00.016

Programme de la législature 1999-2003. Rapport du Conseil fédéral

Intervento procedurale

Kapitel 2 Ziff. 2.2.1, 2.2.2, 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1, 2.4.2

Chapitre 2 ch. 2.2.1, 2.2.2, 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1, 2.4.2

Vallender Dorle · Consiglio nazionale · Appenzello Esterno · Gruppo radicale liberale

Wir werden die uns zur Verfügung stehende Redezeit nicht ganz nutzen und uns für die Vorstellung der Kommissionsmotionen noch aufteilen.

Ich teile Ihnen zur Einführung folgende Überlegungen mit: Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz, das ist ein ehrgeiziges Ziel, das Bundesrat und Parlament weit über die laufende Legislatur hinaus fordert. Dabei stellen die Globalisierung einerseits und der technologische Strukturwandel andererseits für ein kleines Land wie die Schweiz eine besondere Herausforderung dar. Da eigene Rohstoffe fehlen, bestimmen das akkumulierte Wissen und die Ausbildung sowie eine erfolgreiche, zukunftsträchtige Forschung als wichtige Weichenstellungen unsere Zukunft und die unserer Kinder.

In diesem Umfeld erscheint es der Kommission richtig, wenn der Bundesrat die Bedeutung der Bildung, der unternehmerischen Initiative und der Gestaltungskraft der Bewohner und Bewohnerinnen im laufenden wirtschaftlichen und technologischen Strukturwandel betont.

Ihre Spezialkommission begrüsst die hier vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Dennoch möchte sie die Vorschläge des Bundesrates darüber hinaus um zwei Richtlinienmotionen erweitern. Diese wird Ihnen Frau Garbani erläutern.

Garbani Valérie · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo socialista

Je vais débuter par une intervention parlementaire qui a été rejetée par votre commission. Votre commission a rejeté, par 9 voix contre 8 et avec 3 abstentions, une motion visant à l'introduction d'un droit constitutionnel donnant, à chaque personne exerçant une profession, un congé de trois ou cinq jours pour une formation ou un perfectionnement, sans pour autant que soient sollicitées les entreprises. Votre commission n'a pas été sensible aux arguments de son auteur selon lesquels la qualification était le moyen le plus sûr pour éviter que la grande majorité ne puisse pas prendre le train en marche de l'évolution de la société technologique et reste sur le quai, que cela devrait donc être une priorité, en particulier pour les personnes peu qualifiées, et qu'il fallait ainsi éviter que seule une catégorie de privilégiés, soit les personnes déjà hautement qualifiées, puissent en bénéficier. La commission a en effet estimé qu'il appartenait à l'économie privée de proposer de telles possibilités, et que de nombreuses conventions collectives de travail les prévoyaient également.

Cette révolution de l'information devrait se traduire par une modification du tissu industriel et du marché de l'emploi, avec des conséquences qui pourraient ne pas toujours s'avérer positives, telles qu'une diminution des postes de travail liée à l'ancienne économie, telles que la mise à l'écart de celles et de ceux qui ne voudront ou ne pourront s'adapter à l'évolution de la société, telles que l'exigence toujours accrue d'une grande flexibilité des employées et employés au niveau de leurs conditions de travail. Certes, dans le domaine des télécommunications, de nouvelles places de travail seraient créées, mais d'autres domaines d'activité en perdront. Avec l'"E-banking", des filiales fermeront leurs portes et la même observation peut être appliquée aux assurances et aux agences de voyage. En outre, durant cette phase de transition, les entreprises devront, selon les experts auditionnés, s'attacher avant toute chose à devenir et à demeurer concurrentielles. Dès lors, elles ne pourront servir des salaires propres à assurer à leurs salariés un minimum vital. La situation difficile des "working poors" serait dès lors amenée à perdurer.

Je vais vous parler maintenant de la motion 00.3209 acceptée par votre commission. Face aux perspectives que je viens de décrire, votre commission a accepté, à l'unanimité, une motion invitant le Conseil fédéral à étudier quelles formes de travail sont susceptibles de se développer, et à proposer les mesures nécessaires de protection des travailleuses et des travailleurs. Le nombre d'indépendants devrait en effet aller en s'accroissant, de même que la pratique de l'"outsourcing". La notion d'indépendant ne doit cependant pas se comprendre, dans l'évolution de cette société, dans le sens de la notion traditionnelle. Les futurs indépendants, les "self employed people", seront en fait des pseudo-indépendants pour une partie, soit des personnes dont l'outil de travail sera un PC multimédia, un modem et un téléphone portable, et ce dans l'esprit du télétravail. Ces personnes travailleront soit de manière individuelle, soit pour des entreprises, non pas en vertu d'un contrat de travail mais d'un contrat de mandat, en raison précisément de la pratique de l'"outsourcing".

Ces nouvelles formes de travail, comme je l'ai soulevé tout à l'heure, peuvent avoir des effets négatifs au niveau notamment de la couverture des assurances sociales. Le mandataire, au contraire de l'employeur, n'a pas à assurer son mandant à l'assurance-vieillesse, à l'assurance-chômage, à l'assurance-invalidité, ce qui, indépendamment des conséquences individuelles, peut aussi avoir des incidences sur le futur financement de l'ensemble des assurances sociales.

En acceptant à l'unanimité la motion 00.3209, la commission a souhaité que le Parlement joue son rôle de législateur plutôt que de laisser le soin au Tribunal fédéral de développer une jurisprudence comme cela a été le cas pour le travail sur appel, soit que ces nouvelles formes de travail soient intégrées dans les réflexions quant à l'évolution du monde économique et de la société de l'information. Le Conseil fédéral propose de transformer cette motion en postulat. Malgré le développement que je viens de faire, notre commission a accepté ce matin la proposition du Conseil fédéral dans la mesure où elle a été sensible à l'argumentation développée par le Conseil fédéral.

Je vais maintenant encore vous parler d'une motion qui a été rejetée par notre commission, par 14 voix contre 7, c'est-à-dire d'une motion chargeant le Conseil fédéral de prendre les mesures nécessaires pour réaliser le plein emploi en Suisse et faire en sorte que le travail rémunéré garantisse à chacun un minimum vital. En dépit du fait que le nombre des "working poors" est évalué à 250 000 et que les experts estiment que ce nombre ira en s'accroissant, la majorité de la commission a estimé, d'une part, que le plein emploi était un objectif déjà contenu dans la nouvelle Constitution fédérale et, d'autre part, qu'on ne pouvait garantir un salaire minimum à des personnes non qualifiées dont la productivité ne correspond pas au salaire qui devrait ainsi leur être versé. En plus, les mesures d'économies au sein des entreprises au niveau de leur personnel ne se focaliseront à l'avenir pas sur les "working poors", selon les experts auditionnés, mais sur les cadres moyens bien rémunérés qui seront remplacés par les nouvelles technologies.

J'en viens maintenant brièvement au chiffre 2.2 "Economie et compétitivité". Les développements technologiques ne constitueront pas seulement des défis en matière de formation, mais également pour l'économie. Les experts auditionnés nous ont fait savoir que seules les entreprises qui réussiront à se maintenir au sommet auront des chances de survivre, puisque les consommatrices et consommateurs pourront choisir le meilleur produit, puisqu'ils pourront faire des comparaisons avec la concurrence.

Les consommatrices et les consommateurs seront encore davantage des interlocuteurs privilégiés dans ce monde globalisé. L'aspect éthique toutefois ne devra pas être occulté au sens de notre commission. En particulier, des standards minimaux devront être exigés pour combattre la corruption et le travail au noir. C'est la raison pour laquelle notre commission a accepté, à l'unanimité, la motion 00.3210 visant le renforcement de la lutte contre le travail au noir, de celle de la corruption dans le domaine économique, et en faveur du renforcement de la liberté de choix du consommateur par une meilleure information. La commission a en particulier considéré que les objectifs du Conseil fédéral méritaient d'être précisés par rapport au futur projet de loi sur les cartels en ne se livrant pas uniquement à une analyse fondée sur l'offre, mais également sur la demande.

Le Conseil fédéral s'est déclaré prêt à accepter la motion.

Durrer Adalbert · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo popolare-democratico

Ich werde mich nur zu Kapitel 2.4 "Umwelt und Infrastruktur" äussern, weil die Kollegen Weyeneth und Lauper die Ausführungen zu den finanzpolitischen Fragen unter Kapitel 4 vornehmen werden.

Zuerst zur Kommissionsmotion 00.3215, "Zukunft des Service public": Hier schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, an der Motion festzuhalten, also der vom Bundesrat beantragten Umwandlung in ein Postulat nicht zuzustimmen. Die aktuelle Diskussion um die Swisscom und die Post - ich erinnere aber auch an die laufende Debatte zur Strommarktliberalisierung, an die konkrete Abstimmung in der Stadt Zürich am letzten Wochenende, an viele parlamentarische Vorstösse, dann auch an die Standesinitiativen Wallis und Graubünden - zeigt, dass die Angst umgeht. Die Menschen im Lande sind beunruhigt darüber, dass der Service public angesichts der grossen Liberalisierungsbestrebungen in Gefahr geraten könnte.

Der Service public ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Bundesstaates; er ist ein Element der nationalen Kohäsion. Für mich ist er auch ein Element der räumlichen Organisation unseres Landes und letztlich auch Bestandteil einer friedlichen und gerechten Gesellschaftsordnung. Insofern handelt es sich hier um eine Frage von höchster Aktualität, aber auch von hoher politischer Brisanz.

Insofern genügt es natürlich nicht, wenn der Bundesrat, wie er es selber ausführt, die Frage nur "aufmerksam verfolgen" will. Es geht darum, dass der Bundesrat eine Konzeption entwickelt, wie wir die Frage des Service public angehen können. Es geht darum, dass der Bundesrat auch konkrete Massnahmen in die Diskussion bringt, wie wir den Service public aufrechterhalten können.

Meines Erachtens müssen wir das Ganze auch konzeptionell in einen Rahmen einbetten. Was böte besser Gelegenheit dazu, als die Projekte des neuen Finanzausgleiches und letztlich auch der Föderalismusreform, die wir in nächster Zeit angehen wollen? Es genügt also nicht, wenn man die Frage nur im Zusammenhang mit konkreten Gesetzgebungsprojekten behandelt, die Liberalisierungen von Regiebetrieben betreffen. Es geht darum, dass man das Visier bzw. den Blickwinkel hier eindeutig noch etwas öffnet.

Zur Motion 00.3216, "Swissmetro. Verkehrsweg von morgen": Auch hier will eine klare Kommissionsmehrheit entgegen dem bundesrätlichen Willen an der Motion festhalten. Warum? Es geht hier um zwei Punkte: einerseits um ein klares, politisches Bekenntnis zu diesem Verkehrssystem der Zukunft, und andererseits um die entsprechenden planerischen Weichenstellungen. Es geht vor allem auch darum, dass wir alles tun, damit dieser "Verkehrsweg von morgen" nicht durch irgendwelche Dispositionen verbaut wird und man bei allen Infrastrukturplanungen dieses Verkehrssystem immer im Auge behält.

Wir konnten uns in der Kommission nicht des Eindruckes erwehren, dass dem Bundesrat der Glaube an die Notwendigkeit eines solchen Verkehrssystems als Personentransportsystem der Zukunft im Städteverbund Schweiz fehlt. Natürlich geht es hier um eine Zukunftsvision. Aber wenn wir die konkreten Schwierigkeiten im Luftverkehr und die Lärmimmissionsproblematik insbesondere im Nahverkehr sehen, wissen wir, dass solche Verkehrssysteme wie die Swissmetro auch im europäischen Kontext das Verkehrsmittel der Zukunft sind. Die europäischen Städteverbünde werden in Zukunft sicher auf diesem Weg vernetzt werden. Da kann die Schweiz landesintern und bezogen auf die Anschlüsse an das übergeordnete europäische Netz nicht abseits stehen. Mit anderen Worten: Wir wollen mit dieser Motion eine politische Weichenstellung vornehmen.

Sehr gefreut hat uns - eine grosse Mehrheit der Kommission -, dass der Bundesrat die Kommissionsmotion 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes", akzeptiert. Wir haben ein Nationalstrassennetz, das auf dem Netzbeschluss von 1960 beruht. Das hat sich während vierzig Jahren bewährt, unser Bundespräsident hat sehr grosse Arbeit geleistet, damit dieses Netz erstellt werden kann; es steht kurz vor der Vollendung. Jetzt basteln wir über verschiedene parlamentarische Vorstösse, viele Einzelinterventionen, bereits an diesem Netz herum. Es gibt Ausbauforderungen, Halbanschlüsse sollen zu Vollanschlüssen werden, es geht um Netzerweiterungen usw. Was aber fehlt, ist eine langfristige Strategie, eine Überlegung, wie das Strassensystem des Landes in einer mittleren und ferneren Zukunft aussehen könnte. Man könnte eigentlich von einem Nationalstrassennetz zweiter Generation sprechen. Es geht darum, sich Überlegungen über künftige Kapazitäten, über künftige Bedürfnisse zu machen und Planungsüberlegungen anzustellen. Es geht um längerfristige Vorstellungen der Trägerschaft - es wären auch privatwirtschaftliche Modelle denkbar -, es geht um die Frage der Erneuerung. Nach OECD-Studien investieren wir viel zu wenig in die Erneuerung des Netzes, und es besteht die Gefahr, dass dieses Netz vergammelt. Es geht auch um die Frage des koordinierten Unterhaltes. Des Bundesrat teilt die Auffassung der Mehrheit der Kommission, dass ein Konzept für das Nationalstrassennetz der nächsten vierzig Jahre erarbeitet werden muss.

Es gibt übrigens eine ähnliche Motion aus der ständerätlichen Kommission, die von einem Zeithorizont von fünfzig Jahren ausgeht. Ich glaube, das sind marginale Unterschiede. Wichtig ist die Stossrichtung der Motion; ich ersuche Sie, diese zu überweisen.

Zur Motion 00.3218, "Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und SBB": Hier stimmt die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat zu, dass diese Motion in ein Postulat umgewandelt werden kann. Dies aus zwei Gründen: Zum einen laufen bereits verschiedene Gesetzgebungsprojekte in Bezug auf die weitere Privatisierung von Swisscom und Post; bezogen auf die Bahn hat der Bundesrat klare Aussagen gemacht. Zum anderen unterbreiten wir Ihnen bezüglich Service public - der zweiten Frage, die mit der Motion verbunden ist - eine eigene Motion, die ich Ihnen bereits vorgestellt habe.

Insofern ist die Umwandlung in ein Postulat sinnvoll.

