08.5412

Personenfreizügigkeit (3)

Wortlaut

Aufgrund welcher juristischer Überlegungen weigert sich der Bundesrat, bei einem allfälligen Volks-Nein zur Personenfreizügigkeit die undemokratische Paketvorlage zu trennen und deren Bestandteile so ein zweites Mal dem Parlament und im Falle eines Referendums dem Volk vorzulegen?