11.5489
Verteilschlüssel für Asylsuchende
Wortlaut
Der Verteilschlüssel zur Verteilung von Asylsuchenden an die Kantone ist in Artikel 21 der Asylverordnung 1 geregelt. Die Zuweisungsquote des Bundes für den Kanton Aargau wird nach unten korrigiert.
Heisst das, dass die Verordnung vom Bundesrat abgeändert wurde?
Wie ist es sonst möglich, eine Änderung des Verteilschlüssels vorzunehmen?
Der Kanton Aargau muss weniger Asylsuchende vom Bund aufnehmen.
Welche anderen Kantone werden folglich mehr Asylsuchende aufnehmen müssen?
Plant er, bald die Verteilschlüssel generell zu revidieren?