Oggetto parlamentare: 02.3660,

02.3658, 02.3660

Interpellation Gysin Remo. Assainissement total de la décharge de Bonfol et financement / Interpellation Graf Maya. Décharge de Bonfol. Quelle suite?

Gysin Remo · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Ganz kurz zur Erinnerung der Sachverhalt: Zwischen 1961 und 1976 wurden von verschiedenen Basler chemischen Industriewerken 114 000 Tonnen Chemie-Sondermüll, Chemiemüll, in einer Tongrube in Bonfol im heutigen Kanton Jura abgelagert. Die Sanierung dieser Deponie ist unbestritten. Sie ist im Gegensatz zur Sanierung anderer Deponien auch machbar. Aber es geht nun um die Frage, wie das vonstatten gehen soll und wer die Finanzierung tragen soll.

Folgende Akteure stehen sich gegenüber: In erster Linie ist die Bevölkerung betroffen, die leider sehr wenig zu Wort kommt. Es geht hier um die Trinkwasserversorgung, es geht um Gesundheit, und hier ist die Bevölkerung direkt angesprochen. Es ist die Basler Chemie angesprochen: Novartis, Roche, Ciba, Syngenta, Clariant, Henkel, Rohner und eine andere Firma. Sie sind die Verursacher, und sie haben dafür zu sorgen, dass das Verursacherprinzip wie in der Schweiz üblich auch hier zum Tragen kommt. Das heisst, sie haben geradezustehen für die Finanzierung und auch für die technische Umsetzung und Ausführung der Sanierung dieser Deponie.

Das ist die Problematik: Leider drückt sich die chemische Industrie. Ich muss hier als Basler leider auch vor der eigenen Tür, vor der Basler Tür, wischen, und ich bin betrübt, dass transnationale Unternehmen, denen es finanziell sehr gut geht, sich in eine solche Situation hineinmanövrieren. Ihnen gegenüber steht nämlich die kleine Gemeinde Bonfol. Es kann nicht infrage kommen, dass diese auch nur 10 bis 20 Prozent der Finanzierung - das wird diskutiert - tragen soll; das vermag sie nicht. Wenn es daran hängen würde, dann wäre die ganze Sanierung infrage gestellt.

Nun zur Interpellation: Ich beanstande das jahrelange Hinauszögern durch die chemische Industrie und bitte den Bund, hier zu regulieren, Klarheit zu schaffen. Er tut dies tatsächlich, aber leider nur teilweise. Er bestätigt, dass gefährliche Abfälle dort liegen. Er bestätigt, dass es eine Totalsanierung braucht. Aber er stellt leider die Finanzierungsfrage nicht klar; hier "schwabbelt" er herum. Da bitte ich Sie, Herr Bundesrat, nun doch führend Hand anzulegen und dafür zu sorgen, dass unsere Gesetze zum Durchbruch kommen und vor allem das Wort der chemischen Industrie, unserer internationalen Unternehmen, auch gilt. Die haben nämlich vor Jahren versprochen, sie würden die Finanzierung übernehmen, und nun sind sie verunsichert.

Ich fasse zusammen: Ich bin teilweise von der Antwort des Bundesrates befriedigt. Was wir von den Hauptakteuren, den chemischen Werken, wollen, was noch nicht gegeben ist, ist die Beachtung des Verursacherprinzips. Dann sollen sie in Sachen Finanzierung Wort halten, und sie sollen - das ist jetzt das Aktuelle - zu einer technisch einwandfreien Lösung Hand bieten. Es stehen verschiedene Lösungsansätze zur Diskussion. Unabhängige Experten bestätigen aber, dass der Ansatz der Basler Chemie ungenügend ist. Er ist nicht dem Gesundheitsschutz, dem Arbeitnehmerschutz, den Umweltauflagen entsprechend. Hier erwarte ich Ihre Unterstützung, Herr Bundesrat, und ich bitte Sie, hier in direktem Kontakt zwischen Ihren Ämtern und der Basler Chemie Druck auszuüben. Leider geht es nicht anders.