Christen Yves · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo radicale liberale

Améliorer les chances des générations futures, c'est leur offrir des finances saines et des infrastructures qui ne soient pas obsolètes, et dont les charges d'investissement soient raisonnables. La commission approuve les objectifs du Conseil fédéral, qui entend concilier l'environnement et nos besoins en mobilité et en énergie par une stratégie prenant en compte le développement durable, c'est-à-dire: poursuite d'"Energie 2000" en collaboration avec des institutions privées et ouverture des marchés publics pour l'approvisionnement en énergie, promotion du bois, ressources renouvelables, modernisation de l'infrastructure ferroviaire, meilleure gestion multimodale de l'information et régulation du trafic, enfin, coopération plus efficace entre les transports publics. Il est intéressant de s'attacher un instant à la création d'un réseau aéroportuaire et une répartition judicieuse entre les tâches des différents aéroports de Suisse. C'est un sujet d'actualité. J'espère que dans ce contexte, Genève-Cointrin ne sera pas oublié. C'est aussi pour étendre encore ce réseau avec l'étranger, à savoir relier un jour l'aéroport de Genève-Cointrin avec celui de Lyon-Satolas, que la commission vous propose une motion demandant que le Conseil fédéral intègre Swissmetro, considéré comme un moyen de transport de l'avenir, dans sa planification. M. Durrer en a largement parlé. Si vous voulez encore avoir de plus amples informations sur Swissmetro, je vous conseille le livre de M. Neirynck. La publicité n'est pas autorisée, mais c'est un travail tout à fait excellent, fait en coopération avec les auteurs du projet Swissmetro. Par conséquent, nous vous conseillons vivement d'accepter la motion de la commission qui n'est finalement pas si contraignante. Elle ne demande que d'introduire dans la planification le projet Swissmetro.

En matière de transports routiers, le programme de la législature est muet. Il semble que tout aille pour le mieux dans le meilleur des mondes possibles. Or, tel n'est pas l'avis de la commission, qui constate des lacunes dans la vision prospective du Conseil fédéral. On attend une évaluation coordonnée des capacités du réseau autoroutier et des transports publics afin de les mettre en relation avec nos besoins de mobilité. Par ailleurs, il nous semble indispensable qu'une réflexion soit entreprise sur le renouvellement et l'entretien coordonné du réseau des routes nationales. Cette réflexion doit porter également sur la maîtrise d'ouvrages - "Trägerschaft" - à savoir sur la privatisation ou l'"outsourcing". J'attire votre attention sur le fait que dans le texte français de la motion de la commission, le terme "Trägerschaft" a été oublié. Je vous prie donc de vous référer, pour cette motion, au texte allemand. C'est avec plaisir que la commission constate que le Conseil fédéral est prêt à accepter cette motion.

La commission s'est inquiétée de l'avenir du service public dans notre pays. C'est un thème qui a pris ce week-end une très grande actualité. Le Conseil fédéral a déjà répondu, par la voix de notre ministre des transports, M. Leuenberger, partiellement aux inquiétudes que formule la commission en évoquant la vente du solde des actions de Swisscom et la création d'une banque postale pour donner à la Poste les moyens de maintenir un réseau de proximité. Mais ce n'est pas suffisant pour définir l'étendue qualitative et géographique du service public. A ce sujet, M. Kappeler, que nous avons entendu, pense que la défense des intérêts régionalistes pour soutenir les zones périphériques est dépassée, et que des régions fortes se créeront en fonction des lois du marché. Ils nous intéresserait donc d'avoir l'avis du Conseil fédéral à ce sujet. C'est pourquoi il nous paraît important que la motion 00.3215 intitulée "Avenir du service public" soit transmise. Il en va de même de la motion de la commission demandant au Conseil fédéral d'accélérer la privatisation de Swisscom, de la Poste et des CFF, qui pose la même question en affirmant la nécessité d'un renforcement des privatisations. Là aussi, la commission demande que cette motion 00.3218 soit transmise comme telle.

En conclusion, les objectifs du Conseil fédéral en matière de finances publiques et d'infrastructures, complétés par les propositions de votre commission, permettront d'assurer, au-delà de la législature, nos besoins en énergie et en mobilité à des conditions compétitives sur les plans économique et social, et respectueuses de l'environnement.

Je vous demande donc de transmettre les quatre motions de la commission - 00.3215, 00.3216, 00.3217 et 00.3218 - comme telles.

Garbani Valérie · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo socialista

Après avoir entendu les trois éminents experts, la commission estime que les objectifs du Conseil fédéral en matière de recherche et de formation doivent être complétés pour tenir compte de l'évolution du développement de nouvelles technologies qui constitueront un point central de notre future société. La Suisse ne doit pas rater le coche du développement de la société de l'information, tant pour permettre à toutes les générations d'acquérir des capacités dans ce domaine et, dès lors, de favoriser leur intégration sociale et professionnelle, que pour accroître la compétitivité de la Suisse au niveau international.

Vallender Dorle · Consiglio nazionale · Appenzello Esterno · Gruppo radicale liberale

Dieser Teil der Legislaturleitlinien für den Bundesrat ist derzeit der wichtigere, weil die Entwicklungen in der digitalen Technologie rasant fortschreiten. Ich möchte die einzelnen Richtlinienmotionen, die wir auf den Weg geschickt haben, erläutern.

Zunächst zur Richtlinienmotion 00.3190, "Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie": Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die Vorarbeit zur Ausübung der demokratischen Rechte mit der Informationstechnologie ist also auf gutem Weg.

Zur Richtlinienmotion 00.3194, "E-Switzerland. Staat als Modellanwender": Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wir können uns dem anschliessen. Wir sehen es aber doch als eine wichtige Aufgabe des Staates an, dass er als Modellanwender viel Überzeugungsarbeit leistet, nicht nur für die Wirtschaft - das wäre einfacher -, sondern für die Gesellschaft als Ganzes. Eine Spaltung der Gesellschaft in einen Teil, der diesen neuen Technologien gegenüber positiv eingestellt ist, und in einen anderen Teil, der diesen neuen Technologien gegenüber negativ eingestellt ist, könnte zu sozialen Auseinandersetzungen führen. Wenn der Bundesrat dieses Projekt vorantreibt, kann er dagegen zu einer adäquaten Bewusstseinsbildung in der gesamten Bevölkerung beitragen.

Das Herzstück unserer Beratungen ist aber sicher die Richtlinienmotion 00.3208, "E-Switzerland", die verschiedene Anliegen zusammenfasst. Es geht darum, die Führungsrolle der Schweiz als Werk-, Forschungs- und Bildungsplatz mittels digitaler Technologie zu stärken. Als besondere Massnahmen und Investitionen im Bildungsbereich sind zu fordern: die Entwicklung und Einführung von Frühwarnsystemen, die Entwicklung von intelligenten Chipkarten, die das Vertrauen der Bevölkerung in diese Technologie fördern können usw. Nur wenn es gelingt, die Geschäftswelt von den Vorteilen und der Sicherheit des E-Commerce zu überzeugen, kann sie auch tatsächlich davon profitieren. Die Förderung der "digitalen Mündigkeit" aller Bürgerinnen und Bürger soll die "digitale Spaltung" der Bevölkerung zu verhindern helfen.

Die Vernetzung aller Schulen - von den Volks- über die Berufsschulen bis hin zu den Gymnasien - setzt die entsprechende technische Ausrüstung und das Angebot von Ausbildungsmöglichkeiten voraus. Der Bund muss hier - unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit - die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen und mit Incentives dafür sorgen, dass der Umbau aller Bildungseinrichtungen der Primar- und Sekundarschulstufe zu IT-Lernzentren zügig vorangeht.

Schon auf Primarschulstufe müssen die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit haben, ihr im Umgang mit Computerspielen gewonnenes Wissen zielgerichtet fortzuentwickeln. Es darf nicht sein, dass Jungen und Mädchen in der Schule mit Methoden konfrontiert werden, die aus heutiger Sicht in die "Steinzeit" gehören, während in Wirtschaft und Gesellschaft eine technische Revolution stattfindet. Wenn wir wollen, dass unsere Jugend zukunftsträchtige Berufe im Bereich der digitalen Technologie wählt, dann müssen wir sie in der Schule auch mit dieser Technologie konfrontieren und als nächsten Schritt die entsprechenden Berufsausbildungen ermöglichen.

Es ist festzustellen, dass die Jugend in der Schweiz einen ganz unterschiedlichen Zugang zur Informationstechnologie-Berufsausbildung hat. Während die Wirtschaftszentren, wie z. B. Zürich, offensichtlich über genügend Lehrstellen verfügen, gibt es in den Randregionen zu wenig Ausbildungsmöglichkeiten. Die Folge ist die Abwanderung in die Wirtschaftszentren, und damit beginnt ein eigentlicher Circulus vitiosus. Der Mangel an Ausbildungsmöglichkeiten von heute führt zum Mangel an gelernten Informatikern, Mediamatikern, Softwareanalytikern usw. von morgen. Diese von unseren Unternehmungen dringend benötigten Mitarbeiter können nur kurzfristig im Ausland rekrutiert werden. Dabei ist anzumerken, dass mittlerweile alle führenden Wirtschaftsnationen über das Fehlen von Informatikern aller Art klagen. Allein in der Schweiz sollen jährlich 10 000 Informatiker fehlen. Da ist die Jagd auf ausländische Berufsleute für unsere Unternehmungen mit hohen Kosten verbunden.

Wir dürfen aber darüber hinaus unsere Eigenständigkeit in der Versorgung mit Know-how bezüglich Informationstechnologie nicht aufgeben. Wollen wir zudem verhindern, dass die Unternehmungen aus den Randregionen ebenfalls in die Wirtschaftszentren wie Zürich und Genf abwandern, dann ist die Unterstützung des Aufbaus und der Führung von IT-Kompetenzzentren, also eigentlichen "clusters" zur Ausbildung und Weiterbildung in der digitalen Technologie, dringend geboten. Die Kantone dürfen hier nicht allein gelassen werden, sie sind vielmehr durch geeignete Massnahmen und Vorgaben des Bundes zu unterstützen und zu fördern. Als Beispiel kann hier auf die Lehrstellenbeschlüsse I und II verwiesen werden.

Ihre Kommission erachtet den Wandel zur Informationsgesellschaft in allen Regionen der Schweiz als äusserst dringend. Er stellt einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der Zukunft dar. Nur wenn wir den technologischen Anschluss nicht verpassen, können wir letztlich den Werk- und Lebensraum Schweiz mit seinen sozialen Errungenschaften erhalten. Dabei drängt die Zeit, denn die Europäische Union ist mit einem griffigen "Aktionsplan E-Europe-2002" in die Offensive gegangen.

Ihre Kommission unterstützt diese Richtlinienmotion einstimmig; sie ist nicht einverstanden mit dem Antrag des Bundesrates, Ziffer 2 in ein Postulat umzuwandeln. Sie beantragt mit 14 zu 4 Stimmen, die Motion zu überweisen.

Zur Richtlinienmotion 00.3219, "Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien": Vom Bundesrat wird ihre Umwandlung in ein Postulat gewünscht, womit die Kommission schweren Herzens einverstanden ist, zumal hier auch eine Subkommission der SPK an der Arbeit ist. Ein ergänzender Bericht wäre indessen sehr erwünscht.

Zur Richtlinienmotion 00.3189, "Staatsleitungsreform": Hier ist die Kommission einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat, und zwar darum, weil sie anerkennt, dass der Bundesrat einen Vorentscheid getroffen hat, eine der möglichen Varianten weiterzuverfolgen: diejenige mit zwei Ebenen. Unser Zeithorizont ist zwar kürzer, aber auch derjenige des Bundesrates scheint angemessen. Wir möchten jedoch auf jeden Fall verhindern, dass die Staatsleitungsreform nicht mehr in dieser Legislaturperiode vom Parlament beraten werden kann.

Zur Richtlinienmotion 00.3225, "Erarbeitung eines Indikatorensystems als Führungsinstrument": Hier geht es darum, dass ein quantifizierbares System mit regionalen und sozialen Indikatoren erarbeitet wird, mit dem die Nachhaltigkeit und der Disparitätenabbau in der Schweiz gemessen werden können. Dies soll einerseits die Aufnahme des Ist-Zustandes ermöglichen und anderseits die unterschiedlichen Entwicklungen aufzeigen helfen. Damit wird ein wichtiges System für nächste Legislaturperioden geschaffen, um quantifizierbare unterschiedliche Entwicklungen überhaupt festhalten zu können.

Die Erklärung des Bundesrates, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen, ist von der Kommission positiv aufgenommen worden, wenn auch mit Bedauern. Sie legt aber Wert darauf, dass dieses Führungsinstrument möglichst bald erarbeitet wird und vorliegt.

Bader Elvira · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo popolare-democratico

Die CVP-Fraktion begrüsst die Legislaturziele des Bundesrates in Bezug auf unseren Werk-, Denk- und Schaffensplatz. Sie unterstützt die Bemühungen, die Entfaltungschancen der kommenden Generation sicherzustellen und zu fördern. Die Entwicklungen hin zum Weltmarkt bedürfen eines wirksamen Wettbewerbs und attraktiver Rahmenbedingungen, die für alle zukunftsorientierten Wirtschaftsbranchen notwendig sind. Nebst allen wirtschaftlichen Bemühungen sind unter anderem auch die Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen für die CVP Anforderungen, die auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz äusserst wichtig sind. Unsere Fraktion begrüsst und unterstützt auch die Vorschläge im Bereich der KMU und anerkennt, dass hier einiges in Bewegung ist.

Sorgen bereitet der CVP aber nach wie vor die Landwirtschaftspolitik. Sicher haben wir hier klare verfassungsmässige Vorgaben, stehen aber vor Marktrealitäten und den Auswirkungen der bilateralen Verträge. Wir fühlen uns verpflichtet und gefordert und hoffen, dass auch der Bundesrat in dieser Legislatur alles tun wird, um den Bauernfamilien ein vernünftiges wirtschaftliches Wirken und eine angemessene, vergleichbare Entlöhnung zu ermöglichen; wohl wissend, dass auch die Landwirtschaft mit ihren Leistungen ein wichtiger und nicht zu unterschätzender Teil unseres Schaffensplatzes ist und viel zu einem attraktiven Lebensraum beiträgt.

Als Ergänzung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Ziele unterstützt die CVP-Fraktion folgende Anliegen:

1. Die Forderung nach Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes, die in der Motion 00.3209, "Beschäftigungspolitik", enthalten ist. Hier gilt es, die neuen Entwicklungen wirklich wachsam zu beobachten und negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmerschaft, also auf die Menschen, frühzeitig zu unterbinden.

Um dem Bundesrat genügend Handlungsspielraum zu lassen, beantragt Ihnen die CVP-Fraktion, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

2. Unsere Fraktion unterstützt die Motion 00.3210, "Stärkung des Wettbewerbs. Gegen Schwarzarbeit und Korruption". Wir fühlen uns seit jeher verpflichtet, gegen alle Ungerechtigkeit und wettbewerbsverzerrenden Machenschaften Einfluss zu nehmen. Deshalb unterstützen wir die Motion und bitten Sie, dies auch zu tun.

Ich spreche hier gleich noch zu den Motionen 00.3211, "Freiwilligenarbeit", in Kapitel 3 und 00.3212, "Ausbau der Schweiz zum attraktiven Holdingstandort", in Kapitel 4 und hoffe, Sie vergessen das nicht, bis diese Kapitel drankommen.

