SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 02/2019
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 02/2019 Titel Gebühr für die Kotierung von Derivaten – Knock-out Rabatt ab 1. Februar 2019 Kategorie Handel und Produkte
Autorisiert durch Christoph Schuler, Head Structured Products Rebecca Stasolla, Head Business Roll Out
Seiten 2
Datum 15.01.2019 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
Knock-out Rabatt für die Kotierung von Derivaten ab 1. Februar 2019
Veröffentlichung der angepassten Gebührenordnung zum Kotierungsreglement mit Inkraftsetzung am 1. Februar 2019
Publikation von SIX Swiss Exchange Mitteilungen ab 1. Januar 2019 neu in deutscher und englischer Sprache
SIX Swiss Exchange freut sich, den Emittenten für die Kotierung von Derivaten an SIX Swiss Exchange ab dem 1. Februar 2019 einen Knock-out Rabatt gewähren zu können.
In dieser Mitteilung erhalten die Emittenten ausführliche Informationen zum Knock-out Rabatt und werden über die Veröffentlichung der geänderten Gebührenordnung zum Kotierungsreglement informiert.
Knock-out Rabatt
Für an SIX Swiss Exchange kotierte Warrants mit Knock-out (SVSP Code 2200) und Mini-Futures (SVSP Code 2210), welche innerhalb von 11 Handelstagen den Knock-out Level oder den Stop-Loss Level erreichen und somit dekotiert werden, profitiert der Emittent – pro infolge Erreichens des Knock-out oder Stop-Loss Levels dekotierten Warrant – von der kostenlosen Kotierung eines weiteren Warrants mit Knock-out oder Mini-Futures.
Für die Berechnung der 11 Handelstage ist die Differenz zwischen dem ersten und letzten Handelstag massgeblich. Die Möglichkeit der kostenlosen Kotierung eines weiteren Warrants mit Knock-out oder Mini-Futures verfällt spätestens am Ende des dem letzten Handelstagfolgenden Monats.
Der Knock-out Rabatt auf Kotierungen von Warrants mit Knock-out und Mini-Futures wird ab dem 1. Februar 2019 allen Emittenten ohne Anmeldung oder zusätzlicher Konfiguration gewährt.
Der Knock-out Rabatt wird monatlich im Rahmen der Erhebung der Gebühren für die Kotierung von Derivaten abgerechnet. Emittenten sehen auf der Rechnung die Anzahl der kostenlosen Warrants mit Knock-out und Mini- Futures. Zwecks Nachvollziehbarkeit erhalten die Emittenten nach dem monatlichen Rechnungslauf auf ihrer privaten Member Section von SIX Swiss Exchange unter folgendem Link einen neuen Report mit einer Übersicht der kotierten und kostenlosen Derivate:
SIX Swiss Exchange AG T + 41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 F + 41 58 499 5455 Postfach www.six-group.com CH-8021 Zürich
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 02/2019 15.01.2019
Gebührenordnung zum Kotierungsreglement
Die Gebührenordnung zum Kotierungsreglement von SIX Swiss Exchange wurde geändert, um der Einführung des Knock-out Rabatt Rechnung zu tragen. Die revidierte Gebührenordnung zum Kotierungsreglement tritt am 1. Februar 2019 in Kraft und kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
Eine ausführliche Auflistung der Revisionen der Wegleitungen von SIX Swiss Exchange finden Sie unter folgendem Link auf der Website von SIX Swiss Exchange:
Sollten Sie Fragen zum neuen Knock-out Rabatt haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Sales Ansprechpartner. Er wird Sie gerne beraten.
SIX Swiss Exchange ist bestrebt, ihre Handels- und Tarifmodelle ständig weiterzuentwickeln und sie laufend den Marktanforderungen anzupassen.
SIX Swiss Exchange Mitteilungen auf Deutsch und Englisch
SIX Swiss Exchange möchte die Teilnehmer darüber informieren, dass SIX Swiss Exchange Mitteilungen ab 1. Januar 2019 neu in deutscher und englischer Sprache versandt und publiziert werden.
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