10.5074

Arbeitslosenfürsorge. Wie nutzt der Bund seine Kompetenz?

Wortlaut

Gemäss übereinstimmenden Prognosen wird die aktuelle wirtschaftliche Lage zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit und demzufolge zu Langzeitarbeitslosigkeit führen. Letztere gehört bekanntlich zu den hauptsächlichsten Armutsrisiken. Gemäss Artikel 114 Absatz 5 der Bundesverfassung hat der Bund die Kompetenz, Vorschriften über die Arbeitslosenfürsorge zu erlassen.

Wie gedenkt der Bundesrat diese bisher nicht genutzte Kompetenz im Rahmen der Armutsstrategie einzusetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.