11.5226
Sparen bei der Berufsbildung von Sonderschülerinnen und -schülern?
Wortlaut
Das IV-Sanierungskonzept sieht vor, bei der beruflichen Integration von Sonderschulabgängerinnen und -abgängern auf dem Verordnungsweg den Sparhebel anzusetzen. Von den Schulabgängerinnen und -abgängern, die heute jedes Jahr eine IV-Anlehre/PrA-Ausbildung beginnen, sollen zukünftig zwei Drittel ausgeschlossen bleiben. Nur gerade ein Fünftel soll zu einem zweiten Ausbildungsjahr zugelassen werden.
Ist dieser Entscheid verfassungskonform?
Ist der Bundesrat bereit, vor der Verordnungsänderung eine Vernehmlassung durchzuführen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.