26.026

Aliquota speciale dell'IVA per le prestazioni nel settore alberghiero

Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio degli Stati · Ticino · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ich berichte Ihnen im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates zur Vorlage 26.026, die die Verlängerung des Mehrwertsteuersondersatzes für Beherbergungsleistungen betrifft.

Der Bundesrat hat die Botschaft am 15. April 2026 verabschiedet. Der aktuelle Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen ist bis Ende 2027 befristet. Mit der Vorlage soll dieser Satz um weitere acht Jahre, d. h. bis Ende 2035, verlängert werden. Damit setzt der Bundesrat die Motion Friedli Esther 24.3635, "MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus", um. Der Bundesrat hält allerdings fest, dass seiner Ansicht nach die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Fortführung des Sondersatzes nicht mehr im gleichen Umfang erfüllt sind. Er verzichtet deshalb auf einen Antrag auf Zustimmung.

Der Nationalrat hat die Vorlage am 16. Juni 2026 beraten und mit 105 zu 75 Stimmen bei 15 Enthaltungen Nichteintreten beschlossen. Da der Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2027 befristet ist, müssen die Räte in der Herbstsession über eine allfällige Verlängerung entscheiden; wegen der Referendumsfrist wäre es sonst nicht mehr möglich, eine nahtlose Fortführung sicherzustellen.

Unsere Kommission ist mit 9 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat sie beraten. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Die Mehrheit der Kommission will den Mehrwertsteuersondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 verlängern. Sie anerkennt, dass sich die Beherbergungswirtschaft nicht mehr im gleichen Ausmass in einer Krise befindet wie zum Zeitpunkt der Einführung des Sondersatzes. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die bisherigen Unterstützungsmassnahmen weiterhin notwendig sind. Die Branche ist nach wie vor mit herausfordernden Rahmenbedingungen konfrontiert, insbesondere mit dem starken Franken, dem internationalen Wettbewerb, hohen Kosten und dem Fachkräftemangel.

In der Detailberatung hat die Kommission verschiedene Minderheitsanträge geprüft; auf deren genauen Inhalt und die Argumente werden die Minderheitsberichterstatter näher eingehen. Ich fasse diese kurz zusammen: Zwei Minderheiten Caroni beantragen, den Normalsatz der Mehrwertsteuer auf 8 Prozent zu senken bzw. den Sondersatz auslaufen zu lassen, damit der Betrag, der heute einer einzelnen Branche als Entlastung dient, allen Steuerpflichtigen zugutekommen könnte.

Die Kommissionsmehrheit lehnt diesen Ansatz ab. Sie erachtet es im aktuellen finanzpolitischen und wirtschaftspolitischen Umfeld nicht als angezeigt, ein gezieltes Instrument zugunsten der Beherbergungswirtschaft durch eine allgemeine Senkung des Normalsatzes zu ersetzen. Aus Sicht der Mehrheit steht die Weiterführung eines bewährten Instruments im Vordergrund. Es trägt angesichts des starken Frankens, des internationalen Wettbewerbs, hoher Kosten und des Fachkräftemangels zur Stabilität der Branche bei, schafft Planungssicherheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Schweiz.

Schliesslich beantragt die Minderheit II (Hegglin Peter), den Sondersatz nicht bei 3,8 Prozent weiterzuführen, sondern auf 5 Prozent zu erhöhen. Begründet wird dies damit, dass die Branche gut unterwegs sei und ein höherer Ansatz dem Bund einen gewissen Mehrertrag bringen würde.

Die Mehrheit folgt dagegen dem Nationalrat und somit dem Bundesrat. Eine Erhöhung würde ebenfalls eine Umstellung auslösen, die Beherbergungsbetriebe zusätzlich belasten und die mit der Vorlage angestrebte Planungssicherheit wäre nur eingeschränkt gewährleistet. Sie spricht sich deshalb dafür aus, den bisherigen Sondersatz von 3,8 Prozent bis Ende 2035 weiterzuführen. Die Kommissionsmehrheit kam zum Schluss, dass die Weiterführung des bisherigen Sondersatzes die beste und pragmatischste Lösung sei. Sie schaffe für die Beherbergungswirtschaft Planungssicherheit, unterstütze die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Schweiz und verhindere einen abrupten Systemwechsel in einem weiterhin anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld.

Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit zu folgen.

Caroni Andrea · Mit-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion hinter dieser Vorlage und lehnt das Begehren weiterhin ab. Auch der Nationalrat lehnt die Vorlage ab. Ich habe aber darauf verzichtet, einen Nichteintretensantrag zu stellen, sondern möchte Ihnen viel lieber aufzeigen, wie man die Vorlage in die Hand nehmen und sie dann aber radikal verbessern kann.

