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Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen vereinfachen

Wortlaut

Wie beabsichtigt der Bundesrat, die Bewilligungsverfahren zum Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zu vereinfachen?

Viele Betreiber haben in den 80er- und 90er-Jahren nicht benötigte Reserveflächen freiwillig renaturiert. Heute gelten diese als geschützt (Art. 18a NHG). Die aktuelle Gesetzeslage verzögert, verkompliziert und verteuert den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau von Kläranlagen auf den Reserveflächen. Der Gebührenzahler muss dies berappen und der Gewässerschutz wird um Jahre verzögert.