Wir unterstützen die Freiwilligenarbeit. Tagtäglich, jahrein, jahraus werden von Frauen und Männern unzählige Stunden Freiwilligenarbeit geleistet - sei es in den Bereichen Sport, Kultur, Jugendförderung, in den verschiedensten Bereichen, in der Haus- und Familienarbeit, bei verschiedensten Organisationen, bei der Nachbarschaftshilfe, im Sozial- oder Pflegebereich und in vielen anderen Bereichen. Diese Arbeit ist von zentraler Wichtigkeit für die Bewältigung unserer täglichen Bedürfnisse. Selten wird sie aber gebührend anerkannt, geschätzt und akzeptiert. Die CVP ist davon überzeugt, dass diese Arbeit zunehmend wichtiger wird - Stichworte: demographische Entwicklung und Netz der Sozialpolitik -, sie sieht aber auch, dass Motivation und Unterstützung aus verschiedenen Gründen schleichend abnehmen.

Ein Jahr Freiwilligenarbeit reicht nicht aus. Die CVP-Fraktion ist deshalb davon überzeugt, dass der Bundesrat in dieser Legislatur verschiedene Massnahmen ergreifen muss, um diese Anerkennung zu fördern.

Gadient Brigitta M. · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Schweiz als attraktiven Werk-, Denk- und Schaffensplatz für die kommenden Generationen zu erhalten ist eine der Leitideen des vorliegenden Berichtes über die Legislaturplanung. Um dies zu erreichen, sind optimale Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum Voraussetzung. Zentrale Grundlage und damit auch zentrale Forderung in unserem rohstoffarmen Land ist dabei ohne Zweifel eine qualitativ hoch stehende, ja weltweit führende Bildung und Forschung. Mitteleinsatz in diesen Bereichen darf denn auch - wie dies breite Kreise leider immer noch tun - nicht länger als Ausgabe oder gar Aufwendung bezeichnet werden, sondern muss endlich als das genommen und behandelt werden, was er effektiv ist, nämlich Investition in unsere Zukunft.

Dabei sind drei Schwerpunkte zu setzen:

1. Der erste Schwerpunkt ist im Bereich der Frauenförderung zu setzen. Sowohl in den technischen Berufen wie auch in qualifizierteren Bereichen, die dann auch zu Kaderpositionen führen, besteht für die Frauen nach wie vor ein Nachholbedarf.

2. Die sozial Schwächeren in unserem Land müssen stärker ins Bildungssystem einbezogen werden, wenn wir nicht in der zu befürchtenden Zweidrittelgesellschaft landen wollen. Je mehr und je besser unsere Jugend ausgebildet ist, desto kleiner ist die Gefahr der drohenden Arbeitslosigkeit. Eine wesentliche und hervorragende Rolle spielt dabei das duale Ausbildungssystem unserer Berufsbildung. Die Reform der Berufsbildung ist denn auch eines der wichtigsten Geschäfte dieser Legislatur überhaupt. Gerade die Berufsbildung hat die anspruchsvolle Aufgabe, die Jugend für die Möglichkeiten der Zukunft zu begeistern und für die Bewältigung dauernder Veränderungen im Arbeitsprozess zu befähigen.

3. Im Bereich der neuen Technologien besteht ein besonderer Handlungsbedarf. Wir sehen dies auch an den verschiedenen Vorstössen der Kommission. Wir brauchen mehr und gut ausgebildete Informatiker und vor allem auch Informatikerinnen. Weniger als 5 Prozent der Frauen wählen bei uns diesen Berufsweg. In den USA z. B. sind es etwa zehnmal mehr. Dabei gäbe es gerade hier flexible, distanzunabhängige Berufsmöglichkeiten, die zudem durch laufende Weiterbildung auch den Wiedereinstieg einfacher als in vielen anderen Berufen ermöglichen würden.

Zwingende Forderung ist sodann auch ein befriedigendes Angebot in den Regionen. Damit komme ich zu einem weiteren vorrangigen Anliegen dieser Legislaturperiode, dem regionalen Ausgleich. Wenn der Bundesrat in seinem Bericht festhält, dass intakte Entfaltungschancen der künftigen Generationen eine langfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen bedingen, dann muss dies für alle Gebiete unseres Landes Gültigkeit haben. Dem drohenden Abbau in vielen Regionen, sowohl was die Arbeitsplätze als auch generell die Möglichkeiten und Chancen betrifft, ist mit gezielten Unterstützungs- und Förderungsmassnahmen entgegenzuwirken.

Zu den prioritären Anliegen dieser Legislatur muss schliesslich eine bessere Unterstützung und Förderung des Tourismus gehören, insbesondere für unabdingbare Erneuerungen und Innovationen. Denn gerade der Tourismus hat in den Rand- und Bergregionen, aber auch in den Zentren eine vorrangige Bedeutung und wird trotzdem in unserem Land nach wie vor nicht dieser Bedeutung entsprechend behandelt.

Mit diesen wenigen Beispielen habe ich versucht darzulegen, wie sehr und in welcher Qualität Handlungsbedarf in diesen für die Zukunft unseres Landes ausserordentlich wichtigen Bereichen gegeben ist.

Estermann Heinrich · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo popolare-democratico

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion zum Kapitel "Umwelt und Infrastruktur" (S. 15ff. des Berichtes): Wir sind grundsätzlich mit den im Bericht gemachten Ausführungen zum Thema einverstanden. Wir stellen fest, dass der ganze Verkehrsbereich weiterhin einen grossen Mittelbedarf haben wird, dies vor allem wegen den Eisenbahn-Grossprojekten, also hauptsächlich wegen Teilen des öffentlichen Verkehrs.

Zusätzlich zu den im Bericht gemachten Ausführungen unterstützen wir folgende Motionen: Wir treten voll und ganz für einen flächendeckenden Service public ein, sind uns aber voll bewusst, dass dieser auch etwas kosten wird. In einem Konzept ist zuerst ein klarer Leistungsauftrag zu definieren, anschliessend sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion 00.3215, "Zukunft des Service public", zumindest als Postulat, noch besser als Motion zu unterstützen.

Zur Motion 00.3216, "Swissmetro. Verkehrsweg von morgen": Obwohl unser Rat kürzlich dem Budgetnachtrag von einer Million Franken gar nicht deutlich zustimmte, sind wir der Meinung, dass dieses visionäre Zukunftsprojekt weiterhin verfolgt werden muss. Die Initianten eines solchen neuen Verkehrsweges sind vor allem im planerischen Bereich und im Erteilen von Konzessionen zu unterstützen. Ich bitte Sie ebenfalls, den entsprechenden Vorstoss mindestens als Postulat zu unterstützen.

Zur Motion 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes": Mit dieser Motion ersuchen wir den Bundesrat, das Nationalstrassennetz nicht nur so bald wie möglich fertig zu stellen, sondern ein langfristiges Konzept für die nächsten vierzig Jahre zu erarbeiten. Dabei müssen auch Überlegungen bezüglich der möglichen Trägerschaft und der Unterhaltsverantwortung gemacht werden. Weitere Lärmschutzmassnahmen in stark bewohnten Gebieten sind ungeachtet dieses Konzeptes zügig zu verwirklichen. Ich bitte Sie, diesen Vorstoss ebenfalls als Motion zu überweisen, und danke dem Bundesrat dafür, dass er bereit ist, ihn als Motion entgegenzunehmen.

Ich möchte Sie ausserdem bitten, die Motion 00.3218, "Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und SBB", zu unterstützen. Der neuste Vorschlag in Sachen Swisscom und Postbank ist ja brandaktuell und wird in diesem Saal noch einige Diskussionen auslösen. Bei allen möglichen Varianten ist nach Meinung der CVP-Fraktion - ich habe es erwähnt - der Service public sicherzustellen. Die Modernisierung der Eisenbahn ist konkret fortzusetzen, und als Hauptziel muss weiterhin die Verlagerung des Transitgüterverkehrs auf die Schiene angestrebt werden.

Ich bitte Sie, die erwähnten Motionen im Sinne meiner Ausführungen zu überweisen.

Sommaruga Simonetta · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Ich möchte mich zum Bereich "Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit" und zum Bereich Infrastruktur äussern. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er erkannt hat, dass wir mit dem heutigen Kartellgesetz ein Instrument haben, das dringend einer Revision bedarf. Es ist ein zahnloses Instrument, das endlich ein Gebiss braucht. Wir haben gerade in letzter Zeit mehrfach erfahren, wie unbefriedigend es ist, wenn die Wettbewerbskommission allenfalls einen Verstoss gegen das Kartellgesetz feststellen, dann aber überhaupt nichts unternehmen kann, sondern nur dasitzen und warten muss, bis allenfalls das gleiche Unternehmen den gleichen Verstoss gegen das Kartellgesetz noch einmal macht. Das passiert in dieser Form natürlich nicht, und deshalb haben wir in der Schweiz auch keine Bussen im Bereich Kartellrecht. Wir haben aber in der Schweiz sehr wohl Kartelle, und wir wissen alle, wie schädlich solche Kartelle vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen sind. Ich bin also dem Bundesrat sehr dankbar, wenn hier möglichst bald Vorschläge für eine Revision des Kartellrechtes kommen, und zwar im Sinne eines Kartellverbotes. Ich glaube, das ist die einzige Lösung, um in diesem Bereich überhaupt weiterzukommen.

Im Bereich "Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit", wie ihn der Bundesrat in den Legislaturzielen vorgestellt hat, habe ich aber doch den Eindruck gehabt, dass der Bundesrat hier eine etwas enge - ich möchte nicht gerade sagen engherzige - Optik hat oder sogar auf einem Auge blind ist. Die Legislaturziele des Bundesrates beziehen sich im Bereich Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit ausschliesslich auf die Bedingungen der Unternehmen, der Produzenten. In der Landwirtschaftspolitik scheint es für den Bundesrat nur Bauern zu geben, die Produkte produzieren, aber es braucht auch Konsumentinnen, die diese Produkte kaufen und konsumieren. Ich weiss nicht, ob der Bundesrat das vergessen hat oder ob er davon ausgegangen ist, dass das eine Selbstverständlichkeit ist und dass sich das von selbst regelt.

Ich möchte Ihnen sagen, dass es keinen Wettbewerb ohne Unternehmen gibt, aber es gibt auch keinen Wettbewerb ohne Nachfrage. Ich bin deshalb etwas überrascht, dass der Bundesrat bis heute und nun auch wieder in den Legislaturzielen für seine ganze Wirtschaftspolitik keinen Ansatz einer Konsumentenpolitik skizziert hat. Ich finde das doch sehr erstaunlich. Es gibt in den Legislaturzielen auch keinen Vorschlag dazu, wie sich der Bundesrat allenfalls vorstellt, wie er die Konsumentensouveränität stärken könnte. Im Zeitalter der Globalisierung, im Zeitalter, in dem die Grenzen der Märkte geöffnet werden, in dem die Märkte komplexer werden, hat der Bundesrat kein Konzept, wie er der immerhin grössten Kaufkraft in diesem Land zu rationalen Entscheiden verhelfen wird. Die Folgen dieser konzeptlosen Politik haben wir im Patentrecht kürzlich deutlich zu spüren bekommen. Die Unternehmen können international überall unter den Bedingungen anbieten, die sie wollen. Die Konsumentinnen und Konsumenten können aber nicht international einkaufen; sie können die Produkte, die in Deutschland angeboten werden, in der Schweiz nicht kaufen bzw. sie müssen dann deutlich höhere Preise in Kauf nehmen. Dabei wären die Instrumente, mit denen die Konsumentensouveränität gestärkt werden könnte, längst bekannt. Es braucht mehr Transparenz, es braucht Lauterkeit, und es braucht Information. Nur müssen diese Instrumente jetzt durchgesetzt werden.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion 00.3210 zu überweisen, damit wenigstens ein erster Schritt getan ist, damit wir in der Schweiz den Ansatz einer Konsumentenpolitik formulieren können.

Noch ein paar Worte zum Infrastrukturbereich, wie er in den Legislaturzielen formuliert ist. Speziell möchte ich mich zum Bereich Service public äussern: Es liegt in der Natur des Service public, dass darunter immer auch Dienstleistungen fallen, die nicht gewinnbringend erbracht werden können. In einer Zeit, in der nur noch der Gewinn zählt, scheint es mir ausserordentlich wichtig und dringend, dass wir diese Dienstleistungen für die Allgemeinheit trotzdem durchsetzen können. Der Service public gehört zu den zentralen Aufgaben eines Staates. Damit meine ich nicht unbedingt, dass der Staat alle diese Aufgaben selber erbringen muss. Er muss sie aber formulieren und durchsetzen.

Der Service public, eine flächendeckende Grundversorgung, ist nicht nur für den Zusammenhalt in unserem Land wichtig, sondern auch für die Demokratie und die Chancengleichheit. Deshalb erwarte ich vom Bundesrat, dass er sich Gedanken macht, dass er Konzepte entwickelt, wie dieses Anliegen in Zukunft gesichert werden kann.

Meines Erachtens lohnt es sich, auch ein bisschen aus den bisherigen Bereichen auszubrechen. Wenn wir von Service public gesprochen haben, war bis jetzt meistens die Rede von Post, Swisscom oder Telekommunikation und Bahnen. Mit dieser Motion möchte ich den Bundesrat auffordern, den Service public breiter zu definieren, indem z. B. die medizinische Grundversorgung, aber auch die familienexterne Kinderbetreuung einbezogen werden.

Ich erwarte deshalb, dass der Bundesrat bei Überweisung der Motion zum Service public ein Konzept für die flächendeckende Grundversorgung mit wichtigen Dienstleistungen vorlegt, damit alle Zugang dazu haben und damit diese in guter Qualität und zu günstigen Preisen erbracht werden.

Neirynck Jacques · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo popolare-democratico

Dans ce chapitre, trois motions concernent l'entrée dans la révolution des systèmes de communication: la motion 00.3190, "Utilisation des technologies de l'information au profit de la démocratie directe", qui est acceptée comme motion par le Conseil fédéral; la motion 00.3194, "E-Switzerland" (L'Etat comme utilisateur modèle), qu'il demande de transformer en postulat, et enfin la motion 00.3208, "E-Switzerland", qui propose l'introduction de l'économie et de la formation dans les systèmes de communication, en partie transmise comme motion et en partie transformée en postulat.

Il s'agit en fait trois fois du même sujet, considéré sous des angles différents. La réalité est que nous vivons une révolution technique majeure qui est tout à fait comparable à la révolution Gutenberg. La révolution Gutenberg, c'était de passer du manuscrit vers l'imprimé. La révolution que nous vivons, c'est de passer de l'imprimé vers l'écran. Subitement, en une génération, le traitement et le transfert d'informations voient leur coût s'effondrer. On peut l'estimer à un facteur 10 000 et il est rare que, dans le développement de la technique, on puisse, en quelques années, gagner un facteur aussi important. Des applications tout à fait impossibles dans la technologie antérieure deviennent banales, en particulier Internet et le téléphone mobile.

