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Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Confddration suisse Preisuberwachung PUE Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PÜG)
zwischen
die Schweizerische Post AG Wankdorfallee 4
3030 Bern
nachfolgend „die Post“
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend „der Preisüberwacher“
betreffend
Preisanpassungen und einvernehmliche Massnahmen bis 31 .12.2018
eite 1 von 6
v A. Präambel
(1) Der Preisüberwacher und die Post hatten sich im Januar 2014 auf ein umfassendes Preis- und Massnahmenpaket im Bereich der Brief- und Paketpost geeinigt. Zusätzlich wurde die Abgabe von vier Gratisbriefmarken an alle Haushalte vereinbart (Kompensations massnahme). Diese einvernehmliche Regelung („eR‘) ist per 31.3.2016 ausgelaufen. Eine Fortführung in Form einer Anschluss-eR vom 29.6.2016 gilt bis 31.12.2017. Zudem wurde am 3.4 2017 eine Zusatzvereinbatung zu Posifachanlagen abgeschlossen, welche bis Ende April 2018 Wirkung zeigen wird. (2) Kleinere Preisanpassungen auf 1.1.2018 gibt die Post per 14.8.2017 bekannt. Diese An passungen dienen unter anderem auch einer Vereinfachung des Angebots für Privatkun denpakete. Die am 16.5.2017 dem Preisüberwacher unterbreiteten Angebotsanpassun gen im Rahmen der Pricing Measures 2018 (PRIMEl 8) wurden in den Verhandlungen mitberücksichtigt und werden mit den nachfolgend festgehaltenen Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung als unbedenklich eingestuft.
B. Einvernehmliche Regelung
1 Gegenstand
(3) Gegenstand der vorliegenden einvernehmlichen Regelung sind die vereinbarten Preise der einvernehmlichen Regelung vom 20.1.2014 und die vereinbarten Preise der einver nehmlichen Regelung vom 29.6.2016 soweit nachfolgend resp. im Anhang 1 nicht etwas Abweichendes festgehalten wird sowie die unten erwähnten Massnahmen. Um die Korn pensationsforderungen weiterhin zu erfüllen, sind auch 2018 Massnahmen in Ergänzung zu den geplanten Preismassnahmen der Post (PRIME 18) vorgesehen.
II Massnahmen
(4) Soweit nichts Abweichendes festgehalten wird, werden die Massnahmen der einver nehmlichen Regelungen vom 20.1.2014 und 29.6.2016 zwischen dem Preisüberwacher und der Post bis Ende 2018 erneut verlängert (vgl. dazu im Detail Anhang 1). Dies be deutet insbesondere, dass auf Preismassnahmen bei A- und B-Post-Briefen verzichtet wird. Die Zusatzvereinbarung vom 3.4.2017 läuft Ende April 2018 aus und wird nicht ver längert.
III Weitere Massnahmen
(5) Paket und Express-Sendungen International: Keine Erhöhung beim Zuschlag für die ma nuelle Erstellung eines Frachtbriefs für Privat- und Geschäftskunden auf 5 Franken (bis her 3 Franken). (6) Online-Rabatt Privatkunden national und Vergünstigungen Retouren Versandhandel: Das Preissystem für Pakete und Expresssendungen national für Privatkunden wird verein facht. Dabei werden die Durchschnittspreise 2018 gesenkt, wenn der Kunde die Paketeti ketten Inland via Login Post erstellt. Die neuen Abstufungen und Preise sind in Anhang 2 aufgeführt.
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(7) Weihnachtsrabatt: Die Post wird vom 26.11.2018 bis und mit 24.12.2018 eine Vergünsti gung von 1 Franken auf die Privatkundenpakete gewähren. Dieser Rabatt wird unabhän gig der Aufgabemodalität ausgerichtet (online via Login Post oder am Schalter aufgege ben ohne online-Vorabetikettierung). (8) Gebührenverzicht bei Post-, EMS- und GLS-Verzollung: Systemwechsel der Abrech nungssystematik für die Zollinspektion von Privat- und Geschäftskundensendungen (ba sierend auf Motion Ettlin): Die Post verzichtet 2018 auf die Gebühr von 13 Franken für die Zollrevision von Post- EMS- und GLS-Sendungen kompensationsios.
IV Andere Preise der Post
(9) Die von dieser einvernehmlichen Regelung nicht betroffenen Preise der Post unterliegen weiterhin der Preismissbrauchsprüfung der Preisüberwachung. Die Auskunftspflicht der Post bleibt während der Laufzeit der einvernehmlichen Regelung unverändert bestehen.
