42a309bf34f62c15dffa
Gemeinsame Erklärung mit der SBB
e Schweizerische Eidgenossenschaft Confeder ation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra SBBCFF FFS
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung, Forschung WBF
Gemeinsame Erklärung
zwischen
Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
(nachfolgend „SBB")
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
(nachfolgend „der Preisüberwacher")
(zusammen nachfolgend als „Parteien")
betreffend
Kompensationsmassnahmen-2019 infolge des positiven Fernverkehrs-Ergebnisses 2018
Seite 1 von 4
Die Parteien setzen sich gemeinsam für ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis im öffentlichen Verkehr ein. So teilen beide Parteien die Auffassung, dass das Gesamtpreisniveau nicht weiter erhöht werden soll. Die SBB setzt sich deshalb wiederholt für stabile Preise und sogar Preissenkungen ein. Bereits beschlossene Angebots- und lnfrastrukturmassnahmen durch den Besteller müssen verstärkter auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit hinterfragt werden. Gerade vor dem Hintergrund regionalpolitisch motivierter Begehrlichkeiten, welche Druck auf die Preise ausüben, ist dies von weitreichender Bedeutung.
Die Parteien führten in den letzten Monaten Gespräche um Kompensationsmassnahmen für das Jahr 2018. Die Parteien konnten sich auf das von den SBB erarbeitete, umfangreiche Massnahmenpaket zur Entschädigung der Kundinnen und Kunden verständigen und geben hierzu die nachfolgende «gemeinsame Erklärung» ab.
Aufgrund des guten Fernverkehr-Ergebnisses von 2018 setzt die SBB 2019 Kundenmassnahmen im Umfang von 230 Millionen Franken um (Kalkulation SBB). Dies unterstützt das Anliegen der SBB, das Preis-Leistungs-Verhältnis im öffentlichen Verkehr zu verbessern. Die definierten Preisrnassnahrnen der SBB übersteigen den vom Preisüberwacher definierten Kompensationsbedarf 2019.
(1) Kundinnen und Kunden, welche am 1. August 2019 Besitzerin oder Besitzer eines Halbtax-Abos sind, werden bis spätestens Ende November 2019 eine Gutschrift auf ihrem ÖV-Kundenkonto im Umfang von 15 Franken erhalten.
(2) Im Mai 2019 erhalten alle Kundinnen und Kunden, welche zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Halbtax-Abos sind, gestaffelt Gutscheine für Klassenwechsel per Post zugestellt. Diese Gutscheine im Gesamtwert von 20 Franken (1x10 Franken, 2x5 Franken) sind am Schalter oder im Fernverkehr direkt beim Zugpersonal (in diesem Fall ohne Zuschlag/Mindestbetrag) bis am 31. Januar 2020 einzeln oder kumuliert einlösbar. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung nicht eingelöster Gutscheine und auch kein Anspruch auf die Rückerstattung des Restbetrags zwischen Gutscheinwert und Kaufbetrag.
(3) Für Besitzerinnen und Besitzer eines Strecken-Abos, eines Modul-Abos und eines Ausflugs-Abos am Stichtag 31. Dezember 2018 wird im Mai 2019 ein Gutschein über 100 Franken (gestückelt) ausgestellt und per Post zugeschickt. Dies gilt sowohl für Jahresabo- als auch Monatsabc-Kundinnen und -Kunden. Dieser Gutschein ist am Schalter einlösbar (Ausnahme Konsumationen in der Bordgastronomie). Der Gutschein ist bis am 31. Januar 2020 gültig. Er kann für jede über die SBB beziehbare Transportleistung {ohne Geldwechsel, Geldtransfer und übrige Drittgeschäfte SBB) oder in der Bordgastronomie an Zahlung gegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung nicht eingelöster Gutscheine und auch kein Anspruch auf die Rückerstattung des Restbetrags zwischen Gutscheinwert und Kaufbetrag.
(4) Die SBB erhöht 2019 im Fernverkehr die Kontingente für Sparbillette erneut, sodass Einsparungen zum regulären Preis in der Höhe von mindestens 100 Millionen Franken den Kundinnen und Kunden zu Gute kommen. Der Preisüberwacher rechnet den SBB von diesen 100 Millionen Franken an auszuschüttenden Sparbillett-Rabatten 30 Millionen Franken als Kompensationsmassnahme an.
