenses supplémentaires. Il est dès lors totalement utile et nécessaire de trouver une solution de financement, et ce, dans les meilleurs délais. Le Conseil fédéral souhaite assurer le financement durable de cette rente. Le financement de cette nouvelle prestation devrait être assuré séparément et indépendamment de la future réforme qui, elle, se concentrera sur l'AVS dans son ensemble. Dans les discussions, il est toujours question de la future réforme qui, selon certains, est "schlicht mutlos". Je crois que ce qu'il faut également faire, c'est obtenir des majorités, écouter ce que la population souhaite. Surtout, je crois que ce n'est contesté par personne, l'AVS est l'assurance sociale la plus appréciée, la plus fondamentale de notre système. Par rapport à cela, je crois que nous devons avoir des réponses adaptées.

Votre commission a maintenant décidé de se concentrer uniquement sur le financement de la 13e rente AVS et non pas sur le financement d'autres projets, afin de trouver une solution au plus vite, et je vous en suis reconnaissante.

Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte ebenso wie der Bundesrat eine nachhaltige Finanzierung sicherstellen. Wir verfolgen also dasselbe Ziel, was ich sehr begrüsse. Das von der Mehrheit Ihrer Kommission zur Erreichung dieses Ziels gewählte Konzept unterscheidet sich jedoch von dem des Bundesrates. Es ist anzumerken, dass sowohl die von der Mehrheit Ihrer Kommission vorgeschlagene Mischfinanzierung als auch die Vorlage des Bundesrates eine stabile Situation des AHV-Ausgleichsfonds bis 2040 gewährleisten. Der Bundesrat hatte jedoch eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer bevorzugt, damit die gesamte Bevölkerung einen Effort leistet, insbesondere auch die jetzigen und zukünftigen Rentner, die eine 13. Altersrente erhalten werden.

Votre commission propose en outre un mécanisme d'intervention, tout en renonçant à abaisser le niveau légal. Le Conseil fédéral soutient l'idée d'un tel mécanisme, mais dans le cadre des lignes directrices de la réforme AVS 2030, dont l'avant-projet sera soumis en consultation ce printemps. Il ne prévoit toutefois pas de mesure automatique autre que le dépôt d'un message, donc un débat politique à l'attention de l'Assemblée fédérale. Ce n'est donc pas un automatisme uniquement financier, mais bien une prise de responsabilité pour que le Parlement puisse se prononcer.

Pour répondre à la question de M. le conseiller aux États Regazzi : effectivement, votre postulat s'inscrivait dans notre volonté d'élargir la discussion, parce que si, dans les valeurs de référence - "Eckwerte" -, le Conseil fédéral n'a pas retenu l'augmentation de l'âge de la retraite, il a retenu plus de "Freiwilligkeit", plus de flexibilisation, et cela, on doit l'étudier et voir véritablement ce que cela signifie.

Le groupe de travail indépendant a été constitué avec des représentants de l'administration, du SECO, de l'OFAS, de l'Administration fédérale des finances, mais également avec des représentants des associations d'employeurs, des spécialistes du marché du travail, dont une responsable au niveau de l'Union patronale suisse et un représentant de l'USS, mais aussi des professeurs spécialisés dans le domaine du marché du travail, afin d'avoir une approche scientifique, des réflexions politiques et les réalités du terrain. Je ne conteste pas que les augmentations, soit de TVA, soit de cotisations salariales, personne ne s'en réjouit, mais à un moment donné, pour un financement durable et qui peut être accepté par la majorité de la population, on doit travailler à des solutions de compromis.

Le 24 avril prochain, il a été porté à ma connaissance qu'il y aura la première séance de ce groupe. Cinq à six séances sont déjà prévues cette année, et les résultats du groupe - ça, je peux vous l'assurer - seront très clairement intégrés dans le message, qui sera ensuite transmis au Parlement pour la réforme AVS 2030. Il ne s'agit pas de dire que c'est un groupe alibi ; non, c'est une réflexion qui va nourrir le message qui sera transmis au Parlement.

Encore un élément par rapport aux cotisations salariales ou, d'une manière générale, aux cotisations : je me suis aussi posé ces questions, et un tableau nous montre la réalité, indépendamment du débat plus sensible au niveau syndical ou patronal. Si l'on regarde l'ensemble des différentes cotisations, que ce soit l'AVS, l'invalidité, le chômage, les allocations familiales, tout ce qui concerne globalement ces cotisations, en 2013, le taux global était de 34,9 pour cent ; on est monté en 2018 à 35 pour cent ; aujourd'hui, le taux est de 34,9 pour cent. On ne peut donc pas dire qu'il y a une explosion globale de ces cotisations salariales ; il y a une redistribution de certaines assurances, mais la charge globale pour l'employé et l'employeur est sensiblement la même.

J'aimerais encore terminer avec le lien juridique qui est fait concernant la votation sur la TVA, si on arrive à ce niveau-là, et les cotisations salariales. Je prends acte qu'il est plébiscité tant par le Conseil national que par votre commission. Je relève toutefois qu'il fait courir un risque à ne pas négliger, à savoir qu'aucun financement ne ressorte d'une votation populaire. Parce que si le relèvement de la TVA venait à être rejeté, les cotisations salariales ne seraient pas non plus prises en considération.

En conclusion, c'était un véritable plaidoyer du Conseil fédéral : maintenant, on doit financer cette 13e rente plébiscitée par le peuple. Je vous remercie d'arriver avec une proposition qui permet une réponse politique, qui, aux yeux du Conseil fédéral, est équilibrée, pour la 13e rente. Maintenant, on sait le prix à payer et comment on y répond de manière politique et responsable.

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Eine Vorbemerkung: Die Mehrheit beantragt bekanntlich, den Entwurf 3 aufzuteilen, indem Artikel 130 Absatz 3 der Bundesverfassung gestrichen und in einen neuen Entwurf 4 ausgegliedert wird. Bei einer Annahme dieses Antrages würde der Entwurf 4 in der vorberatenden Kommission hängig bleiben. Er würde dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück.