07.5312

Anforderung von Dokumenten durch den Untersuchungsrichter bei den deutschen Behörden

Wortlaut

Zur Beurteilung der Rechtmässigkeit des internationalen Behördenverkehrs in Sachen Roschacher/Holenweger ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:

Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt, als es vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg ohne Rechtshilfebegehren die konfiszierten Dokumente Oskar Holenwegers anforderte?