04.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2003
Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die GPK des Ständerates und des Nationalrates beraten den Geschäftsbericht des Bundesrates an gemeinsamen Sitzungen. Die Vorbereitung dieser Sitzungen, also die so genannte Knochenarbeit, wird jedoch in den entsprechenden Subkommissionen geleistet. Diese prüfen in ihren Bereichen den Geschäftsbericht des Bundesrates im Detail und bereiten die Fragen vor, die dem Departementsvorsteher bzw. der Departementsvorsteherin oder der Bundeskanzlerin unterbreitet werden. Die Fragen werden den Mitgliedern des Bundesrates und der Kanzlerin zum Voraus zugestellt. Zusätzlich werden stets allen Mitgliedern des Bundesrates zwei bis drei gleich lautende so genannte Querschnittfragen vorgängig zugestellt, welche dann von allen beantwortet werden müssen. Nach der Beantwortung der Fragen durch das Bundesratsmitglied und einer allfälligen Diskussion darüber bleibt jeweils noch Zeit für eine allgemeine Aussprache. Dabei können die Mitglieder der beiden GPK noch frei und ungezwungen weitere Fragen stellen, was oft spannend und interessant ist.
Die Schwerpunkte dieser Befragungen und Diskussionen werden Ihnen heute von den vier Präsidenten der Subkommissionen, den Kollegen Michel Béguelin, Peter Briner, Hans Hess und Hansruedi Stadler, vorgestellt. Für meinen Teil möchte ich mich nur kurz zu den Querschnittfragen äussern.
Eine erste Frage betraf die Beurteilung der stets wieder auftretenden Indiskretionen in der Bundesverwaltung oder zu den Bundesratssitzungen. Unsere Fragen dazu lauteten: Haben Indiskretionen in letzter Zeit zugenommen? Haben Sie in Ihrem Departement Massnahmen getroffen? Hat der Bundesrat die Indiskretionen thematisiert? Hat er entsprechende Massnahmen getroffen? Was sind die Auswirkungen auf das Kollegialitätsprinzip bzw. auf die Regierungsfähigkeit des Bundesrates? Das waren unsere Fragen. Ich kann Ihnen versichern, dass das Thema Indiskretionen von allen Mitgliedern des Bundesrates sehr ernst genommen wird und dass man sich der Konsequenzen bewusst ist. Das Kollegialitätsprinzip wird von allen uneingeschränkt anerkannt und auch verteidigt.
Die Indiskretionen haben an sich nicht zugenommen, nur sind sie in letzter Zeit etwas spektakulärer. Aber eigentlich sollte es sie gar nicht geben. Der Bundesrat hat auch schon entsprechende Massnahmen eingeleitet. So wird der Kreis jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einblick in die vertraulichen Dokumente - wie beispielsweise die Mitberichte zu den Bundesratsgeschäften - haben, stark eingeschränkt. Auch wollen alle Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin ihren Stab und ihre Chefbeamtinnen und Chefbeamten für die Bedeutung und Wichtigkeit der Vertraulichkeit sensibilisieren. In verschiedenen Departementen und in der Bundeskanzlei werden auch gewisse organisatorische Massnahmen zur Verhinderung von Indiskretionen getroffen. Das ist begrüssenswert, und die GPK hat dies befriedigt zur Kenntnis genommen.
Vor allem hat uns aber beschäftigt, dass Informationen über das Verhalten einzelner Bundesratsmitglieder während der Bundesratssitzung - sei es, wie sie abgestimmt haben, oder gar, was sie gesagt haben - an die Medien gelangt sind. Hier kann der Ursprung der Indiskretion nur bei einem der Sitzungsteilnehmer selbst liegen. Im Kollegialitätsprinzip kann eine Exekutive nicht funktionieren, wenn sich nicht alle Mitglieder voll darauf verlassen können, dass alles, was sie an einer Sitzung sagen, ausserhalb des Sitzungsraumes nicht bekannt wird, auch nicht ihr Stimmverhalten. Es ist völlig normal, dass an einer Sitzung ab und zu die Fetzen fliegen, dass sich einmal zwei Kollegen in einer Sache etwas in die Haare geraten, sich dann aber kurze Zeit später auch wieder versöhnen. Gerade solche Dinge dürfen den Kreis des Regierungskollegiums niemals verlassen. Was in kantonalen Exekutiven in der Regel bestens funktioniert - einige von uns haben dies selbst miterlebt -, sollte doch auch in der Landesregierung möglich sein, nämlich harte Auseinandersetzungen im Innern, jedoch Geschlossenheit gegen aussen. Nur eine gegen aussen geschlossene Regierung kann letztlich effizient und auch glaubwürdig sein.
Wo ein Konsens nicht möglich ist, muss nach einer Beschlussfassung die Meinung der Mehrheit eben die Meinung aller sein. In dieser Hinsicht ist das Kollegialitätsprinzip ein stetes Geben und Nehmen. Geschlossenheit macht eine Regierung stark, die Medien aber schwach. Die GPK hofft, dass es dem neu zusammengesetzten Bundesrat unter kundiger Führung durch den Bundespräsidenten schon bald gelingen wird, sich zu einem wirklichen, zu einem echten Team zusammenzufinden, zu einem Team, das sich durch Geschlossenheit auszeichnet, das in der Sache hart, aber kameradschaftlich streiten kann, das aber gegen aussen geschlossen auftritt und, wo nötig, wie Pech und Schwefel zusammenhält.
Unsere zweite Querschnittfrage betraf den Bericht des Bundesrates über die Schwerpunkte der Verwaltungsführung. Die GPK stellte fest, dass im Laufe der Jahre die Jahresziele immer zahlreicher wurden, dass aber der Zielerreichungsgrad proportional immer geringer wird. Wäre es nicht besser, hier eine klare Prioritätenordnung einzuführen, damit nicht bei so vielen der aufgeführten Ziele dann im Bericht steht, sie seien nicht oder nur teilweise realisiert worden? Mit anderen Worten: Wäre weniger nicht mehr? Die Mitglieder des Bundesrates zeigten Verständnis für dieses Anliegen der GPK. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass unerwartete Ereignisse, aber auch die angespannte Finanzlage sicher mit ein Grund waren, warum gewisse Ziele nicht erreicht wurden. Es gilt allerdings zu vermeiden, jetzt ins Gegenteil zu verfallen, das heisst, nur noch Ziele vorzugeben, die einfach und mit Sicherheit zu erreichen sind. Trotz Nichterreichen gewisser Ziele legt die GPK Wert darauf, festzustellen, dass Bundesrat und Verwaltung im Jahre 2003 alles in allem eine grosse Arbeit hervorragend und pflichtbewusst geleistet haben. Dafür möchte ich im Namen der GPK dem Bundesrat und der gesamten Bundesverwaltung Dank und Anerkennung aussprechen.
Namens der GPK beantrage ich Ihnen, dem Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2003 zuzustimmen.
Im Einverständnis mit dem Präsidenten komme ich gleich zu meinem zweiten Thema, das ich noch behandeln muss: Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben an ihrer gemeinsamen Sitzung beschlossen, dass im Rahmen der Berichterstattungen über den Geschäftsbericht des Bundesrates in beiden Räten auch über den Stand der Neat Bericht zu erstatten sei. Als Mitglied der GPK und der Neat-Aufsichtsdelegation werde ich Sie heute deshalb über die wichtigsten Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Jahresbericht 2003 der Neat-Aufsichtsdelegation orientieren.
Eine generelle Vorbemerkung: Gemäss Artikel 20 Absatz 3 des Alpentransit-Beschlusses obliegt die Oberaufsicht der Bundesversammlung über die Neat der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD). Diese setzt sich aus Mitgliedern der Finanzkommission, der Geschäftsprüfungskommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte, der so genannten Stammkommissionen, zusammen. Die NAD prüft, ob und in welchem Mass der Bundesrat, das UVEK und das Bundesamt für Verkehr die strategische und operative Aufsicht bzw. die Projektsteuerung auf Behördenstufe wahrnehmen. Konkret prüft sie insbesondere die Einhaltung der Kosten und Termine, der Kredite und der vom Bund bestellten Leistungen. Die NAD kann aufgrund ihrer Stellung als parlamentarische Delegation keine politischen Vorstösse direkt in die eidgenössischen Räte einbringen. Es steht ihr auch keine Entscheid- und Weisungsbefugnis gegenüber dem Bundesrat und den Bundesbehörden zu.
Zum Bericht: Im Herbst 2003 beantragte der Bundesrat dem Parlament mit einer Botschaft die Genehmigung eines Zusatzkredites von 900 Millionen Franken zum Neat-Gesamtkredit. In der Wintersession 2003 - Sie wissen es - hat der Ständerat als Erstrat dem Kredit zugestimmt. Anfang Februar 2004 informierte das BAV die Neat-Aufsichtsdelegation über unerwartete Mehrkosten von rund 700 Millionen Franken. Diese Ankündigung von neuen, markanten Mehrkosten führte zu einer hitzigen Diskussion nicht nur in der Neat-Aufsichtsdelegation, sondern auch in den Medien und in der Öffentlichkeit. Die KVF und die Finanzkommission verlangten vom Bundesrat einen Bericht über diese Mehrkosten und deren Auswirkungen auf die Höhe des beantragten Zusatzkredites. Die NAD untersuchte parallel dazu sowohl die Plausibilität der Mehrkosten als auch die Informationspolitik. Am 7. April 2004 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht; Sie haben ihn erhalten. Ende April verabschiedete die Neat-Aufsichtsdelegation ihren Tätigkeitsbericht 2003 zuhanden der Stammkommissionen. Auch dieser Bericht wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.
