22.8010

Bestandessicherung Zivilschutz

Wortlaut

Seit 1995 ist es dank der sogenannten "differenzierten Zuteilung" möglich, Stellungspflichtige bei der Truppe einzuteilen, die eine medizinische Einschränkung haben - beispielsweise beim Tragen, Heben, Marschieren oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht schiessen können.

  • Ist es denkbar, bei der Rekrutierung für den Zivilschutz auch eine differenzierte Beurteilung bei der Zulassung zu prüfen?

  • Würde eine solche Massnahme sich positiv auf den Bestand auswirken?