Si on prend donc la motion 00.3218, "Libéralisation et privatisation de Swisscom, de la Poste et des CFF", elle est centrée sur le passé. Définir un service public pour le futur devrait être concerné au premier chef par l'accès universel et gratuit à Internet, et non plus par la distribution de courrier dans tous les villages de la Suisse. Dès lors qu'Internet serait rendu gratuit et universel, ce système deviendrait le foyer central de l'économie et du pouvoir. C'est à ce titre que le Parlement doit y prêter la plus grande attention. Je me permets de rappeler que la révolution Gutenberg, c'est-à-dire l'impression de la Bible comme premier ouvrage, a déclenché la Réforme et les guerres de religion. C'était enlever le pouvoir aux féodaux et aux moines et le donner aux commerçants, aux artisans et aux juristes.

On peut féliciter la commission pour son excellent travail et les motions qui sont proposées. Le groupe démocrate-chrétien, dont je suis le porte-parole, se range, pour les motions que j'ai mentionnées, aux déclarations du Conseil fédéral. Néanmoins, à titre personnel, je me permets de suggérer la plus grande attention à l'égard de la motion 00.3190 sur la démocratie directe. Nous ne sommes pas à l'avant-garde, nous sommes à l'arrière-garde puisque ce système existe déjà au Brésil. Mais il faut prendre garde, dans notre système politique, que la démocratie directe ne devienne pas une démocratie directe en temps réel, où la collecte des signatures pour une initiative populaire se fasse par Internet. Rapidement, la réalité du pouvoir nous échapperait.

De même, je suggère de transmettre comme telle la motion 00.3194 sur l'Etat comme utilisateur modèle de l'informatique. Il est parfaitement réaliste de viser 2003 comme échéance au-delà de laquelle l'échange d'informations ne transitera plus par le papier à l'intérieur de l'administration. Transformer cette motion en postulat revient à privilégier la situation existante, c'est-à-dire les niches d'incompétence où se dissimulent des fonctionnaires non seulement inutiles, mais aussi nuisibles par le fait même. 2003 doit devenir l'année de la Suisse sans papier.

Même remarque sur la motion 00.3208 sur l'introduction de la culture d'Internet dans l'industrie, la recherche et l'éducation. On ne peut pas transiger sur cet objectif prioritaire qui doit demeurer impératif. Il n'est pas facultatif d'entrer dans l'avenir, c'est obligatoire, sinon on demeure dans le passé.

Eymann Christoph · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo liberale

Die Zielsetzung "Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern" könnte auch Leitsatz der gesamten Legislaturplanung sein.

Die Liberalen begrüssen die Zielsetzungen für Forschung und Bildung. Wichtig ist, dass nicht nur von Hochschulbildung gesprochen wird, sondern auch die Bedeutung der beruflichen Grundausbildung erkannt wird.

Die Bekenntnisse zum dualen System und zu dessen Anpassungsfähigkeit sind für unsere Volkswirtschaft von grösster Bedeutung. Die Liberalen wünschen sich ein noch stärkeres Engagement des Bundes im Bereich von Forschung und Bildung. Unser Fort- und Weiterbildungskonzept ist noch zu wenig an die veränderte Situation angepasst. Heute stellt es eine Ausnahme dar, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des gesamten Berufslebens in derselben Tätigkeit verbleibt.

Die Koordination im Bereich der Fort- und Weiterbildung ist eine wichtige Aufgabe, hier herrscht Handlungsbedarf.

Es ist sehr wichtig, die Anstellungschancen individuell zu erhöhen, d. h. die persönliche Employability zu verbessern. Diese Aufgabe obliegt auch Unternehmen. Gemeinsam mit Bund und Kantonen könnten in diesem Bereich wichtige Präventivmassnahmen gegen Arbeitslosigkeit getroffen werden. Das wäre z. B. ein Instrument gegen die Folgen von Entlassungen bei Fusionen.

Die Realisierung der Zielsetzung "lebenslängliches Lernen" muss für die gelernten Berufsleute erleichtert werden. Eine Offensive des Bundes mit den Kantonen und den Sozialpartnern würde die Sensibilisierung erhöhen. Die Bildung in der Schweiz muss individualisiert werden; nur so gelingt es dem einzelnen Menschen, die eigene Befähigung den spezifischen beruflichen Aufgabenstellungen anzupassen. Nachholbedarf herrscht in der Grundausbildung im Informatikbereich; ein Sondereffort scheint uns hier nötig zu sein.

Zur Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit: Als Zielsetzung ist die Stärkung des Wettbewerbes in der Schweiz sicher richtig. Die reale Umsetzung wirft aber da und dort auch die Frage auf, ob Wettbewerb Selbstzweck oder Mittel zum Zweck sein soll. Es ist sicher nicht die Anstrengung der Wettbewerbskommission, die für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft entscheidend ist, wenn einheitliche Kaminfegertarife zerschlagen werden oder wenn gegen Kalkulationshilfen im Ausbaugewerbe von der Wettbewerbskommission vorgegangen wird. Das sind nicht die matchentscheidenden Momente.

Die vorgesehene KMU-Förderung wird von den Liberalen begrüsst. Auch zu unterstützen sind Bericht und Botschaft zu Förderungsmöglichkeiten für KMU. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Tausende von bestehenden Gewerbebetrieben grosse Probleme mit fehlendem Eigenkapital haben; gezielte Unterstützung bei der Sanierung in Zusammenarbeit mit Banken und der Beratungsbranche ist unerlässlich. Es ist klar, dass es sich dabei um eine private Aufgabe handelt. Der Bund könnte aber Anreize bieten.

Für die Wirtschaft ist das Umfeld in den letzten Jahren verbessert worden. Darüber freuen wir uns. Handlungsbedarf gibt es sicher noch bei der Landwirtschaft und bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Mit Blick auf die enormen volkswirtschaftlichen Schäden, welche die Schwarzarbeit verursacht, hätte die Bekämpfung dieses Phänomens Aufnahme in die Legislaturplanung verdient. Es gibt ja eine Korrektur mit einem Vorstoss.

Zum Thema Umwelt und Infrastruktur: Die Zielsetzung, die Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung anzupassen, ist äusserst wichtig. Der Energie kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Die Höhe der Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien oder der Steigerung der Energieeffizienz wird auch für die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz gegenüber Japan, Deutschland und den USA entscheidend sein. Die hervorragenden Schweizer Forschungsergebnisse sollen dazu führen, dass Schweizer Technologie auch im Export bestehen kann. Die stark wachsenden Märkte in China, Indien und Afrika müssen auch Schweizer Firmen im Energiebereich offen stehen. Entsprechende Anstrengungen werden sich lohnen.

Im Bereich der Mobilität begrüssen die Liberalen die differenzierte Zielformulierung. Wichtig scheint uns die Aufnahme des Projektes Swissmetro (Motion 00.3216) in den Katalog der Ziele. Neue Technologien im Transportbereich sind ebenso zu unterstützen wie selektive Ausbauvorhaben von Bahn und Strasse. Beim Strassenverkehr ist die künftige Planung so zu gestalten, dass weitere Reduktionen des Schadstoffausstosses berücksichtigt werden müssen.

Zum Schluss noch etwas Allgemeines: Die Schweiz verfügt weltweit über eine der stabilsten Regierungen. Diese Tatsache muss dazu führen, dass der Planungshorizont in den wichtigsten Bereichen noch weiter gesteckt wird. Die Kommission hat verschiedene Akzente gesetzt, die mithelfen werden, die Legislaturplanung zu verbessern. Die Mitgestaltung der Planung des Bundesrates durch das Parlament - im unterstützenden Sinne - scheint uns interessant und ausbaufähig.

Die Liberalen bedanken sich für die gute Vorlage des Bundesrates und der Bundeskanzlerin. Der Präsident der Kommission hat es verstanden, die Ressourcen der Kommissionsmitglieder optimal zu nutzen. Die Ernte der Vorstösse ist aus unserer Sicht etwas zu reich ausgefallen; so viel Ergänzungsbedarf besteht nach Meinung der Liberalen nicht.

Speck Christian · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich spreche zu den Kapiteln 2.2 und 2.4, zur Stärkung des Wettbewerbes im Zusammenhang mit kleinen und mittleren Unternehmen und bei der Energiepolitik zur Revision der Kernenergiegesetzgebung.

Zur KMU-Politik: Positiv ist der Wille des Bundesrates, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zu steigern. Dabei will er vorwiegend rasch wachsende Unternehmen in dynamischen zukunftsgerichteten Branchen fördern. Möglichkeiten sieht er dabei in Gründungsfinanzierungen, in der Optionsbesteuerung und in einer Modernisierung des Kartellrechtes. Bei Letzterem ist darauf zu achten, dass die kleinen Unternehmen gegenüber den aus Fusionen entstandenen Marktriesen nicht benachteiligt werden. Es darf nicht sein, dass die Kleinbetriebe mit den rigorosen Abspracheverboten gegenüber den Wirtschaftselefanten noch mehr geschwächt werden. Erst am Schluss des Abschnittes bezüglich Wettbewerb auf Seite 13 des Berichtes wird erwähnt, dass einzelne Verfahrensabläufe - allerdings wird spezifisch von Unternehmensgründungen gesprochen - verbessert werden sollen. Damit wird gegenüber dem Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 eine andere Gewichtung vorgenommen. Damals wurde der Abbau staatlicher Wettbewerbshemmnisse und die Förderung aller KMU als eines der Legislaturziele aufgenommen. Die starke Gewichtung wurde damals unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Stagnation und der steigenden Arbeitslosenzahlen vorgenommen. Von den KMU erhoffte man sich Impulse, Erhaltung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Dies war dann auch der Fall. Die Massnahmen zur Deregulierung wurden eingeleitet, Berichte darüber vorgestellt. Offenbar ist der Bundesrat der Meinung, damit sei das Thema vom Tisch. Das ist jedoch nicht der Fall. Konkrete Verbesserungen sind bis heute leider nicht erfolgt. Das Gewerbe ist enttäuscht, dass nun, wo Knochenarbeit angesagt ist, offenbar die Luft draussen ist. Letzte Woche wollte der Bundesrat die diesbezügliche Motion Forster (96.3618) im Ständerat abschreiben. Der Rat beschloss dagegen mit 32 zu 0 Stimmen Aufrechterhaltung der Motion. Das war richtig, wenn man daran denkt, dass z. B. die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozent ohne Rücksichtnahme auf die Umtriebe bei den Betroffenen beschlossen wurde. Erwähnt werden könnte in diesem Zusammenhang auch die Regelung bei der Arbeitssicherheit.

Der Bundesrat ist zu verpflichten, Erfolgskontrollen über die eingeleiteten Massnahmen vorzunehmen und dem Parlament Bericht zu erstatten.

Zum Kernenergiegesetz: Hier deckt sich die Haltung der SVP-Fraktion weitgehend mit den Standesinitiativen Aargau und Solothurn. Das Gesetz soll die Handlungsfreiheit kommender Generationen gewährleisten. Eine gesetzliche Befristung der Betriebsdauer lehnen wir ebenso ab wie das Verbot der Wiederaufbereitung. Beide Optionen - Entsorgung mit Wiederaufbereitung und Entsorgung ohne Wiederaufbereitung - sind offen zu lassen.

Zum Schluss gebe ich Ihnen die Haltung der SVP-Fraktion zu den Kommissionsanträgen im Unterkapitel 2.4 bekannt. Die Motion 00.3215 wollen wir auch nicht als Postulat überweisen. Die Motion 00.3216 wollen wir als Postulat überweisen. Die Motion 00.3217 wollen wir überweisen, beim Vorstoss 00.3218 wollen wir an der Form der Motion festhalten. Wir möchten aber betonen, dass wir uns strikte gegen eine geplante neue Post-Staatsbank wehren.

Hassler Hansjörg · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Zeichen für den Werk- und Schaffensplatz Schweiz stehen im Allgemeinen gut. Aber in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung in den Berg- und Randgebieten ziehen doch einige bedrohliche Wolken auf. Die schrankenlose Liberalisierung der Wirtschaft führt zu einer Zentralisierung und damit zu einem Arbeitsplatzabbau in den Randregionen. Wir Bergler drohen zu den Verlierern der Liberalisierung zu werden. Dazu darf es nicht kommen, die Berg- und Randgebiete müssen auch in Zukunft Wirtschafts- und Lebensraum bleiben. Der Erhaltung der Besiedelung auch in den entlegenen Gebieten ist grosse Beachtung zu schenken. Es braucht auch im wirtschaftlichen Bereich einen regionalen Ausgleich. Ganz besonders eine intakte Landwirtschaft trägt viel zur Stärkung des ländlichen Raumes bei. Aus diesem Grund möchte ich einige grundsätzliche Überlegungen zur Zukunft der Landwirtschaft anstellen:

In den nächsten Jahren ist der Umsetzung des bilateralen Agrarabkommens grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Alle beteiligten Kräfte, auch der Bund, müssen dafür sorgen, dass wir unsere Produktionsanteile halten können. Es ist das Ziel jedes Bauern, gesunde, qualitativ hochwertige Produkte herzustellen. Darum liegt uns Bauern viel daran, unsere Produktionsanteile nicht zu verlieren.

Aber auch die Multifunktionalität der Landwirtschaft darf nicht angetastet werden. Aspekte wie die Erhaltung der dezentralen Besiedelung des Landes oder wie die Pflege der Kulturlandschaft müssen auch in Zukunft tragende Säulen der Landwirtschaftspolitik sein. Um diese Ziele zu erreichen, darf die Zahl der Betriebe in der Schweiz nicht auf 10 000 Einheiten reduziert werden, wie dies von Herrn Bodenmann, dem ehemaligen Präsidenten der SP Schweiz, kürzlich gefordert wurde. Zur Orientierung: Heute haben wir in der ganzen Schweiz rund 80 000 Landwirtschaftsbetriebe. Um die multifunktionalen Aufgaben erfüllen zu können, werden auch in Zukunft Familienbetriebe die richtige Lösung sein.

Sorgen bereitet uns Bauern die Flut von neuen Gesetzen und Vorschriften. Wir sind ohne Wenn und Aber bereit, die bestehenden Vorschriften, wie das Tierschutzgesetz oder das Gewässerschutzgesetz, einzuhalten. Aber immer neue Vorschriften sind mit neuen baulichen Eingriffen verbunden und verteuern unsere Produktion ausserordentlich. Wir können nicht unsere Ställe dauernd abändern, so häufig, wie wir unser Hemd wechseln.

Wie ökologisch soll die Landwirtschaft in Zukunft sein? Als Biobauer bin ich für eine umweltschonende, naturnahe Landwirtschaft. Wie ökologisch die Landwirtschaft in Zukunft sein wird, entscheiden aber nicht wir Bauern allein, sondern vor allem Sie als Konsumentinnen und Konsumenten. Der Markt wird in Zukunft vor allem darüber entscheiden, ob eine naturnahe Landwirtschaft eine Zukunft hat oder nicht.