Graf Maya · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi

Im Oktober 2000 unterzeichneten die Basler Chemiekonzerne Novartis, Hoffmann-La Roche, Ciba SC, Clariant und die Säurefabrik Schweizerhalle, zusammengeschlossen in der einfachen Gesellschaft Basler Chemische Industrie - wir bezeichnen sie kurz BCI -, unter grossem öffentlichen Druck mit dem Kanton Jura eine Konvention über die Totalsanierung der Chemiemülldeponie im jurassischen Bonfol. Diese Chemiemülldeponie umfasst 114 000 Tonnen Chemiemüll, die von 1961 bis 1976 in einer Tongrube von der BCI abgelagert worden sind. Sie sollte nach der Konvention ausgehoben und umweltgerecht entsorgt werden. Doch zwei Jahre später stellte die BCI die Finanzierung ihres eigenen Sanierungsprojektes überraschend infrage. Seither schwebt die Kostenfrage wie ein Damoklesschwert über Bonfol. Dies könnte diese zwingend notwendige Totalsanierung empfindlich stören und unnötigerweise verzögern.

Das war der Grund, warum ich im November 2002 eine Interpellation zur Mülldeponie Bonfol eingereicht habe. Die Beantwortung durch den Bundesrat hat in vielen Fällen Klarheit gebracht - dafür möchte ich mich auch bedanken -, aber nicht in der zentralen Frage der Kosten. Aus der Antwort des Bundesrates geht zwar hervor, dass die kleine jurassische Grenzgemeinde Bonfol, auf deren Boden eben die Deponie betrieben wird, die Risiken zu jenem Zeitpunkt nicht beurteilen konnte und dass Bonfol also nicht als Verursacherin des Problems zur Kasse gebeten werde kann. Dies ist zwar eine klare Aussage, es ist aber nicht verständlich, warum der Bundesrat die Gemeinde Bonfol im Falle der Zahlungsunfähigkeit der öffentlichen Hand von der Kostenpflicht nicht ganz ausgeschlossen hat; er hätte so den Finanzierungsstreit beendet.

Das ist auch der Grund, warum die Antwort für mich nur teilweise befriedigend ist. Denn es ist klar: Am Verursacherprinzip darf nicht gerüttelt werden. Die BCI soll nicht nur von Verantwortung sprechen, sondern auch die finanziellen Konsequenzen ihrer Verantwortung als Verursacherin respektive als Chemiemüllproduzentin und als Deponiebetreiberin tragen.

In der Zwischenzeit - Sie haben vielleicht davon gehört - hat die Basler Chemie nun endlich, es war im letzten Dezember, ein Sanierungsprojekt eingereicht. Doch dieses ist auch nach einem Gutachten des Collectif Bonfol - es hat es im Mai der Presse vorgestellt - nicht auf dem Stand der Technik und ungenügend. Das Sanierungsprojekt hält nicht einmal die gesetzlichen Minimalanforderungen ein in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Luftreinhalte- und Altlastenverordnung.

Es handelt sich also um schwere Mängel im Sanierungsprojekt, die, so müsste man meinen, renommierten Weltkonzernen wie jenen der Basler Chemie eigentlich nicht passieren dürften.

So stellt sich hier die Frage, Herr Bundesrat, ob es sich hier tatsächlich nur um ein schlechtes Projekt handelt, das vorgestellt wurde, oder ob es auch um die Strategie geht, das Projekt absichtlich zu verzögern.

Dass es nicht unbegründet ist, von der Möglichkeit einer Verzögerungstaktik auszugehen, zeigt sich auch bei der Diskussion über die Chemiemülldeponie in der Region Basel: Auch dort geht es nicht vorwärts, und die Untersuchungen, z. B. die Untersuchung des Grundwassers durch die chemische Industrie selbst, waren ungenügend. Die Sanierung ist also dringend. Dass nicht auf Zeit gespielt werden darf, weder in der Region Basel noch im jurassischen Bonfol, ist klar.

Ich bitte darum den Bundesrat, anschliessend zum Sanierungsprojekt Stellung zu nehmen. Ich möchte ihm noch zwei konkrete Fragen dazu stellen - wenn er mir zuhört. - Danke!

Was meint der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass das von den Firmen der Basler Chemischen Industrie eingereichte Sanierungsprojekt nicht dem Stand der Technik bei der Sanierung von Altlasten entspricht? Die Experten des Collectif Bonfol haben in ihrem Gutachten, das hier aufliegt, festgestellt, dass das Sanierungsprojekt verschiedene gesetzliche Minimalanforderungen bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Luftreinhalte- und Altlastenverordnung nicht einhält. Wie verhält sich der Bundesrat zu diesem Faktum? Wie nimmt er dazu Stellung?

Kohler Pierre · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo popolare-democratico

Je souhaite intervenir concernant cette décharge de Bonfol, puisque j'ai été un des acteurs principaux quant à la signature, notamment, de l'accord avec la chimie bâloise.

