Oggetto parlamentare: 03.3408

03.3408

Postulat Bigger Elmar. Transport routier. Augmentation de la charge utile des véhicules

Bigger Elmar · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen: Der Zweck des Vorstosses ist die Anpassung des Fahrzeugausweises. Das Postulat entspringt der grossen Sorge, dass die landauf und landab herrschende Praxis für uns kostengünstig geregelt wird. Mein Postulat bezweckt, Zugfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen mit dem Führerausweis der Kategorie B zuzulassen.

Dies hat auf die Verkehrssicherheit bestimmt keinen Einfluss. Die meisten Nutzfahrzeuge sind vom Werk für 5 Tonnen garantiert. Somit besteht diesbezüglich kein Hindernis für die Erhöhung der Gewichtslimite. Die leichten Nutzfahrzeuge dienen zur Hauptsache den KMU, dem Gartenbau, der Landwirtschaft und dem Gemüsebau. Ebenfalls wird die Feinverteilung vieler Zulieferungen in allen Talschaften der Schweiz mit solchen Fahrzeugen ausgeführt. Die Lärmemission und der Kraftstoffverbrauch dieser leichten Lieferwagen tragen zu einem wesentlichen Teil zur ökologischen Bewirtschaftung unseres Landes bei - leiser, mit geringerem Verbrauch und somit mit weniger Schadstoffausstoss. Es kann nicht sein, dass man wegen einer Gewichtslimite mit weniger ökologischen, unwirtschaftlichen und schweren Nutzfahrzeugen beispielsweise Nachtlieferungen oder Verteilungen in Berglandschaften und Agglomerationen besorgen muss.

Die Nutzlast wurde durch die immer zahlreicheren Auflagen - wie Hygienemassnahmen bei Fleisch, Gemüse oder anderen Nahrungsmitteln, welche schwere Aufbauten und Kühlsysteme erfordern - zusätzlich beansprucht, sodass bei einer Gesamtgewichtslimite von 3,5 Tonnen die Chancen sehr klein sind, Aufträge vorschriftsgemäss zu erfüllen. Für die Viehtransporter bestehen tierschützerische und für die Verteiler Suva-Vorschriften, die Hebebühnen erfordern, welche die Nutzlast sehr stark einschränken. Wenn ich meinen Viehtransporter betrachte, dann kann ich mit diesen Vorschriften nur noch den halben Muni einladen - der Rest muss hinterherlaufen!

Zusammenfassend ist die Nutzlast so zu erhöhen, dass das Gesamtgewicht der Nutzfahrzeuge im Maximum 5 Tonnen beträgt.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, mein Postulat zugunsten der KMU und der Konsumenten zu unterstützen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo

Personen, die solche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen vor dem 1. April 2003 führen wollten, hatten tatsächlich ein Problem, wie es Herr Bigger geschildert hat: Sie mussten den Führerausweis für Lastwagen besitzen, und dazu mussten sie eine umfangreiche Zusatz-Theorieprüfung und die praktische Führerprüfung mit einem Lastwagen ablegen, der ein Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen aufwies.

Für das Führen von kleinen Lastwagen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen hat der Bundesrat deshalb eine neue Führerausweiskategorie C1 geschaffen. Die Anforderungen sind bei dieser Prüfung wesentlich tiefer als bei der Lastwagenprüfung, aber entsprechend der höheren Betriebsgefahr etwas anspruchsvoller als bei der Personenwagenprüfung. Für die praktische Prüfung genügt ein kleiner Lastwagen mit einem Mindestgewicht von 4 Tonnen, und die seit dem 1. April 2003 geltenden Vorschriften zur Zusatz-Theorieprüfung hat der Bundesrat auf den 1. November 2003 - also nach der Einreichung des Vorstosses von Herrn Bigger - an die besonderen Bedürfnisse der KMU angepasst. Sie enthält nur noch spezifische Fragen für leichte Lastwagen wie besondere Verkehrsregeln, Ladungssicherung und Geltungsbereich der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.

Unter Berücksichtigung der KMU-Interessen und der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat also eine massgeschneiderte Lösung für das Führen von kleinen Lastwagen bereitgestellt. Weitergehende Erleichterungen wie der Einbezug von kleinen Lastwagen in die Personenwagenkategorie B stünden im Widerspruch zum internationalen Recht, das auch die Europäische Union anwendet. Einzelne Mitgliedstaaten, die eine abweichende Regelung kannten, etwa Deutschland oder England, haben diese aufgegeben.

Meyer Thérèse · P-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo popolare-democratico

Monsieur Bigger maintient son postulat; le Conseil fédéral propose de le rejeter.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates .... 67 Stimmen

Dagegen .... 65 Stimmen