Ich bin gegen den Einsatz von Gentechnik bei der Nahrungsmittelproduktion. Ich bin überzeugt, dass die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft in der Produktion von natürlichen Nahrungsmitteln und nicht in gentechnisch veränderten Produkten liegt. Die Skepsis gegenüber gentechnisch veränderten Produkten wächst weltweit auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Tatsächlich dürfen die Eingriffe in die Natur nicht verharmlost werden. Die langfristigen Folgen sind unbekannt. Daher lassen wir vorderhand lieber die Finger davon. Ich bin für ein zehnjähriges Moratorium für die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen.

Zusammengefasst möchte ich sagen, dass wir Bauern bereit sind, auf berechtigte Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten einzugehen. Aber wir erwarten von ihnen auch, dass sie bei all ihren Überlegungen berücksichtigen, dass wir Bauern vermehrt in einem internationalen Markt zu bestehen haben, in dem in mancherlei Hinsicht sehr unterschiedliche Voraussetzungen bestehen.

Helfen Sie daher alle mit, dass Familienbetriebe auch in Zukunft eine Existenz haben können.

Weyeneth Hermann · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Finanzen geben vor allem im Zusammenhang mit dem Legislaturfinanzplan im Kapitel 4 zu reden. Hingegen finden Sie auch in Kapitel 2.2 einige Hinweise auf die finanziellen Aspekte, über die ich hier aber nicht spreche. Ich möchte über das Planungsprogramm des Bundesrates sprechen, das mit den zahlreichen Vorstössen dieses Parlamentes angereichert worden ist und die Weichen stellt dafür, ob dann der Legislaturfinanzplan in dieser Form oder gemäss diesen Wachstumsprognosen bzw. in dieser Grössenordnung zum Tragen kommt. Man kann nicht einfach in drei Kapitel allerlei Forderungen hineinpacken, um dann im Kapitel 4 über die Finanzen isoliert zu sprechen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass einige der Visionen, die hier an den Bundesrat herangetragen werden, wohl an den finanziellen Möglichkeiten scheitern dürften.

Die Anhörung der Experten in der Kommission, deren Beurteilungen und Meinungen fanden im Bericht nur teilweise Berücksichtigung. Insbesondere haben alle drei Experten auf den wesentlichen Zusammenhang zwischen dem Finanzgebaren der öffentlichen Hand und der Entwicklungsfähigkeit der Wirtschaft hingewiesen. Ich nehme in Kauf, dass ich allenfalls von Frau Fässler wieder als "Quotenfetischist" bezeichnet werde, wobei ich nicht ganz sicher bin, ob sie die Anhänger der Frauenquoten dabei auch mit einbezogen hat. Ich mache Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass vonseiten aller drei Experten auf den Zusammenhang zwischen Staatsquote, Steuerquote und Entwicklungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hingewiesen wurde. Ich bitte Sie bei allem visionären Aufbruch, auch die Möglichkeiten zur Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu berücksichtigen.

Noch eine Bemerkung: Ich halte es für eine Kapitulation, wenn man heute davon spricht, man müsse mit Sondermitteln - sozusagen durch den Verkauf des Tafelsilbers - die Bildung in diesem Land finanzieren können. Im Rahmen eines Budgets von 50 Milliarden Franken ist das wichtigste Gebiet dieser Gesellschaft, nämlich Bildung und Forschung, vorab aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Wenn wir nicht mehr imstande sind, das mit den uns zur Verfügung stehenden normalen Haushaltmitteln sicherzustellen, dann halte ich das für eine katastrophale Situation.

Rechsteiner Rudolf · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Blättert man im Legislaturprogramm bis zur Seite mit der Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik, stellt man zuerst einmal fest, dass dort ziemlich viele weisse Stellen sind. Das Blatt ist fast nur zur Hälfte beschrieben.

Nun dürfen wir wohl mit Befriedigung feststellen, dass in den letzten Jahrzehnten bedeutende Fortschritte in der Umweltpolitik erzielt worden sind, denken wir nur an den Gewässerschutz, an die Abfallpolitik, an die Umstellungen in der Landwirtschaft oder auch an die Reduktion von schädlichen Luftemissionen.

Trotzdem besteht kein Anlass, beim Erreichten stehen zu bleiben. Mit der Abstimmung im Herbst werden bedeutende Weichen gestellt. Wir sind bisher leider noch sehr weit von einer nachhaltigen Politik entfernt und werden inzwischen vom benachbarten Ausland recht eigentlich überholt. Ich möchte dazu nur drei Punkte nennen:

1. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 den Anteil der erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Länder wie Deutschland, Dänemark, Frankreich, Holland oder auch Japan haben konsistente Programme, mit denen die erneuerbaren Energien auch mit staatlichen Mitteln, mit Forschung und Entwicklung deutlich vorangebracht werden.

2. Wir in der Schweiz haben im Bereich Förderung nichts Vergleichbares, aber wir sind auch bei der Besteuerung von schädlichen Energieträgern ein eigentliches Nachzüglerland. Nirgends in Westeuropa sind die Preise der schädlichen Energieträger, die Preise von Heizöl, Erdgas und Benzin, so tief wie bei uns. Nirgends ist es so günstig, die Umwelt und die Luft zu verschmutzen.

3. Die Strommarktliberalisierung wird im Legislaturprogramm mit keinem Wort erwähnt, obschon sie doch in den nächsten Jahren zu epochalen Veränderungen führen wird. Ich bin durchaus ein Anhänger einer raschen Liberalisierung, aber es muss Gewähr geboten sein, dass die erneuerbaren Energien dabei nicht geopfert werden.

Hier sind zwei Dinge zu nennen, die besonders kritisch sind:

Wie soll zum einen die Schweizer Wasserkraft gegen Stromimporte für 2 bis 3 Rappen pro Kilowattstunde aus tschechischen Dreckschleudern oder gegen subventionierten Atomstrom aus Frankreich überleben? Wie soll die Wasserkraft überleben, wenn nur noch die Grenzkosten gedeckt sind? Welches Unternehmen in diesem Land kann es sich auf die Dauer leisten, dass nur die Grenzkosten und nicht die Vollkosten gedeckt sind? Die Mittel für die Erneuerung und den Erhalt dieser sauberen Energietechnologie werden nicht gewährleistet.

Zum anderen interessiert mich, was im Bereich Kernenergie geschieht. Es ist die erklärte Absicht der Atomlobby, die Belegschaften zu reduzieren, die Sicherheitsstandards zurückzufahren und die Laufzeiten sowie Leistungen zu erhöhen. Die Atomtechnik ist heute die grösste Bedrohung für Volk und Land, hier und heute, nachdem die militärischen Gefahren zurückgegangen sind.

Ich möchte daran erinnern, was in Tschernobyl passiert ist: 155 000 Quadratmeter verseuchter Boden, eine Million Menschen invalid; man spricht von 70 000 Toten, und die Krebsraten sind immer noch im Steigen begriffen. Das ist kein Thema für den Bundesrat. Stattdessen begnügt er sich damit, im Kernenergiegesetz eine neue Nomenklatur zu verwenden und von jetzt an von "Atomenergie" statt von "Kernenergie" zu sprechen.

So lösen wir die anstehenden Probleme nicht! Wir stehen im Entscheidungsstau, und wir sollten uns auch da daran machen, Probleme zu lösen und sie nicht vor uns herzuschieben.

Fehr Hans-Jürg · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo socialista

Ich spreche zum Postulat 00.3219, "Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien". Eine Vorbemerkung: Ich bedaure es, dass sich die Kommission dem Wunsch des Bundesrates angeschlossen hat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Damit ist einem ohnehin nicht gerade bissigen Vorstoss ein weiterer Schneidezahn gezogen worden.

Trotzdem möchte ich die positiven Dimensionen dieses nunmehrigen Postulates in den Vordergrund rücken. Positiv ist, dass der medienpolitische Blickwinkel ausgeweitet wird gegenüber dem, was im bundesrätlichen Legislaturprogramm enthalten ist. Bundesrätliche Medienpolitik ist bis auf weiteres Radio- und Fernsehpolitik; das bedeutet eine Einschränkung einerseits auf die Staatsebene Bund, andererseits auf die Mediengattungen Radio und Fernsehen. Das Postulat geht richtigerweise weiter und richtet den Blick auf die Kantone und die Gemeinden, also auf die beiden anderen Ebenen unseres föderalistischen Staates. Mit dieser Ausweitung rücken automatisch auch die anderen Medien, das alte Massenmedium Presse und das neue Massenmedium Internet, in unser Blickfeld. Das ist richtig, das ist im Ansatz besser als die beschränkte Sichtweise des Bundesrates, weil so der Zusammenhang zwischen direkter Demokratie und Medienvielfalt eben auf allen Ebenen ausgeleuchtet wird.

Im Postulat wird eine Lageanalyse verlangt, und das weckt sofort die Frage: Und was dann? Die Lageanalyse wird nämlich ergeben, dass wir heute in unserem Land, zumindest was die Presse betrifft, weitgehend eine regionale Monopolisierung haben, also eine Absenz von publizistischem Wettbewerb. Die Lageanalyse wird weiter ergeben, dass die Entwicklung der Zeitungsverlage zu Multimediaunternehmen weit fortgeschritten ist; das bedeutet nicht eine Abschwächung bestehender regionaler Monopole, sondern eine Verstärkung der Monopole, weil die grossen Tageszeitungen inzwischen alle auch Lokalradios besitzen, an Lokalfernsehanstalten beteiligt sind usw.

Die Lageanalyse wird also ergeben, dass wir weitherum keinen oder keinen genügenden publizistischen Wettbewerb mehr haben. Deshalb stellt sich die Frage - die im Postulat nicht beantwortet wird -: Was dann? Denn ein Gutachten ist noch keine Politik. Wir erlebten das bereits in den Siebzigerjahren mit dem Expertengutachten Kopp, einem dicken Wälzer, der alles schön analysierte; doch am Schluss wurde daraus keine Medienpolitik entwickelt.

Dieser Fehler sollte uns dieses Mal nicht unterlaufen. Darum kann ich den Sinn dieses Vorstosses eigentlich nur darin erkennen, dass er einen Prozess in Gang setzt, dass er den ersten Schritt darstellt, dem weitere folgen müssen. Diese weiteren Schritte müssen in der Entwicklung einer integrierten Medienpolitik bestehen, d. h., sie müssen alle Massenmedien und alle staatlichen Ebenen umfassen und müssen einer kohärenten Zielsetzung folgen, die heisst: Wir müssen unsere staatlichen Ebenen medienmässig so ausstatten, dass sie demokratiegerechte Öffentlichkeiten herstellen können.

Theiler Georges · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo radicale liberale

Der Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 stellt meiner Meinung nach eine gute Grundlage dar, die Politik der kommenden Legislatur abzustecken. Ich befürworte die Ziele und Massnahmen im Generellen.

Allerdings muss festgestellt werden, dass der Bundesrat nicht in allen Teilen eine ausgewogene und vollständige Sicht präsentiert. So mutet es doch etwas eigenartig an, wenn der zwar hoffentlich einmalige Lothar-Sturm in die Planung aufgenommen wird, die weiteren Liberalisierungsschritte von Bahn, Swisscom und Post aber auf der Strecke bleiben. Besonders interessant ist dabei, dass wir letzte Woche bezüglich Post und Swisscom bereits zukunftsweisende Gesetzesänderungen angekündigt erhalten haben, welche im Legislaturplan nicht erwähnt sind.

Diese Tatsache beweist verschiedene Dinge: Eine Legislaturplanung kann nie vollständig und abschliessend sein. Eine Legislaturplanung muss flexibel gehandhabt werden. Der Bundesrat - das ist auch erfreulich - ist offensichtlich willens, die notwendige Beweglichkeit an den Tag zu legen, und letztlich dürfen und sollen wir vom Parlament uns die Freiheit nehmen, die notwendigen Ergänzungen anzubringen. Das ist das Teamwork, das hier spielen muss.

Ich äussere mich konkret zu den Motionen 00.3216, "Swissmetro. Verkehrsweg von morgen"; 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes", und 00.3218, "Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und SBB".

Zur Motion "Swissmetro. Verkehrsweg von morgen": Ich begrüsse die positive Grundhaltung des Bundesrates zu diesem Projekt. Ich vermisse beim Bundesrat aber den Willen, nun auch konsequent auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Man kann sich auch die Frage stellen, ob die SBB als Planungsverantwortliche hier nicht eine unverträgliche Doppelrolle spielen müssen. Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat nicht einverstanden und halte an der Motion fest. Wenn schon keine konkreten Schritte Platz haben, soll man doch mindestens - wie das die Mehrheit der Kommission fordert - in der Planung den nötigen Freiraum schaffen und die Verknüpfungspunkte des unterirdischen Netzes mit dem oberirdischen festlegen und sicherstellen. Das sind minimal notwendige Schritte, wenn dieses Bahnsystem je einmal eine Chance haben soll, realisiert zu werden.

Zur Motion "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes": Ich bin froh, dass der Bundesrat diese Motion entgegennimmt. Wir fordern eine Auslegeordnung in Bezug auf die Frage, was mit dem Netz nach der Fertigstellung passieren soll. Es ist aus der zeitlichen Sicht dringend, dieses Problem anzupacken, wenn man bedenkt, dass solche Planungsarbeiten heute fünf bis zehn Jahre dauern.

Zur Motion "Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und SBB": Hier hat uns der Bundesrat - wie gesagt - letzte Woche Gesetzesänderungen bei Swisscom und Post angekündigt. Dies begrüsse ich, und ich danke dem Bundesrat, dass er hier das Heft in die Hand nimmt - die Zeit drängt, wenn wir nicht riskieren wollen, dass unsere eigenen Unternehmungen auf dem mehr oder weniger freien Markt ins Schleudern geraten. Im Interesse von Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch im eigenen Interesse müssen diese Unternehmen die im Gesetz festgehaltenen Fesseln ablegen können. Es geht nicht, wie vielfach behauptet wird, um einen Ausverkauf oder sogar um ein Verscherbeln dieser Firmen, sondern um das langfristige Überleben der Firmen.

Was aber für die Post und die Swisscom gilt, hat auch Gültigkeit für die Bahn. Die Entwicklungen im Ausland, aber auch die Zusammenarbeit im Inland, die Bewältigung der Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene verlangen mehr Flexibilität für die Unternehmung. Der Bundesrat will hier in dieser Legislatur keine weiteren Schritte machen, obwohl wir in diesem Rat eine Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen überwiesen haben. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen, damit wir auch für die SBB einen positiven Schritt in die Zukunft tun können.