Tout d'abord, je tiens à remercier le Conseil fédéral et l'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage pour l'excellente collaboration que nous avons eue, ainsi qu'avec le département de Monsieur Moritz Leuenberger et avec la chimie bâloise.

Simplement deux ou trois précisions concernant la réponse du Conseil fédéral.

Premièrement, contrairement à ce qui est écrit, je reste persuadé que les autorités communales de Bonfol ne connaissaient pas le caractère dangereux des produits chimiques qui étaient entreposés par la chimie bâloise, ce d'autant plus qu'à aucun moment n'a été évoqué le fait que ces produits pouvaient à long terme se retrouver dans la nature, et en particulier dans les eaux souterraines. Certes, il s'agissait de produits dangereux, mais dont personne ne pensait qu'ils pouvaient être dangereux pour l'environnement et pour l'être humain à long terme.

Deuxièmement, c'est l'entrée en vigueur de l'ordonnance sur les sites contaminés qui a poussé le gouvernement jurassien à demander l'assainissement total de la décharge chimique de Bonfol. Après quelques discussions, le gouvernement a pris la décision, en janvier 2000, de demander à la chimie bâloise d'assainir totalement ce site au vu de cette nouvelle législation.

Il faut savoir que, si le gouvernement jurassien et la Basler Chemische Industrie ont signé un accord, c'est pour la raison suivante: contrairement à la législation qui prévoit un partage des coûts entre les différents partenaires, le gouvernement jurassien a obtenu de la chimie bâloise que celle-ci prenne totalement à sa charge l'assainissement complet et définitif de la décharge de Bonfol. Il s'agit donc d'un accord qui va au-delà de la législation actuelle, accord conclu entre les autorités jurassiennes et la chimie bâloise.

C'est là que j'interviens par rapport à la réponse du Conseil fédéral. Il mélange un peu le cas particulier de Bonfol, qui a été traité d'une manière spécifique avec un accord particulier, avec le traitement et l'assainissement d'autres décharges qui devront se faire sous l'angle de l'application de l'ordonnance sur les sites contaminés et la loi fédérale sur la protection de l'environnement, législation qui ne va pas aussi loin par rapport au dédommagement que ce que nous avons obtenu avec l'accord concernant Bonfol. Je pense que du côté de la chimie bâloise, on craint l'effet Bonfol sur d'autres décharges. Mais je tiens à dire ici que la décharge de Bonfol a trouvé un règlement amiable entre le gouvernement jurassien et la chimie bâloise qui va au-delà de la législation fédérale et qui, de mon point de vue, ne peut pas être appliqué tel quel à d'autres décharges, sauf bien entendu de nouveaux accords particuliers entre les autorités communales ou cantonales différentes de celles du canton du Jura ou de la commune de Bonfol.

Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

In den Sechzigerjahren wurde Sondermüll eben noch sorglos entsorgt, zuerst in den Rhein gekippt, später in Kiesgruben; es gab keine umweltgerechten Behandlungsmethoden. Deswegen stellte die Tongrube von Bonfol als Deponiestandort aus damaliger Sicht einen wesentlichen Fortschritt dar, obschon jedem klar war, dass die aus den zerplatzten Fässern tretenden Flüssigkeiten nicht harmlos sein konnten. Die effektive Gefährlichkeit der Abfälle kannten aber wohl nur die Chemiebetriebe selber.

Bereits wenige Jahre nach der Schliessung der Deponie, im Jahre 1976, füllte sich die Grube mit Regenwasser, und das kontaminierte Deponiewasser gefährdete die Umgebung, sodass eine Sanierung nötig wurde. Zwar verhindern die seither getroffenen Sicherungsmassnahmen heute eine akute Gefährdung der Trinkwasserversorgung, aber die über 100 000 Tonnen Chemieabfälle werden durch natürliche Prozesse kaum abgebaut, und via Kläranlage können jährlich weit weniger als ein Promille der abgelagerten Schadstoffe eliminiert werden.

Aus diesem Grunde verlangt die Altlastenverordnung für solche Extremfälle eine definitive Lösung, nämlich die Totalsanierung. Diese wird von der Betreiberin der Deponie, der Basler Chemischen Industrie, nach zähen Verhandlungen mit Behörden und Umweltverbänden nun auch akzeptiert. Die Totalsanierung einer Sondermülldeponie von diesem gigantischen Ausmass stellt höchste Ansprüche an alle Beteiligten. Das Buwal wird die Behörden des Kantons Jura im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen und seiner personellen Möglichkeiten weiterhin unterstützen. Wir erwarten aber auch von allen Beteiligten eine offene und ehrliche Kommunikation.