Die Vorlage sieht eine befristete Mehrwertsteuersenkung für eine einzelne Branche im Umfang von jährlich rund 310 Millionen Franken vor. Ich schlage Ihnen nun vor, diese jährlich rund 310 Millionen Franken nicht einer einzelnen Branche zukommen zu lassen, sondern gleichmässig allen Steuerpflichtigen in diesem Land. Das käme dann natürlich auch dem Tourismus in seiner ganzen Breite zugute. Der Normalsatz soll also für alle sinken, von heute 8,1 Prozent auf 8,0 Prozent. Das wären pro Jahr rund 40 Franken weniger Steuerlast pro Einwohner oder 200 Franken weniger für eine fünfköpfige Familie. Sie finden das in Artikel 25 Absatz 1.

Man muss die Verfassung dafür nicht extra anfassen; diese legt nämlich nur die Höchstsätze fest. In Absatz 4 würde mein Konzept dann in gleichem Umfang das bestehende Privileg für Beherbergungsleistungen, wie gesetzlich vorgesehen, per 1. Januar 2028 auslaufen lassen.

Die Mehrheit ist gegen eine solche allgemeine Steuersenkung für die Bevölkerung und möchte die Steuersenkung - wie seit 1996 - lieber weiterhin einzig und alleine einer Branche zukommen lassen. Verstehen Sie mich richtig: Ich bin ein grosser Fan unserer Hotellerie und auch regelmässiger Kunde dieser Branche, wie wahrscheinlich viele von uns. Aber die vorgetragenen Gründe, warum man hier vom Grundsatz allgemein tiefer Steuern zugunsten eines Vorteils für wenige abweichen soll, überzeugen nicht.

Das erste Argument, das für dieses Privileg vorgebracht wurde, war die schwierige Lage der Hotellerie im Jahr 1996. Aber zum Glück kann niemand behaupten, dass die Schweizer Hotellerie seit dreissig Jahren im Dauernotstand sei. Im Gegenteil: Aktuell schreibt sie sehr gute Zahlen, wie auch der Bundesrat aufzeigt. Mit Blick auf eine schwierige oder volatile Wirtschaftslage gäbe es viele Branchen, die Ausnahmen für sich verlangen könnten, die es aber nicht tun. Man muss auch einmal die Gnade haben, ein Notinstrument nach Ende der Notlage auslaufen zu lassen; genau deshalb hat man das Instrument ja auch befristet. Wir führen ja auch die Covid-Kredite nicht beliebig weiter. Mit der Begründung, es gäbe trotz guter Gesamtlage einzelne Betriebe, die sich in einem Engpass befänden, könnte man auch jede andere Branche unterstützen - was übrigens genau das ist, was ich in Artikel 25 Absatz 1 vorschlage, nämlich eine Steuersenkung für alle.

Das zweite Argument, das für dieses Privileg vorgebracht wird, ist der angebliche Exportcharakter der Hotelleriebranche. Dieses Argument lässt sich aber noch einfacher widerlegen: Es gibt kein Schweizer Produkt, das so stark "nicht exportiert" werden kann wie die Schweizer Hotellerie. Oder haben Sie schon einmal jemanden sein Hotelbett mit nach Hause nehmen sehen? Tourismusleistungen werden per Definition im Inland konsumiert. Und genau da, am Ort des Konsums, greift die Konsumsteuer, die Mehrwertsteuer. Ginge es wirklich um ein Exportgut, dann müsste man ja auch keinen Sondersatz fordern, sondern eine volle Befreiung von der Mehrwertsteuer. In diesem Fall müsste aber der Exporteur, sprich der Tourist, das Gut dann zuhause versteuern, gleich wie zum Beispiel eine Maschine. Aber Sie können einmal die Probe aufs Exempel machen: Wenn Sie aus den Ferien nach Hause kommen und in der Verzollungs-App des Bundes Ihre Übernachtungen als Importe angeben wollen, dann gibt es dort kein Feld dafür.

Es heisst dann manchmal: Hotellerie ist zwar kein eigentliches Exportgut, aber es geht um viele Ausländer, die dieses Gut in der Schweiz konsumieren. Erstens hat der Ausländeranteil aber dramatisch abgenommen - ich sage das wertungsfrei -: In der Schweiz entfallen 54 Prozent der Hotelleistungen auf Gäste aus dem Inland. Zweitens konsumieren auch die Ausländer dieses Gut in der Schweiz und sollen deshalb ebenfalls hier Steuern darauf zahlen, wie auf jeden anderen Konsum auch. Unser Tourismus-Konsum im Ausland wird ja auch im Ausland versteuert. Man kann sich auch fragen, warum wir die Ferien von Ausländern in der Schweiz überhaupt subventionieren sollen. Wir schenken ihnen ja schon den schönen Anblick unserer Landschaft und die Nutzung unserer Infrastruktur. Ich glaube, eigentlich sollte man viel eher über eine Erhöhung der Kurtaxen diskutieren als über weniger Steuern.