Ich komme zur Kostensituation und Kostenprognose: Die mutmasslichen Endkosten, das heisst die Endkostenprognose gemäss Wissensstand Ende 2003, betragen 15,811 Milliarden Franken. Der innerhalb nur eines halben Jahres neu angefallene Mehraufwand, also diese neu angefallenen Mehrkosten, beträgt rund 800 Millionen Franken. Die Endkostenprognose liegt damit inklusive Reserven sowohl über dem Neat-Gesamtkredit von 14,7 Milliarden Franken als auch über der Summe von Gesamtkredit plus beantragtem Zusatzkredit von insgesamt 15,6 Milliarden Franken. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die Neat beträgt damit in Bezug auf den Gesamtkredit derzeit rund 1,1 Milliarden Franken, das heisst: Auch mit dem beantragten Zusatzkredit fehlen immer noch rund 200 Millionen Franken. Die aktuelle Risikoanalyse des Bundesamtes für Verkehr ergibt zusätzlich ein Gefahrenpotenzial von 1,4 Milliarden und ein Chancenpotenzial von 350 Millionen Franken. Beides muss nicht eintreffen. Reserven zur Deckung solcher möglicher Risiken sind in der Endkostenprognose jedoch nicht enthalten.
Die Neat-Aufsichtsdelegation weist darauf hin, dass die Tendenz zu einer Kostensteigerung weiterhin deutlich wahrscheinlicher ist als eine zur Zielerreichung erforderliche Kostenreduktion. Anstrengungen für eine Kostenreduktion sind deshalb zwingend und müssen gemäss den Empfehlungen der NAD intensiviert werden. Die Kompensationen, die von den Erstellergesellschaften auf der operationellen Ebene bis heute realisiert worden sind, reichen bei weitem nicht aus, um die insgesamt auflaufenden Mehrkosten zu kompensieren. Deshalb fordert die NAD, dass der Druck auf die Ersteller, laufend nach neuen Kompensations- und Einsparungsmöglichkeiten zu suchen, aufrechterhalten bleibt.
Die Neat-Aufsichtsdelegation verlangte vom Bundesrat auch, dass geprüft wird, welche Standards, d. h. welche Vorgaben punkto Lebensdauer, Sicherheit usw. geändert werden könnten, um zusätzliche Einsparungen zu erzielen. Sie erwartet einen entsprechenden Bericht. Kollege Jenny hat diesbezüglich ja eine Interpellation eingereicht, über die wir in der letzten Sessionswoche diskutieren werden. Durch das Bundesamt für Verkehr ist zwecks Kosteneinsparungen bereits ein Auftrag an einen externen Experten vergeben worden, eine zusätzliche Beurteilung der notwendigen Stärken der Tunnelabdichtungen und der Tunnelverkleidungen vorzunehmen.
Einsparungen können aber auch durch den Verzicht auf gewisse Projekte erfolgen. In Bezug auf einen allfälligen Verzicht auf einzelne Werke schreibt der Bundesrat in seinem Zusatzbericht vom 7. April 2004, dass der Zimmerberg-Basistunnel und der Hirzeltunnel vorerst zurückgestellt werden. Kreditmässig beträgt der Umfang der beiden Bauobjekte rund 850 Millionen Franken. Über einen allfälligen Verzicht auf gewisse Projektteile soll jedoch erst im Rahmen einer Gesamtschau zu allen Grossprojekten der Bahnen im Jahre 2007 oder 2008 entschieden werden. Die Entscheidungsbefugnis liegt hier beim Parlament.
Bis Ende 2002 lagen die mutmasslichen Endkosten für die Neat stets innerhalb des Neat-Gesamtkredites. Bis zu diesem Zeitpunkt galt das Paradigma, dass die mutmasslichen Endkosten voll und ganz durch den Neat-Gesamtkredit gedeckt sein müssen. Im Jahre 2003 überschritten die mutmasslichen Endkosten erstmals den verfügbaren Gesamtkredit. Der Bundesrat beantragt nun dem Nationalrat in seinem Zusatzbericht, dem vom Ständerat bereits bewilligten Zusatzkredit von 900 Millionen Franken trotz einer Finanzierungslücke von rund 200 Millionen Franken unverändert zuzustimmen. Mit diesem Grundsatzentscheid hält der Bundesrat an seiner Praxis fest, den finanziellen Rahmen eng und den Kostendruck hoch zu halten. Er vollzieht allerdings gleichzeitig einen bedeutenden Paradigmawechsel: Nicht mehr die gesamten mutmasslichen Endkosten müssen durch Verpflichtungskredite gedeckt sein, sondern nur noch derjenige Teil, der bis 2007 oder 2008 voraussichtlich benötigt wird.
Die NAD stellt fest, dass in der Berichtsperiode erstmals ein Finanzierungsproblem aufgetreten ist. Sie legt grossen Wert darauf, dass dieses Problem rasch, das heisst innert nützlicher Frist, angegangen wird. Es gibt sicher gute Gründe, mit einem allfälligen weiteren Zusatzkredit noch vier Jahre zuzuwarten. Bis dann ist der Lötschberg praktisch abgerechnet, und die Endkosten am Gotthard sind bedeutend genauer erfassbar als heute, weil bis dann die meisten geologischen Störzonen überwunden sein werden.
Es geht jedoch nicht an, dass nun bis 2007 oder 2008 einfach weitergebaut wird und erst dann die vom Bundesrat beschlossene Auslegeordnung Klarheit über einen weiteren Zusatzkredit schafft. Die NAD erwartet, dass ihr bereits Ende der kommenden Berichtsperiode, das heisst bis Ende 2004, über die Lösung dieses Problems Bericht erstattet wird. Es darf nicht sein, dass die parlamentarische Oberaufsicht das Projekt Neat bis ins Jahr 2007 oder 2008 unter unsicheren finanziellen Rahmenbedingungen beurteilen muss. Das BAV hat uns einen entsprechenden Zwischenbericht bis Ende dieses Jahres zugesichert. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Mehrkosten zwar als hoch, jedoch als plausibel und nicht alarmierend einzustufen. Dieser Beurteilung schliesst sich die NAD an. Lässt man die Kosten für die zusätzlichen Bestellungen - wie Tieflegung Frutigen, zweite Röhre Ceneri - oder für neue Vorschriften punkto Sicherheit, Lüftung, Abwasser usw., welche über die Reserven finanziert wurden, weg und nimmt man nur die effektiv angefallenen unvorhergesehenen Mehrkosten wie beispielsweise für geologische Überraschungen, so hält sich die Kostenüberschreitung für ein Bauwerk dieser Grösse und Komplexität absolut im Rahmen.
Zur Terminsituation: Die Neat-Aufsichtsdelegation geht aufgrund der ihr vorliegenden Daten davon aus, dass die Inbetriebsetzungsphase für den Gotthard-Basistunnel bei optimalem Weiterverlauf im Jahre 2014 beginnen kann. Mit der fahrplanmässigen Inbetriebnahme des Tunnels kann deshalb frühestens im Jahre 2015 gerechnet werden. Die Bauarbeiten am Lötschberg kommen nach wie vor gemäss Zeitplan voran, und die Aufnahme des kommerziellen Betriebes im Jahre 2007 ist gewährleistet. Die grössten Ungewissheiten liegen nach Ansicht der NAD hier in der Bahntechnologie. Dabei kommt der Einführung des Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystems ETCS Level 2 und der Umrüstung des Rollmaterials auf Führerstandssignalisation eine zentrale Bedeutung zu. Vor kurzem hat das BAV eine Rückfallebene zum ETCS Level 2 am Lötschberg-Basistunnel genehmigt. Es handelt sich um eine einfache Variante mit Signalen nur an den Tunnelportalen. Dies ermöglicht einen reduzierten Betrieb des Basistunnels für den Fall - den wir nicht erwarten -, dass ETCS Level 2 ab 2007 noch nicht voll verfügbar wäre. Dies ist insbesondere auch aus finanzpolitischer Sicht entscheidend, da die Erhebung der vollen LSVA frühestens ab dem Tag der Inbetriebnahme des ersten Basistunnels erfolgen kann.
Noch kurz zur Linienführung im Kanton Uri: Das UVEK hat am 16. März 2004 die Plangenehmigung für den südlichen Teil des Abschnitts Erstfeld erteilt. Er umfasst rund acht Kilometer Basistunnel, den Portalbereich und die Gleisanlage bis zum so genannten Knickpunkt bei Kilometer 98,2. Teil dieser Plangenehmigungsverfügung ist das unterirdische Verzweigungsbauwerk für eine mögliche künftige Variante "Berg lang". Die Neat-Aufsichtsdelegation zeigt sich befriedigt darüber, dass zwischen dem Bund und den Behörden und der Bevölkerung des Kantons Uri in einem letztlich konstruktiven Dialog der Weg für eine Verständigungslösung geebnet werden konnte.