Nun haben Sie gesagt, die zentrale Frage sei natürlich die der Kosten. Bei einem Projekt mit Kosten von nahezu 300 Millionen Franken stellt sich die Frage nach der Kostenverteilung. Laut Umweltschutzgesetz müssen in erster Linie diejenigen die Sanierungskosten tragen, die durch ihr Verhalten die Belastung verursacht haben, und das ist in diesem Falle die Basler Chemische Industrie als Deponiebetreiberin, aber auch als hauptsächliche Lieferantin der Sonderabfälle. Möglicherweise - das ist bereits eine Schwierigkeit - könnten auch noch weitere Abfalllieferanten in die Pflicht genommen werden, sei es direkt oder sei es regressweise durch die Industrie. Das Gesetz zählt aber auch den Grundeigentümer zum Verursacherkreis, unter anderem dann, wenn er von der Belastung Kenntnis hatte. Sein Anteil ist im Einzelfall festzulegen. In der Regel ist er gering. Die in der Presse erwähnten 10 bis 30 Prozent für den blossen Grundeigentümer sind die Bandbreite in jenen Fällen, wo diese Regel bisher angewendet wurde, und die sind nicht präjudiziell für diesen ganz besonderen und gigantischen Fall. Die Verteilung der Sanierungskosten kann auch in einer Vereinbarung zwischen allen Beteiligten geregelt werden - ein Weg, der heute sehr oft beschritten wird und der auch hier beschritten werden sollte.

Der Kanton Jura ist der Auffassung, die Kostenfrage für die Sanierung sei im "accord-cadre" vom 17. Oktober 2000 geregelt, das heisst, weder der Kanton noch die Gemeinde Bonfol hätten Kosten zu tragen. Die Basler Chemische Industrie beabsichtigt nun, nach Vorliegen des Sanierungsprojektes die Kostenverteilung einvernehmlich mit den Verursachern auszuhandeln.

Schauen Sie auch noch die zeitlichen Dimensionen an. Der Entscheid des Kantons Jura über das eingereichte Sanierungsprojekt sollte Mitte dieses Jahres gefällt werden. Nächstes Jahr, also 2005, soll das Bauausführungsprojekt erstellt und bewilligt werden. In den Jahren 2006/07 soll die Sanierung vorbereitet werden. Dazu braucht es auch eine Baustelleneinrichtung, den Aufbau der Infrastruktur. Erst in den Jahren 2008 bis 2012 soll die eigentliche Sanierung durchgeführt werden.

Kohler Pierre · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo popolare-democratico

C'est une remarque et une question: ce que vous avez dit, Monsieur le conseiller fédéral, est tout à fait exact. La loi fédérale prévoit un partage des coûts entre les différents intervenants dans le problème de l'assainissement d'une décharge. Pour la décharge de Bonfol, ce n'est plus un problème pour le canton du Jura et la commune de Bonfol, par le fait que, dans toutes nos négociations et dans le cadre de l'accord que nous avons signé avec la chimie bâloise, celle-ci s'est engagée vis-à-vis du gouvernement jurassien et vis-à-vis de la commune de Bonfol à prendre totalement en charge les coûts de l'assainissement de la décharge de Bonfol. Alors, est-ce que le Conseil fédéral est toujours prêt à nous soutenir, comme il l'a fait jusqu'à présent, en considérant qu'effectivement, l'accord de Bonfol est un accord spécifique qui va plus loin que la loi fédérale?

Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Ich gebe keine rechtliche Interpretation des damals getroffenen "accord-cadre". Das ist im Moment rechtlich umstritten, und ich presche hier nicht vor. Das Einzige, was ich zusage, ist, dass wir interessiert sind, eine Vereinbarung mit allen Beteiligten zu finden; und die können wir nur finden, wenn tatsächlich alle Beteiligten damit einverstanden sind, also auch der Kanton und die Gemeinde.

Binder Max · P-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Damit sind diese beiden Interpellationen bereinigt.

Es gibt Gründe für den Präsidenten, Sie in den Saal zu rufen, auch wenn keine Abstimmung bevorsteht. Das war jetzt der Fall. Erstens meine ich, dass es eine gewisse Höflichkeit gegenüber dem Bundesrat ist. Zweitens kann ich Ihnen im Namen des Präsidenten der Spezialkommission "Legislaturplanung" mitteilen, dass die Kommissionssitzung bereits um 13 Uhr beginnt. Drittens will ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen beantrage, hier die Sitzung zu beenden.

Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr

La séance est levée à 12 h 40