Wir verlangen in der Motion auch die Berücksichtigung des Service public. Diese für unsere Bevölkerung sehr wichtigen Anliegen müssen in Gesetzen und Verordnungen geregelt werden, und zwar so geregelt werden, dass die sich ständig verändernden Bedürfnisse der Bevölkerung auch eingebaut werden können. Im Fernmeldegesetz haben wir quasi eine Musterlösung dazu getroffen. Es darf festgestellt werden, dass auch drei Jahre nach der Marktöffnung im Telekommunikationsbereich die Grundversorgung gut funktioniert, jedenfalls höre ich keine Klagen darüber. Dabei ist mir aber wichtig - sehr wichtig -, dass diese Grundversorgung nicht zwangsweise vom Staat oder von staatlichen Unternehmen erbracht werden muss, sondern ebenso gut auch von privaten Firmen erbracht werden kann. Der Staat hat hier nur die Aufgabe, die Grundversorgung sicherzustellen. Diesem Prinzip ist bei der bevorstehenden Ausschreibung der Grundversorgung unbedingt Rechnung zu tragen.

Bezzola Duri · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo radicale liberale

Ich kann dort fortfahren, wo Kollege Theiler aufgehört hat. Ich spreche zur Richtlinienmotion 00.3218, "Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und SBB". Ich finde, das sehr aktuelle Thema der Privatisierung und Liberalisierung sei im Bericht des Bundesrates zu kurz gekommen oder überhaupt nicht behandelt worden. Planen heisst vorausschauen, künftige Entwicklungen sehen, sich künftige Entwicklungen zunutze machen. Planen heisst aber auch, die Gefahren gewisser Entwicklungen frühzeitig zu sehen. Was wird den Werk-, Denk- und Arbeitsplatz Schweiz in Zukunft beeinflussen? Vor allem neue Technologien, Kooperationen, neue Märkte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Wenn wir von Technologie sprechen, steht der Telekommunikationsmarkt, stehen Informationstechnologien wie das Internet an erster Stelle. Das Tempo, mit welchem neue Produkte auf den Markt kommen und mit welchem neue Märkte erschlossen werden, ist rasant. Wenn wir an die Zukunft der Schweiz denken, müssen wir uns zwangsläufig mit den Gesetzmässigkeiten globalisierter Märkte auseinander setzen und uns darüber klar werden, wie wir auf diesen globalen Markt reagieren, wie wir uns im Technologiemarkt positionieren wollen.

Wie weit dabei die Meinungen auseinander gehen, zeigt die Diskussion um die Zukunft der Swisscom. Während wir hier diskutieren, werden die Probleme für die Swisscom immer grösser. Der Heimmarkt Schweiz ist zwar interessant, aber für die Swisscom zu klein. Die Swisscom wiederum ist, so wie sie sich heute präsentiert, für den Weltmarkt ein zu kleiner, ein zu träger Fisch, um nicht gefressen zu werden. Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes bringt Auflagen mit sich, die die Swisscom gegenüber der Konkurrenz zusätzlich benachteiligen. Zudem werden die Vierjahresziele des Bundes in der schnelllebigen Kommunikationsbranche laufend von der wirtschaftlichen Realität überholt. Um an der Spitze zu bleiben, braucht es Strategien, Allianzen, Kooperationspartner. Damit die Swisscom die richtigen Partner finden kann, muss sie sich im Markt frei bewegen, ihre Entscheide unabhängig treffen können, ohne langwierigen politischen Instanzenweg und ohne vorweg beim Bund den Segen einzuholen.

Wenn wir uns nicht zur Privatisierung der Swisscom entschliessen können, wird es nur Verlierer geben. Wir gefährden attraktive Arbeitsplätze, und dem Bund entgehen Milliardenbeträge. Ein leistungsfähiges, international konkurrenzfähiges Unternehmen hingegen nützt dem Denk-, Werk- und Arbeitsplatz Schweiz. Wenn wir Ängste entwickeln und das Wort "Privatisierung" zu einem Schimpfwort machen, schneiden wir uns ins eigene Fleisch.

In Sinne der Zukunft der Bahnen, der Post und der Swisscom, im Sinne der Zukunft unseres Landes müssen wir lernen, konstruktiv mit Marktkräften umzugehen. Wir müssen auch lernen, Dinge nicht zu vermischen, wie etwa die Gleichsetzung der Privatisierung der Swisscom mit dem Ende der Grundversorgung. Diese ist und bleibt nämlich im Fernmeldegesetz klar als Pflicht des Bundes geregelt. Gerne zitiert werden die Verlierer, speziell natürlich die Rand- und Bergregionen. Die Schuld, dass die Rand- und Bergregionen dem Sog der Attraktivität von Ballungszentren wenig entgegenzusetzen haben, liegt nicht in erster Linie bei der Swisscom. Eine erfolgreiche Swisscom wird zudem mehr Arbeitsplätze in dezentralen Regionen haben als eine, die selber unter Druck steht. Der Bund muss die Privatisierung der Swisscom mit flankierenden Massnahmen begleiten. Der Bundesrat hat das im Paket "Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Grundversorgung" klar formuliert. Ich hoffe, dass das auch ernst gemeint war und dass sich der Bundesrat immer an diese Versprechen erinnert.

Die Privatisierung der Swisscom ist ein komplexes Projekt in einer sensiblen Phase. Sie darf in der Legislaturplanung nicht einfach ein Thema unter vielen, sondern sollte im Sinne der Sache eine der vordringlichsten Aufgaben der Legislaturplanung sein. Die Liberalisierung und Privatisierung müssen ein Schwergewicht bilden.

Die FDP-Fraktion unterstützt einstimmig die Richtlinienmotion 00.3218.

Pfister Theophil · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich spreche zu Kapitel 2.5, Informationsgesellschaft und Medien: Die SVP-Fraktion unterstützt die Ziele des Bundesrates hinsichtlich der Informationsgesellschaft Schweiz. Eine fortschrittliche und freiheitliche Ordnung mit strategischen Leitplanken und integrierten Themen, wie schnelleres und sicheres Internet, Nutzung des Internet, E-Commerce und Investitionen in Mensch und Fertigkeiten, sind zeitgemäss und notwendig. Dabei gilt es zu beachten, dass keine neuen Verwaltungsbereiche entstehen, die alles regeln und nichts bewegen.

Mit der eingeleiteten Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen gilt es u. a., für die nahe Zukunft die nötigen flexiblen Strukturen hinsichtlich der technischen Innovationen im Radio- und Fernsehbereich zu schaffen und gleichzeitig einen von der Mehrheit getragenen Service public bereitzustellen. Wir dürfen hierbei nicht verschweigen, dass die heutige Situation nicht in allen Teilen befriedigend ist. Mit den beachtlichen Geldmengen aus den Radio- und Fernsehgebühren werden zu oft Programme gestaltet und finanziert, die nicht mehr zum Service public gehören können. Als eklatantes Beispiel mag die Sendung "Nazigold und Judengeld" dienen. Eine umfassende Definition und Festschreibung der Versorgungsaufgaben des Service public ist deshalb dringend erforderlich. Alle heutigen und künftigen Anbieter sollen zudem die Möglichkeit haben, Service-public-Leistungen zu erbringen.

Mit der präzisen Definition des Service public muss es zudem möglich sein, so man willens ist, die Radio- und Fernsehgebühren zu senken. Auch dies ist eine aktuelle Forderung und gehört in eine Legislaturplanung. Ein mit Unterstützung des Bakom ausgearbeiteter SRG-Bericht mit dem Titel "Medien und Identität" vom März 2000 enthält u. a. die Resultate einer Umfrage, die die Zufriedenheit der Kunden mit den heutigen Radio- und Fernsehgebühren von 408 Franken pro Jahr aufzeigen. Dieses Umfrageergebnis erachte ich als unseriös, da die Erhebungsart hinsichtlich der gestellten Fragen mehr als zweifelhaft ist. Wir bitten den Bundesrat, die nötigen Korrekturen am Ergebnis vorzusehen.

Mit der Anpassung der Sonderstellung der SRG an die heutigen Gegebenheiten, mit der klaren Definition des Auftrages für einen Service public und mit der Senkung der Gebühren ist eine Teilentlassung des Bundes aus der Verantwortlichkeit für die Effizienz und die Inhalte möglich.

Mit einigen Worten möchte ich noch auf die Swissmetro - die zum Kapitel 2.4 gehört - eingehen. Das Projekt Swissmetro hätte eigentlich schon lange das Interesse der Wirtschaft finden sollen. Solange aber die Möglichkeit besteht, dass dieses Risikoprojekt vom Bund getragen wird, ist offensichtlich niemand willens, hier eigenes Geld zu riskieren. Das Parlament hat der Forschungsgruppe richtigerweise weitere Projektierungsmillionen zugesprochen. Wir sind der Ansicht, dass damit aber das Ende der Entwicklung einzuleiten ist und nun die Nagelprobe folgen muss. Unsere Forderung: Das Projekt ist zu einem Abschluss zu führen, und die Wirtschaft soll die Möglichkeit erhalten, diese interessante Variante allein oder eventuell mit beschränkter Unterstützung des Bundes aufzunehmen. Die Swissmetro darf nicht wie ein Expo-Projekt ein Projekt mit alleiniger Bundeskompetenz und -verantwortung werden.

Pedrina Fabio · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Dopo il mio intervento della settimana scorsa sono stato invitato a parlare in italiano più lentamente, in modo che anche parecchi colleghi della Svizzera francese e tedesca possano seguirmi. Cerco di raccogliere questo invito.

Devo dire che al di là delle perplessità sul metodo rispettivamente sui limiti di questa operazione di pianificazione politica che sono stati sollevati da più parti stamattina, voglio cogliere questa occasione per sollevare un tema che mi sta a cuore, ossia quello delle disparità regionali e sociali, rispettivamente dello sviluppo durevole. Questo tema è stato messo sotto il capitolo "Creazione di un sistema di indicatori quale strumento di gestione politica fra le istituzioni statali". Si tratta della mozione 00.3225. Al centro delle mie preoccupazioni stanno appunto i due temi che ho citato: il tema delle disparità nel nostro paese e quello dello sviluppo durevole.

Ora, se al di là degli obiettivi di carattere generale che sono stati formulati in questo programma di legislatura che in gran parte condivido su questi temi, ritengo però che manca un riferimento più obiettivo, e soprattutto manca per noi la possibilità di giudicare in che misura questi obiettivi vengono effettivamente perseguiti. In questo senso va appunto questa mozione della commissione che vuole creare le premesse affinché fra alcuni anni si possa disporre di una quantificazione di questi elementi. Ci troviamo in un contesto in cui lo sviluppo economico e sociale generale della nostra società ha portato ad una crescita delle disparità regionali ed a maggiori danni ambientali. Rispetto a questi elementi penso che ci voglia un minimo di quantificazione; un sistema di indicatori deve poter servire a noi come al Consiglio federale per poter valutare la politica svolta rispettivamente per reindirizzarla.

La nostra pretesa non è quella di avere degli indicatori dettagliati, ma di avere un sistema il più semplice e il più facilmente leggibile, affinché questi obiettivi possano essere seguiti. In questo senso non insistiamo come commissione sulla forma della mozione, ma vogliamo avere per lo meno l'assicurazione da parte del Consiglio federale che entro la fine della legislatura ci sia un minimo di sistema di indicatori che possa essere utilizzabile in vista del prossimo programma di legislatura.

In questo senso mi dichiarerei soddisfatto e non insisterei sulla forma di mozione.

Gutzwiller Felix · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo radicale liberale

Den Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1999-2003 erachtet die FDP als wertvolles Planungsinstrument. Die FDP hält aber die bisher eingeleiteten Massnahmen des Bundes zur Entwicklung und Förderung der Informationsgesellschaft für zu wenig ehrgeizig. Insbesondere fehlen uns präzise zeitliche Vorgaben. Vordringlich sind bildungspolitische Massnahmen sowie die Verbesserung des elektronischen Verkehrs mit dem Staat, das so genannte E-Government.

Die FDP ist mit der Stossrichtung der Strategien des Bundes zur Informationsgesellschaft einverstanden, verlangt aber verbindliche zeitliche Vorgaben. Im Vergleich zu den entsprechenden internationalen Programmen droht unser Land in ein Entwicklungsloch zu fallen, das sich negativ auf das Wachstum und den Standort Schweiz auswirken könnte. Seit der Veröffentlichung der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz 1998 sind international einige neue Entwicklungen eingetreten und neue Fragestellungen aufgetaucht. Viele Länder - skandinavische Länder, Irland, die EU und die USA - haben weit reichende Anstrengungen unternommen.

Die nun vorliegenden jährlichen Berichte der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft - der erste aus dem Jahre 1999, der zweite wird demnächst vorliegen - sind als Umsetzungsinitiativen zur damaligen Strategie zu verstehen. Heute - so sind wir der Meinung - drängt sich aber eine Neuorientierung und Intensivierung der bundesrätlichen Strategie auf. Das bisherige dezentrale Vorgehen lässt zudem eine sichtbare Koordination vermissen.

Wir sind gegenwärtig Zeugen einer grundlegenden Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Die digitale Revolution verändert die Art und Weise, in der wir kommunizieren und interagieren. Wie andere Länder muss auch die Schweiz heute einen Paradigmenwechsel bewältigen, zu dem die Globalisierung und die neue wissensbasierte Wirtschaft den Anstoss geben. Diese wissensbasierte Wirtschaft stellt heute vor allem in den schnell wachsenden Wirtschaftszweigen ganz neue Anforderungen an die Arbeitskräfte. Der Aufschwung digitaler Technologien dürfte zudem im nächsten Jahrzehnt Hauptantriebskraft für ein Wachstum in Europa sein.

Grundgedanke des zu erarbeitenden Konzeptes von E-Switzerland, kürzer E-CH, muss sein, der Verbreitung und Durchsetzung der Internet-Technologien möglichst wenig Steine in den Weg zu legen. Dazu gehören folgende Ziele, wie sie die Motion 00.3208 vorgibt: billigeres, schnelleres und sichereres Internet, Investitionen in Menschen und Qualifikationen sowie Förderung der Internetnutzung.

In den Diskussionen in der Kommission, die sich mit der Legislaturplanung befasst hat, haben deshalb die Mitglieder unserer Fraktion verschiedene Anträge eingereicht, die in diese vorliegende Motion Eingang gefunden haben:

1. Mit dem Vorschlag betreffend die Ausbildung zur "digitalen Mündigkeit" von Herrn Theiler wird der Bundesrat beauftragt, die Förderung der Ausbildung der Bevölkerung bezüglich der "digitalen Mündigkeit" zu regeln.

2. Die IT-Förderung in der Grundausbildung; Frau Vallender hat dieses Thema in ihrer Einführung schon abgehandelt.

3. Betreffend die Förderung von IT-Kompetenzzentren in den Randregionen - ebenfalls ein Vorschlag von Frau Vallender - soll der Bund die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau und die Führung von IT-Kompetenzzentren in der Aus- und Weiterbildung in Randregionen schaffen, "public-private-partnerships" könnten hier zum Zuge kommen.

4. Ein Vorschlag zur Bewältigung der Herausforderungen der Informationsgesellschaft wurde vom Sprechenden in die Kommission eingebracht.

Die Informationsgesellschaft stellt, wie das heute Morgen in diesem Saal schon gesagt worden ist, auch eine Herausforderung für die direkte Demokratie dar, beispielsweise bei Abstimmungsverfahren.