Anlass zu Bedenken gibt allerdings die Kostenentwicklung für den Bereich Uri. Obwohl sich dieser Projektteil noch in der Planungsphase befindet, ist eine stetige Erhöhung der mutmasslichen Endkosten festzustellen. Insgesamt wurden im BAV bereits Projektänderungen mit Mehrkosten von rund 483 Millionen Franken gemeldet. Die dazugehörigen Details liegen der NAD noch nicht vor. Sie werden derzeit durch die Ersteller aufgearbeitet und müssen zuhanden der NAD auch plausibilisiert werden.
So weit ein stark geraffter Überblick über den derzeitigen Stand der Arbeiten und die Kostensituation in Sachen Neat.
Gestatten Sie mir noch kurz eine Orientierung zur parlamentarischen Oberaufsicht über die Neat. Die Sache mit den plötzlich und überraschend aufgetretenen Mehrkosten hat die Präsidenten der beiden Finanzkommissionen veranlasst, die Präsidenten aller Aufsichtskommissionen zu einer ausserordentlichen gemeinsamen Sitzung einzuberufen. Diese hat am vergangenen 18. März stattgefunden. Es ging dabei darum, die parlamentarische Oberaufsicht über dieses Jahrhundertbauwerk noch einmal im Lichte der bis heute gemachten Erfahrungen zu überprüfen und zu hinterfragen. In einem der Verwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten soll juristisch und praktisch überprüft werden, ob das damals gewählte System mit der NAD, welche den Stammkommissionen gegenüber Bericht zu erstatten hat, den Anforderungen in der Praxis gerecht wird. Wie bereits gesagt teilen sich KVF, FK und GPK beider Räte, also sechs verschiedene Kommissionen, die Verantwortung für die Neat. Dazu kommt die NAD, die zwar die Oberaufsicht für alle Kommissionen wahrnimmt, selbst aber keine Verantwortung trägt. Es steht zu viel auf dem Spiel, als dass man den Dingen auch in Fragen der parlamentarischen Oberaufsicht unüberprüft einfach ihren Lauf lassen dürfte. Der Bau der Neat dauert noch rund zehn Jahre, und das Parlament muss seine Oberaufsicht, aber auch seine Verantwortung optimal wahrnehmen können.
Bis zu den Sommerferien sollten wir diesen Bericht erhalten. Wir werden ihn alsdann analysieren, die erforderlichen Schlüsse ziehen und die KVF als federführende Stammkommission über sich allenfalls aufdrängende Änderungen informieren.
Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte Kollege Hofmann für die Berichterstattung danken, auch für die Berichterstattung aus der Neat-Aufsichtsdelegation. Dazu wäre an sich viel Gesprächsstoff vorhanden; ich meine aber, wir sollten in dieser Session nicht mehrfach darüber sprechen. Daher verzichte ich auf weitere Äusserungen sowohl zur Frage der finanzpolitischen Bewältigung der Probleme um die Neat wie zur Frage der Rolle des Ständerates bei den Umschichtungen in der Finanzpolitik, die der Bundesrat hier beabsichtigt. Diese Fragen müssen noch diskutiert werden; aber ich meine, das könne im Zusammenhang mit der Behandlung der Interpellation Jenny in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger geschehen.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Permettez-moi, à cet endroit du débat, de faire quelques remarques générales concernant la législature. L'année écoulée était la quatrième de la 46e législature et elle a connu deux différentes phases: jusqu'en 2002, la situation conjoncturelle a été relativement bonne, mais dès l'an 2002, elle s'est rapidement détériorée. Il faut tenir compte, dans l'évaluation que vous faites de l'activité du gouvernement, de ces éléments extérieurs qui échappent à notre contrôle et qui ont néanmoins une influence directe sur nos activités.
L'année 2001, déjà, a été marquée par une série d'événements catastrophiques ou difficiles. Je pense aux attaques terroristes aux Etats-Unis, mais aussi à des événements d'ordre économique tels que la crise de Swissair ou l'effondrement de la Bourse. Puis nous avons subi les effets négatifs de la guerre en Irak, ou encore des difficultés conjoncturelles qui ont frappé l'économie mondiale. Notre pays a donc connu, notamment en 2003, une année relativement difficile aussi du point de vue économique, puisque nous avons dû enregistrer une croissance rapide du nombre de chômeurs, mais aussi une diminution absolue de notre produit social brut.
Si nous prenons l'an 2003 plus en détail, nous constaterons que l'année écoulée a été marquée non seulement par la guerre en Irak, mais aussi par d'autres événements qui ont démontré la fragilité d'un système qui, aujourd'hui, est interconnecté à l'échelle mondiale de toutes sortes de manières, et qui peut conduire rapidement à l'extension de certaines crises. Par exemple, la crise sanitaire déclenchée par la maladie du SRAS a démontré à quelle vitesse une épidémie peut se répandre dans un monde où les contacts, aussi à l'échelle des personnes, sont nombreux et où la circulation est difficile, et combien de tels événements ont des conséquences directes néfastes du point de vue économique.
Nous avons aussi été marqués, l'année passée, par les difficultés des finances fédérales et des efforts consentis pour assainir le ménage fédéral. D'autres événements ont encore eu des effets sectoriels difficiles: je pense à la grande sécheresse qu'a connue notre pays l'année passée et qui a marqué l'activité de nos paysans dans les régions les plus durement touchées. Puis, nous avons été aussi en année électorale, et cela, bien sûr, est un facteur qui s'est ajouté aux autres.
Parmi les dossiers les plus importants que le Conseil fédéral a traités au cours de l'année écoulée, sans entrer dans les détails - je le ferai s'il y a des questions qui sont posées -, je mentionnerai les négociations avec l'Union européenne. Je rappelle que c'est en été 2003 que la brèche a pu être ouverte dans le domaine de la fiscalité de l'épargne, dossier-clé pour le succès de l'ensemble de ces négociations.
Nous avons dû parler aussi longuement des mesures à prendre pour surmonter le déficit structurel et le Parlement a été saisi du programme de délestage de nos finances fédérales. Il y a eu également le secteur de la prévoyance professionnelle, qui a nécessité toute une série de mesures. Je pense notamment à la fixation du taux d'intérêt pour les avoirs des caisses, ou encore à l'assainissement des caisses de pension liées à des activités directes ou indirectes de la Confédération, où des recapitalisations coûteuses ont dû être assumées.
Enfin, nous avons aussi été marqués par des événements qui ont mis à l'épreuve nos possibilités, notre potentiel de sécurité. Je pense notamment à la réunion du G8, qui a montré les limites d'un système tel que nous le connaissons, et a certainement déclenché toute une série de mesures permettant d'améliorer la garantie de la sécurité lors d'événements de cette envergure. Il y en a eu d'autres; Davos et la Conférence mondiale sur la société de l'information, qui ont démontré comment nous pouvions améliorer notre système de sécurité.
Quelques mots encore au sujet de ce qu'a dit Monsieur Hofmann en tant que rapporteur à propos des indiscrétions au Conseil fédéral. Vous l'avez dit justement, Monsieur Hofmann, ça doit être un souci primordial du président de la Confédération, qui est aussi le président du gouvernement et qui doit diriger son action.
Croyez-moi, cette année, il a été très important pour moi de pouvoir mettre en place ce gouvernement issu des dernières élections, qui a une nouvelle formule de composition et qui est formé, il faut bien le reconnaître, de personnalités politiques chevronnées, fortes, et qui ont une opinion politique bien définie et bien connue.
Les observations que j'ai pu faire cette année au sein du Conseil fédéral sont d'abord que nos débats sont intenses; peut-être durent-ils plus longtemps que par le passé; ils sont non seulement plus nourris, mais ils vont aussi plus en profondeur.
Donc, le climat de travail, à mon sens, est bon. Les débats qui ont lieu correspondent à ce qu'on peut attendre d'un gouvernement qui est formé de personnes venant de tous les bords. Ce serait tout de même étonnant qu'en entrant dans le "saint des saints", la salle du Conseil fédéral, les sept membres de celui-ci soient d'accord sur tout au début de la séance. Il est donc naturel que le débat ait lieu. Je n'ai pas le sentiment que le collège, c'est-à-dire la collégialité, ne fonctionne pas. J'y vois d'ailleurs deux dimensions, celle qui consiste à se ranger derrière les décisions du gouvernement une fois qu'il les a prises - et j'ai pu m'exprimer à ce sujet sur un dossier qui sera certainement une épreuve importante pour l'ensemble du collège, ce sont les accords bilatéraux qu'il faudra défendre ensemble - et celle de la collégialité au niveau des relations entre les personnes, c'est-à-dire la capacité de se battre sur les idées, mais de s'entendre sur le plan des personnes. Le climat au Conseil fédéral n'est en tout cas pas ce que certains médias ont voulu décrire: il n'y a pas eu de colère incontrôlée de quelque membre que ce soit, mais il y a eu, comme je vous l'ai dit, des débats sur la matière.
