Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

SLK 248/12 (2012-11-07)

Nr. 248/12 (Sexismus – Schlammfrau auf Plakat und im

Rubrum

b) Nr. 248/12 (Sexismus - Schlammfrau auf Plakat und im Internet)

Die Zweite Kammer,

in Erwägung

1 Die Beschwerdeführerin erachtet das Werbesujet für eine Openairveranstaltung der Beschwerdegegnerin als sexistisch. Es zeigt den Oberkörper einer Frau, die mit Schlamm verschmiert ist.

2 Die Beschwerdegegnerin hat die eingeschriebene Aufforderung zur Stellungnahme auf der Post nicht abgeholt.

3 Das Werbesujet ist nicht als geschlechterdiskriminierend im Sinne des Grundsatzes Nr. 3.11 der Lauterkeitskommission zu werten, da eine durchaus reale Situation an einem verregneten Openair-Event dargestellt wird. Es ist allgemein bekannt, dass Besucher derartiger Events mit Schlamm und Dreck konfrontiert werden und dass am Ende einer Veranstaltung Frau oder Mann von Kopf bis Fuss mit Schlamm bedeckt sein können. Daher ist ein klarer, natürlicher Zusammenhang zwischen dem beworbenen Event und der Abbildung der Frau erkennbar. Es ist für die Lauterkeitskommission auch keine Unterwerfung oder Ausbeutung des weiblichen Geschlechts erkennbar, ebensowenig die Zuschreibung von stereotypen Eigenschaften, welche die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage stellen würde. Eventbesucher beider Geschlechter haben gleichermassen mit Regen und Schlamm zu kämpfen. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass das vorliegende Sujet die Würde der Frau nicht verletzt, womit die Beschwerde abzuweisen ist.

Dispositiv

beschliesst:

Die Beschwerde wird abgewiesen.