Das dritte und letzte Argument für dieses Privileg sind die angeblich nicht gleich langen Spiesse. Nun, verschiedene Länder in der EU haben gar keinen Sondersatz. Andere haben zwar einen Sondersatz, der mit einer Ausnahme aber durchwegs höher ist als unser Sondersatz, und zwanzig EU-Staaten haben einen Sondersatz, der höher ist als unser Normalsatz. In unseren Nachbarländern, unseren direktesten Konkurrenten, beträgt der Sondersatz rund 10 Prozent, im EU-Schnitt beträgt er fast 11 Prozent. Das ist somit noch immer höher, als es unser Normalsatz wäre. Die meisten europäischen Hotels hätten deshalb viel lieber unseren Normalsatz als ihren eigenen Sondersatz.

Wenn man uns dann sagt, die unterschiedlich langen Spiesse resultierten gar nicht aus den Sondersätzen, sondern aus dem allgemeinen Kostenniveau, dann sage ich, dass unser Kostenniveau ja hoffentlich auch die Qualität unserer Leistungen widerspiegelt. Den längsten Spiess im Tourismus wurde uns sowieso geschenkt: unsere Landschaft. Wer das Matterhorn, den Titlis, den Zürichsee, das Lavaux, den Lago Maggiore und ganz besonders den Säntis anbieten kann, der muss vor der Konkurrenz nicht erzittern und benötigt keine Sondersätze.

Zuletzt sei noch gesagt, dass dieser Sondersatz auch den Begünstigten unnötige Bürokratie beschert. Das gleiche Brötchen, das heute im Hotel drei Steuersätzen unterliegt - je nachdem, ob Sie es zum Frühstück essen, für die Wanderung kaufen oder abends im Restaurant geniessen -, unterläge nur noch zwei Sätzen.

Und es sage mir bitte niemand, man warte lieber auf den Einheitssatz. Der letzte Versuch hierzu wurde vor genau fünf Jahren mit 27 zu 13 Stimmen abgelehnt. Ich weiss es noch gut, weil ich der Motionär war.

Man kann es auch umgekehrt überlegen: Nehmen wir an, der Normalsatz wäre heute 8 Prozent. Würde dann irgendjemand beantragen, diesen auf 8,1 Prozent zu erhöhen, damit wir umgekehrt einen Sondersatz für eine Branche einführen könnten? Das würden Sie nie tun, also tun Sie das auch heute nicht.

Mein Fazit, lassen Sie dieses aus der Zeit gefallene, teure und komplizierte Steuerprivileg für einen Bruchteil der Steuerpflichtigen auslaufen und geben Sie diesen Betrag der ganzen Bevölkerung als breite und faire Mehrwertsteuersenkung weiter.

Hegglin Peter · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Die Minderheit II (Hegglin Peter) trägt die Verlängerung des Sondersatzes mit. Sie erachtet aber eine Anpassung des Sondersatzes als gegeben, weil sich die Situation seit 1996, als diese Branche in einer veritablen Krise war, doch wesentlich verbessert hat. Würde man heute ähnlich argumentieren wie damals, wären heute wahrscheinlich andere Branchen für einen Sondersatz vorzusehen.

Ich argumentiere hier aber vor allem aus finanzpolitischer Optik. Der Bundesrat hat uns diese Botschaft aufgrund der Motion Friedli Esther 24.3635 unterbreitet. Der Nationalrat ist dann nicht auf die Botschaft eingetreten. Das hat zur Folge, dass für die kommenden Jahre rund 300 Millionen Franken mehr Steuerertrag zu erwarten ist. Der Bundesrat hat diesen gemäss aktueller Regelung auch in den Voranschlag 2027 und die Finanzplanjahre 2028-2030 aufgenommen. Mit den zusätzlichen Steuererträgen von rund 300 Millionen Franken verbleibt im Jahr 2027 ein Saldo von 185 Millionen Franken. Wenn wir den Sondersatz unverändert fortschreiben, fehlen uns schon etwa 120 Millionen Franken, und das Parlament muss diese 120 Millionen Franken in der Budgetberatung einsparen, um schuldenbremsenkonform zu sein. Es kann in anderen Bereichen auch keine zusätzlichen Ausgaben beschliessen. Ich denke, aus finanzpolitischer Optik wäre eine Anpassung, die Erhöhung um 1,2 Prozent auf 5 Prozent, wie sie die Minderheit II beantragt, sicher verkraftbar. Sie würde uns helfen, beim Budget und in den kommenden Finanzplanjahren ein schuldenbremsenkonformes Budget einzuhalten.

Die Minderheit II (Hegglin Peter) ist auch der Meinung, dass Touristen und Hotelgäste, welche unsere Infrastruktur nutzen, doch auch ein bisschen mehr an die öffentliche Leistung beitragen können. Eine Erhöhung von 1,2 Prozent ist, wenn Sie die Kosten pro Zimmer und Nacht betrachten, doch nicht so viel. Ich meine, das wäre verkraftbar.