Néanmoins, les indiscrétions sont inacceptables. C'est ainsi que je le dis, autant à mes collègues qu'à mes collaborateurs; je les incite à éviter cela à tout prix. En effet, les indiscrétions peuvent constituer une gangrène pour la collégialité et nous devons prendre toutes les mesures nécessaires pour les stopper.
Nous avons fait pendant plusieurs années quelques expériences infructueuses lorsque des plaintes ont été déposées, puisqu'il est relativement difficile de parvenir au coupable, surtout que ce qui paraît dans les médias n'est très souvent pas le fruit d'un contact unique mais de recoupements de contacts multiples et de reconstructions en partie fondées, et souvent aussi imaginées pour faire fonctionner l'histoire. Dans ces conditions, nous avons été amenés à déposer plainte pour l'indiscrétion qui concernait le crédit à Suisse Tourisme - dont le coupable a d'ailleurs pu être localisé -, et, sans attendre une décision du Conseil fédéral, j'ai décidé personnellement de déposer plainte à la suite de l'indiscrétion relative au papier concernant les négociations bilatérales.
Personnellement, je suis d'avis que toute indiscrétion est à réprouver et qu'il y a d'abord le principe. On ne peut pas dire que les indiscrétions sont plus graves ou moins graves quant au principe même ou à l'attitude à avoir face aux informations confidentielles dont on est le détenteur, mais il est clair que certaines indiscrétions peuvent avoir des conséquences beaucoup plus pernicieuses. Il est clair que des indiscrétions sur le dossier des négociations, sur la position que nous avons adoptée, peuvent avoir des conséquences néfastes pour le pays dans son ensemble, puisque ça peut affaiblir notre marge de manoeuvre et notre position face à nos partenaires. Par conséquent, je puis vous dire - je ne reviens pas sur les éléments que Monsieur Hofmann vous a donnés ni sur les mesures qui ont été prises - que le Conseil fédéral est déterminé à lutter contre ces indiscrétions.
Il faut cependant aussi voir les limites de ce que l'on peut faire, puisqu'il n'est pas possible de traiter tous les dossiers soi-même, en tant que conseiller fédéral. Les dossiers, pour une séance du Conseil fédéral, forment facilement une pile de cinquante centimètres; vous devez par conséquent pouvoir travailler avec vos collaborateurs. Il est aussi nécessaire que vous puissiez dire à vos collaborateurs quelles ont été les décisions du Conseil fédéral pour qu'ils puissent se mettre au travail, et quel était le sens desdites décisions. Donc, les mesures que nous pouvons prendre ne peuvent pas se résumer à réduire le nombre de papiers distribués ou de personnes mises au courant de ce qui se passe. Je pense aussi que nous devons avoir l'oeil sur nos collaborateurs et, surtout, toujours pouvoir maintenir le climat de confiance que nous avons avec eux. Il est très difficile pour moi, par exemple, de dire à certains de mes collaborateurs que désormais, on ne leur donne plus de papiers, puisqu'ils peuvent en conclure qu'il y a de ma part une suspicion, alors que cela n'est pas le cas. C'est donc aussi une question qui demande un certain doigté.
Alors, je vous invite à nous soutenir dans cet effort, par exemple en n'accordant pas un crédit illimité à toutes les informations qui circulent dans un monde hautement médiatisé. Cela ne doit pas excuser les erreurs qui ont été faites, ni nous inciter à faire un réel effort pour stopper cette évolution qui, comme Monsieur Hofmann l'a dit, ne s'est pas aggravée ces derniers temps. Mais quelques cas ont eu un retentissement plus particulier.
Béguelin Michel · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Parmi les thèmes touchant le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports, j'en ai choisi trois qui s'inscrivent parfaitement dans l'approche de la détection précoce des problèmes, approche qui se veut bien sûr constructive à l'égard du Conseil fédéral.
Premier élément, RUAG. Cette entreprise fédérale, qui regroupe la fabrication et l'entretien du matériel de l'armée, est prise dans un dilemme qui devra être tranché par le Conseil fédéral: d'une part la tâche fondamentale de maintenir la crédibilité du niveau technologique de l'armée; d'autre part les contraintes d'une multinationale privée qui voit les commandes de la Confédération chuter et atteindre le niveau de non-rentabilité.
Le Département fédéral des finances évoque la possibilité que la Confédération se retire de RUAG. Mais alors, qu'en sera-t-il du maintien du savoir suisse en matière de technologie militaire? Quelle défense nationale imaginer dans de telles conditions? Le Conseil fédéral devra apporter des réponses à ces questions dans les deux ou trois ans qui viennent.
Deuxième point, Onyx. Onyx est un projet qui vise à écouter les conversations par téléphone satellitaire à l'étranger. En revanche, en Suisse, la loi l'interdit. On se demande comment la frontière peut être respectée; mais ça, c'est une autre question. Tout le projet Onyx est très bien décrit dans l'excellent rapport de la Délégation des Commissions de gestion. Par contre, le coût du projet est un secret et cela me gêne profondément.
Au moment où l'Etat multiplie les programmes d'économies, où la Confédération impose des sacrifices qui font très mal aux citoyens les moins favorisés, il n'est pas normal que des dépenses soient déclarées secrètes quand elles servent un objectif lui-même peu clair en ce qui concerne l'intérêt bien compris du citoyen contribuable. Monsieur le président, dans une démocratie comme la nôtre, tout ce qui est secret est suspect. Pour éviter que la suspicion ne s'étende, il me paraît urgent que les coûts de développement du projet Onyx soient publics.
Enfin, troisième élément, c'est un dossier qui ne touche que très indirectement le Département de la défense, de la protection de la population et des sports, quoique la cohésion sociale du pays soit quelque chose d'important: il s'agit des minorités linguistiques. Le multilinguisme et la multiculturalité de notre pays sont officiellement partout vantés et célébrés; le Conseil fédéral en est d'ailleurs le premier acteur. C'est la façade. En revanche, derrière, c'est autre chose. Par exemple, le Conseil fédéral voulait renoncer à une loi sur les langues. Les entreprises fédérales laissent tomber les langues minoritaires, pas seulement au niveau des employés, mais aussi au niveau de la clientèle, ce qui est tout de même un comble - voir les exemples de Swiss et de CFF Cargo SA.
Maintenant, on en arrive à considérer les langues minoritaires comme un facteur de coût, et ça, c'est grave, pour un pays comme le nôtre! Le Conseil fédéral aurait tort de considérer qu'il s'agit là d'un problème secondaire. S'il continue de laisser aller, le réveil pourrait être brutal. L'avertissement est sérieux; il faut qu'il soit entendu et suivi d'effets. Une "Willensnation" comme la Suisse nécessite une manifestation de cette volonté et les minorités linguistiques attendent maintenant du Conseil fédéral qu'il montre sa volonté de maintenir concrètement la diversité linguistique de notre pays.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Kurz zum VBS und zu den vom Berichterstatter aufgeworfenen Fragen; zuerst zur Ruag: Die Ruag hat in der Tat eine Strategie entwickeln müssen, die den Veränderungen, die dem Wandel, der bei uns in der Landesverteidigung stattfindet, Rechnung trägt. Die Ruag muss auf den Rückgang der Aufträge ihres Hauptkunden VBS oder Bund mit dem Ausbau des Drittmarktes im zivilen und im wehrtechnischen Bereich antworten und das zu kompensieren versuchen. Der VBS-Anteil am Umsatz der Ruag hat sich in den letzten vier Jahren um rund 300 Millionen Franken zurückgebildet, was etwa 35 Prozent des Umsatzes ausmacht. Das Drittgeschäft erreichte im letzten Jahr glücklicherweise bereits 58 Prozent des Nettoumsatzes von etwa 700 Millionen Franken, was bedeutet, dass der Anteil dieses Drittmarktes um mehr als das Vierfache gesteigert werden konnte. Mit Blick auf die abnehmende Armeetätigkeit bzw. die abnehmende Zahl der Armeeaufträge ist und bleibt diese Entwicklung des Drittmarktes für die Ruag ein entscheidender Faktor. Wir gehen davon aus, dass sich das Portfolio in den kommenden Jahren aus je einem Drittel Drittgeschäfte zivil, Drittgeschäfte Wehrtechnik und Leistungen zugunsten des VBS zusammensetzen wird.
Was die Fragen zu Onyx anbetrifft, ist daran zu erinnern, dass es sich bei Onyx um ein Aufklärungssystem handelt, das ein Mittel des schweizerischen Nachrichtendienstes darstellen soll und der Schweiz als Mittel zur Erfassung und Auswertung von elektromagnetischen Strahlungen ausländischer Telekommunikationssysteme dienen soll. Es geht also um die Funkaufklärung. Es mag in der Tat als suspekt erscheinen - wie das vom Berichterstatter gesagt wurde -, wenn solche Systeme möglichst geheim gehalten werden, und zwar im ganzen Ausmass, zumal auch der Kostenfaktor einen wichtigen Indikator über das Potenzial eines Systems darstellt. Ich glaube, wir haben in unserem System genügend Möglichkeiten, dass auch diese Aktivitäten vom Parlament kontrolliert werden können, aber auf einer Ebene, die eben garantiert, dass die Geheimhaltung auch funktioniert.
