SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 14/2026
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 14/2026 Anpassungen der separaten Handelslinien im Ausland kotierter Beteiligungsrechte, Auswertung von Block Scoring, Sponsored Foreign Shares und Melderegularien per 1. Juli 2026
Kategorie Handel und Produkte
Autorisiert durch Adam Matuszewski Rolf Broekhuizen
Seiten 4
Datum 01.06.2026 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
– Verlängerung der Handelszeiten für separate Handelslinien im Ausland kotierter Beteiligungsrechte – Änderung bei der Auswertung von Verstössen gegen SwissAtMid Block Scoring – Änderung der Clearing-Fähigkeit für Sponsored Foreign Shares – Anpassung der Kursabstufungen für Sponsored Foreign Shares – Anpassung der Melderegularien aufgrund einer Ausnahmebewilligung der FINMA (Trade ID)
Verlängerung der Handelszeiten für separate Handelslinien im Ausland kotierter Beteiligungsrechte SIX Swiss Exchange AG freut sich, die Verlängerung der Handelszeiten für das Handelssegment «Separate Handelslinien im Ausland kotierter Beteiligungsrechte» bekannt zu geben. Ab dem 1. Juli 2026 wird SIX Swiss Exchange AG den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, von 9:00 Uhr (MEZ) bis 21:45 Uhr (MEZ) zu handeln. Die Änderungen der Handelszeiten sind wie folgt:
Handelssegment Aktuelle Handelszeiten Handelszeiten ab 1. Juli 2026
621 – Separate Laufender Handel von 09:00 Laufender Handel von 09:00 Uhr (MEZ) bis 21:45 Uhr (MEZ). Handelslinien im Ausland Uhr (MEZ) bis 17:20 Uhr (MEZ) Keine Schlussauktion. kotierter mit Schlussauktion von 17:20 Beteiligungsrechte Uhr (MEZ) bis 17:30 Uhr (MEZ).
Die übrigen Handelsparameter des Handelssegments «Separate Handelslinien im Ausland kotierter Beteiligungsrechte» bleiben unverändert und es gelten die bestehenden Mistrade-Behandlungsverfahren im Segment «Strukturierte Produkte ETH». Die Änderungen werden in Anhang I der Wegleitung «Handelsparameter» von SIX Swiss Exchange AG und in der Weisung 4: Marktsteuerung berücksichtigt.
SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com Postfach CH-8021 Zürich
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 14/2026 01.06.2026
Änderung bei der Auswertung von Verstössen gegen SwissAtMid Block Scoring In der Handelsdienstleistung SwissAtMid werden Teilnehmer, die indikative Block Aufträge eingeben, auf der Grundlage ihrer Antworten auf Bestätigungsanfragen (Firm-up Requests) dynamisch bewertet. Die Qualität ihrer Antwort bildet ihre Reputationsbewertung. Diese Bewertung wird zur Berechnung folgender Werte verwendet: – Leistungsbewertung eines Teilnehmers (die letzten 200 Reputationsbewertungen über alle ISINs) – Leistungsbewertung eines Teilnehmers pro ISIN (die letzten 50 Reputationsbewertungen für die spezifische ISIN) Teilnehmer, deren Leistungsbewertung unter den von SIX Swiss Exchange AG definierten Schwellenwert fällt, können für die Eingabe von neuen indikativen oder verbindlichen Block Aufträgen gesperrt werden. Ab dem 1. Juli 2026 werden diese Teilnehmer einer internen Überprüfung unterzogen, bevor Massnahmen ergriffen werden. Das Verfahren zur automatischen Sperrung von Teilnehmern für die Eingabe weiterer indikativer oder verbindlicher Block Aufträge für eine bestimmte ISIN, wenn deren Leistungsbewertung pro ISIN den von SIX Swiss Exchange AG definierten Schwellenwert überschreitet, bleibt unverändert.
Die Schwellenwerte für Leistungsbewertungen für indikative Block Aufträge finden Sie in den handelssegmentspezifischen Anhängen der Wegleitung «Handelsparameter» von SIX Swiss Exchange AG.
Änderung der Clearing-Fähigkeit für Sponsored Foreign Shares SIX Swiss Exchange AG freut sich bekannt zu geben, dass ab dem 1. Juli 2026 alle Instrumente des Handelssegments «Sponsored Foreign Shares» für das Clearing zugelassen sind. Diese Instrumente werden von der zentralen Gegenpartei nach Ziff. 15.2 des Handelsreglements von SIX Swiss Exchange AG abgerechnet. Die CCP-Fähigkeit dieser Instrumente wurde gemeinsam von SIX Swiss Exchange AG und den zentralen Gegenparteien vereinbart. Infolge dieser Änderung wird die Zuordnung des Segments Clearing und Settlement wie folgt geändert:
Handelssegment Aktuelles Segment Clearing und Segment Clearing und Settlement ab Settlement 1. Juli 2026
613 – Sponsored Foreign Shares SSNC – Sponsored Foreign Shares (nicht SSCS – Sponsored Foreign Shares (von abgerechnet) allen CCPs abgerechnet)
Die Migration auf das neue Segment Clearing und Settlement erfolgt am 30. Juni 2026 nach Handelsschluss und wird per 1. Juli 2026 (erster Handelstag nach der Änderung) aktiv. Die Teilnehmer werden die Änderung am 30. Juni 2026 in der Datei «TradedInstrument.txt» sehen, die über das Reference Data Interface (RDI) bereitgestellt wird.