Vielleicht abschliessend noch: Wer zahlt denn dann? Woher kommen die meisten Mehrwertsteuereinnahmen aus diesem Bereich? Sie kommen nicht aus den peripheren Gebieten, die man meint, damit schützen zu wollen, sondern vor allem aus den Städten Zürich und Genf, welche beim Umfang von Mehrwertsteuererträgen aus Leistungen in diesem Bereich an erster Stelle stehen. Ausserdem profitieren auch die dreissig grössten Hotelketten davon.

Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen, der Minderheit II zu folgen und eine moderate Anpassung des Sondersatzes auf 5 Prozent vorzusehen.

Friedli Esther · Mit-F · Consiglio degli Stati · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Sie erlauben, dass ich mich hier äussere, weil dieses Geschäft auf eine Motion von mir zurückgeht. Ich möchte auch gleich meine Interessenbindungen offenlegen: Ich führe mit meinem Mann einen Landgasthof mit neun Gästezimmern und Massenlager. Wir gehören wohl nicht zu den grössten Beherbergungseinrichtungen in diesem Land, aber wir entsprechen eben auch einem gewissen Durchschnitt. Ich habe mich schon damals im Zusammenhang mit meiner Motion detailliert zu den verschiedenen Argumenten geäussert, ich möchte das nicht wiederholen. Aber ich erlaube mir, auf eine neue Analyse des Instituts BAK Economics zu verweisen, welche im August 2026 herausgekommen ist. Die Studie wurde gemacht, um die Folgen einer Abschaffung des Mehrwertsteuersondersatzes für die Schweizer Beherbergung aufzuzeigen. Zwei Erkenntnisse aus dieser Studie sind mir wichtig:

1. Eine Mehrwertsteuererhöhung würde die Drei- und Viersternehotels, vor allem auch in den Bergen und auf dem Land, am stärksten beeinträchtigen und nicht die Fünfsterne-Luxushotels in den Städten. Im Rahmen der Beratungen der letzten Woche wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass dann die grossen und teuren Hotels am meisten profitieren würden - das ist überhaupt nicht so. Die Studie bezieht sich auf den Frankenschock von 2015, als die Ferien für Touristen auf einen Schlag 20 Prozent teurer wurden. Die Nachfrage ging zurück. Im März 2015 erreichte der Rückgang mit minus 7,4 Prozent seinen Höhepunkt. Dies entsprach einer Viertelmillion weniger Gäste im Vergleich zum Vorjahr. Nun stellen Sie sich vor, was das für die gesamte Wertschöpfungskette bedeutet, vom Restaurant über die Bergbahn bis zum Uhrengeschäft.

Die Studie verdeutlicht, dass steigende Preise einen Rückgang der Nachfrage bewirken. Sie geht davon aus, dass die Betriebe im ersten Jahr 65 Prozent der Mehrkosten an die Gäste weitergeben, langfristig aber fast alle. Die Studienautoren haben auch festgestellt, dass nicht alle Hotels in gleichem Masse von einem Nachfragerückgang betroffen wären. Besonders stark betroffen wären eben gerade die Drei- und Viersternehotels, vor allem auch im ländlichen Raum, während die - ich sage jetzt einmal: luxuriösen - Fünfsternehotels ihre Gäste aufgrund deren geringer Preissensibilität halten könnten. Sprich, die Aufhebung des Beherbergungssatzes trifft alle, aber besonders stark das mittlere Preissegment und die kleinen, oft familiengeführten Hotels.

2. Eine weitere Erkenntnis ist, dass sich eine Mehrwertsteuererhöhung am stärksten auf Schweizer Gäste und Touristen aus dem nahen europäischen Ausland auswirken würde und weniger auf den Ferntourismus. Die Studie zeigt, dass mit dem Wegfall des Beherbergungssatzes in den Schweizer Beherbergungsbetrieben mittel- bis langfristig jedes Jahr 1,4 Millionen weniger Logiernächte erzielt würden. Dies bedeutet weniger Umsatz und auch weniger Mehrwertsteuereinnahmen für den Bund. Über einen Zeitraum von zehn Jahren rechnen die Studienautoren mit 11,1 Millionen weniger Logiernächten. Nun gibt es Stimmen, die das positiv werten, weil damit weniger Flüge gemacht und weniger Overtourism entstehen würde. Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Studie zeigt, dass mit einem Rückgang von 4,7 Prozent der grösste Effekt bei den Schweizer Gästen zu verzeichnen wäre; diese sind weder in Hinblick auf das Fliegen noch auf Overtourism ein Problem. Der Grund dafür ist, dass Auslandreisen für Schweizer Gäste dann noch attraktiver würden, es gäbe mehr Reisen ins Ausland. Der zweitstärkste Rückgang mit 2,4 Prozent würde laut Studie bei Gästen aus dem Euroraum verzeichnet, also bei denjenigen, die auch mit Bus oder Zug anreisen könnten. Kaum Auswirkungen hätte die Mehrwertsteuererhöhung auf Touristinnen und Touristen aus anderen Teilen der Welt, weil ein Chinese oder ein Amerikaner, der das Matterhorn sehen möchte, in die Schweiz fliegt und nicht nach Österreich ausweicht, egal, was es kostet.