Wir haben soeben von Indiskretionen gesprochen: Nicht dass ich unsere Verantwortung abschieben möchte, aber auch das Parlament, wo noch viel mehr Mitglieder beteiligt sind, ist dieser Gefahr natürlich ausgesetzt. Wir sollten uns da halt auch, wenn es um das Landesinteresse geht, gewisse Kautelen auferlegen und sie hinnehmen.
Was die Sprachenfrage anbetrifft, hat der Bundesrat einen Entscheid gefällt betreffend das Sprachengesetz. Wie ich bereits anderweitig erklären konnte, handelt es sich hier um einen rein finanzpolitisch motivierten Entscheid. Das bisherige Ausmass der Aktivitäten des Bundes in der Sprachenfrage wird dadurch nicht beeinträchtigt, insbesondere was die Minderheiten italienischer und rätoromanischer Sprache anbetrifft. Beim Sprachengesetz ging es allerdings um Elemente, die vom Budget her nicht unmögliche Beträge, aber doch, nach einer bestimmten Zeit, Beträge um die 10-Millionen-Franken-Grenze herum darstellen konnten, welche sicher der Pflege und der Unterstützung unserer Minderheiten dienlich gewesen wären, aber vom Bundesrat aus in Anbetracht der gegenwärtigen finanziellen Situation nicht als ausschlaggebend zu betrachten sind.
Was die Bundesverwaltung selber anbetrifft, fühle ich mich persönlich dazu verpflichtet, die Sprachen aller drei bzw. vier Minderheiten zu schützen. Natürlich fühlen sich in der Schweiz irgendwann alle in der Minderheit, sogar Deutschsprachige können dies so empfinden - ich komme aus einem Kanton, wo die Deutschsprachigen die Minderheit darstellen -; ich fühle mich aber verpflichtet, alle Sprachen zu pflegen und gebührend zu beachten. Es ist natürlich ein zusätzlicher Aufwand, aber wir sind das dem guten Funktionieren unseres föderalistischen Systems und des nationalen Zusammenhalts schuldig. Auch wenn hie und da Engpässe entstehen, ist der Bundesrat immer sehr aufmerksam, um gerade die Minderheitssprachen zu berücksichtigen, wenn es um die Besetzung von Posten oder um die Bestellung von Kommissionen geht. Dass uns das nicht immer glückt, ist auch eine Tatsache und soll uns stimulieren, diese Anliegen in Zukunft noch vermehrt zu berücksichtigen.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche über zwei Bereiche, über den Asylbereich und den Spielbankenbereich.
Die GPK wollte im Asylbereich von Herrn Bundesrat Blocher wissen, wie sich die auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzten Sofortmassnahmen des Sozialhilfeentzuges für Asylsuchende auswirken, auf deren Gesuche nicht eingetreten worden ist. Gemäss den Ausführungen von Herrn Bundesrat Blocher ist es für eine abschliessende Beurteilung dieser Massnahmen noch zu früh. Die Befürchtung jedoch, wegen dieser Massnahmen würden weniger Nichteintretensentscheide gefällt, trat nicht ein. Laut den Mitteilungen der kantonalen Sozialämter hatte indessen allein die Veröffentlichung dieser Bestimmung grosse Wirkung auf den Zustrom von Asylbewerbern: Gegenüber 2002 betrug der Rückgang rund 20 Prozent; in den ersten vier Monaten des Jahres 2004 werden es erneut 10 Prozent weniger sein.
Laut der Asylstatistik des Bundesamtes für Flüchtlinge vom April 2004 ergibt sich im Asylbereich folgendes Bild: Im Monat April 2004 setzte sich der Trend der rückläufigen Asylgesuchszahlen fort; 1372 Personen stellten ein Gesuch, das sind 369 Asylgesuche oder 21,2 Prozent weniger Gesuche als im Monat März 2004. Das Total von 6099 Gesuchen in den ersten vier Monaten des Jahres 2004 liegt um 947 Gesuche oder 13,4 Prozent tiefer als im gleichen Zeitraum 2003. In den ersten vier Monaten des Jahres 2004 stellten Personen aus 110 verschiedenen Herkunftsstaaten ein Asylgesuch in der Schweiz. Diese Vielfalt von Nationalitäten stellt grosse Anforderungen an die kantonalen und eidgenössischen Behörden, insbesondere im Bereich der Unterkunft und Betreuung, aber auch bei der Gesuchsbehandlung. Für alle braucht es Dolmetscher. Per Ende April 2004 machten die Gesuche von Personen aus Afrika, Subsahara, 29,2 Prozent aus, das sind 1782 der insgesamt 6099 Gesuche; 11,5 Prozent, 703 Gesuche, wurden von Personen aus den GUS-Staaten eingereicht. Sorgen bereiten Angehörige dieser Herkunftsstaaten den Behörden deshalb, weil sie in der Regel häufiger straffällig werden und zudem zahlreiche afrikanische Staaten ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zurücknehmen.
In den ersten vier Monaten des Jahres 2004 wurden mehr erstinstanzliche Entscheide gefällt, als Gesuche eingereicht wurden. Seit Oktober 2002 ist es hier möglich, die erstinstanzlichen Pendenzen abzubauen. Die Zahl der Abgänge hat mit 1563 im Monat April 2004 erstmals seit 2001 die Zahl der neuen Gesuche übertroffen. Der Bestand von Asylsuchenden blieb mit 40 473 Personen stabil. Zwar nehmen die erstinstanzlichen Pendenzen ab, die zweitinstanzlichen Pendenzen bei der schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) nehmen aufgrund der zahlreichen Rekurse jedoch zu. Zudem verlassen viele Personen trotz rechtskräftiger Wegweisung die Schweiz nicht und können auch nicht zurückgeführt werden. Ein grosses Problem ist die Zahl der Asylsuchenden, die keine Papiere vorweisen. Die Kantone haben immer mehr Mühe mit der Ausschaffung, vor allem nach Nordafrika. Hier muss gehandelt werden, und Herr Bundesrat Blocher hat auch für die Beratung des Asylgesetzes in unserem Rate neue Massnahmen wie zusätzliche Haftgründe, Massnahmen zur Verbesserung der Papierabgabe sowie zum Pendenzenabbau bei der ARK angekündigt. Gemäss Auskunft von Herrn Bundesrat Blocher sind diese Massnahmen zurzeit in Vorbereitung.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission: Die Geschichte der Spielbanken in der Schweiz ist bekanntlich nach dem neuen Gesetz noch jung. Das geltende Spielbankengesetz ist erst seit vier Jahren in Kraft. Im Oktober 2001 hat der Bundesrat 21 Spielbankenprojekte - 7 A-Casinos oder Grands Casinos und 14 B-Casinos - gutgeheissen und die entsprechenden Konzessionen erteilt. Vor einem Jahr hat der Bundesrat zudem noch eine weitere Konzession für ein B-Casino in Engelberg vergeben. Die meisten Casinos nahmen 2002 ihren Betrieb auf; im letzten Jahr wurden 6 weitere Casinos eröffnet.
Das Jahr 2003 war demnach eigentlich das zweite Betriebsjahr. Aus diesem Anlass wollte die Geschäftsprüfungskommission den Geschäftsbericht der Spielbankenkommission genauer unter die Lupe nehmen. Sie stiess dabei allerdings auf ein praktisches Problem: Der Geschäftsbericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission kommt nämlich erst am 25. Juni heraus. Der Grund dafür liegt darin, dass die Spielbanken laut Konzessionsbestimmungen ihre Geschäftsberichte erst am 30. April abliefern müssen. Wir werden in Zukunft noch eine Lösung finden müssen, wie wir als Geschäftsprüfungskommission vom Bundesrat rechtzeitig über diesen Bereich orientiert werden können.
Obwohl der offizielle Bericht noch nicht vorliegt, sind bereits wichtige Daten bekannt. Der Bruttospielertrag der Casinos - das ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und dem ausbezahlten Gewinn - war 2003 mit 561 Millionen Franken fast doppelt so hoch wie im Vorjahr; damals betrug er 300 Millionen Franken. Die Spielbankenabgaben auf diesen 561 Millionen Franken belaufen sich auf 260 Millionen Franken. Davon fliessen 223 Millionen an den Bund, d. h. in den Ausgleichsfonds der AHV, und 37 Millionen an die Standortkantone. Dieses Ergebnis liegt über den Erwartungen der meisten Spielbankenbetreiber.
Allerdings liefen B-Casinos in den Berggebieten schlechter als erwartet. Die Konzession des Casinos in Arosa wurde von der Spielbankenkommission wegen der schlechten Finanzlage suspendiert; das Casino wurde am 27. Juli 2003 definitiv geschlossen. Zu kämpfen hatten auch die Casinos in Zermatt, Davos und St. Moritz. Der Bundesrat hat deshalb für 2002 und 2003 den Basisabgabesatz für die kleineren, "touristischen" B-Casinos in den Berggebieten auf 20 Prozent der Bruttospielerträge festgesetzt. Mit dieser "Tourismusreduktion" ergibt sich damit ein definitiver Abgabesatz von 13,33 Prozent. Die Reduktion des Basisabgabesatzes ist im Gegensatz zur "Tourismusreduktion" nur während der ersten vier Betriebsjahre möglich. Trotz der Reduktion für B-Casinos hat das Casino Engelberg - aufgrund der Erfahrungen anderer Casinos, die den Betrieb einstellen mussten oder schlecht laufen, und aufgrund eigener vertiefter Abklärungen - die Konzession an den Bundesrat zurückgegeben und auf die Realisierung des Projekts verzichten müssen.
