26.4104
Geologisches Tiefenlager: Nationale Aufgabe, freiwillige Abgeltung?
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt er heute die Tatsache, dass für Abgeltungen an die Standortregion eines geologischen Tiefenlagers weiterhin keine gesetzliche Grundlage besteht und die Entsorgungspflichtigen rechtlich nicht verpflichtet sind, solche Abgeltungen zu leisten?
Hält er an seiner Einschätzung im Bericht vom 7. Oktober 2015 zum Postulat 13.3286 fest, wonach eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei? Falls ja, wie begründet er dies angesichts des inzwischen konkretisierten Standortvorschlags, der eingereichten Rahmenbewilligungsgesuche und der anlaufenden Abgeltungsverhandlungen?
Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass eine Standortregion einen besonderen Beitrag zur Lösung einer gesetzlich geregelten nationalen Aufgabe leisten soll, ihr Anspruch auf eine Abgeltung dafür jedoch nicht rechtlich abgesichert ist -wohl aber im Sachplanverfahren vorgesehen ist? Welche Folgen hätte es, wenn die Entsorgungspflichtigen keine Abgeltung leisten oder die Verhandlungen ohne Einigung beendet würden?
Sieht er Bedarf, Grundsätze für eine transparente, generationengerechte und langfristig der Standortregion zugutekommende Verwendung und Bewirtschaftung gesetzlich zu verankern?
Welche Möglichkeiten sieht er, im Kernenergiegesetz einen Anspruch auf angemessene Abgeltungen und einen Auffangmechanismus bei gescheiterten Verhandlungen zu schaffen, ohne die Aushandlung von Höhe, Verteilung und konkreter Verwendung vorwegzunehmen?
Begründung
Die Standortregion eines geologischen Tiefenlagers leistet einen besonderen Beitrag zur Lösung einer nationalen Aufgabe. Trotzdem beruhen Abgeltungen bis heute auf freiwilliger beziehungsweise vertraglicher Basis. Der Bundesrat erachtete 2015 eine gesetzliche Regelung unter anderem deshalb als nicht notwendig, weil der politische und gesellschaftliche Wille zu Abgeltungszahlungen vorhanden sei und deren Aushandlung als Teil von Etappe 3 des Sachplanverfahrens vorgesehen war.
Inzwischen ist das Verfahren weiter fortgeschritten: Nördlich Lägern ist als Standort vorgeschlagen, die Rahmenbewilligungsgesuche sind eingereicht und die Abgeltungsverhandlungen laufen. Fragen nach Rechtssicherheit, Verbindlichkeit und langfristiger Verwendung stellen sich damit konkret und rechtfertigen eine erneute Beurteilung der damaligen Einschätzung.