Dies alles ist nicht nur Theorie, wie nun erste Zahlen aus Holland zeigen. Holland hat den Sondersatz der Hotellerie auf den 1. Januar dieses Jahres abgeschafft. Das zweite andere Land, das auch keinen Sondersatz hat, ist Dänemark. Holland hat aber den ganzen Campingbereich ausgenommen, und da können Sie nun eins zu eins sehen, was passiert: Es hat einen merklichen Einbruch bei den Hotelübernachtungen gegeben, da die Gäste entweder auf Campingplätze oder in andere Länder ausgewichen sind, zum Beispiel nach Deutschland oder Frankreich. Der Branchenreport Hosta 2026, der im September dieses Jahres veröffentlicht wurde, prognostiziert für das Gesamtjahr einen Rückgang der Nachfrage nach Hotelübernachtungen um rund 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Zahlen sind vor allem auf dem Land eingebrochen - das ist eben auch das, was die Studie ergeben hat -, in Amsterdam etwas weniger, dort hält sich die Nachfrage konstanter. Laut dem zentralen Statistikamt der Niederlande lagen die Verbraucherpreise für Hotelaufenthalte in den ersten acht Monaten des Jahres im Schnitt um 11,1 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Das heisst, die Mehrwertsteuererhöhung wurde direkt an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben. Die Schweizer Hotellerie, die Campingplätze, die SAC-Hütten und die Jugendherbergen sind auf den tiefen Beherbergungssatz angewiesen, um gegenüber der ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie haben bereits mit dem hohen Preis- und Lohnniveau sowie dem starken Franken einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, einzutreten, der Mehrheit zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.

Wicki Hans · Mit-M · Consiglio degli Stati · Nidvaldo · Gruppo liberale radicale

Als Präsident von Seilbahnen Schweiz, aber auch als Präsident der Titlis-Bahnen kann ich Ihnen gerne Informationen direkt von der Front zukommen lassen - so viel auch zu meinen Interessenbindungen. Aufgrund meiner Nebentätigkeit ist mir der Tourismus sehr nahe, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass wir stetig bemüht sind, die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich zu erhalten und auch zu stärken.

Dabei stehen die Hotels der Titlis-Bahnen, aber auch anderer Bergdestinationen an erster Stelle. Denn diese machen einen wesentlichen Teil der Wahrnehmung unseres Landes aus - waren es doch Hoteliersfamilien wie Badrutt, Bon, Cattani und Seiler, die in den letzten beiden Jahrhunderten die Schweiz als Symbol für den gehobenen Tourismus etablierten. Dazu gehören auch die Hotels in den Städten, denn letztlich ist diese Branche engmaschig miteinander verbunden. Als Glieder einer Kette erfüllen alle eine wichtige Funktion. Die Schwächung eines Gliedes, etwa durch die Abschaffung des Sondersatzes, würde den ganzen Tourismus in der Schweiz schwächen.

Die Branche steht immer noch in einem steten Konkurrenzverhältnis zum Ausland. Mag der Steuersatz in weiten Teilen des EU-Raumes zwar höher sein als unser Normalsatz, so muss dies immer im Verhältnis gesehen werden. Investitionshilfen im Ausland, aber auch der zunehmend schwierige Wechselkurs erhöhen den Nachteil zuungunsten unserer Hotellerie.

Blicken wir vielleicht noch etwas zurück. Der Sondersatz wurde, wie Kollege Caroni ausgeführt hat, vor 30 Jahren eingeführt, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage zu unterstützen - dies wohlgemerkt in einer Zeit, in der die Friedensdividende aufkam, als ein vermeintlich langer Frieden bevorstand, was auch die internationalen Reisen beflügelt hat. Das war super für die Hotels. Heute stehen wir jedoch vor wesentlich schwierigeren geopolitischen Herausforderungen. Bereits der Ausbruch des Iran-Konflikts im vergangenen Frühjahr liess bei vielen Hotels die Buchungen einbrechen und die Stornierungen in die Höhe treiben. Dass wir inzwischen in fast jeder Session über die Finanzierung zusätzlicher Rüstungsausgaben sprechen, spricht Bände und unterstützt diese Aussage.

Es erscheint mir deswegen paradox, wenn gegen die Verlängerung des Sondersatzes damit argumentiert wird, dass die Rahmenbedingungen heute besser seien. Gerade die aktuellen Rahmenbedingungen sprechen für eine Verlängerung des Sondersatzes; umso mehr, als dieser auch aus staatspolitischer Sicht eine Erfolgsgeschichte ist. Im Gegensatz zu anderen Branchen - wir müssen nicht nur immer die Landwirtschaft erwähnen, aber es betrifft halt auch die Landwirtschaft - oder gegenüber dem Ausland haben wir uns damals gerade nicht für staatliche Direktzahlungen entschieden. Vielmehr wurde mit dem Sondersatz ein zielgerichtetes Instrument eingeführt, welches die Wettbewerbsfähigkeit ohne flächendeckende Ausschüttungen gestärkt hat. Dabei ist der zusätzliche Aufwand des Sondersatzes meines Erachtens vertretbar, gerade in der heutigen digitalisierten Welt. Deshalb ist auch dieses Argument gegen seine Fortführung nicht stichhaltig.

