24.7711

Verwendung von Tabellenlöhnen auf Kompetenzniveau (KN)1: Ist der Bundesrat zur Anpassung bereit?

Wortlaut

Bei Anwendung des KN1 geht es um einfache Tätigkeiten ohne Ausbildung und Erfahrung. In 24.3577 erklärte der Bundesrat, dass bei Anwendung des KN 1 auch Erfahrung oder Ausbildung erforderlich sein können und dass in den 5 erwähnten Wirtschaftszweigen die Mehrheit über einen anerkannten Abschluss verfügt.
Wird der Bundesrat Wirtschaftszweige, in denen ein anerkannter Abschluss oder relevante Berufserfahrung auf KN 1 vorliegen, bei der Ermittlung des Invalideneinkommens nach LSE KN 1 ausklammern?