SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 19/2023
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 19/2023 Meldepflicht internationale Anleihen und Anpassung Regularien Teilrevision FinfraV-FINMA
Kategorie Regularien
Autorisiert durch Alain Picard, Head Products Rebecca Stasolla, Head Change Delivery
Seiten 2
Datum 31.07.2023 Handlung erforderlich
Inhalt dieser Mitteilung:
– Verlängerung der Ausnahmeregelung Meldepflicht für zum Handel zugelassene internationale Anleihen bis zum 30. April 2024 – Information über die Spezifizierung der zu meldenden Informationen im Zusammenhang mit meldepflichtigen Derivatgeschäften nach Teilrevision FinfraV-FINMA; die Meldepflicht ist per 1. Mai 2024 durch die Meldepflichtigen zu erfüllen – Veröffentlichung der aktualisierten Handels- und Melderegularien mit Inkraftsetzung am 1. August 2023
SIX Swiss Exchange AG informiert ihre Teilnehmer mit dieser Mitteilung über die Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Meldepflicht von internationaler Anleihen bis zum 30. April 2024 und die Anpassungen in den Handels- und Melderegularien aufgrund der Teilrevision FinfraV-FINMA per 1. August 2023.
Ausnahmeregelung Meldepflicht internationale Anleihen wird nicht weitergeführt Eine Ausnahme von der Meldepflicht für zum Handel zugelassene Anleihen im Segment der internationalen Anleihen war in der Randziffer 27 des Rundschreibens der FINMA 2008/11 «Meldepflichten Effektengeschäfte» ausdrücklich vorgesehen. Im Rundschreiben der FINMA 2018/2 «Meldepflicht Effektengeschäfte» ist diese Ausnahme nicht mehr vorgesehen. Die FINMA hat diese Ausnahmeregelung, welche bis zum 31. Juli 2023 galt, nun bis zum 30. April 2024 verlängert. Somit erfolgen vorerst keine Anpassungen der Reglemente seitens SIX Swiss Exchange AG betreffend Aufhebung der Ausnahmeregelung zur Meldepflicht. Über allfällige zukünftige Anpassungen wird SIX Swiss Exchange AG entsprechend informieren.
Regularienanpassungen aufgrund der Teilrevision von FinfraV-FINMA Die FINMA hat die FinfraV-FINMA per 1. Februar 2023 teilrevidiert. Diese Änderungen werden nun gemäss Art. 50b Abs. 2 FinfraV-FINMA per 1. August 2023 in die Handels- und Melderegularien von SIX Swiss Exchange AG übernommen. Neu werden vor allem die zu meldenden Informationen im Zusammenhang mit meldepflichtigen Derivatgeschäften präzisiert, sowie
– festgelegt, dass bei Derivatgeschäften die Bezeichnung des Basiswerts sowie weitere definierende Merkmale wie die Klassifizierung des betreffenden Derivats gemeldet werden müssen; – festgelegt, dass für Derivatgeschäfte je nach Klassifizierung des Derivats weitere wertbestimmende Parameter zu melden sind, insbesondere die Information, ob es sich bei dem Derivat um eine Call- oder Put-Option handelt, den Ausübungspreis, den Multiplikator sowie das Verfallsdatum; – aufgehoben, dass das Valutadatum zum meldepflichtigen Mindestinhalt gehört.
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SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 19/2023 31.07.2023
Die Anpassungen sind gemäss Art. 50b Abs. 1 FinfraV-FINMA spätestens per 1. Mai 2024 durch die Meldepflichtigen zu erfüllen. Es sind keine Änderungen am bestehenden Meldeformat notwendig, da bereits heute die Felder für die genannten Informationen vorhanden sind.
Handels- und Melderegularien Die mit der Teilrevision FinfraV-FINMA verbundenen Änderungen wirken sich auf die folgenden Reglemente, Weisungen und Wegleitungen aus:
– Reglemente von SIX Swiss Exchange AG – Handelsreglement – Reglement der Meldestelle – Weisung von SIX Swiss Exchange AG – Weisung 3: Handel
Die revidierten Bestimmungen treten am 1. August 2023 in Kraft und sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/tradingprovisions/regulation.html
Eine ausführliche Auflistung der Anpassungen in den Regularien von SIX Swiss Exchange AG finden Sie unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html
Der Reporting Guide wurde, wie an der virtuellen Informationsveranstaltung von SIX Exchange Regulation AG mit FINMA betreffend Teilrevision FinfraV-FINMA vom 12. bzw. 13. Juli 2023 angekündigt, überarbeitet und ist auf den Websites von SIX Exchange Regulation AG und SIX Swiss Exchange AG verfügbar.
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