SLK 125/23 (2023-05-10)
Nr. 125/23 (Keine
Rubrum
d) Nr. 125/23 (Keine Unlauterkeit – Mehrere Flyer mit Coupon «Ein gratis Bier» im Briefkasten)
in Erwägung
1 Nach Ansicht der Beschwerdeführerin handelt die Beschwerdegegnerin widerrechtlich, indem sie Werbung für gratis abzugebenden Alkohol mache. Die Werbung sei frech, aufdringlich und Minderjährige würden damit in Berührung kommen.
2 Die Beschwerdegegnerin hält fest, dass auf den Coupons vermerkt sei, dass keine Abgabe von Alkohol an Minderjährige erfolge. Zudem falle Bier und Wein nach ihrem Wissen nicht unter ein Werbeverbot. Sie habe mit dem Werbemittel auf ihr neues Pub aufmerksam machen wollen und es sei nicht ihre Absicht gewesen, Alkohol als solches zu bewerben oder Kinder zum Trinken zu animieren.
3 Die Lauterkeitskommission vermag keine Unlauterkeit in der beanstandeten kommerziellen Kommunikation zu erkennen. Es liegt weder ein Verstoss gegen den Grundsatz Nr. C.6 (Gratis-Gutscheine zu Werbezwecken) noch gegen den Grundsatz Nr. D.7 (Kommerzielle Kommunikation für Tabakwaren und alkoholische Getränke) vor. Insbesondere ist festzuhalten, dass sich das Werbemittel nicht speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet und dass es auch nicht bezweckt, diese zum Konsum von Alkohol zu veranlassen.
Dispositif
beschliesst:
Die Beschwerde wird abgewiesen.