26.7805

Wie kann der Bundesrat Entscheide auf Evaluationen mit gravierenden Mängel abstützen?

Wortlaut

Im Evaluationsbericht des ASTRA zur Verkürzung des WAB-Kurses (ASTRA-D-C4003501/45, 1. Juni 2026) wird einer Vergleichsstudie explizit ein «gravierender Mangel» attestiert, weil diese «die Exposition» (Fahrleistungen) nicht berücksichtige. Der gleichzeitig erstellte Lernphasen-Evaluationsbericht desselben Amts weist denselben Mangel auf.
Wie rechtfertigt der Bundesrat seinen Entscheid zur Fortsetzung der einjährigen Lernphase auf einen eigenen Bericht abzustützen, der gravierende Mängel aufweist?