Wenn wir nun die Casino-Landschaft betrachten, dann stellen wir fest, dass vom ursprünglichen Gedanken, nämlich mit dem Betrieb von Casinos in Kurorten in den Berggebieten eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, nicht mehr viel oder gar nichts mehr geblieben ist. In den Berggebieten stellen wir mit grosser Ernüchterung fest, dass wir unter dem alten Regime besser gelebt haben. In Engelberg haben wir immerhin über 80 Jahre ein Casino erfolgreich betrieben. Ich habe keine Interessenbindung mehr - die Firma, die ich für den geplanten Betrieb eines Casinos präsidierte, wird demnächst liquidiert.
Von einzelnen B-Casino-Betreibern wird heute bereits schwarz gemalt. Sie verlangen eine Lockerung der Restriktionen, die für B-Casinos gelten, und möchten eine Angleichung an die A-Casinos. Der Bundesrat will den Anliegen teilweise Rechnung tragen, indem er eine Revision der Spielbankenverordnung in die Vernehmlassung gegeben hat, die kleinere Lockerungen bringen soll. Abgesehen davon will der Bundesrat vorläufig keine grösseren Änderungen vornehmen. Weitere Konzessionen wird es vorderhand keine geben, nach Meinung des Bundesrates hat sich die Spielbanken-Landschaft noch nicht stabilisiert. Deshalb will er die Entwicklung zum heutigen Zeitpunkt vorerst weiter beobachten. Der Bundesrat hat die Spielbankenkommission beauftragt, ihm im Herbst 2006 einen Bericht über die Situation der Spielbanken seit Inkrafttreten des Gesetzes vorzulegen. Auf der Basis dieses Berichtes will der Bundesrat anschliessend analysieren, ob es angezeigt ist, weitere Spielbanken zuzulassen; gegebenenfalls wird er eine zweite Konzessionsrunde einleiten.
Ein aktuelles Problem im Bereich der Spielbanken stellt sich mit den umstrittenen Tactilo-Spielautomaten, die in der Westschweiz verbreitet sind und nun auch in der Deutschschweiz aufkommen sollen. Diese Geräte gelten als Lotteriespielautomaten und nicht als Glücksspielautomaten und unterstehen somit nicht dem Spielbankengesetz. Die Kantone können solche Geräte bewilligen. Die Casinos wehren sich dagegen, dass die Lotteriegesellschaften solche Tactilos aufstellen, die aus ihrer Sicht eindeutig Glücksspielcharakter haben, damit das Spielbankengesetz unterlaufen und die Casinos benachteiligen. Auch der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Gysin Hans Rudolf vom 26. September 2002 (02.1103) festgehalten, dass sich die Tactilo-Spielautomaten in ihrer aktuellen äusseren Form und in ihrem praktischen Funktionieren für die Spieler nicht genügend von den Glücksspielautomaten unterscheiden.
Eine Lösung dieses Problems hätte eigentlich mit der geplanten Revision des Lotteriegesetzes herbeigeführt werden sollen, doch nun hat der Bundesrat die Lotteriegesetz-Revision gestoppt. Den Entscheid, ob die Tactilo-Geräte als Glücksspielautomaten oder als Lotteriespielautomaten zu qualifizieren seien, will der Bundesrat den Gerichten überlassen. Bis ein solches Bundesgerichtsurteil vorliegt, kann es aber noch sehr lange dauern. Hier sollte eine raschere und entschiedenere Lösung eines bereits seit langem bekannten Problems herbeigeführt werden.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Ich habe diesem ausführlichen Bericht nichts beizufügen. Herr Hess hat gesagt, er habe keine Interessen mehr im Bereich der Spielbanken. Er hat aber bewiesen, dass er noch breite Kenntnisse darüber hat.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Im Rahmen unserer Beratungen zum Geschäftsbericht des Bundesrates über das Eidgenössische Finanzdepartement haben wir einen besonderen Fokus auf die Finanzmarktaufsicht (Finma) gerichtet. Wir alle wollen im Interesse eines robusten und sauberen Finanzplatzes eine starke Finanzmarktaufsicht. Der Transfer des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) vom EJPD zum EFD war sachlich bedingt und natürlich geeignet, den Aufbau einer integrierten Finanzmarktaufsicht über die heutige EBK und das BPV zu fördern. Da nach erfolgter Vernehmlassung zahlreiche Fragen offen blieben, die gründlich geklärt werden wollten, hat der Vorsteher des EFD - wie er selber sagt - Tempo weggenommen und nochmals zwei Gutachten zur Vertiefung der offenen Punkte in Auftrag gegeben, z. B. auch über die Sanktionsnormen.
Eine sorgfältige Legiferierung ist in diesem heiklen Geschäft nötig; wir teilen diese Beurteilung. Hingegen besteht noch keine abschliessende Einigkeit darüber, was der neu zu schaffenden integrierten Finanzmarktaufsicht alles zu unterstellen wäre. Währenddem einerseits Vorstellungen bestehen, alle Arten von Finanzdienstleistern - also Treuhänder, Revisionsfirmen, Vermögensverwalter, Pensionskassen und ebenfalls die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei mit ihren Tausenden von Kunden - der Finma zu unterstellen, warnt andererseits z. B. die EBK vor einem solchen "Aufsichtsvollzugsmonster", das sich aus schierer Grösse zu einem schönen Teil wohl mit sich selbst beschäftigen müsste. Um in diesem sensiblen Umfeld der Situation angemessen arbeiten zu können, scheint in der Tat eine Beschränkung auf die artverwandten, von der Problemstellung her ähnlichen Sektoren Banken und Privatversicherungen zumindest in den Anfangsjahren zielführend.
Eine weitere Divergenz zwischen der EBK und dem EFD ergibt sich für die EBK aus ihrem Status der Unabhängigkeit als Aufsichtsbehörde im Kontext der Vorgaben des EFD am Beispiel des Entlastungsprogramms 2004, zumal die EBK ihre Aufwendungen nicht über die Bundeskasse, sondern via Gebühren deckt, die sie bei ihren Kunden erhebt. Konkret geht es darum, dass das EFD Vorgaben an die Verwaltung gemacht hat, z. B. im Zusammenhang mit der Personalpolitik, und diese Vorgaben auch auf die unabhängige, die Staatskasse nicht tangierende EBK ausgedehnt hat. Rechtliche Unabhängigkeit versus konsequente Anwendung bundesrechtlicher Richtlinien - diese Klärung ist wohl unabhängig von diesem aktuellen Beispiel zu treffen.
Das letzte Wort dürfte auch zur Frage, ob international tätige börsenkotierte Investitionsgesellschaften der Finma unterstellt werden sollen, noch nicht gesprochen sein. Nach der neuen Praxis werden diese als Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes betrachtet und müssen ihre Gesellschafter identifizieren. Was dies z. B. bei einer börsenkotierten Aktiengesellschaft mit weit über 100 000 Aktionären mit Inhaberaktien und einer Kotierung an drei internationalen Börsenplätzen heisst, können Sie sich wohl leicht vorstellen. Es wäre schlicht weder technisch noch juristisch möglich, diesen Auflagen zu entsprechen. Das Gesetz muss es zulassen, in solchen Fällen nicht jeden einzelnen Kunden zu identifizieren. Natürlich wollen wir das Geldwäschereipotenzial nicht unterschätzen, und so stellt sich die Situation bei nichtkotierten Investitionsgesellschaften sicher anders dar. Nachdem aufgrund der Erkenntnisse der Financial Action Task Force eine Revision des Geldwäschereigesetzes ohnehin ansteht, versicherte uns Bundesrat Merz, diesen praxisfremden Zustand neu zu beurteilen. Damit beschliesse ich meine Betrachtungen zum EFD.
Büttiker Rolf · 2VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe mit Aufmerksamkeit im Geschäftsbericht des Bundesrates über die Pensionskasse Publica gelesen. Ich habe angesichts des Fehlbetrages von 12 Milliarden Franken einmal geschaut, was der Bundesrat im Jahre 2003 getan hat und auch in Zukunft mit der Pensionskasse - und natürlich auch mit der Sanierung der Pensionskasse - zu tun gedenkt. Wenn ich in diesem Bericht zur Pensionskasse Publica auf Seite 41f. über die Problematik des Migrationszeitpunktes lese, mit der sich der Bundesrat auseinander gesetzt hat, bekomme ich natürlich die Probleme aufgelistet. Es sind viele Probleme vorhanden, aber man findet keine Antworten auf die Fragen, was der Bundesrat in Zukunft eigentlich zu tun gedenkt und was er auch im letzten Jahr getan hat. Also: mehr Fragen als Antworten.
