19.5613
Darf eine Begleitperson zu einem Gutachtengespräch mitkommen?
Wortlaut
Für schwierige Gespräche mit der Kesb regte der Bundesrat die Mitnahme einer Begleitperson an (Antwort auf die Interpellation Steinemann 18.3857). Eine IV-Begutachtung stellt ebenfalls eine hohe Belastung für Betroffene dar. Einige möchten daher eine Vertrauensperson zum Gespräch mitnehmen. In vielen Fällen wurde dies verweigert. Von Vertretern kantonaler IV-Stellen war jedoch auch schon zu hören, dies sei grundsätzlich möglich.
Wie sieht der Bundesrat die entsprechende Rechtslage?