Wenn das Verfahren wirklich vereinheitlicht werden sollte, dann müssten wir selbstverständlich über den Einheitssatz sprechen, auch wenn wir dies erst vor fünf Jahren zum letzte Mal getan haben, aber dann mit der ganzen Konsequenz, nämlich ohne jegliche Ausnahmen für niemanden. Ansonsten würde der vermeintliche Effizienzgewinn rasch verpuffen. Solange dieser Einheitssatz nicht realistisch ist, sind wir mit dem Sondersatz für die Hotellerie gut bedient. Er ermöglicht es uns, die bisherige Erfolgsgeschichte fortzusetzen, und ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Mehrheit folgen und die Fortführung ermöglichen.

Dittli Josef · Mit-M · Consiglio degli Stati · Uri · Gruppo liberale radicale

Ich möchte nahtlos an die beiden Voten meiner Vorrednerin und meines Vorredners anknüpfen und spreche mich klar für die Weiterführung des bestehenden Satzes aus, also für den Antrag der Mehrheit; und zwar rede ich jetzt insbesondere als Vertreter einer ländlichen Region, eines ländlichen Kantons.

In meinem Kanton gibt es, ausser in Andermatt, vor allem familiengeführte, kleinere Hotels. Diese Hotels sind wichtig für unser Gebiet. Sie haben Lehrlinge, schaffen Arbeitsplätze, generieren Umsätze und schaffen so auch die Voraussetzungen für einen Tourismus in den kleineren Tourismusgegenden in unserem Kanton. Nun ist es halt einfach so: Wenn wir dort den Mehrwertsteuersondersatz aufheben oder ihn ein bisschen erhöhen, ist das einfach wie eine Steuererhöhung, die anfällt. Das ist für diese Hotels, Drei-Sterne-Hotels, in so einem kleinen Kanton oft von existenzieller Bedeutung.

Wir hatten gestern eine Abendveranstaltung mit Gastrosuisse, an der viele von uns dabei waren. Ich sass neben einem Hotelier aus meinem Kanton, zufälligerweise auch aus meiner Gemeinde, der Präsident von Gastro Uri ist. Er ist bald im Pensionsalter und will sein Hotel verkaufen. Dieser Verkauf ist äusserst schwierig. Er hat noch keinen Nachfolger, und wenn er keinen Nachfolger findet, wird das Hotel verschwinden. Dann wird es dort Wohnungen geben. Jedes Hotel, das in so einem kleinen Kanton verschwindet, ist ein grosser Verlust.

Ich bitte Sie deshalb, hier am geltenden Recht festzuhalten und dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Rieder Beat · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Das Wallis hat nun mal einen der grössten Hotelanteile in der Schweiz, und vor allem hat es, wie meine Vorrednerin und mein Vorredner gesagt haben, sehr viele Hotels, die von Familien und Einzelunternehmen geführt werden - und nicht von Hotelketten. Und das ist eben der springende Punkt. Wenn Sie nicht der Mehrheit folgen, wenn Sie diese Bevorzugung der Hotellerie aufheben, dann werden in erster Linie die grossen Hotelketten damit keine Probleme haben. Diese können das abarbeiten, sie haben die notwendigen Ressourcen dafür. Leiden werden vor allem die kleinen Hotels in ländlichen und Bergkantonen und Familienhotels im unteren Preissegment. Das möchte ich betonen, das wurde auch nachgewiesen. Deshalb sind Sie gut bedient, wenn Sie der Mehrheit folgen.

Das Zweite, das mir ein wenig sauer aufstösst, ist: Immer, wenn es um die Hotelbetriebe und die Gastronomie geht, dann wird der liberale Zeitgeist heraufbeschworen. Ich habe schon auch gerne eine liberale Wirtschaft. Aber wenn ich zurückdenke, was wir in den letzten Jahren alles an Garantien und Subventionen in allen möglichen Bereichen unseres Staatswesens ausgeschüttet haben - vom Stahl über den Zucker bis hin zum Brot -, dann fällt es mir schwer, gerade hier zu sagen: Nein, ihr seid es nicht wert, dass wir euch unterstützen.

