11.5489

Verteilschlüssel für Asylsuchende

Wortlaut

Der Verteilschlüssel zur Verteilung von Asylsuchenden an die Kantone ist in Artikel 21 der Asylverordnung 1 geregelt. Die Zuweisungsquote des Bundes für den Kanton Aargau wird nach unten korrigiert.

  • Heisst das, dass die Verordnung vom Bundesrat abgeändert wurde?

  • Wie ist es sonst möglich, eine Änderung des Verteilschlüssels vorzunehmen?

Der Kanton Aargau muss weniger Asylsuchende vom Bund aufnehmen.

  • Welche anderen Kantone werden folglich mehr Asylsuchende aufnehmen müssen?

  • Plant er, bald die Verteilschlüssel generell zu revidieren?