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Zurückhaltung Deutschlands bei der Vorratsdatenspeicherung

Wortlaut

Im deutschen Koalitionsvertrag von SPD, CDU, CSU steht zur Vorratsdatenspeicherung: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen ... Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken." Der Vertrag wurde vor dem einschlägigen EuGH-Urteil formuliert.

Wie beurteilt der Bundesrat diese beispielhafte Zurückhaltung der Deutschen bei der Vorratsdatenspeicherung?