Gerade vorhin haben wir das Mercosur-Abkommen beschlossen. Sie kennen die Bedingungen dieses Mercosur-Abkommens, und sie wissen auch, welche Zugeständnisse wir gemacht haben. Und jetzt, zehn Minuten später, möchten Sie in einer anderen Branche, die für die Schweiz nicht so unwichtig ist, die auch für die internationalen Beziehungen sehr wichtig war und sehr wichtig ist, die Unterstützung aufheben. Daher bitte ich Sie wirklich, der Mehrheit zu folgen und den Sondersatz zu belassen, wie er ist.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Consiglio federale · San Gallo

Ich spreche gerne zuerst zum Eintreten und grundsätzlich zur Vorlage. Ich habe mit Ihrem Präsidenten vereinbart, dass ich dann gleich auch noch etwas zu den beiden Minderheitsanträgen sagen werde. Das scheint effizienter zu sein.

Sie haben es gehört, mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die von den eidgenössischen Räten angenommene Motion Friedli Esther 24.3635, "MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus" um. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll wieder verlängert werden. Er ist seit 1996 bereits sechsmal verlängert worden, er soll abermals verlängert werden.

Der Bundesrat sieht in seiner Vorlage eine Verlängerung des Satzes bis Ende 2035 vor. Das ist synchron zur heutigen Befristung der Finanzordnung. Der Bundesrat, das haben Sie gesehen, hat in seiner Botschaft darauf verzichtet, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen, da ihm eine steuerliche Sonderbehandlung der Beherbergungsbranche nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Das hat auch der Nationalrat so gesehen, er hat deshalb die Weiterführung abgelehnt. Ich komme noch kurz darauf zurück.

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde auf den 1. Oktober 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt, um der Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der 90er-Jahre zu helfen, um sie zu unterstützen. Das waren die Rezessionsjahre. Die Branche war damals mit einem wirklich nachhaltigen Nachfragerückgang konfrontiert. Seitdem wurde der Sondersatz, ich habe es erwähnt, insgesamt sechsmal verlängert.

Ich habe es in der Kommission gesagt, der Bundesrat steht der Beherbergungsbranche, der Hotellerie, dem Tourismus selbstverständlich positiv gegenüber. Das ist eine wichtige Branche für die Schweiz. Aber die heutige Lage der Branche kann nun wirklich nicht mehr mit der Situation der 90er-Jahre, bei der Einführung des Sondersatzes, verglichen werden. Die Branche hat sich von den verschiedenen Krisen der letzten 30 Jahre gut erholt. Die Logiernächte sind auf Rekordniveau gestiegen: Im Jahr 2025 verzeichneten die Logiernächte in der Hotellerie einen neuen Rekord von 43,9 Millionen. Das entspricht einer Zunahme von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und rund 41,5 Prozent gegenüber dem Jahr 1996, als der Sondersatz eingeführt wurde. Im Vergleich zum Jahr 2019, das war das letzte Jahr vor der Corona-Pandemie, ergibt sich ein Anstieg von 10,9 Prozent.

Herr Ständerat Wicki hat darauf hingewiesen, dass die geopolitische Lage schwierig ist, dass es nach wie vor zu Einbrüchen kommen kann. Im ersten Halbjahr 2026 war ein Rückgang von 0,7 Prozent zu verzeichnen, das aber auf einem sehr hohen Niveau. Im Jahr 1995, als die Räte die Einführung des Sondersatzes beschlossen haben, war die Anzahl der Logiernächte allein im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode um rund 900 000 gesunken. Das ist eine ganz andere Kragenweite. Auch die Parahotellerie weist heute ein hohes und stabiles Niveau auf. 2025 wurden rund 18,1 Millionen Logiernächte verzeichnet. Das entspricht einer Zunahme von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einer Zunahme von 8,5 Prozent im Vergleich zu 2019.

Zudem hat sich der Anteil einheimischer Gäste erhöht. Früher machte der hohe Anteil ausländischer Gäste rund zwei Drittel aus; deren angenommene hohe Preissensibilität war damals das zentrale Argument für die Einführung des Sondersatzes. Seither haben sich die Zusammensetzung sowie die Ausgangslage verändert. Der Anteil ausländischer Gäste an den Logiernächten lag in den letzten zehn Jahren unter Einbezug der Parahotellerie bei unter fünfzig Prozent. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Massnahme, die primär auf die Preissensibilität der ausländischen Gäste ausgerichtet war, heute noch verhältnismässig ist.

Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass eine Fortführung des Sondersatzes ab 2028 geschätzte jährliche Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Franken zur Folge hätte. Aufgrund des Nichteintretens des Nationalrates sind derzeit Mehreinnahmen in dieser Höhe im aktuellen Finanzplan eingestellt. Gemäss dem System werden die Entscheide eines Rates nämlich im Finanzplan abgebildet. Würde der Sondersatz weitergeführt, müsste dieser Betrag korrigiert werden. Ich erinnere daran, dass Sie voraussichtlich nächste Woche über den Rüstungsfonds entscheiden und mit Ihrer Kommission beantragen werden, Mittel aus dem allgemeinen Haushalt dafür aufzuwenden. Es stellt sich die Frage, woher diese Mittel stammen sollen, wenn bei jeder Gelegenheit auf eine mögliche Neupriorisierung verzichtet wird.

