SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 13/2018
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 13/2018 Titel Gebührenreduktion SIX Swiss Exchange per 1. Mai 2018 Kategorie Handel und Produkte
Autorisiert durch Werner Bürki, Head Trading Christoph Schuler, Head Structured Products
Seiten 2
Datum 03.04.2018 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
Reduktion Emissionsgebühr für Anleihen per 1. Mai 2018
Reduktion der Gebühren für die Zulassung zum Handel im Segment Strukturierte Produkte per 1. Mai 2018
Publikation der angepassten Gebührenordnung Handel
SIX Swiss Exchange freut sich, die Teilnehmer über die Reduktion der Emissionsgebühren in Anleihen sowie die Reduktion der Gebühren für die Zulassung zum Handel im Segment Strukturierte Produkte per 1. Mai 2018 zu informieren.
Emissionsgebühr in Anleihen SIX Swiss Exchange senkt die Emissionsgebühr und berechnet künftig bei inländischen Obligationen mit einer Laufzeit von über einem Jahr bis zum Verfall statt wie bisher 10 Rappen neu 7 Rappen auf CHF 1‘000 Nennwert, maximal jedoch CHF 50‘000 pro Emission oder Aufstockungstranche. Die «Gebührenordnung Handel» wurde im Zusammenhang mit der Reduktion der Emissionsgebühr geändert und tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht der Anpassungen:
Dokument Art der Änderung Referenz Titel
Gebührenordnung Handel Anpassung Ziff. 6 Abs. 4 Emissionsgebühr
Die aktualisierte Version der Gebührenordnung Handel ist ab sofort auf der Internetseite von SIX Swiss Exchange abrufbar.
Gebühren für die Zulassung zum Handel von Strukturierten Produkten SIX Swiss Exchange senkt die Gebühren für die Zulassung zum Handel im Handelssegment «Strukturierte Produkte» mit Wirkung vom 1. Mai 2018 wie folgt: Segment Anzahl Derivate Kosten pro Derivat bisher Kosten pro Derivat neu Strukturierte Produkte 0–200 CHF 625 CHF 350 201–500 CHF 450 CHF 250 501–1,000 CHF 320 CHF 180 1,001–2 000 CHF 250 CHF 140 2,001–5,000 CHF 200 CHF 110 5,001–7,500 CHF 150 CHF 85 7,501–10,000 CHF 110 CHF 60 10,001 und mehr CHF 75 CHF 50
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken. Die aktualisierte Version der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement wird ab Mitte April auf der Internetseite von SIX Swiss Exchange abrufbar sein und mittels einer SIX Swiss Exchange Mitteilung angekündigt.
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SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 13/2018 03.04.2018
SIX Swiss Exchange freut sich, mit den tieferen Emissionsgebühren in Anleihen und angepassten Gebühren für die Zulassung zum Handel von Strukturierten Produkten unseren Kunden einen Mehrwert zu schaffen.
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