(5) Die Branche und der Preisüberwacher hatten als Übergangsmassnahme vereinbart, auf die Gebühr von 10 Franken je Hinterlegung des Generalabonnements (GA) zwischen März 2018 und Februar 2019 zu verzichten. Diese temporäre Massnahme wurde umgesetzt, weil die Senkung des Normaltarifs um 1 % (infolge MWSt-Senkung) aufgrund prozessualer Restriktionen erst im Juni 2018 vorgenommen werden konnte. Diese GA-Hinterlegungsgebühr wird nun definitiv abgeschafft. Im Interesse einer Nahtloslösung trat diese Massnahme bereits per 1. März 2019 in Kraft.
Seite 2 von 4
(6) Die SBB weist im Rahmen des Monitorings die Einlösequote der Gutscheine für Klassenwechsel Habtax-Abo-Kundinnen und -Kunden, sowie der Gutscheine für Strecken-Abos, Modul-Abos und Ausflugs-Abos im Februar 2020 dem Preisüberwacher gegenüber aus.
(7) Die SBB weisen bis Ende Januar 2020 die ihren Kunden gewährten Rabatte durch abgesetzte Sparbillette anhand effektiver Verkaufszahlen gegenüber dem Preisüberwacher nach: Dieser Nachweis erfolgt separat je Klasse, getrennt für Vollzahlende und Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden.
(Bl Wird das Ziel, Sparbillett-Rabatte im Umfang von 100 Millionen Franken zu gewähren, um mehr als 13 Millionen Franken verfehlt, so verpflichtet sich die SBB, bis am 1. April 2020 den Differenzbetrag allen bestehenden Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden als Gutschrift auf ihr Kundenkonto gutzuschreiben (Gutschrift je Konto = Differenzbetrag zwischen 100 Millionen Franken und den effektiv erreichten Sparbillett-Rabatten, dividiert durch Anzahl Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden, sofern die Gutschrift pro Kunde mindestens 5 Franken beträgt). Dies )Nird zeitnah öffentlich kommuniziert.
(9) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser «gemeinsamen Erklärung» gegenüber der Öffentlichkeit. Die Kommunikation erfolgt am 19. März 2019 anlässlich der Jahrespressekonferenz der SBB. Der Preisüberwacher wird die gemeinsame Erklärung am 19. März 2019 um 9h30 aufschalten und damit auf der Website der Preisüberwachung verfügbar machen. Die Medienmitteilungen der SBB und des Preisüberwachers haben beide Sperrfrist 19. März 2019 um 9h30.
Bern, 15. März2q19
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Toni Häne Mitglied der Konzernleitung Leiter Personenverkehr
Schweizerische Bundesbahnen SBB
C
Seite 3 von 4
e Schweizerische Eidgenossenschaft Confederatlon suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra SBBCFF FFS
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung, Forschung WBF
Anhang Beispielrechnung für Einsparungen bei einer Hinterlegung des GAs Vorgaben: Hinterlegung für mindestens 5 Tage am Stück, maximal an insgesamt 30 Tagen pro Jahr; nur vorgängig z.B. telefonisch über das GA-Service-Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
GA-Typ Erwachsenen GA Erwachsenen GA GA Junior
2 Klasse 1. Klasse
verlängertes Wochenende an A_u_ Sommerferie Weiterbildung 53 Gesamthinte ung 307
Kompensationspaket zur Rückerstattung der Gewinne im Fernverkehr 2018
Betrag pro Gutschrift/ Gutschein/ Hinterlegung Gutschrift Halbtaxabo CHF 15.00 Gutschein Klassenwechsel Halbtaxkunden CHF 20.00 Gutschein Strecken-/ Modulabo und Ausflugsabo CHF 100.00 Abschaffung Gebühr für die Hinterlegung des GA CHF 10.00
Zusammenzug der Rabattwirkung Massnahmentotal -- - 53 MCHF
•• • . Einsparungen mit Sparbilletten (vgl. Monitoring) . . •• •• •• •
Massnahmentotal inkl. anrechenbare Einsparungen MCHF mittels Sparbilletten
Seite 4 von 4