Es wurden dann auch noch einige Vorbehalte angebracht, z. B. steht da: "Der Bundesrat hat - nach Anhörung der Kassenkommission Publica - diese Änderungen am 14. Mai 2003 gutgeheissen." Die Präzisierungen im Zusammenhang mit den Anwendungs- und Auslegungsbereichen der Unterdeckung, des Fehlbetrages, und auch der Bericht zum Beitragsprimat werden hier erwähnt, aber es wird nicht ausgedeutscht, was darunter zu verstehen ist.
Herr Bundespräsident, ich möchte Sie gesamthaft fragen: Wie sehen Sie die Sanierung der Pensionskasse des Bundes? Was wollen Sie mit diesem Sorgenkind machen? Wie sieht es aus im Zusammenhang mit dem Übergang zum Beitragsprimat? Welche Massnahmen wollen Sie ergreifen, um die Pensionskasse zu sanieren?
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Zuerst ist bei der Frage der Finanzmarktaufsicht (Finma) daran zu erinnern, dass die Arbeiten mit einem Gutachten der Kommission Zimmerli begonnen haben, welches eine unabhängige Stelle als Finma im Sinne einer Aktiengesellschaft, eine zweistufige Stelle mit einer Art Verwaltungsrat und einer operativen Geschäftsleitung, vorgeschlagen hat. In die Geschäftsleitung sollten in einem ersten Schritt die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen integriert werden.
Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung im Herbst 2003 gaben zum Teil kontroverse Meinungen wieder. Es wurde daher beschlossen, beim Projekt etwas Tempo wegzunehmen. Trotzdem ist geplant, vor Ende dieses Jahres ein fertiges Projekt zu präsentieren. Dieses Projekt bedarf bezüglich verschiedener Themen noch heute einiger Prüfungen. Beim Thema Sanktionsnormen beispielsweise muss auch die Teilrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches berücksichtigt werden, zumal insbesondere die Bussen erheblich verschärft werden sollen. Folglich kann in Bezug auf die Finma analog gehandelt werden.
Weiter gehen aus dem Gutachten der Expertenkommission von Professor Jürg Brühwiler Erkenntnisse und auch zahlreiche Empfehlungen hervor, insbesondere zur Abgrenzung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und dem Bundesamt für Privatversicherungen; diese Elemente müssen auch noch vertieft werden. Schliesslich ist zu überprüfen, ob die Arbeit der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei effizienter wird, falls man sie in die Finma integriert. Zusammenfassend kann daraus die Folgerung gezogen werden, dass die vertiefte Prüfung dieser Fragen dazu führt, dass bei dieser Vorlage etwas weniger Schritttempo eingesetzt wird, dass es aber - wie bereits gemeldet - doch darum geht, bis Ende dieses Jahres eine Vorlage zu haben.
Was die Publica anbetrifft, möchte ich daran erinnern, dass der Bundesrat am Datum für die Migration von der Pensionskasse des Bundes zur Publica vom 1. Juni letzten Jahres festgehalten hat. Trotz des aufgrund von Anlageverlusten massiv angestiegenen Fehlbetrages hat der Bundesrat nach sorgfältiger Abwägung rechtlicher, technischer, finanzieller Aspekte an diesem Migrationszeitpunkt festgehalten. Bei der Genehmigung der Eröffnungsbilanz der Publica am 19. Dezember des vergangenen Jahres hat der Bundesrat gegenüber den Anträgen der Kassenkommission der Publica verschiedene Korrekturen vorgenommen. Aufgrund eines Zweitgutachtens genehmigte er keine Rückstellungen für geschlossene Aktienbesitzbestände. Die anderen Rückstellungen genehmigte der Bundesrat grundsätzlich, kürzte sie aber gestützt auf das erwähnte Zweitgutachten und gewährte statt einer Rückstellung eine Garantie für den Fall, dass die befürchteten Risiken tatsächlich eintreten.
Gegenwärtig wird im Rahmen des Projektes "Konsolidierung Publica/BV plus" - das ist dann auch die Antwort auf die Frage, die gestellt wurde - das Zusammenspiel zwischen der Publica und dem Arbeitgeber Bundesverwaltung umfassend untersucht. Ein erster Bericht des Projektteams wurde kürzlich abgegeben. Die Publica und das EPA werden nun rasch darin vorgeschlagene Massnahmen auf ihre Realisierbarkeit überprüfen und einen Zeitplan für ihre Umsetzung festlegen.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ein Hauptziel des EVD im Berichtsjahr war die Verbesserung des Zuganges zu den ausländischen Märkten. Dabei konnten nicht alle angestrebten Abkommen ratifiziert werden; es braucht ja bekanntlich dazu immer zwei Partner.
Die Abkommen mit Singapur und Mexiko sind unter Dach, mit messbarem Erfolg, was die Zunahme des Warenaustausches angeht. Das Abkommen mit Chile muss von der Gegenseite noch ratifiziert werden, eine reine Formalität. Im Mittelmeerraum gibt es Fortschritte in Libanon; da sollen noch in diesem Monat weitere Verhandlungen erfolgen. Auch mit Ägypten ist eine Annäherung im Hinblick auf einen Vertrag zu verzeichnen. Für Südkorea gilt das Gleiche. Beim Vertrag mit Tunesien gibt es noch offene Punkte, die die Fischerei betreffen und eigentlich nur für Norwegen und Island im Rahmen der Efta relevant sind. Ähnlich ist es im Fall von Kanada, wo die Verhandlungen im Rahmen der Efta wegen Schwierigkeiten mit Norwegen auf dem Sektor Schiffbau blockiert sind. Zu den USA bestehen erste Kontakte für ein Freihandelsabkommen, wobei, was nicht verwunderlich ist, die Landwirtschaft die Hemmschwelle bildet.
Ich denke, dass trotz dieser Hindernisse die grossen für uns wichtigen Märkte - USA, Kanada - gezielt geöffnet werden sollten, wenn nötig unter Ausklammerung spezifischer Seefahrer- oder Landwirtschaftsaspekte. Gewisse Anzeichen für den Erfolg eines solchen Vorgehens bestehen offenbar aufseiten der Wirtschaft; Signale dazu sind vorhanden. Ich denke, dass wir unserer Verhandlungsdelegation diese Herausforderung durchaus zutrauen dürfen.
Zum erfolgreichen Aussenhandel gehört ein geeignetes Exportförderungsdispositiv. Dies ist über die Osec neu aufgegleist und soll vor allem den KMU die nötige Unterstützung zukommen lassen. Dazu wurde der Leistungsauftrag angepasst. Eine Trennung der kommerziellen von den gemeinwirtschaftlichen Aufgaben wurde auch vollzogen. Unter der neuen Leitung soll die Exportförderung mit relativ bescheidenen Mitteln auch über ihre Aussenstationen, die Swiss Business Hubs, gut funktionieren. Wir sollten zu diesem Dispositiv Sorge tragen, fahren andere Länder doch zugunsten ihrer Exporte mit ganz anderer Artillerie auf.
Zu diesen Anstrengungen sind auch die Leistungen von "Location: Switzerland - Standort: Schweiz" zu zählen, womit man recht erfolgreich Teile ausländischer Unternehmen für den Standort Schweiz zu gewinnen vermochte. Nachdem sich in Asien - namentlich auch in China - grosse, global tätige Konzerne entwickeln, sollte sich das EVD den Zugang zu diesen sichern, bevor sie in anderen Teilen Europas ihre Stützpunkte eröffnen.
Ich danke den Vorstehern beider Departemente und ihren Mitarbeitenden für die im Ganzen erfolgreiche Bewältigung der gesetzten Ziele und ihre bemerkenswerten Leistungen im Interesse unseres Landes.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Zu den Verhandlungen mit Nicht-EU-Staaten sei noch beigefügt, dass wir diese Strategie in der Tat weiterhin betreiben, insbesondere um zu vermeiden, dass Situationen der Ungleichbehandlung, der Diskriminierung, zwischen unseren Exporteuren und jenen der EU entstehen können. Die EU hat eine relativ offensive Strategie der Freihandelsbeziehungen zu Drittstaaten, und es ist für uns wichtig, dass wir dort mitziehen können. Dies geschieht vorzugsweise im Rahmen der Efta. Das bringt aber auch gewisse Schwierigkeiten mit sich, zumal sehr oft Probleme in Bereichen entstehen, die unsere Wirtschaft nicht direkt betreffen. So sind die Verhandlungen mit Kanada schwierig wegen dem Schiffbau und jene mit Tunesien und anderen wegen dem Fischfang.