Ich bin mit Herrn Neirynck einverstanden: Es sollten die Chancen und Risiken der E-Demokratie vertieft untersucht, allenfalls sogar Versuche angestellt und vor allem eine entsprechende Diskussion in Gang gesetzt werden. Eine Motion behandelt genau dieses Thema.

Das Ziel für die Schweiz als Wirtschaftsstandort muss die volle Nutzung dieses Potenzials der neuen Technologien sein. Wir haben dafür eine ausgezeichnete Ausgangsposition. Die Informatik- und die Telekommunikationsbranche sind in der Schweiz in voller Fahrt. Mit einem Konsum von 2321 Euro pro Einwohner in diesem Bereich stand die Schweiz 1999 an der Spitze, vor Schweden und Dänemark, aber auch vor den USA.

Ich möchte aber klar unterstreichen, dass die Träger der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in erster Linie die Wirtschaft als Anbieter und Benutzer sowie die Gesellschaft als Nachfrager sind und nur subsidiär der Staat. Diesem kommt deshalb im Prinzip nur teilweise eine Führungsrolle, sondern eher eine Schrittmacherfunktion zu, indem er ein anreizkompatibles Regulierungsumfeld zur raschen Diffusion dieser neuen Technologien zur Verfügung stellen muss.

Dazu gehört die dringliche Regelung von Rechtsfragen, wie die digitale Signatur, aber auch Gerichtsstand, Haftungsregeln und Strafbarkeit bei Serverbetreibern. Frau Spoerry hat als Nationalrätin schon 1994 eine entsprechende Eingabe gemacht. Es ist höchste Zeit, diese Probleme nun zu lösen.

Schliesslich gehört zu den genannten Schrittmacherfunktionen des Staates auch eine Reihe von Weichenstellungen wirtschaftspolitischer Art, damit diese Technologien rasch verbreitet werden können. Im Vordergrund - Herr Bezzola sagte es gerade - muss weiterhin die Liberalisierung und Öffnung der Märkte stehen. Stichwörter sind Offenlegen der letzten Meile, Liberalisierung der Mietleitungen, marktadäquate Gestaltung der Interkonnexionspreise usw.

Von entscheidender Bedeutung wird es schliesslich sein, ob die Vorteile der Informationsgesellschaft in Reichweite der gesamten Bevölkerung gerückt werden können. Es muss gewährleistet werden, dass der Wandel zur Informationsgesellschaft verbindet und nicht trennt. Er soll integrieren und nicht zersplittern. Die entscheidende Frage bleibt, ob wir zu einer politischen und kulturellen Zähmung der weltweiten Informationsgesellschaft imstande sind. Das Engagement in einer weltweiten Telepolis und die gleichzeitige Verankerung in der angestammten Kultur müssen sich nicht ausschliessen.

Die FDP-Fraktion hat früh auf die entscheidende Bedeutung dieses Themas hingewiesen. Weitere Vorstösse, z. B. jener von Frau Lalive d'Epinay zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (00.3271) oder aber die Motion 98.3355, "Telematik-Offensive", die wir in diesem Rat überwiesen haben, liegen vor.

Wir beantragen vor diesem Hintergrund, die Kommissionsmotionen 00.3190, 00.3194 und 00.3208 zu überweisen. Wir sind einverstanden, dass die Motion 00.3194 in ein Postulat umgewandelt wird. Wir wollen aber bei der Motion 00.3208, "E-Switzerland", aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit die Motionsform beibehalten.

Seiler Hanspeter · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Mit Rücksicht auf die Anwesenheit von Herrn Bundesrat Villiger werden wir heute im Anschluss an das Kapitel 2 das Kapitel 4 behandeln. Das Kapitel 3 werden wir am Donnerstag behandeln. - Sie sind damit einverstanden.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Ich möchte zum ganzen Kapitel 2 reden, zu dem der Bundesrat zu Recht feststellt, dass ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten grundlegende Voraussetzungen für intakte Chancen der künftigen Generation sind. Der Vorspann zum Kapitel klingt gut, aber bei den konkreten Massnahmen wird es dann mager.

Die Schweiz hat in den letzten zehn Jahren einen selbstverschuldeten Wachstumsverlust zu verzeichnen. Die Schwächsten dieser Gesellschaft haben das mit Arbeitslosigkeit und sinkenden Einkommen bezahlt. Dazu fehlt in der Legislaturplanung jede kritische Reflexion. Im Gegenteil: Beim Bundesrat scheint sich im engen wirtschaftspolitischen Kernbereich immer mehr eine neoliberale Haltung des staatlichen Absentismus breit zu machen. Wie falsch das ist, zeigt ein Blick in die jüngste Vergangenheit. Das Wachstum, das wir jetzt haben, haben wir nicht etwa Bundesrat Couchepin zu verdanken, nein, sondern der Linken, die harte Kritik geübt hat an der Nationalbankpolitik - sie hat sich dann 1996 endlich gewendet -, und dann dem Investitionsprogramm 1997, das auf Druck der Gewerkschaften und der Linken durchgesetzt worden ist.

Aber wir haben im Vergleich zur EU noch immer einen massiven Wachstumsrückstand zu verzeichnen. Deswegen wäre es richtig gewesen, wenn sich der Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung auch quantitative Vorgaben in Bezug auf die Wirtschaftsentwicklung zum Ziel gesetzt hätte, um vor allem auch die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden.

Dazu ein paar Hinweise, wie derartige Fehler zu vermeiden sind und Wachstumsimpulse ausgelöst werden können:

1. Zur Nationalbankpolitik: Soeben beginnt die Schweiz, wachstumsmässig etwas aufzuholen, und bereits droht die Nationalbank mit drehender Zinsschraube die zarte Pflanze wieder abzuwürgen.

2. Zur Frage einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung, die sich der Bundesrat ebenfalls zum Ziel gesetzt hat: Es steht fest, dass dazu primär wohl die Vollbeschäftigung wie auch existenzsichernde Löhne gehören. Das ist nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich richtig; denn nur mit Vollbeschäftigung und guten Löhnen ist auch sichergestellt, dass wir eine genügende Nachfrageentwicklung haben, um das Wirtschaftswachstum weiter auf dem heutigen Niveau zu halten. Auf der anderen Seite verhindern wir damit die Herausbildung instabiler Wirtschaftsstrukturen mit sozial untragbaren Tieflohnsegmenten. Der Bundesrat ist aber aus mir unverständlichen Gründen nicht dazu bereit, die Motion entgegenzunehmen, die die Kommissionsminderheit dazu eingereicht hat.

3. Zum ökologischen Umbau: Wir hatten während zehn Jahren Nullwachstum, aber die ökologische Situation in diesem Land hat sich um keinen Deut gebessert, im Gegenteil: Die Energieeffizienz hat sich noch verschlechtert. Jetzt wäre es doch an der Zeit zu überlegen, wie wir mit einer ökologischen Energiepolitik sowohl den Einstieg in den ökologischen Umbau wie auch eine nachhaltige Wachstumspolitik einleiten können. Herr Rudolf Rechsteiner hat das Nötige dazu gesagt.

4. Zu den Verliererinnen und Verlierern: Auch die gibt es, der Bundesrat hat das auch zu Recht erkannt und darauf hingewiesen, dass die Informationsgesellschaft die Gefahr der sozialen Ausgrenzung in sich birgt. In der Kommission hat Herr Peter Glotz, ständiger Gastprofessor an der Universität St. Gallen, eindrücklich davor gewarnt und aufgezeigt, wie die Entwicklung in Zukunft aussehen könnte: Es droht real die Gefahr einer Gesellschaft mit zwei Geschwindigkeiten. Wir haben zwei Drittel, die vom digitalen Kapitalismus profitieren; daneben droht aber ein Drittel der Gesellschaft ausgegrenzt zu werden und durch das Netz zu fallen. Das ist auch der Grund, warum wir verlangt haben, dass verschiedene Modelle der Existenzsicherung geprüft werden. Sie werden im Rahmen von Kapitel 3 darüber befinden. Ich hoffe, dass Sie die Motion mindestens in Form eines Postulates überweisen - aber selbst ein Postulat ist der Bundesrat nicht bereit entgegenzunehmen. Ich bitte Sie: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, nachhaltige Entwicklung heisst auch, dass wir Sorge tragen zu all jenen, die von der Wachstumssituation nicht profitieren können!

Überweisen Sie deshalb die entsprechenden Motionen.

Studer Heiner · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo evangelico e indipendente

Unsere Fraktion hat insgesamt zehn Minuten Redezeit zur Verfügung. Dreieinhalb Minuten habe ich heute Morgen schon gesprochen, und ich verspreche Ihnen, unsere Redezeit mit einem kleinen Beitrag zur Debatte nicht auszuschöpfen.

Ich konzentriere mich deshalb auf einen einzigen Punkt - ich lasse die anderen weg -, und zwar auf das Stichwort "Swissmetro": Wir haben ja bei den Nachtragskrediten darüber gesprochen. Jetzt sollen wir nach Meinung der Kommission ein Bekenntnis abgeben zu etwas, was unsere Fraktion aus verkehrspolitischen, umweltpolitischen und finanzpolitischen Gründen als unvernünftig betrachtet. Wir sind deshalb dankbar, dass die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Punkt so zurückhaltend ist und er die Motion nur als Postulat entgegennehmen will. Wenn die Prüfung gemacht worden ist, wird dann hoffentlich auch die Mehrheit des Rates sehen, dass wir hier nicht eine Vorreiterfunktion wahrnehmen sollten, sondern dass es besser wäre, vom Bund her ein gegenteiliges Signal auszusenden.

Huber Annemarie · BK-F · Berna

Ich habe die Aufgabe, zu diesem ganzen Kapitel Stellung zu nehmen.

Wie Herr Bundespräsident Ogi einleitend dargelegt hat, will der Bundesrat einen starken Werk-, Denk- und Schaffensplatz Schweiz und intakte Entfaltungschancen für die kommenden Generationen schaffen. Um dies zu erreichen, hat er folgende politische Schwerpunkte und damit auch Prioritäten gesetzt:

  • die Stärkung unseres Bildungs- und Forschungsstandortes;

  • die Stärkung des Wettbewerbes in der Schweiz;

  • die Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes, einer moderaten Steuerquote und einer ausgewogenen und gerechten Steuer- und Finanzpolitik;

  • somit eine längerfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen durch Umsetzung der Strategie "Nachhaltige Entwicklung der Schweiz" mit gezielter Förderung des Wandels zur Informationsgesellschaft;

  • schliesslich die Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit und einer bürgernäheren Verwaltung.

Erlauben Sie mir, nur einige ausgewählte Schwerpunkte dieses Kapitels kurz zu umreissen und damit auch die Haltung des Bundesrates zu den entsprechenden Richtlinienmotionen darzulegen.

Zum Bereich Finanzen und Bundeshaushalt und den betreffenden Motionen wird Herr Bundesrat Villiger später ausführlich sprechen, weshalb ich hier nicht darauf eingehen möchte. Erlauben Sie mir dazu nur einen Hinweis, vor allem an die Adresse von Herrn Weyeneth: Der Bundesrat hat in seinem Legislaturprogramm die Aufgaben- und die Finanzplanung aufeinander abgestimmt. Dies ist auch der Grund dafür, dass Prioritäten gesetzt werden und nicht alle Anliegen und Forderungen berücksichtigt und schon gar nicht realisiert werden können. Für den Bundesrat spielt ein leistungsfähiges Forschungs- und Bildungssystem eine zentrale Rolle, um die Standortvorteile der Schweiz ausbauen zu können. In dieser Legislaturperiode sind die Modernisierung der Berufsbildung mit dem neuen Berufsbildungsgesetz und die Vernetzung der Hochschullandschaft Schweiz prioritär. Parallel zur Umsetzung der bereits früher beschlossenen Gesetze werden dem Parlament verfassungsrechtliche Grundlagen für eine umfassende und koordinierte schweizerische Hochschulpolitik vorgelegt.

Auf internationaler Ebene schliesslich steht der Abschluss eines Abkommens mit der EU über die Beteiligung der Schweiz an Bildungs- und Jugendprogrammen im Vordergrund. Zur Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz will der Bundesrat mit einer Revision des Kartellgesetzes dessen Wirksamkeit in präventiver Hinsicht erhöhen. Er wird dabei auch die Bemerkungen von Frau Sommaruga berücksichtigen. Verschiedene weitere Massnahmen sollen die Attraktivität der Schweiz für kleinere, rasch wachsende Unternehmen steigern und damit die Innovationskraft unserer Wirtschaft verbessern.

Herrn Speck möchte ich darauf hinweisen, dass für den Bundesrat dabei drei Ansatzpunkte im Vordergrund stehen: erstens die Verringerung der administrativen Belastung im Rahmen des bestehenden Rechtes; zweitens die Vermeidung neuer, unnötiger Belastungen; drittens der Abbau wiederkehrender administrativer Belastungen. In seinem Bericht vom 3. November 1999 über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung hat der Bundesrat bereits dargelegt, dass er ein Inventar und die Evaluation der bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren vornehmen möchte. Er zeigt aber auch auf, welche Massnahmen bereits ergriffen wurden, besonders im Zusammenhang mit der Regulierungsfolgeabschätzung und einem KMU-Verträglichkeitstest.

Schliesslich soll die Agrargesetzgebung im Legislaturprogramm des Bundesrates so weiterentwickelt werden, dass die schweizerische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger wird.

Frau Gadient hat die Regionalpolitik und den Tourismus angesprochen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu einer entsprechenden Richtlinienmotion des Ständerates, die er in Form eines Postulates entgegengenommen hat, festgehalten, dass er den Tourismus weiterhin als strategischen Wirtschaftszweig der Schweiz anerkennt, wie er dies bereits in seinem Bericht von 1996 dargelegt hat. Zu diesem Punkt des Regierungsprogrammes gehört die Richtlinienmotion 00.3209, "Beschäftigungspolitik", die der Bundesrat in Form eines Postulates entgegennehmen will. Der Bundesrat ist Ihrer Kommission dankbar, dass sie seinem Antrag auf Umwandlung in ein Postulat zustimmt. Er erachtet es als Daueraufgabe, die wirtschaftliche und technologische Entwicklung laufend zu beobachten und zu analysieren, deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen zu beurteilen und gegebenenfalls Massnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu erarbeiten. Er wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und die Schwerpunkte seiner Aktivitäten den dringenden Bedürfnissen entsprechend setzen. Mit dem Postulat belassen Sie dem Bundesrat aber den dazu erforderlichen Handlungsspielraum.

