9c70da2b8dc2d343432f

Einvernehmliche Regelung mit der Rheinfall Betriebs AG

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PüG)

zwischen der

Rheinfall Betriebs AG c/o Reasco AG Industrieplatz

8212 Neuhausen am Rheinfall

handelnd durch Thomas Burkhardt, VR Präsident Rene Rüedi, VR

Werner Mändli AG Schifffahrt am Rheinfall Rheinfallquai 30

8212 Neuhausen am Rheinfall

handelnd durch Thomas Mändli, Geschäftsführer

und dem

Preisüberwacher Stefan Meierhans Effingerstrasse 27

3003 Bern

betreffend Bootstourenpreise für die Überfahrt zum Rheinfallfelsen

Einsteinstrasse 2, 3003 Bern Tel. +41 58 462 21 01, Fax +41 58 462 21 08 manuela.leuet1berger@pue.admin.ch www.preisueberwacher.admin.ch

A. Präambel

(1) Im März 2018 erhöhte die Werner Mändli AG mit Einverständnis des Kantons Schaffhausens die Preise für die Bootstouren zum Rheinfallfelsen um bis zu 200 Prozent. Das Einzelticket für eine Fahrt zum Felsen für Erwachsene wurde von Fr. 10.- auf Fr. 20.- erhöht und für Kinder von Fr. 5.- auf Fr. 15.-. Diese Preiserhöhungen fanden bei gleichbleibender Leistung statt und wurden entsprechend von diversen Rheinfalltouristen beim Preisüberwacher beanstandet. Die Verantwortlichen argumentierten, dass sie - aufgrund gestiegener Besucherzahlen an der Destination Rheinfall - das Angebot der Schifffahrt laufend angepasst und neue Linien und Angebote geschaffen hätten. Zudem seien diverse Investitionen in die Sicherheit getätigt worden. In Gesprächen mit dem Preisüberwacher konnte mit den Verantwortlichen nachfolgende einvernehmliche Regelung gefunden werden:

B. Einvernehmliche Regelung

1 Gegenstand

(2) Gegenstand der einvernehmlichen Regelung sind die Bootstourenpreise für die Überfahrt zum Rheinfallfelsen.

II Massnahme

(3) Die Erhöhungen der Bootstourenpreise für Einwohnerinnen der Leitgebiete 81 (grösster Ort: Bülach), 82 (Schaffhausen), 84 (Winterthur) und 85 (Frauenfeld) werden vollständig rückgängig gemacht, es gelten somit per sofort für die Einheimischen die alten Preise von Fr. 10.- für Erwachsene und Fr. 5.- für Kinder. Die entsprechenden Tickets können bei Schaffhauserland Tourismus bezogen werden. Dies ist ausdrücklich auch über den Versandweg möglich: Die Besteller von Einheimischen Tickets erhalten dabei einen Code, den sie beim Kauf der Tickets am Schalter am Rheinfall einlösen können. Die Bootspreise für (nicht einheimische) Kinder werden per sofort von Fr. 15.- auf Fr. 10.- gesenkt. Bei der Zulassung von Kindern zur Felsenfahrt gibt es keine Änderungen.

III Inkrafttreten und Befristung

(4) Diese einvernehmliche Regelung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2021. (5) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentliehen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).

IV Sanktionen

(6) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.

V Kommunikation

(7) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.

Bern, Datum A.5 ,o A - ;{ '5'

Der Preisüberwacher

Thomas Burkhardt, VR Präsident Stefan Meierhans

Rene Rüedi, VR

Thomas Mändli, Geschäftsführer