Wir haben, wie das gemeldet wurde, mit Singapur und Mexiko Verträge in Kraft, zusätzlich zu anderen; insgesamt sind es 20, wobei jetzt die Zahl durch die EU-Beitritte von acht Staaten, mit denen wir Verträge hatten, natürlich reduziert ist. Die neuen Mitglieder der EU werden dem Freihandelsabkommen, das wir mit der EU haben, angeschlossen. Trotzdem sind wir daran, weitere Verträge auszuarbeiten. Sie haben den Vertrag mit Chile ratifiziert; Chile selber ist da etwas in Verzug. Wir hoffen, dass dieser Vertrag demnächst in Kraft gesetzt werden kann, sobald man auf chilenischer Seite so weit ist. Mit dem Libanon werden wir Ende Juni in Montreux den Vertrag unterzeichnen können. Dort sind also Fortschritte erzielt worden. Wir haben gute Hoffnungen, dass es dieses Jahr mit Ägypten vorwärts geht. Mit Tunesien ist einfach noch die Fischfangfrage offen, und die scheint doch etwas hartnäckiger zu sein, als wir glaubten. Wir haben eine Vereinbarung mit Südkorea unterzeichnet, wonach nun exploratorisch geprüft wird, wie sich eine Verhandlung entwickeln könnte. Südkorea war zuerst etwas zurückhaltend und ist nun sehr motiviert. Auch in Taiwan habe ich vom Premierminister eine sehr positive Reaktion erhalten, in Bezug darauf, dort in Verhandlungen zu treten. Wie gesagt, sind wir auch in Kontakt mit den USA. Sie sehen also, dass wir diese Strategie weiterverfolgen, als Ergänzung zu den beiden anderen hauptsächlichen Strategien, nämlich das multilaterale Vorgehen über die WTO und die bilateralen Verträge mit unserer wichtigsten Gruppe von Partnern.
Was die Osec anbetrifft, haben wir den neuen Leistungsauftrag nun in Gang gebracht. Entweder haben wir die personellen Änderungen schon vorgenommen, oder wir werden sie noch vornehmen. Wir werden nächstes Jahr über die Erfahrungen mit dem neuen Leistungsauftrag berichten. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Aktivitäten entwickeln können, auch wenn es gewisse Anfangsschwierigkeiten bei der Umstrukturierung der Osec und bei der Umpolung der Strategie gegeben hat. Ich bin überzeugt, dass wir bald über sehr positive Erfahrungen vieler Verwender dieser Dienstleistungen berichten können, spätestens wenn wir dann nächstes Jahr den Bericht, den das Parlament gewünscht hat, vorlegen können.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Im Zusammenhang mit dem Jahresbericht der GPK in der Frühjahrssession und dem Nachtragskredit für das Bazl konnte ich Sie bereits eingehend über die Fragen der Luftverkehrssicherheit und die begleitende Kontrolle unserer Subkommission informieren. Ich kann mich deshalb heute kurz halten.
Durch so genannte Standberichte lassen wir uns regelmässig über den Stand der Umsetzung des Projektes Safir informieren. Einen weiteren Standbericht haben wir im Mai dieses Jahres eingehend diskutiert. Als Nächstes wird unsere Subkommission vor allem Skyguide und das BFU eingehend prüfen und diese beiden Stellen zu Anhörungen einladen. Heute erlaube ich mir zwei Bemerkungen zu Skyguide, die nicht primär sicherheitsrelevant sind, aber zwei wichtige Aspekte darstellen.
Zum ersten Aspekt: Es dürfte unbestritten sein, dass die Finanzstruktur von Skyguide einer nachhaltigen Lösung zuzuführen ist. Ich will nur beispielhaft drei heutige Mängel erwähnen: die nicht abgegoltenen Leistungen in den delegierten Lufträumen, die nicht adäquate internationale Formel zur Berechnung der Flugsicherungsgebühr oder auch die Quersubventionierung der Regionalflugplätze zulasten unserer Landesflughäfen. Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 2003 eine ganze Reihe von Massnahmen beschlossen, die anzugehen sind. So sind unter anderem mit Deutschland, aber nicht nur mit Deutschland, sondern auch mit Italien und Österreich Staatsverträge mit dem Ziel auszuhandeln, dass die Luftsicherungsdienste in den delegierten Räumen auch abgegolten werden. Weiter geht es um die angemessene Erhöhung der Flugsicherungsgebühren für die Kleinaviatik. Themen sind auch die Kostensenkung bei den Flugwetterkosten und bei Skyguide. Dann geht es schlussendlich auch um das Tragen der Regulatorkosten durch den Bund. Diese Massnahmen sollen, ja müssen zu einer nachhaltigen Lösung betreffend die Finanzstruktur von Skyguide beitragen.
Zum zweiten Aspekt: Wir wissen heute, dass es ein europäisches Projekt unter dem Namen "Single European Sky" gibt. Die Flugsicherung soll demnach nicht nur auf die Landesgrenzen ausgerichtet sein, sondern muss vielmehr nach logischen betrieblichen Grenzen abgewickelt werden. Für die Zukunft von Skyguide wird es nun ganz zentral sein, dass sich Skyguide in diesem Projekt als Player optimal platzieren kann. Der heute überwachte Luftraum ist eigentlich nicht nur zu halten, sondern er muss mittelfristig erweitert werden können. Denn nur so können die hohen Bereitstellungskosten auf einen grösseren Luftraum und damit auf mehr Kunden verteilt werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wird Skyguide in der nächsten Zeit sehr gefordert sein. Dabei bedarf es natürlich auch einer intensiven Unterstützung durch das Bazl.
Eine weitere Bemerkung: Skyguide erstattet heute im Rahmen von Fortschrittsberichten Rechenschaft über den Stand der Umsetzung der notwendigen Massnahmen. Die Stossrichtungen sind dabei erstens die sicherheitsorientierte Unternehmenskultur, zweitens die qualitativen und quantitativen Kapazitäten, drittens die Ausbildung der Flugverkehrsleiter und viertens der Trend bei den Airproxes. Auch bei Skyguide wurde zwar viel eingeleitet, auch sind gewisse Fortschritte gemacht worden, aber von einem Quantensprung kann heute noch nicht gesprochen werden. In nächster Zeit werden alle auf allen Ebenen weiterhin stark gefordert sein.
Natürlich befasst sich unsere Subkommission nicht nur mit Fragen der Luftverkehrssicherheit. Nächstens werden wir unsere Untersuchung zu Swissmedic abschliessen; der entsprechende Bericht der GPK ist auf den Herbst dieses Jahres zu erwarten.
So weit meine kurze Berichterstattung zum EDI und zum UVEK.
Deiss Joseph · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Zur Frage der Luftverkehrssicherheit: Ich möchte hier einfach daran erinnern, dass aufgrund einer Studie des niederländischen Luft- und Raumfahrtinstitutes verschiedene Massnahmen eingeleitet wurden, um die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Es wurde ein Sicherheitsdelegierter eingesetzt; dieser legte den Aktionsplan mit dem Namen Safir vor, den der Berichterstatter soeben erwähnt hat. Darin sind zwei Phasen vorgesehen. In der ersten Phase, die auf Ende 2004 terminiert wurde, sollen erste Massnahmen bereits umgesetzt und bei allen anderen, soweit konzipiert, die Einleitung vollzogen werden. In der zweiten Phase soll die Umsetzung der Massnahmen im Vordergrund stehen. Dieses Projekt sieht auch Massnahmen vor, die Änderungen von Bundesgesetzen bedingen, was natürlich die Umsetzung verzögern kann.
Der Bericht über die Luftfahrtpolitik wird auch ein Kapitel über die nationale Sicherheitspolitik enthalten, und die von der Studie postulierte Formulierung einer Luftfahrtsicherheitspolitik auf Stufe Bazl wird anschliessend auch an die Hand genommen. Das Generalsekretariat des UVEK wird durch einen Fachmann auf dem Gebiet der Aviatik verstärkt, der die Aufsicht über das Bazl wahrnimmt. Die in der Studie empfohlene Reorganisation des Bazl ist konzipiert, die Vorlage für den Kredit für diese Stellen liegt bei den Räten. Die Skyguide hat ihr Sicherheitsmanagement stark verbessert und ist bezüglich der Verstärkung ihrer Ressourcen grundsätzlich auf Kurs.
Was das BFU angeht, sorgten wir Ende 2003 dafür, dass die Unfallberichte künftig als solche publiziert werden und nicht mehr, wie vorher, in der Form der Schlussberichte. Das kann einen Zeitunterschied bis zu mehreren Jahren zur Folge haben. Was das Verhältnis zwischen dem BFU und der Eidgenössischen Flugunfallkommission anbelangt, können die Unfallberichte zur Überprüfung an die Kommission weitergezogen werden. Das niederländische Luft- und Raumfahrtinstitut empfahl jedoch, die Eidgenössische Flugunfallkommission abzuschaffen und stattdessen BFU-intern eine Qualitätskontrolle zu institutionalisieren. Für diese Reorganisation liegen erste Grundlagen vor.
Was die straflose Selbstanzeige anbetrifft, braucht es eine Gesetzesänderung. Hier liegt zurzeit - in groben Zügen nur, aber doch - eine als Konzeption angelegte Umsetzung vor.
Mit zwei Ausnahmen können die verschiedenen Teilprojekte des Aktionsplans künftig in der Linie weiterverarbeitet werden, und die beiden Ausnahmen betreffen die Qualitätskontrolle und die Garantie der straflosen Selbstanzeige. Das zur Frage der Sicherheit des Luftverkehrs.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2003
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2003
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Nach Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes findet keine Gesamtabstimmung statt. Artikel 74 Absatz 4 lautet: "Nach Schluss der ersten Detailberatung findet im Rat eine Gesamtabstimmung statt. Ist Eintreten obligatorisch, so wird ausser bei Voranschlägen und Rechnungen keine Gesamtabstimmung durchgeführt." Das ist eine weitere Klippe des neuen Parlamentsgesetzes.