V Weitere Bestimmungen
(10) Anhänge 1 und 2 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser einvernehmlichen Rege lung.
VI Inkrafttreten und Befristung
(11) Diese einvernehmliche Regelung tritt mit Unterzeichnung am 10.8.2017 in Kraft und ist befristet bis zum 31.12.2018. (12) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesent lichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 1 1 Abs. 2 PüG).
VII Sanktionen
(13) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.
VIII Kommunikation
(14) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegen über der Offentlichkeit.
Bern, 10. August 2017
Die Schweizerische Post AG Der Preisüberwacher
Susanne Ruoff, Konzernleiterin Stefai Ins
// / -
Ulrich Hurni, Mitglied der Konzernleitung
Anhang 1 Die Preise der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen der Post, wie sie in der auslaufen den einvernehmlichen Regelung vom 29.6.2016 vereinbart wurden, bleiben bis Ende 2018 unverändert: — A- und B-Post-Briefe Inland — Pakete Inland Geschäftskunden — Verzollungsgebühren (Anpassung Gebühr Zollrevision vgl. B.llI.(8)) — Vollmachten — MiniPac International resp. Maxibrief International (neues Naming ab 1.1.2017) — Spezialsendungen — Massensendungen — Nachsendedienstleistungen Brief Privatkunden — Einschreiben Prepaid — Nachsendeauftrag Paket Privatkunde — SMS-Briefmarke — Versand Standard- und Midibtief gegen Aufpreis CHF 1.50 auch für Privatkunden, wenn dicker als 2 cm, aber dünner als 5 cm
Die Preise der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen der Post erfahren gegenüber der einvernehmlichen Regelung vom 29.6.2016 auf den 1.1.2018 Anpassungen: — Pakete Inland Privatkunden — Adressdienstleistungen
Bezüglich der nachfolgenden Dienstleistungen gelten spezielle Abmachungen:
— Postfächer: vgl. A.(1) und B.Il.(4)
Anhang 2 Massnahmen Post 2018 bei den Preisen Privatkunden-Pakete PostPac, Swiss-Express und Versandhandelsretouren inklusive Kompensationsangebot für das Jahr 2018.
POSTPAC
Angebot bisher Harmonis. vereinbarte Preise eR 2017 Dienstleistung Gewicht Preis 2017 Gewicht Preis 2018 SCHALTER Preis 2018 ONLINE
bis5kg Fr. 9.00 PostPac Economy bis 10kg Fr. 9.70 Fr. 8.70 bislokg Fr. 10.00 bis 20kg Fr. 15.00 bis3okg Fr. 20.50 Fr. 17.50 bis 30 kg Fr. 22.00 Angebot bisher Harmonis. vereinbarte Preise eR 2017 Dienstleistung Gewicht Preis 2017 Gewicht Preis 2018 SCHALTER Preis 2018 ONLINE
PostPac Alority bis5kg Fr 1100 . bis 10 kg Fr. 10.70 Fr. 9.70 bislokg Fr. 12.00 bis3okg Fr. 25.00 Angebot bisher Harmonis. vereinbarte Preise eR 2017 Dienstleistung Gewicht Preis 2017 Gewicht Preis 2018 SCHALTER Preis 2018 ONLINE bislkg Fr 1600 bis 2 kg bis 2 kg Fr. 18.00 Fr. 18.00 Fr. 17.50 Sw iss-Express bisS kg Fr. 20.00 «Mond» bis 10 kg bis 10 kg Fr. 22.00 Fr. 21.00 Fr. 24.00 bis 20 kg Fr 27 00 bis3okg Fr. 29.00 Fr. 26.00 bis 30 kg Fr. 30.00 VERSANDHANDELSRETOUREN . . vereinbarte Preise eR Angebot bisher Harmonis. Dienstleistung 2017 Gewicht Preis 2017 Gewicht Preis 2018
Versandhandel sretouren bis 5 kg Fr. 7.50 bis 10 kg Fr. 7.70 FlDstPac bislokg Fr. 8.50 onorrIy bis 20 kg Fr. 13.50 bis 30 kg Fr. 18.50 bis3okg Fr. 20.50 vereinbarte Preise eR Angebot bisher Harmonie. 2017 Dienstleistung Gewicht Preis 2017 Gewicht Preis 2018
bis 2 kg Fr. 7.50 bis 2 kg Fr. 7.00 Versandhandels- bis 5 kg Fr. 9.50 retouren PostPac bis 10 kg Fr. 8.70 Riority bislokg Fr. 10.50 bis 30 kg Fr. 23.50