07.5312
Anforderung von Dokumenten durch den Untersuchungsrichter bei den deutschen Behörden
Wortlaut
Zur Beurteilung der Rechtmässigkeit des internationalen Behördenverkehrs in Sachen Roschacher/Holenweger ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:
Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, als es vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg ohne Rechtshilfebegehren die konfiszierten Dokumente Oskar Holenwegers anforderte?