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 14/2026 01.06.2026
Anpassung der Kursabstufungen für Sponsored Foreign Shares Ab dem 1. Juli 2026 werden die Kursabstufungen für alle Instrumente im Handelssegment «Sponsored Foreign Shares», die ausserhalb eines Handelsplatzes der Europäischen Union (EU) kotiert oder zum Handel zugelassen sind und bei SIX Swiss Exchange AG zum Handel zugelassen sind, angepasst. Per 1. Juli 2026 werden diese Instrumente von ihren derzeitigen Kursabstufungen zu den in Anhang D der Weisung 3: Handel beschriebenen Kursabstufungen wie folgt migriert:
Kursabstufungen bisher Kursabstufungen ab 1. Juli 2026
Kurs Kursabstufungen Kurs Kursabstufungen 50'000 ≤ Kurs 10.000
Migration von Instrumenten zu den neuen Kursabstufungen Die Migration auf die neuen Kursabstufungen erfolgt am 30. Juni 2026 nach Handelsschluss und wird per 1. Juli 2026 (erster Handelstag nach der Änderung) aktiv. Die endgültige Zuteilung der Instrumente zu den neuen Kursabstufungen wird den Teilnehmern am 30. Juni 2026 in der Datei «TradedInstrument.txt» mitgeteilt, die über das Reference Data Interface (RDI) bereitgestellt wird. Ebenso sind die Gruppen für die Kursabstufungen über die Datei «PriceStep.txt» vom Reference Data Interface (RDI) und per 1. Juli 2026 via ITCH Market Data Interface (IMI) abrufbar.
Auswirkungen der Änderungen der Kursabstufungen auf offene Aufträge Bei der Migration auf die neuen Kursabstufungen wird SIX Swiss Exchange AG nicht alle offenen Aufträge in den betroffenen Instrumenten aus den Auftragsbüchern löschen. Gelöscht werden nur solche offene Aufträge, die nicht den neuen Kursabstufungen des Instruments entsprechen. Ein Auftrag gilt als nicht konform, falls der Auftrag nicht ohne Rest durch die neue Kursabstufung dividiert werden kann (Beispiel: Auftrag von 1.001 (eingegeben bei alter Kursabstufung 0.001) / neue Kursabstufung 0.005). Per 1. Juli 2026 werden zu Beginn des Geschäftstags um 6:00 Uhr MESZ alle «Good-till-Date»-Aufträge, die nicht den neuen Kursabstufungen des jeweiligen Instruments entsprechen, von SIX Swiss Exchange AG aus den Auftragsbüchern gelöscht. Diese gelöschten Aufträge sind im STI Morning Snapshot enthalten (mit ExecType = «Canceled», OrdStatus = «Canceled» sowie mit Cancelation Reason «4: dataChange» im FIX Tag 58 von Execution Report MsgType=8). Die Teilnehmer tragen selbst dafür Sorge, die jeweiligen Aufträge mit gültiger Kursabstufung bis zum Handelsbeginn am 1. Juli 2026 in die Auftragsbücher einzugeben.
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 14/2026 01.06.2026
Anpassung der Melderegularien aufgrund einer Ausnahmebewilligung der FINMA (Trade ID) In Abweichung von Rz 13 des FINMA-Rundschreibens 2018/2 «Meldepflicht Effektengeschäfte» bewilligt die FINMA eine Ausnahme von der Pflicht zur Angabe des Transaktionsidentifikationscodes (Trade ID) in Transaction Reports zu Abschlüssen an ausländischen Handelsplätzen, sofern der Auftrag via einen Drittbroker übermittelt wird. Da die Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) und die entsprechende Anpassung des FINMA- Rundschreibens 2018/2 «Meldepflicht Effektengeschäfte» einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat die FINMA die Handelsplätze angewiesen, diese Ausnahme vorläufig aufzunehmen. Diese Ausnahme wird in Ziff. 2.4 des Reglements der Meldestelle und in Ziff. 4.6 der Reporting Guide berücksichtigt.
Regularien Die oben genannten Änderungen führen zu Anpassungen der folgenden Regularien von SIX Swiss Exchange AG und treten per 1. Juli 2026 in Kraft. Sie können über die angegebenen Links aufgerufen werden: – Weisungen von SIX Swiss Exchange AG – Weisung 4: Marktsteuerung – Weisung 5: Alternativer Handel https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading- – Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG – Wegleitung «Handelsparameter» https://www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/trading/directives/gtp-de.pdf – Regularien von SIX Swiss Exchange AG – Reglement der Meldestelle https://www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/trading/reporting-rules/rr-de.pdf – Reporting Guide https://www.ser-ag.com/dam/downloads/publication/trading/reporting-guide-en.pdf
Eine ausführliche Historie der Anpassungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html
Für Fragen steht Ihnen Equity Products gerne zur Verfügung:
Telefon: +41 58 399 2929
E-Mail: equity.products@six-group.com
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