11.5226

Sparen bei der Berufsbildung von Sonderschülerinnen und -schülern?

Wortlaut

Das IV-Sanierungskonzept sieht vor, bei der beruflichen Integration von Sonderschulabgängerinnen und -abgängern auf dem Verordnungsweg den Sparhebel anzusetzen. Von den Schulabgängerinnen und -abgängern, die heute jedes Jahr eine IV-Anlehre/PrA-Ausbildung beginnen, sollen zukünftig zwei Drittel ausgeschlossen bleiben. Nur gerade ein Fünftel soll zu einem zweiten Ausbildungsjahr zugelassen werden.

  • Ist dieser Entscheid verfassungskonform?

  • Ist der Bundesrat bereit, vor der Verordnungsänderung eine Vernehmlassung durchzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.