17.5630

Weinverordnung (2)

Wortlaut

Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017 verabschiedet, darunter auch eine Revision der Weinverordnung. Die Weinbranche ist nicht zufrieden mit den Anpassungen.

  • Warum wurde nicht die Kontrolle im Rebberg eingeführt, obwohl diese doch der beste Qualitätsgarant ist und von einem nicht zu vernachlässigenden Teil der Branche gefordert wurde?

  • Warum macht die Weinverordnung keinen Unterschied mehr zwischen Handel und Produzent, obwohl Artikel 64 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes die verschiedenen Akteure klar aufzählt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.