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Einvernehmliche Regelung mit tba energie ag
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für \Mrtschaft, Bildung und Forschung WBF Confdration suisse Preisuberwachung PUE Confederazione Svzzera Confederaziun svizra
Einvernehmliche Regelung gemass Art. 9 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20)
zwischen
tba energie ag handelnd durch Herr Johannes Ulrich Bircher, Präsident des Verwaltungsrates und Herr Andres Hilpert, Geschäftsführer
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend „der Preisüberwacher“
betreffend
Wasserpreise
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A. Präambel
(1) Der Verwaltungsrat der tba energie ag will für die Wasserversorgung auch in Zukunft die Kostendeckung sicherstellen und einen angemessenen Eigenfinanzierungsanteil halten. Dies bedingt eine Tariferhöhung zulasten der Gebührenzahler. Gemäss der Praxis des Preisüberwachers ist diese nur in dem Ausmass möglich, wie der resultie rende Gewinn angemessen ausfällt. Fällt während der Dauer der einvernehmlichen Regelung ein höherer als der angemessene Gewinn an, hat dieser zur Finanzierung der zukünftigen Investitionen im Betrieb behalten und klar ausgewiesen zu werden.
B. Einvernehmliche Regelung
1 Gegenstand und Geltungsbereich
(2) Gegenstand der vorliegenden einvernehmlichen Regelung sind die Wasserpreise des Versorgungsgebiets der tba energie ag. Geregelt werden die Grundgebühren und die Mengenpreise per 2017.
II Grund- und Mengenpreise per 2017
(3) Die Mengenpreise bleiben unverändert bei CHF 1.10 pro m3. Der Grundpreis beträgt neu CHF 66.- pro Jahr für Einfamilienhäuser und CHF 36.- pro Jahr für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, CHF 96.- pro Jahr für Gewerbe / Industrie 80 mm Durchmesser Anschlussleitung, CHF 180.- pro Jahr für Gewerbe / Industrie 80 mm Durchmesser Anschlussleitung sowie CHF 120.-für temporäre Anschlüsse. Die Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. (4) Diese Werte gelten als Obergrenze und dürfen von der tba energie ag auch tiefer an gesetzt werden.
III Angemessener Gewinn und Vorfinanzierung
(5) Der angemessene WACC und der angemessene Gewinn vor Zinsen (EBI) werden auf grund der Berechnungstabelle im Anhang ermittelt. Die Parameter bleiben während der Dauer der einvernehmlichen Regelung unverändert, es sei denn, der risikolose Zinssatz (gemessen an der Rendite der zehnjährigen Bundesobligation, Durchschnitt der jeweils letzten 5 Jahre) verändere sich um mehr als 0.5 Prozentpunkte, vgl. An hang). Das verzinsliche Kapital wird bestimmt aus dem Aktienkapital (CHF 700000), dem einbehaltenen angemessenen Gewinn sowie dem Fremdkapital gemäss Jahres abschluss des Vorjahrs. (6) Der angemessene Gewinn ergibt sich aus dem angemessenen EBI abzüglich effektiver Fremdkapitalkosten. Seite 2 von 4
(7) Die zulässigen Ausschüttungen beschränken sich auf den angemessen Gewinn pro Jahr. (8) Ein allfälliger über den angemessenen Gewinn hinausgehender Gewinn wird in der Bilanz mittels separater Kontierung so ausgewiesen, dass er als Vorfinanzierung er kenntlich bleibt. Diese Vorfinanzierung darf nicht verzinst werden. (9) Ein allfälliger unter dem angemessenen Gewinn ausfallender Gewinn führt zu einer Vorfinanzierung seitens der tba und wird analog zu nicht ausgeschütteten Gewinnen fortgeschrieben. Dieses Kapital darf verzinst werden.
IV Inkrafttreten und Befristung
(10) Die vorliegende Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und ist befristet bis zum 31.12.2021.
V Veränderte Verhältnisse
(11) Eine Aufhebung oder Änderung ist nur bei wesentlicher Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).
VI Sanktionen
(12) Bei Zuwiderhandlungen gegen die einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.
Bern, 16. Dezember2016
tba energie ag r Preisüberwacher
Johannes Ulrich Bircher Stefan Meierhans Präsident Verwaltungsrat
Andreas Hilpert Geschäftsführer Seite 3 von 4
Anhang: WACC Berechnung — angemessener Gewinn Verzinsliches Kapital = Aktienkapital + verzinsliches Fremdkapital + einbehaltener an gemessener Gewinn
Parameter Ende 2Ol5IPIanbiIanz 2016 Wasser tba - Angemessener EBI A Risikoloser Zinssatz 0.74% B Debt Premium 0.50% C Fremdkapitalkosten vor Steuern A+B 1.24% D Fremdkapitalkosten nach Steuern C*(1 -L) 1.24% E Anteil Fremdkapital 68% F Marktrisikoprämie 4.05% G Asset Beta 0.25 H Equity Beta G*(1+E/(1_E)) 0.79 J Eigenkapitalrendite vor Steuern KJfl-L) 3.92% K Eigenkapitalrendite nach Steuern A+(F*H) 3.92% L Steuersatz 0.00% M WACC vor Steuern C*E+J*(f.E) 2.09% Fr. 45984 N WACC nach Steuern D*E+K*(1E) 2.09% 0 “Vanilla“ WACC -
Festgelegte Werte Geschätzte/berechnete Werte
Eigenkapital Vorjahr Planbilanz 2016 Fr. 700‘OOO Fremdkapital Vorjahr Planbilanz 2016 Fr. 1500000 Einbehaltener angemessener Gewinn Fr. 0
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