22.8010
Bestandessicherung Zivilschutz
Wortlaut
Seit 1995 ist es dank der sogenannten "differenzierten Zuteilung" möglich, Stellungspflichtige bei der Truppe einzuteilen, die eine medizinische Einschränkung haben - beispielsweise beim Tragen, Heben, Marschieren oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht schiessen können.
Ist es denkbar, bei der Rekrutierung für den Zivilschutz auch eine differenzierte Beurteilung bei der Zulassung zu prüfen?
Würde eine solche Massnahme sich positiv auf den Bestand auswirken?