Der Verzicht auf eine Weiterführung des Sondersatzes würde zudem zu einer administrativen Vereinfachung führen. Wie gesagt, hat der Nationalrat den Sondersatz aus verschiedenen Gründen nicht verlängert. Unter anderem zeigte die Eidgenössische Steuerverwaltung in einer Auswertung auf, wer am meisten profitiert, und am meisten profitieren Betriebe mit einem Umsatz von 50 Millionen Franken; dies sind 30 Betriebe. Hinsichtlich der Regionen liegen Zürich an erster und Genf an zweiter Stelle. Es handelt sich also nicht unbedingt um die Regionen, die man vermuten würde. Der Bundesrat hat auf einen Antrag verzichtet und ist der Meinung, dass man dem Nationalrat folgen solle.

Zur Minderheit I (Caroni): Ständerat Caroni möchte den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozent senken. Es ist eher aussergewöhnlich und dem Antragsteller zugutezuhalten, dass eine Steuersenkung beantragt wird, da derzeit primär über Steuererhöhungen gesprochen wird. Wie bereits erwähnt, bildet der Betrag im vom Bundesrat am 19. August zuhanden des Parlamentes formell verabschiedeten Voranschlag 2027 gemäss üblicher Praxis den Nichteintretensentscheid des Nationalrates ab. Dies bedeutet, dass im aktuellen Finanzplan 2028-2030 vom Auslaufen des Mehrwertsteuersatzes ausgegangen wird. Entsprechend sind für das Jahr 2028 Mehreinnahmen von 210 Millionen Franken eingestellt; für die Jahre 2029 und 2030 sind es 300 bzw. 310 Millionen Franken. Eine Senkung des Mehrwertsteuernormalsatzes um 0,1 Prozent würde diese Mehreinnahmen aufheben und zu entsprechenden Mindereinnahmen führen. Da eine Senkung um 0,1 Prozentpunkte beim Mehrwertsteuernormalsatz etwa 350 Millionen Franken entspricht, wäre die finanzielle Wirkung vergleichbar mit einer Verlängerung des Mehrwertsteuersatzes über 2027 hinaus. Es handelt sich lediglich um eine Umschichtung. Ich bitte Sie daher, auch diesen Antrag abzulehnen.

Eine Minderheit Hegglin Peter möchte den Sondersatz von 3,8 auf 5 Prozent anheben. Das würde die Mindereinnahmen von rund 300 Millionen auf 215 Millionen Franken pro Jahr senken und begrenzen. Es wäre aber nach wie vor eine steuerliche Privilegierung der Branche, denn es ist ja die einzige Branche, die diese Privilegierung hat. Das ist eine Steuersubvention, das muss man klar sagen.

Der Bundesrat ist hier der Meinung, dass man darauf verzichten soll, auch weil das mehr Bürokratie generiert. Ich erinnere Sie daran: Wir haben jetzt zwei Mehrwertsteuererhöhungen, die im Raum stehen, und zusätzlich eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Promille für den BIF. Diese Massnahmen werden, sofern sie umgesetzt werden, mutmasslich zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Das bedeutet jedes Mal eine Umstellung für die Unternehmen. Wir hätten dann also den Sondersatz auf Beherbergungsleistungen von 5 Prozent, weiter die Erhöhung um 0,4 Prozent für die AHV, allenfalls eine Erhöhung um 0,2 bis 0,5 Prozent, oder wie auch immer, für die Armee, und das zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das ergibt wahrscheinlich keinen Sinn und würde zu mehr Bürokratie führen.

Ich bitte Sie also, auch diesen Antrag abzulehnen.

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Sondersatz für Beherbergungsleistungen)

Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée (Taux spécial pour les prestations du secteur de l'hébergement)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 25

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit I

(Caroni)

Abs. 1

Die Steuer beträgt 8,0 Prozent (Normalsatz); ...

Abs. 4

Streichen (Gemäss geltendem Recht)

Antrag der Minderheit II

(Hegglin Peter, Caroni, Herzog Eva, Maillard Pierre-Yves, Moser)

Abs. 4

Die Steuer auf Beherbergungsleistungen beträgt 5 Prozent (Sondersatz). ...

Art. 25

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité I

(Caroni)

Al. 1

Le taux de l'impôt est de 8,0 pour cent (taux normal) ; ...

Al. 4

Biffer (Selon droit en vigueur)

Proposition de la minorité II

(Hegglin Peter, Caroni, Herzog Eva, Maillard Pierre-Yves, Moser)

Al. 4

Le taux de l'impôt grevant les prestations du secteur de l'hébergement (taux spécial) est fixé à 5 pour cent. ...

Votazione

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 18 Stimmen

(1 Enthaltung)

Votazione

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 32 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 31 Stimmen

Dagegen ... 9 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2026 1140)

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2026 1140)

Angenommen - Adopté

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück.