Berechnung der eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren für Neurentner/innen (Gültig ab 01.01.2025; nur deutsche Version vorhanden)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Mathematik, Analysen und Statistik

Berechnung der eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren für Neurentner/innen Gültig ab 1. Januar 2025

Erläuterungen Die vorliegenden Berechnungsvorschriften dienen der Ermittlung der eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren, die gemäss Artikel 30 Absatz 1 AHVG jährlich bestimmt werden. Diese Faktoren sind nach den folgenden Vorschriften zu errechnen, die in Artikel 51bis Absatz 2 AHVV festgehalten sind:

Die Aufwertungsfaktoren werden ermittelt, indem der Rentenindex nach Artikel 33ter Absatz 2 AHVG durch den mit 1,1 gewichteten Durchschnitt der Lohnindizes aller Kalenderjahre von der ersten Eintragung in das individuelle Konto des/der Versicherten bis zum Vorjahr des Eintritts des Versicherungsfalles geteilt wird. Der Lohnindex entspricht bis 1978 dem AHV-Lohnindex, ab 1979 dem BFS-Nominallohnindex1.

Bezeichnungen T := Jahr des Eintritts des Versicherungsfalles R(T) := Rentenindex nach Art. 4 der jeweils gültigen Verordnung über Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung bei der AHV/IV (Verordnung 25: 229.1). Der Rentenindex entspricht dem 5,5ten Teil des monatlichen Mindestbetrages der Vollrente (gerundet auf eine Nachkommastelle) I(t) := Lohnkomponent im Jahre t. Die Lohnkomponentenwerte für die Jahre T–2 und T–1 sind jeweils beim BSV zu erfragen; vgl. hierzu den Anhang mit den für 2025 gültigen Lohnkomponentenwerten. AF(t) := Aufwertungsfaktor mit anrechenbarem erstem IK-Eintrag im Jahre t

B := . . . n Diese Anweisung bedeutet, dass genau die ersten n Nachkommastellen des rechts vom Gleichheitszeichen stehenden Ausdruckes (ohne Rundung) zu berücksichtigen sind.

z.B. B := 1.2782 + 0.5 2 ergibt B := 1.77

B := 2 * 7.09 + 0.5 1 ergibt B := 14.6

Es kann mit mehr als n Nachkommastellen gerechnet werden; weitere Stellen, als in der Angabe über die Rechengenauigkeit angegeben, sind in diesem Fall mit Nullen zu füllen.

Formale Darstellung Mit Hilfe der oben eingeführten Bezeichnungen kann die Vorschrift von Artikel 51 bis Absatz 2 AHVV formal wie folgt dargestellt werden:

R (T ) 1.1 * * ∑ I( j)

Das nun folgende Flussdiagramm enthält die einzelnen Rechenschritte mit den jeweils erforderlichen Rundungsregeln:

Entwicklung der Nominallöhne, der Konsumentenpreise und der Reallöhne - 1939-2023 | Tableau | Office fédéral de la statistique (admin.ch)

4. Flussdiagramm

Flussdiagramm

R(T), T, I(t)

ja

nein

A

B

B

ja

nein

AF(t)

nein ja

A

Anhang gültig für 2025

Diese Tabelle ist nur gültig bei Eintritt des Versicherungsfalles im Jahre 2025. Für die folgenden Jahre werden jeweils angepasste Tabellen herausgegeben.

Vollständige Lohnkomponentenreihe zur Er- Eintrittsabhängige pauschale Aufwertungsmittlung der eintrittsabhängigen pauschalen faktoren für das Jahr 2025 Aufwertungsfaktoren für das Jahr 2025 Jahr Lohnkomponent Erster IK-Eintrag Aufwertungsfaktoren (Basis 1979 = 100) im Jahre

1976 1.110

1977 1.098

1978 1.086

100.0 1979 1.075

105.4 1980 1.063

112.0 1981 1.052

119.8 1982 1.042

124.3 1983 1.032

127.8 1984 1.022

131.8 1985 1.013

136.5 1986 1.004

139.7 1987 1.000

144.6 1988 1.000

150.1 1989 1.000

158.9 1990 1.000

169.9 1991 1.000

178.1 1992 1.000

182.9 1993 1.000

185.5 1994 1.000

187.9 1995 1.000

190.2 1996 1.000

191.1 1997 1.000

192.4 1998 1.000

193.0 1999 1.000

195.5 2000 1.000

200.3 2001 1.000

203.9 2002 1.000

206.8 2003 1.000

208.7 2004 1.000

210.7 2005 1.000

213.1 2006 1.000

216.6 2007 1.000

221.0 2008 1.000

225.7 2009 1.000

227.6 2010 1.000

229.7 2011 1.000

231.7 2012 1.000

233.4 2013 1.000

235.2 2014 1.000

236.1 2015 1.000

237.6 2016 1.000

238.5 2017 1.000

239.7 2018 1.000

Vollständige Lohnkomponentenreihe zur Er- Eintrittsabhängige pauschale Aufwertungsmittlung der eintrittsabhängigen pauschalen faktoren für das Jahr 2025 Aufwertungsfaktoren für das Jahr 2025 Jahr Lohnkomponent Erster IK-Eintrag Aufwertungsfaktoren (Basis 1979 = 100) im Jahre

241.9 2019 1.000

243.9 2020 1.000

243.5 2021 1.000

245.8 2022 1.000

250.0 2023 1.000

255.0 2024 1.000