SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 23/2022

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 23/2022 Titel Anpassung der Offenlegung der Gegenpartei bei Mid-Small-Cap Aktien per 12. September 2022 Kategorie Handel und Produkte

Autorisiert durch Alain Picard, Head Products

Rebecca Stasolla, Head Change Delivery

Seiten 2

Datum 29.08.2022 Information

Inhalt dieser Mitteilung:

– Anpassung der Offenlegung der Gegenpartei bei Mid-/Small-Cap Aktien – Publikation der Wegleitung Handelsparameter mit Inkraftsetzung am 12. September 2022

Die Schweizer Börse informiert die Teilnehmer mit dieser Mitteilung über die Anpassung der Offenlegung der Gegenpartei im Handelssegment Mid-/Small-Cap Aktien für das Central Limit Order Book (CLOB) ab 12. September 2022.

Anpassung Offenlegung Gegenpartei Aktuell wird für Abschlüsse im Handelssegment «Mid-/Small-Cap Aktien» im Central Limit Order Book (CLOB), welche über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet und abgewickelt werden, die Gegenpartei offengelegt, wogegen die Gegenpartei bei Abschlüssen in SwissAtMid und Swiss EBBO anonym bleibt. Bei Abschlüssen in Effekten im regulatorischen Standard für Special Purpose Acquisition Companies (SPACs), welche nicht über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet und abgewickelt werden können, wird die Gegenpartei weiterhin offengelegt.

SIX Swiss Exchange AG harmonisiert per 12. September 2022 die Handhabung für die Offenlegung der Gegenpartei im Handelssegment Mid-/Small-Cap Aktien in Anlehnung an die anderen Schweizer Aktiensegmente wie folgt:

Handelsparameter Handelssegment Handhabung bisher Handhabung neu

Clearing und Settlement Mid-/Small-Cap Aktien Für Abschlüsse im Central- Die Gegenpartei bleibt Limit-Order-Book (CLOB) wird anonym. die Gegenpartei offengelegt. Für Abschlüsse in SwissAtMid und Swiss EBBO bleibt die Gegenpartei anonym.

Die Anpassung der Offenlegung der Gegenpartei im Handelssegment Mid-/Small-Cap Aktien für das Central Limit Order Book (CLOB) wird in der Membertest- und Produktionsumgebung zum gleichen Zeitpunkt appliziert.

Handelsregularien Die Anpassung der Offenlegung der Gegenpartei wirkt sich auf folgende Wegleitung aus, die entsprechend angepasst wurde:

– Wegleitung von SIX Swiss Exchange AG:

SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com P.O. Box CH-8021 Zurich

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 23/2022 29.08.2022

– Handelsparameter Die revidierten Bestimmungen treten am 12. September 2022 in Kraft und sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading-

Eine ausführliche Auflistung der Anpassungen in den Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG finden Sie unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html

SIX Swiss Exchange AG ist fortwährend bemüht, ihr Dienstleistungs- und Produktangebot sowie die SWXess Handelsplattform zu erweitern und zu verbessern. Unsere Teilnehmer können dabei von den Verbesserungen profitieren, die fortwährende Effizienz für den Handel an der Börse gewährleisten.

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