Oggetto parlamentare: 04.3616,

04.3615, 04.3616, 04.3617

Motion CdF-CN (04.047). Programme d'abandon des tâches / Motion CdF-CN (04.047). Normes et standards de l'administration fédérale / Motion CdF-CN (04.047). Crédit du Service des tâches spéciales figurant au secrétariat général du DETEC

Loepfe Arthur · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Gruppo popolare-democratico

Die Motion 04.3617 betrifft die Kosten des Dienstes für besondere Aufgaben im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Dieser Dienst befasst sich mit der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Er stellt dann Rechnung an die Behörde, die die Aufträge für die Überwachung erteilt; das ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Der Dienst befindet sich aber im UVEK.

Dieser Dienst für besondere Aufgaben funktioniert nicht kostendeckend; das ist der Stein des Anstosses. Man kann nicht alle Kosten zulasten des Justiz- und Polizeidepartementes weiterverrechnen. Die Mehrheit der Kommission glaubt, dass das Budget des UVEK durch diesen Dienst zusätzlich belastet werde. Aus Gründen der Gewaltentrennung wurde der Dienst aber bisher nicht beim Justiz- und Polizeidepartement angesiedelt. Der Auftrag an den Bundesrat lautet: Der Bundesrat soll die von den Bestellern nicht vollständig abgegoltenen Kosten bezüglich Deckungsgrad, Transparenz und Departementszuordnung überprüfen und entsprechende Anpassungen im Budget 2006 vornehmen.

Die Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt Ihnen, diese Motion zu unterstützen.

Bei der Motion 04.3616 geht es um die Normen und Standards der Bundesverwaltung. Die Kommission für öffentliche Bauten hat zusammen mit der Verwaltung Standards für Gebäude, Logistik und Einrichtungen inklusive Informatik definiert. Damit soll verhindert werden, dass man Luxuslösungen realisiert. Der Auftrag an den Bundesrat gemäss dieser Motion lautet: Der Bundesrat wird beauftragt, die Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung in den Bereichen Bauten, Raumbewirtschaftung, Logistik und Informationstechnologie in allen Departementen durchzusetzen.

Die Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt Ihnen, diese Motion anzunehmen.

Die Motion 04.3615 betrifft die Aufgabenverzichtplanung. Die Aufgabenverzichtplanung ist ein Element der umfassenden Strategie zur Sanierung der Bundesfinanzen. Das Ziel der Aufgabenverzichtplanung ist die Straffung der Verwaltung. Diese soll schlanker und kostengünstiger werden und dabei möglichst leistungsfähig bleiben.

Der Bundesrat hat den Departementen eine lineare Sparvorgabe von 5 Prozent der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben bis 2008 erteilt. Das heisst aber nicht, dass überall linear gekürzt werden muss. Die Personalkosten müssen um mindestens 3 Prozent gesenkt werden.

Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Auffassung, dass es sich bei diesem Vorschlag des Bundesrates nicht um eine wirkliche Aufgabenverzichtplanung handelt, sondern lediglich eine Effizienzförderung der Bundesverwaltung angestrebt wird. Der Auftrag an den Bundesrat lautet: Die Finanzkommission will eine wirkungsvolle Aufgabenverzichtplanung im Sinne einer Verwaltungsreform. Damit soll möglichst bald ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.

Die Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt Ihnen, auch diese Motion anzunehmen.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista

Ich bitte Sie, die Motion 04.3615 nicht anzunehmen.

Es gibt verschiedene Gründe. Der eine ist, dass wir in dieser Frage ja an der Arbeit sind bzw. dass der Bundesrat - nicht gerade aufgrund meiner Lieblingsidee - schon daran ist, nämlich an dieser Aufgabenverzichtplanung. Das ist ein zweiter Schritt; der erste Schritt ist das Entlastungsprogramm 2004. Da sind wir mitten in der Diskussion. Als Nächstes soll dann eben diese Aufgabenverzichtplanung gemacht werden. Das soll seriös gemacht werden und läuft schon. Es ist also überhaupt nicht nötig, dass wir hier aktiv werden.

Es wird gefordert, dass wir nur über eine Verzichtplanung bei den Ausgaben ein ausgeglichenes Budget erreichen sollen. In dieser Motion steht wiederum kein Wort darüber, dass man eben auch die andere Seite, die Einnahmenseite, mitberücksichtigen soll. Man sollte nicht immer nur auf der einen Seite schrauben, um zu einem Gleichgewicht zu kommen, sondern auch auf der anderen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion nicht zu unterstützen. Sie ist einseitig, und sie ist auch überflüssig.

Zuppiger Bruno · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Fässler, ich habe eine Frage an Sie: Können Sie sich vorstellen, warum der Bundesrat Nein zu dieser Motion sagt, warum er also ihre Ablehnung beantragt, wenn er doch eigentlich daran ist, diese Aufgabe zu lösen?

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista

Da fragen Sie am besten den Bundesrat selber. (Heiterkeit)

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno

Ich danke Frau Fässler, dass sie mir die Möglichkeit gibt, das Wort zu ergreifen, und ich möchte Sie ermuntern, die Motion 04.3616 betreffend die Normen und Standards der Bundesverwaltung anzunehmen. Dagegen ist der Bundesrat bei der Motion 04.3617 betreffend die Kosten der Dienste für besondere Aufgaben im Generalsekretariat UVEK und bei der Motion 04.3615 Aufgabenverzichtplanung, ganz anderer Meinung.