Zur Motion 00.3210, "Stärkung des Wettbewerbs. Gegen Schwarzarbeit und Korruption": Dieser Vorstoss verlangt vom Bundesrat Massnahmen in den Bereichen Schwarzarbeit, Korruptionsbekämpfung und Förderung der Konsumentensouveränität. Erlauben Sie, dass ich auf diese wichtige, von mehreren Rednerinnen und Rednern angesprochene Motion kurz eingehe. Die Bundesgesetzgebung enthält bereits zahlreiche Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Mit dem Ziel, diese zu vervollständigen, hat der Bundesrat bereits im Juni 1999 fünf Mandate erteilt, welche eine Analyse sowie gegebenenfalls Vorschläge für konkrete Massnahmen in verschiedenen Bereichen umfassen. Diese Analysen sind in Ausarbeitung, und die Schlussfolgerungen daraus werden dem Bundesrat Ende August 2000 zum Entscheid unterbreitet. Zur verstärkten Bekämpfung der Korruption im Wirtschaftsbereich wurden am 1. Mai 2000 die neuen strafrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der internationalen Korruption in Kraft gesetzt, welche das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ins Landesrecht umsetzen. Die Vorlage für die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen wurde vom Parlament bereits in der Wintersession 1999 verabschiedet. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der OECD-Korruptionskonvention und die dazugehörigen Empfehlungen stehen folgende Bereiche im Vordergrund: Korruption und Parteienfinanzierung, Korruption und Wahlkampffinanzierung, Korruption und Geldwäscherei sowie Korruption und Offshore-Zentren. Die Schweiz wird sich insbesondere auch an den Überwachungsarbeiten aktiv beteiligen, die im Rahmen der OECD-Instrumente zur Korruptionsbekämpfung vorgesehen sind.

Im Sinne der Stärkung des fairen Wettbewerbes auf nationaler und internationaler Ebene - dies im Zeitalter der zunehmend globalen Märkte - ist der Bundesrat mit der Stossrichtung der Motion zur Intensivierung der Korruptionsbekämpfung einverstanden.

Ebenfalls teilt der Bundesrat das Anliegen Ihrer Kommission und dasjenige von Frau Sommaruga zur Förderung einer grösseren Souveränität der Konsumenten. Dies erfordert nicht in erster Linie eine Ausweitung der Gesetzgebung, sondern eine verbesserte Anwendung und Koordination der geltenden Massnahmen sowie eine grössere Transparenz und aktivere Überwachung der Märkte. Ferner ist nicht nur eine verstärkte, sondern auch eine stets aktuelle und erneute Information des Publikums erforderlich. Der Staat delegiert einen Teil dieser Aufgabe an die Konsumenten- und Konsumentinnenorganisationen, verbunden mit einer finanziellen Abgeltung. Auf behördlicher Ebene sind jedoch noch Lücken zu schliessen. Deshalb ist der Bundesrat bereit, auch diese Motion entgegenzunehmen.

Ich komme damit zum grossen Bereich Umwelt und Infrastruktur. Die langfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen hat in diesem Bereich für den Bundesrat hohe Priorität. Darum will er seine Strategie einer nachhaltigen Entwicklung konsequent umsetzen. Konkret sollen zum einen die folgenden prioritären Vorhaben verwirklicht werden: das Nachfolgeprogramm zu "Energie 2000" und bei einer Annahme der Förderabgabe durch Volk und Stände am 24. September dieses Jahres ein zusätzliches Förderprogramm. Damit wird der Bundesrat auch dem Anliegen von Herrn Rudolf Rechsteiner Rechnung tragen können.

Bei der Strommarktliberalisierung möchte ich nur darauf hinweisen, dass dieses Anliegen in der vergangenen Legislaturperiode Priorität hatte und Ihnen bereits eine entsprechende Botschaft mit einem Gesetzentwurf vorliegt. Zu den Vorhaben in diesem Bereich gehört aber auch ein neues Kernenergiegesetz, das Regelungen für das Verfahren und die Voraussetzungen für Bewilligungen zum Bau und zur Stilllegung von Kernanlagen sowie zu deren Finanzierung einschliesslich der Entsorgung radioaktiver Abfälle enthält.

Schliesslich gehört die Integration und Koordination der Wald- und Landschaftspolitik inklusive des Entscheides über die Einführung einer Richtplanung für den Wald dazu. Beim Bereich Umwelt und Infrastruktur möchte ich schliesslich auf die Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie hinweisen, mit der die einzelnen Bereiche in einem neuen Kompetenzzentrum zusammengeführt werden sollen.

Zum anderen hat der Bundesrat in dieser Legislaturperiode die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur beschlossen, der eine hohe Priorität zukommt. Insbesondere soll die erste Etappe der "Bahn 2000" zeit- und kostengerecht realisiert werden, aber auch die erste Etappe der Neat und die entsprechenden Lärmschutzmassnahmen. Schliesslich möchte der Bundesrat die Anbindung der schweizerischen Eisenbahnen an das europäische Hochleistungsnetz vollziehen. Mit einer konsequenten Umsetzung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und der flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen mit der EU wird die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene angestrebt.

Zum Kapitel "Umwelt und Infrastruktur" wurden Richtlinienmotionen eingereicht. Die Richtlinienmotion 00.3215 wurde von mehreren Rednerinnen und Rednern angesprochen. Dem inhaltlichen Hauptanliegen der Motion, den flächendeckenden Service public auch in Zukunft sicherzustellen, kann der Bundesrat vorbehaltlos zustimmen. Die Forderung, diesen Service public zu definieren, rennt offene Türen ein, da dies in den entsprechenden Erlassen von Parlament und Bundesrat bzw. in Konzessionen und Leistungsvereinbarungen bereits geschehen ist. Ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des Service public zu machen, ist dagegen kaum sinnvoll, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen wie auch die gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Bereichen Telekommunikation, Post und öffentlicher Verkehr völlig unterschiedlich sind. Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung des Service public in jedem einzelnen Bereich aufmerksam verfolgen und alles unternehmen, um die Grundversorgung sicherzustellen. Selbstverständlich berücksichtigt der Bundesrat dabei die laufenden Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der EU und der WTO. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Umwandlung der Motion in ein Postulat zuzustimmen.

Mit der Richtlinienmotion 00.3216 verlangt Ihre Kommission, die Swissmetro in eine Verkehrsplanung aufzunehmen. Der Bundesrat schlägt aus drei Gründen vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln:

1. Es geht um die Rollenteilung. Die private Trägerschaft des Projektes, die Swissmetro AG, ist Planungsherr und hat Ende 1997 ein Konzessionsgesuch für eine Pilotstrecke Genf-Lausanne eingereicht. Dieses Konzessionsverfahren ist noch hängig. Es wird vom Bundesrat gemäss Eisenbahngesetz zu beurteilen sein, sobald es in bereinigter Form inklusive des noch ausstehenden Finanzierungsnachweis vorliegt. Der Bundesrat will diese Rollenteilung weiterhin wahren und zum heutigen Zeitpunkt keine Planungen unter seiner Federführung aufnehmen.

2. Es geht um die Konzentration der Kräfte. Der Bund hat seine Planungen gegenwärtig auf die vom schweizerischen Volk beschlossenen Eisenbahn-Grossprojekte und auf die Sicherheit ihrer Finanzierungsgrundlage zu konzentrieren. Die Neat, die HGV-Anschlüsse und die zweite Etappe "Bahn 2000" reichen in den Zeitraum zwischen 2000 und 2010 bis 2020 hinein. In diese langfristige Planung wird auch das Nationalstrassennetz und die Luftverkehrspolitik mit einbezogen. Der Bundesrat blendet die Swissmetro nicht aus, sondern ist bereit, die Projektentwicklung mitzufinanzieren.

3. Es geht um die Priorität bei der Swissmetro. Die Konzessionserteilung für die Pilotstrecke der Swissmetro ist mit Sicherheit undenkbar, wenn die technische Machbarkeit nicht gegeben ist. Auf deren Nachweis sollte bei der weiteren Projektentwicklung durch die Swissmetro AG die Priorität gesetzt werden. Erst wenn im Rahmen des Konzessionsverfahrens auch andere Fragen positiv beurteilt würden, stellten sich die für einen künftigen Sachplan Schiene relevanten Fragen ernsthaft.

Auf die beiden Richtlinienmotionen des National- und Ständerates betreffend die Zukunft des Nationalstrassennetzes möchte ich nicht näher eingehen. Der Bundesrat ist bereit, diese Motionen entgegenzunehmen.

Mit der Richtlinienmotion 00.3218, "Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und SBB", schliesslich verlangt Ihre Kommission vom Bundesrat, die notwendigen Gesetzesänderungen bezüglich der weiteren Liberalisierung und Privatisierung von Swisscom, Post und Bahn vorzulegen. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung in den Bereichen Telekommunikation, Post und SBB laufend und bezieht selbstverständlich auch die Erfahrungen und Tendenzen in der EU mit ein. Das Ziel des Bundesrates besteht darin, eine möglichst effiziente, flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten.

Zu den Weiterentwicklungen von Swisscom und Post wird der Bundesrat, wie bereits angekündigt, den eidgenössischen Räten demnächst konkrete Vorschläge unterbreiten. Für den Bundesrat war ein fundierter Handlungsbedarf erst gegeben, als er am 11. Mai 2000 respektive am 31. Mai 2000 die Geschäftsberichte der beiden Unternehmen beraten hat. Zu diesem Zeitpunkt - hier ein Hinweis an Herrn Theiler - war der Bericht über die Legislaturplanung bereits verabschiedet. Eine Aufnahme dieses Geschäftes in die Legislaturplanung - ohne über eine fundierte Lagebeurteilung zu verfügen - hat der Bundesrat vorher deshalb abgelehnt. Im Fall der Bahn geht es vorrangig darum, die erst auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzte Bahnreform umzusetzen und die eingeführten Wettbewerbselemente zum Tragen zu bringen.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat eine Umwandlung der Motion in ein Postulat. Er ist Ihrer Kommission dankbar, dass sie diesem Antrag zustimmt.

Erlauben Sie mir noch einige Worte zur Informationsgesellschaft, zu Medien und staatlichen Institutionen. Der Bundesrat will den Wandel zur Informationsgesellschaft gezielt fördern und die Medienordnung modernisieren, aber auch die staatliche Handlungsfähigkeit verbessern und die Verwaltung bürgernäher gestalten. Die mit dem Wandel zur Informationsgesellschaft verbundenen wirtschaftlichen Impulse sollen ausgeschöpft und die Integrationskräfte gestärkt werden. Risiken in Bezug auf Persönlichkeitsschutz, Grundrechte und soziale Ausgrenzung sind dabei aber zu berücksichtigen. Der Bundesrat will in dieser Legislaturperiode die Umsetzung seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz in Kernbereichen forcieren.

Zu diesem Thema hat Ihre Kommission drei Richtlinienmotionen eingereicht. Der Bundesrat ist bereit, die Richtlinienmotion 00.3190, "Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie", entgegenzunehmen. Ich möchte nicht näher darauf eingehen.

Zu den beiden Richtlinienmotionen 00.3194, "E-Switzerland. Staat als Modellanwender", und 00.3208, "E-Switzerland", tout court: Der Bundesrat ist nur bereit, diejenigen Punkte als Motion entgegenzunehmen, die sich mit der vorhin erwähnten Motion decken. Die übrigen Punkte möchte er als Postulat entgegennehmen.

Der Bundesrat teilt die Meinung Ihrer Kommission, wonach die Umsetzung einer Strategie für eine Informationsgesellschaft beschleunigt voranzutreiben ist. Er hat denn auch bereits mit Beschluss vom 23. Juni 1999 zu einem Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe die zuständigen Departemente und Ämter beauftragt, in drei Bereichen prioritär Aktionen zu organisieren, nämlich in den Bereichen "Staat als Förderer", "Modellanwendungen" und "Schaffen von Rahmenbedingungen für die Informationsgesellschaft".

Zudem erwartet der Bundesrat von der Verwaltung weitere Realisierungsanträge, insbesondere in den Bereichen Bildung, Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Bildungsinhalte im virtuellen Lernraum und Mobilisierung bildungsferner Schichten, aber auch im Bereich E-Government. Der Bundesrat hat jedoch bezüglich des papierlosen Verkehrs innerhalb der Bundesverwaltung und mit dem Parlament gewisse Vorbehalte. Einerseits liegen die Fernmeldeinfrastruktur und die dafür angebotenen Dienste in einem liberalisierten Fernmeldemarkt in den Händen der Privatwirtschaft, andererseits hält er das wirklich papierlose Büro für nur punktuell realisierbar. Im Weiteren will der Bundesrat über Ausgaben für Aus- und Weiterbildung erst im Rahmen der Diskussion über den zweiten Bericht der interdepartementalen Kommission für die Informationsgesellschaft und im Rahmen des Erlöses aus der Goldverwertung Entscheide fällen. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion 00.3194 als Postulat zu überweisen. Bei der Motion 00.3208 ist der Bundesrat bereit, Ziffer 3 als Motion entgegenzunehmen; die Ziffern 1 und 2 beantragt er, in ein Postulat umzuwandeln.

Mit der weltweiten Entwicklung zur Informationsgesellschaft sind technische Entwicklungen und eine Internationalisierung des Rundfunks verbunden, welche eine Modernisierung der Medienordnung in der Schweiz erfordern. Der Bundesrat hat über die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) eine erste Aussprache geführt und das UVEK beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Andererseits soll die private Initiative in den elektronischen Medien mehr Entfaltungsspielraum erhalten. Hierzu hat Ihre Kommission die Richtlinienmotion 00.3219, "Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien", eingereicht. Das ist ein Vorstoss, den der Bundesrat grundsätzlich begrüsst. Ob aber eine vertiefte Analyse, welche die neuesten Entwicklungen im Bereich der Printmedien und der elektronischen Medien mit einbezieht, das geeignete Mittel zur Beschaffung von Grundlagenmaterial im Hinblick auf die Revision des RTVG ist, soll vorerst offen bleiben. Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Überweisung als Postulat und dankt auch hier Ihrer Kommission für die Zustimmung dazu.

Im Bereich der staatlichen Institutionen stehen für den Bundesrat in den nächsten Jahren die Umsetzung der Reform der Justiz mit einem neuen Bundesgerichtsgesetz und die Staatsleitungsreform im Vordergrund. Ich möchte angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht näher darauf eingehen, aber doch darauf hinweisen, dass der Bundesrat die beiden Richtlinienmotionen zur Staatsleitungsreform und zur Erarbeitung eines Indikatorensystems als Führungsinstrument zwar begrüsst; er ist aber nur bereit, sie als Postulate entgegenzunehmen. Da Ihre Kommission mit der Umwandlung einverstanden ist, gehe ich nicht näher darauf ein. Ich möchte nur Herrn Pedrina versichern, dass der Bundesrat im Hinblick auf ein umfassendes Indikatorensystem bereit ist, bis Ende der gegenwärtigen Legislatur ein Pilotprojekt durchzuführen. In diesem Pilotprojekt sollen konzeptionelle Grundlagen bereitgestellt werden, um den Einsatz der Nachhaltigkeitsindikatoren sowie von regionalen und sozialen Indikatoren als Führungsinstrument zu ermöglichen.

So viel zu dem umfangreichen Kapitel 2, zu dem ich eigentlich noch viel mehr hätte sagen wollen. Aber die Zeit drängt.

Intervento procedurale

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