12.5020
Krankenkasse EGK. Erhöhung der Prämien unter dem Jahr
Wortlaut
Die Krankenkasse EGK erhöht unterjährig ihre Prämien für die obligatorische Krankenversicherung massiv. Dies wurde vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt.
Ist der Bundesrat der Meinung, dass das geltende Prämiengenehmigungsverfahren zur Zufriedenheit funktioniert?
Wenn nicht, wie gedenkt der Bundesrat massive unterjährige Prämienerhöhungen in Zukunft zu verhindern?
Über welchen Handlungsspielraum verfügt der Bundesrat bei der Festlegung der Prämien nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zugunsten der Assura vom Dezember 2010?