Die Motion 04.3615 ist zweifellos gut gemeint, aber sie ist ungenau formuliert. Der Bundesrat arbeitet derzeit an verschiedenen Projekten im Zusammenhang mit dem Budget und der Entwicklung der Bundesfinanzen. Ein Projekt - es ist erwähnt worden - besteht aus den Entlastungsprogrammen. Sie haben vor einem Jahr das Entlastungsprogramm 2003 verabschiedet. Wir werden nächste Woche die Botschaft für das Entlastungsprogramm 2004 verabschieden und Ihnen zusammen mit der letztjährigen einen Kürzungsantrag im Umfang von insgesamt 5 Milliarden Franken unterbreiten. Das ist das erste Projekt.

Das zweite Projekt - es ist Teil des Entlastungsprogramms 2004 - beinhaltet diese Aufgabenverzichtplanung. Diese Planung hat der Bundesrat in eigener Kompetenz gestaltet, pgestützt auf das RVOG; dazu bedurfte es keiner Zustimmung durch das Parlament. Daher haben wir Ihnen dieses Projekt auch nicht unterbreitet. Der Inhalt dieser Aufgabenverzichtplanung besteht darin, dass der Bundesrat über einen Horizont von etwa drei Jahren - unter Ausnützung der natürlichen Fluktuation, die derzeit bei rund 4 Prozent des gesamten Personals liegt - die Funktions- und Personalausgaben insgesamt um etwa 5 Prozent absenken möchte. Es ist also ein internes Projekt, und insofern eignet es sich nach unserer Auffassung schlecht für eine Behandlung im Parlament.

Ein weiteres Projekt ganz anderer Art ist die Verwaltungsreform. Bei der Verwaltungsreform steht nicht so sehr das Ziel, Aufgaben und Ausgaben zu kürzen, im Vordergrund, sondern es geht dort vielmehr um strukturelle Fragen. Es geht um die Frage, ob die Verwaltung optimal strukturiert ist, ob sie Effizienzen erzielen kann. Erst in einer zweiten Phase kann es darum gehen, diese Strukturreform, diese Verwaltungsreform, auch in Zahlen zu verwandeln.

Dann haben wir ein weiteres Projekt. Es ist das Projekt, mit dem grossräumige Reformen angestrebt werden sollen, welche sich dann ebenfalls entlastend auf den Bundeshaushalt auswirken.

Nun ist es extrem wichtig, auch im Zusammenhang mit dem Kommunizieren nach innen, in der Verwaltung, dass wir die verschiedenen Dinge nicht einfach durcheinander bringen. Die Aufgabenverzichtplanung, die Verwaltungsreform und die grossräumigen Reformen sind ganz unterschiedliche Bereiche. Sie eignen sich nicht dazu, in dieser Form dem Parlament unterbreitet zu werden. Wir werden Ihnen die Aufgabenverzichtplanung ohne weiteres mit dem Entlastungsprogramm 04 präsentieren. Wir werden Ihnen das Ergebnis einer Strukturreform, einer Verwaltungsreform, separat präsentieren. Der Bundesrat wird nicht zögern, die Ergebnisse aus den grossräumigen Reformen dann auch in Anträge zu verwandeln. Aber durch diese Motion wird ein solcher Prozess nicht homogen möglich sein.

Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion nicht anzunehmen.

Leutenegger Filippo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo radicale liberale

Herr Bundesrat Merz, ich möchte Sie fragen, ob Sie das Ziel dieser Motion, im Jahre 2006 ein ausgeglichenes Budget zu erreichen, unterstützen.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno

Das Ziel dieser Motion ist ein "ausgeglichenes Ergebnis", nicht ein "ausgeglichenes Budget". Sie enthält auch keine Jahreszahl, das ist ein weiterer Mangel dieser Motion. Sie ist nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt fixiert, und insofern ist die Frage auch nicht auf 2006 beantwortbar. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Wenn Sie den Bundesrat dazu zwingen, das Budget für 2006 ausgeglichen zu gestalten - was man machen kann -, müssen Sie bereit sein, die Spielregeln zu ändern. Ich habe es beim Votum im Zusammenhang mit der Gesamtabstimmung erklärt: Die Spielregeln sehen derzeit vor, dass wir einen jährlichen Abbaupfad von 3, 2, 1 und 0 Milliarden Franken haben. Wenn Sie eines dieser Abbaujahre auslassen wollen, muss man das thematisieren. Dann muss man diese Spielregeln anpassen. Dann ist es möglich, ein solches Ziel zu definieren; aber es geht nicht über die Struktur- oder Verwaltungsreform, die ohnehin nicht in ein paar Monaten abgeschlossen werden kann - oder, wie ein Renaissancedichter sagte: Il mondo non fu fatto in un giorno.

Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo popolare-democratico

04.3615

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Marti Werner, Dormond, Fässler, Frösch, Hofmann Urs, Kiener Nellen, Rey, Vollmer)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Marti Werner, Dormond, Fässler, Frösch, Hofmann Urs, Kiener Nellen, Rey, Vollmer)

Rejeter la motion

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion .... 92 Stimmen

Dagegen .... 72 Stimmen

04.3616, 04.3617

Angenommen - Adopté